{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983041,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983041,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3041","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Entsorgung von Flugstaub aus Kehricht-Verbrennungsanlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat seine Politik, einerseits die Abfallentsorgung gezielt im Inland anzustreben, andererseits die Bewilligungspraxis f\u00fcr Exporte des Sonderm\u00fclls zu lockern? Gef\u00e4hrdet er mit einer solchen Politik nicht die Rentabilit\u00e4t der heute bestehenden Anlagen in der Schweiz? Hat der Bundesrat den Bau der bestehenden Anlagen subventioniert?</p><p>2. Sch\u00e4tzt der Bundesrat durch die gelockerte Exportbewilligungspraxis nicht die Arbeitspl\u00e4tze in den bestehenden Anlagen als gef\u00e4hrdet ein, wenn als Folge seiner Politik die Kehrichtverbrennungsanlagen ihre Flugst\u00e4ube exportieren, statt in den bestehenden oder noch neu zu erstellenden Anlagen als Recyclingprodukte wieder in den Wirtschaftskreislauf zur\u00fcckzuf\u00fchren? Wenn ja, ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass die Entwicklung innovativer Verfahren in diesem zukunftstr\u00e4chtigen Wirtschaftszweig eher gef\u00f6rdert denn behindert werden sollte?</p><p>3. Gedenkt der Bundesrat die Bewilligungspraxis f\u00fcr Sonderm\u00fcllexporte in absehbarer Zeit wieder restriktiver zu handhaben? Ist der Bundesrat bereit, die Exporte zumindest soweit einzuschr\u00e4nken, dass die Entsorgungsanlagen im Inland voll ausgelastet sind? Wenn nein, welches sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese Abweichung vom Grundsatz der Abfallentsorgung im Inland?</p>","ReasonText":"<p>In den Kehrichtverbrennungsanlagen der Schweiz fallen j\u00e4hrlich etwa 40 000 bis 50 000 Tonnen Filterstaub an. Gem\u00e4ss der Technischen Verordnung \u00fcber Abf\u00e4lle (TVA) vom 10. Dezember 1990 darf dieser Flugstaub in unserem Land nicht mehr unbehandelt deponiert werden. Der Bundesrat trat bei der Inkraftsetzung der TVA zudem mit dem Ziel an, dass die Schweiz selbst f\u00fcr die \u00f6kologische Entsorgung aller Abf\u00e4lle im eigenen Land sorgen soll. Dieser Grundsatz der Entsorgung im Inland ist im Leitbild f\u00fcr die schweizerische Abfallwirtschaft festgehalten. Seine Entstehung ist nicht zuletzt auf die verschiedenen Skandale um Sonderm\u00fcllexporte in Drittweltl\u00e4nder zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Zur Erreichung obiger Ziele wurde die einheimische Industrie dazu angehalten, Verfahren zu entwickeln, welche den stark schwermetallhaltigen Filterstaub entweder</p><p>a. in inerte, auf einer sogenannten Rohstoffdeponie ablagerbare Reststoffe umwandeln, oder</p><p>b. soweit chemisch umwandeln, dass die relevanten Schwermetalle extrahiert und als Recyclingprodukte in den Wirtschaftskreislauf zur\u00fcckgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.</p><p>Etwa die H\u00e4lfte der Kehrichtverbrennungsanlagen hat sich an diese Auflagen gehalten und ihre Anlagen vorschriftsgem\u00e4ss nachger\u00fcstet. Zudem entwickelte die Industrie Verfahren, welche den Filterstaub nach Variante b behandelt. Die Schweizer Firmen haben bereits viel Kapital in die Entwicklung der Verfahren investiert und geh\u00f6ren in der entsprechenden Technologie zu den weltweit f\u00fchrenden Anbietern. Die entwickelten Verfahren erm\u00f6glichen es, sehr \u00f6kologisch einen grossen Teil (rund 70 Prozent) der toxischen Schwermetalle zu recyceln und damit deren umweltbelastende Deponierung zu vermeiden. Mittlerweile existieren in der Schweiz zwei solche Anlagen (KVA Buchs SG, KVA Bern). Sie erm\u00f6glichen die Erreichung dreier gewichtiger Ziele: Die Schonung wertvoller Ressourcen, die Verminderung von Deponien und die Kostenreduktion in der Reststoffverwertung. Die Investitions- und Betriebskosten dieser Anlagen erh\u00f6hen die Kehrichtentsorgungskosten um etwa 1 bis 2 Prozent.