{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3084","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Alimente f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder. Erm\u00e4ssigte Besteuerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) auszuarbeiten, wonach Alimente f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder vom Empf\u00e4nger jedenfalls dann, wenn dieser ein festzusetzendes Einkommen nicht \u00fcberschreitet, milder, d. h. nicht zum vollen Betrag, zu versteuern sind.</p>","ReasonText":"<p>Alle neueren Untersuchungen, gerade auch die j\u00fcngste Studie \u00fcber Lebensqualit\u00e4t und Armut in der Schweiz, zeigen, dass Einelternfamilien zu den am meisten von Armut bedrohten und bereits betroffenen Bev\u00f6lkerungsgruppen geh\u00f6ren. Die vom StHG vorgeschriebene Besteuerung der Alimente f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder bei der Empf\u00e4ngerin (in selteneren F\u00e4llen: dem Empf\u00e4nger), und zwar zu 100 Prozent, zu der in den letzten Jahren immer mehr Kantone \u00fcbergegangen sind, tr\u00e4gt dazu bei, diese Situation zu versch\u00e4rfen. Durch die Besteuerung der Alimente, die in den seltensten F\u00e4llen den wissenschaftlich nachgewiesenen, tats\u00e4chlichen finanziellen Bedarf eines Kindes decken, wird eine f\u00fcr die Betroffenen schwer zu verkraftende steuerliche Mehrbelastung bewirkt. Da Verg\u00fcnstigungen wie Beitr\u00e4ge an die Krankenkassenpr\u00e4mien, Tarife f\u00fcr Kinderbetreuungseinrichtungen oder Mietzinse von Wohngenossenschaften in vielen F\u00e4llen von der H\u00f6he des steuerbaren Einkommens abh\u00e4ngen, laufen betroffene Alleinerziehende bei der vollumf\u00e4nglichen Hinzurechnung der Kinderalimente ausserdem Gefahr, davon nicht profitieren zu k\u00f6nnen.</p><p>Wenn Einelternfamilien in Armut und Abh\u00e4ngigkeit von der Sozialhilfe gehalten und gedr\u00e4ngt werden, ist dies nicht nur zum Schaden von Eltern wie Kindern, sondern f\u00fchrt auch zu unabsehbaren Folgekosten f\u00fcr den Staat. Die bisher eingeschlagene Politik bez\u00fcglich der Besteuerung der Kinderalimente ist daher zu \u00fcberdenken. Das StHG wie auch das DBG sind dahingehend zu \u00e4ndern, dass die Alimente beim Empf\u00e4nger nur zum Teil besteuert werden, jedenfalls dann, wenn das Einkommen des Berechtigten eine nicht zu tief anzusetzende Mindestgrenze nicht erreicht. Durch geeignete Vorkehrungen, etwa die Schaffung eines besonderen Steuerabzuges, ist sicherzustellen, dass auch alleinstehende Obhutsberechtigte, die keine Alimente und keine Bevorschussung erhalten, in den Genuss einer vergleichbaren Steuerreduktion kommen.</p><p>Es wird so auch vermieden, dass ein Kanton wie Basel-Stadt, der die Kinderalimente bisher als einer der wenigen Kantone beim Empf\u00e4nger nicht voll, d. h. nur zu 80 Prozent besteuert, diese Erm\u00e4ssigung aufgrund der Steuerharmonisierung aufgeben muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1a. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer am 1. Januar 1995 galt bei der direkten Bundessteuer die Regelung, dass Alimente vom Leistenden nicht in Abzug gebracht werden konnten und vom Empf\u00e4nger daher auch nicht zu versteuern waren. Diese Regelung wurde jedoch schon seit l\u00e4ngerer Zeit kritisiert; es wurde ihr vorgeworfen, dass sie Alimentenschuldner und Alimentengl\u00e4ubiger nicht nach deren wirtschaftlicher Leistungsf\u00e4higkeit besteuere. Deshalb waren die Kantone mehr und mehr dazu \u00fcbergegangen, Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennten Ehegatten und an Kinder beim Leistenden zum Abzug zuzulassen und beim Empf\u00e4nger zu besteuern (vgl. Thomas Koller, Die Besteuerung von Unterhaltsleistungen an Kinder im Lichte von BGE 118 Ia 277ff. und deren Auswirkungen auf das Zivilrecht, in Archiv f\u00fcr Schweizerisches Abgaberecht, Bd. 62 S. 289ff.).