</p><p>Auf Druck jener Teile der Abfallwirtschaft, die ihre Anlagen nicht nachger\u00fcstet haben, lockerte das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) in seinem Rundschreiben vom 9. August 1995 das Exportverbot f\u00fcr Sonderabf\u00e4lle. Bis vor kurzem waren die Sonderm\u00fcllexporte ins Ausland eher teurer als die Entsorgung im Inland nach den oben beschriebenen Verfahren. Die Exporte von Filterstaub hielten sich daher in Grenzen. Neue (Untertag-)deponien auf dem Gebiet der ehemaligen DDR haben nun aber dazu gef\u00fchrt, dass die Preise der Deponierung stark unter Druck geraten sind. Parallel dazu hat das Buwal seine anf\u00e4nglich restriktive Bewilligungspraxis f\u00fcr entsprechende Exporte zunehmend gelockert, so dass heute nur noch nach \u00f6konomischen, nicht aber nach \u00f6kologischen Grunds\u00e4tzen entschieden wird. Diese Haltung des Buwal ist um so weniger zu verstehen, als es noch im Rundschreiben von 1995 festhielt, das mittel- und l\u00e4ngerfristige Ziel einer Entsorgung im Inland bleibe bestehen. Das Buwal hat mit seiner zu Beginn restriktiven Praxis nicht zuletzt selbst die Anreize f\u00fcr die Industrie zur Entwicklung von sinnvollen Verwertungsverfahren verst\u00e4rkt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits das \"Leitbild f\u00fcr die schweizerische Abfallwirtschaft\" aus dem Jahre 1986 enth\u00e4lt den Grundsatz, wonach die Schweiz eine Entsorgung der Abf\u00e4lle im eigenen Land anstrebt. Der Bundesrat nahm diesen Grundsatz in seine Botschaft zur \u00c4nderung des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Juni 1993 auf. Artikel\u00a030 Absatz\u00a04 des bundesr\u00e4tlichen Entwurfs lautete: \"Abf\u00e4lle m\u00fcssen soweit m\u00f6glich im Inland entsorgt werden.\"</p><p>Die seinerzeit zum Teil stark unbefriedigende Praxis beim entsorgen von Filteraschen aus Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und die drohende Abh\u00e4ngigkeit von ausl\u00e4ndischen L\u00f6sungen bewogen schon in der Mitte der achtziger Jahre das Buwal, nach Wegen zur umweltvertr\u00e4glichen Entsorgung im Inland zu suchen. Gem\u00e4ss dem Konzept des Buwal sollten insbesondere die Flugaschen und W\u00e4scheschl\u00e4mme aus der Rachgasreinigung von KVA vorbehandelt und auf Reststoffdeponien abgelagert werden.</p><p>Wenn es in der Folge zu einer gelockerten Praxis bei den Exporten von Elektrofilterasche kam, ist dies nicht auf eine Meinungs\u00e4nderung der Bundesbeh\u00f6rden, sondern - wie nachfolgend dargestellt - auf die gesetzgebende T\u00e4tigkeit des Parlamentes zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Filterasche aus KVA gilt als Sonderabfall. Ihr Export unterliegt deshalb den Bestimmungen der Verordnung \u00fcber den Verkehr mit Sonderabf\u00e4llen (VVS). Das f\u00fcr die Kontrolle der Exporte von Sonderabf\u00e4llen zust\u00e4ndige Buwal erlaubt Exporte nur, wenn die ausl\u00e4ndischen Staaten mit einer entsprechenden Entsorgung einverstanden sind und wenn die Umweltvertr\u00e4glichkeit gew\u00e4hrleistet ist. Seit Jahren bewilligt das Buwal Exporte von Filteraschen nur zur Deponierung in Untertagdeponien in Salzbergwerken, welche den deutschen Anforderungen an Abfallanlagen gen\u00fcgen. Exporte zum Versatz, d. h. zum \"Auff\u00fcllen\" von Bergwerken zwecks Stabilisierung des Untergrundes, erlaubt das Buwal nicht, weil diese Anlagen weniger gut kontrolliert sind.</p><p>1. Im April 1995 gab das EDI einen Entwurf zur \u00c4nderung der VVS in die Vernehmlassung, der u. a. ein Exportverbot f\u00fcr Abf\u00e4lle enthielt, die zur Ablagerung bestimmt waren. Dieses Exportverbot h\u00e4tte in erster Linie den Export von Filteraschen aus KVA in deutsche Untertagdeponien betroffen. Dem Vorschlag erwuchs in der Vernehmlassung betr\u00e4chtliche Opposition. Kantone, St\u00e4dte und Betreiber von KVA bef\u00fcrchteten, dass die vorschriftskonforme Behandlung der Filteraschen im Inland betr\u00e4chtlich teurer w\u00fcrde als die Ablagerung in Untertagdeponien, da diese Deponien ihre Annahmepreise wesentlich gesenkt hatten.