</p><p>b. Diese Rechtsentwicklung in den Kantonen fand schliesslich auch ihren Niederschlag in der Gesetzgebung zur Steuerharmonisierung, also im Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), in Kraft seit dem 1. Januar 1993, sowie im Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG), in Kraft seit dem 1. Januar 1995. In beiden Gesetzen ist demnach vorgesehen, dass einerseits der Schuldner die von ihm geleisteten Alimente vollumf\u00e4nglich in Abzug bringen kann (Art. 9 Abs. 2 Bst. c StHG und Art. 33 Abs. 1 Bst. c DBG) und anderseits der Gl\u00e4ubiger die erhaltenden Alimente vollumf\u00e4nglich zu versteuern hat (Art. 7 Abs. 4 Bst. g StHG und Art. 23 Bst. f DBG). Obwohl die Kantone f\u00fcr die Anpassung ihrer Gesetzgebung an die Grunds\u00e4tze des StHG noch eine Anpassungsfrist bis zum Jahre 2000 haben, erkannte das Bundesgericht diese Regelung unter den Gesichtspunkten des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung eine Vorwirkung zu: Es entschied n\u00e4mlich mit Urteil vom 20. Juni 1995, dass Alimente im interkantonalen Verh\u00e4ltnis zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung dem Wohnsitzkanton des Empf\u00e4ngers zur ausschliesslichen Besteuerung zuzuweisen und beim Verpflichteten zum Abzug zuzulassen seien (BGE in Archiv f\u00fcr Schweizerisches Abgaberecht, Bd. 65 S. 682).</p><p>2a. Der Bundesrat hat am 2. M\u00e4rz 1998 dem Parlament beantragt, eine Motion von Nationalr\u00e4tin Aeppli (97.3643) abzulehnen, die Kinderzulagen von der Besteuerung ausnehmen wollte. Die Motion war \u00e4hnlich wie die vorliegende mit der hohen Steuerbelastung der Alleinerziehenden begr\u00fcndet. Dabei hat der Bundesrat ausgef\u00fchrt, dass vorab der vom Bundesgericht aus Artikel\u00a04 BV abgeleitete Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit beachtet werden m\u00fcsse: \"Damit die Einkommen miteinander verglichen werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie nach denselben Kriterien ermittelt werden. Dies bedeutet in erster Linie, dass s\u00e4mtliche Eink\u00fcnfte vollumf\u00e4nglich in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.\" Mit dieser Begr\u00fcndung wurden in den letzten Jahren u. a. die Milit\u00e4rversicherungs- und die AHV-Renten vollumf\u00e4nglich steuerbar.</p><p>b. Gleiches muss deshalb auch f\u00fcr Kinderalimente gelten. die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit verschiedener steuerpflichtiger Personen kann nur korrekt verglichen werden, wenn bei allen die gleichen Kriterien angewandt werden. Dies gilt gerade auch f\u00fcr die von der Motion\u00e4rin angef\u00fchrten Einkommensgrenzen bei den Krankenkassenpr\u00e4mien und Krippenkosten. Diese Problematik erkennt die Motion\u00e4rin im Grunde genommen auch an, wenn sie fordert, dass diejenigen Alleinerziehenden, die keine Alimente erhalten und damit von einer von ihr beantragten reduzierten Besteuerung nicht profitieren k\u00f6nnen, einen zus\u00e4tzlichen Abzug erhalten sollten. Jeder Einbruch in das System erfordert sofort von Billigkeitserw\u00e4gungen gepr\u00e4gte Korrekturmassnahmen.</p><p>c. Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr ein konsequentes, sachgerechtes Steuersystem ein, das die Interessen von allen steuerpflichtigen Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verh\u00e4ltnissen leben, ber\u00fccksichtigt. Er lehnt eine Summe von Einzelmassnahmen, die sich tendenziell gegenseitig widersprechen und damit neue Korrekturmassnahmen erfordern, ab. Deshalb hat er im Herbst 1996 eine Expertenkommission unter der Leitung von Professor Locher eingesetzt, die noch diesen Sommer eine umfassende Analyse der Familienbesteuerung in der Schweiz vorlegen wird. Sie wird dabei Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Umgestaltung des heutigen Rechts machen, und dabei namentlich Fragen wie die Nichtbesteuerung des Existenzminimums von Kindern (Kinderabzug), die Abzugsf\u00e4higkeit von Kinderbetreuungskosten und generell die Situation der Alleinerziehenden behandeln. Bis zum Vorliegen einer Gesamtdarstellung sollte deshalb auf s\u00e4mtliche Einzelmassnahmen verzichtet werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(898473600000)\/","SubmittedBy":"Keller Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1055462400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817884597)\/","SubmissionDate":"\/Date(889401600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}