</p><p>Die gleiche Auffassung setzte sich auch in den damals stattfindenden parlamentarischen Beratungen zur \u00c4nderung des USG durch. Das Parlament wollte Exporte von Abf\u00e4llen zur Ablagerung dann zulassen, wenn die Entsorgung im Ausland \u00f6kologisch vorteilhafter oder mindestens gleichwertig zur schweizerischen L\u00f6sung ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung von Artikel\u00a030 des USG wurde deshalb ge\u00e4ndert und lautet jetzt: \"Abf\u00e4lle m\u00fcssen umweltvertr\u00e4glich und, soweit es m\u00f6glich und sinnvoll ist, im Inland entsorgt werden.\" In Artikel\u00a030f, welcher den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr mit Sonderabf\u00e4llen regelt, f\u00fcgte das Parlament eine Formulierung ein, wonach die Interessen der regionalen grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit sowie die Umweltvertr\u00e4glichkeit der Entsorgungsm\u00f6glichkeiten im In- und Ausland zu ber\u00fccksichtigen seien.</p><p>Nach dieser vom Parlament gew\u00fcnschten \u00d6ffnung der Exportm\u00f6glichkeiten gelangen heute rund zwei Drittel der Filteraschen aus KVA in ausl\u00e4ndische Untertagdeponien, der Rest wird in der Schweiz zu endlagerf\u00e4higen Reststoffen umgewandelt. Die tiefen Preise der Untertagdeponien gef\u00e4hrden tats\u00e4chlich die Rentabilit\u00e4t von Investitionen in den Bau und die Weiterentwicklung von Anlagen zur Behandlung von Filterasche.</p><p>Im Hinblick auf die seinerzeit beabsichtigte Entsorgung in der Schweiz r\u00fcsteten sich verschiedene KVA mit Anlagen zur Behandlung der Filterasche aus. Gest\u00fctzt auf die Bestimmungen des Gew\u00e4sserschutzgesetzes (GSchG) subventionierte der Bund diese Anlagen. Die entsprechenden Betr\u00e4ge sind - im Vergleich zu den gesamten Investitionskosten einer KVA - eher bescheiden (einige Prozent).</p><p>2. Falls die einzelnen KVA die Filterasche selber behandeln und in endlagerf\u00e4hige Reststoffe umwandeln, ergibt sich daraus ein Arbeitsaufwand, der pro KVA wohl weniger als eine ganze Stelle ausmacht. Aus der Ausr\u00fcstung s\u00e4mtlicher KVA mit Behandlungsanlagen f\u00fcr Filteraschen erg\u00e4be sich aber ein zus\u00e4tzliches Investitionsvolumen in der Gr\u00f6ssenordnung von etwa 40 bis 50 Millionen Franken. Gerade f\u00fcr die zum Teil kleineren Unternehmen, welche solche Anlagen bauen, w\u00e4ren diese Investitionen von grossem Interesse. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen die in der Schweiz entwickelten Verfahren auch im Ausland angeboten werden.</p><p>Nachdem das Parlament und auch viele Kantone die seinerzeit beabsichtigte Entsorgung im Inland ablehnten, k\u00f6nnen innovative Verfahren nun nicht prim\u00e4r durch eine restriktive Exportpraxis gef\u00f6rdert werden. Erfreulicherweise sind aber in den letzten Jahren trotz der Konkurrenz durch billige Exporte verschiedene erfolgversprechende Verfahren zum Behandeln von Filterasche vorgeschlagen worden. Mehrere neue Verfahren befinden sich in Pilotversuchen.</p><p>3. Das Buwal verfolgt die Fortschritte bei der Behandlung von Filteraschen zusammen mit den betroffenen Kreisen und publiziert noch 1998 einen Bericht \u00fcber die verschiedenen Verfahren, ihre Leistungsf\u00e4higkeit und ihre Kosten. Sollte sich eines dieser Verfahren als \u00f6kologisch der Ablagerung in Untertagdeponien klar \u00fcberlegen erweisen, ohne dass die Behandlung mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Kosten verbunden ist, wird das Buwal aufgrund der geltenden Gesetzgebung Exporte von Filterst\u00e4uben restriktiver behandeln.</p><p>Die vom Parlament verabschiedete Fassung des Umweltschutzgesetzes erlaubt Exporteinschr\u00e4nkungen prim\u00e4r aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden. Ein grunds\u00e4tzliches Verbot der Exporte, mit dem Ziel, inl\u00e4ndische L\u00f6sungen aufzubauen und Anlagen auszulasten, wurde - wie erw\u00e4hnt - gerade im Bereich der Filteraschen seinerzeit sowohl im Parlament als auch von den Kantonen mehrheitlich abgelehnt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(893203200000)\/","SubmittedBy":"Dormann Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898819200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712765137127)\/","SubmissionDate":"\/Date(885513600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4511,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}