{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983112,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983112,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3112","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ex-Minister James Gasana. Er\u00f6ffnung eines Strafverfahrens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>James Gasana, Ex-Verteidigungsminister der Diktatur Habyaramana in Rwanda und in dieser Funktion mitverantwortlich f\u00fcr die minuti\u00f6se Vorbereitung des V\u00f6lkermordes von 1994, soll sich seit Jahren in der Schweiz aufhalten und von einer Institution, die durch die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit finanziert wird, ein Gehalt beziehen.</p><p>Kann der Bundesrat diese Informationen best\u00e4tigen?</p><p>Wenn ja, warum sorgt dann der Bundesrat nicht unverz\u00fcglich daf\u00fcr, dass Gasana in der Schweiz nicht mehr besch\u00e4ftigt wird, und warum leitet er gegen ihn nicht ein Strafverfahren ein?</p>","ReasonText":"<p>Herr Gasana wird seit langem von Beamten der Deza protegiert. Einige unter ihnen tragen eine schwere Verantwortung an der katastrophalen Politik in Rwanda vor 1994 - einer Politik, die unter anderem zum Verlust Dutzender von Millionen Franken \u00f6ffentlicher Gelder f\u00fchrte.</p><p>1998 hat die Parlamentarische Untersuchungskommission Belgiens die Rolle von Gasana ins richtige Licht ger\u00fcckt. Als Minister hat er die Erstellung der Listen \u00fcberwacht, die zum Zweck der \u00dcberwachung, sp\u00e4ter der Ermordung von Familien Oppositioneller gef\u00fchrt wurden. Zusammen mit seinem Kabinettchef, Oberst Bagosora, der heute als Kriegsverbrecher gesucht wird, hat er mitgeholfen, die Interahamwe-Milizen zu organisieren. Aus diesen Milizen rekrutierte sich der Grossteil der M\u00f6rder.</p><p>Obwohl er sp\u00e4ter in Mehrparteienregierungen Einsitz nahm, war er ein wichtiger und aktiver Leiter der MRND (Mouvement r\u00e9volutionnaire national pour le d\u00e9veloppement), der Partei der Diktatur, der sich die Drahtzieher des V\u00f6lkermordes anschlossen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In Beantwortung der Fragen des Interpellanten und der aufgeworfenen Kritik nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p></p><p>1 James Gasana kam am 15. August 1993 in die Schweiz und erhielt eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, die seither viermal verl\u00e4ngert wurde. Dieser Entscheid wurde aufgrund seines positiven Einsatzes bei den in Arusha gef\u00fchrten Friedensverhandlungen und seiner Bem\u00fchungen zugunsten eines demokratischen Pluralismus getroffen. Angesichts seiner beruflichen Qualifikation und seiner vorherigen T\u00e4tigkeit als Forstingenieur in Ruanda bei verschiedenen bedeutenden Projekten im Auftrag des Bundes, darnach der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und der Weltbank besch\u00e4ftigte er sich seit September 1993 mit forstwirtschaftlichen Projekten im Auftrag der \"Intercooperation\", einer schweizerischen Stiftung, die u.a. auch Projekte im Auftrag der Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ausf\u00fchrt. Ab April 1995 bereitete sich James Gasana auf einen Auslandeinsatz vor, auch diesmal f\u00fcr \"Intercooperation\". Aus Sicherheitsgr\u00fcnden konnte dieser Transfer indes nicht verwirklicht werden. James Gasana war ab 1. Oktober 1995 wiederum f\u00fcr die \"Intercooperation\" t\u00e4tig, und zwar im Rahmen eines Auftrags der DEZA im Bereich Forstwesen und Umwelt. Dieses Mandat wurde bis Ende 1998 verl\u00e4ngert, wobei der Bund vorerst 60\u00a0Prozent, ab Januar 1998 dann 50\u00a0Prozent der aus seiner Entl\u00f6hnung erwachsenden Kosten trug.</p><p></p><p>2 Aufgrund der gegen James Gasana vorgebrachten Anschuldigungen traf die DEZA den Entscheid, ihren Vertrag mit der Intercooperation per 23. M\u00e4rz 1998 zu suspendieren. Die vorgebrachten Anschuldigungen waren Gegenstand einer \u00dcberpr\u00fcfung. Aufgrund des Wesens der vorgebrachten Beschwerden beauftragte die DEZA den Oberauditor der Schweizer Armee eine Stellungnahme vorzulegen sowie einen unabh\u00e4ngigen externen Sachverst\u00e4ndigen, Herrn A. Wirz, Professor f\u00fcr afrikanische Geschichte an der Humboldt-Universit\u00e4t Berlin, einen Bericht zu verfassen, der sich auf verschiedene ihm zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen st\u00fctzt. Ihre Stellungnahmen werden nachfolgend zusammengefasst:</p><p></p><p>2.1. Der Oberauditor der Armee, dessen Aufgabe einzig darin bestand zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob gegen Herrn Gasana eine milit\u00e4rische Strafuntersuchung wegen Verletzung der Genfer Konvention aufgrund von Dokumenten eingeleitet werden sollte, die er als Verteidigungsminister unterzeichnet hatte, erw\u00e4hnt, dass sein B\u00fcro erstmals im Oktober 1997 von einem Teil der Dokumente Kenntnis erhielt, und er erkl\u00e4rt, dass zum damaligen Zeitpunkt \"diese Dokumente nicht zum geringsten Verdacht Anlass geben konnten, dass Herr Gasana die Genfer Konvention verletzt h\u00e4tte...\". Nachdem er dieselben Texte erneut erhielt, diesmal zusammen mit zwei neuen Dokumenten, best\u00e4tigt der Oberauditor seine fr\u00fchere Feststellung und weist darauf hin, dass \"[d]iese Texte deutlich den FPR als Feind Ruandas beschreiben, gegen die der Minister eine Verteidigungsstrategie und einen Kampf gegen den Terrorismus entwickelt; damit wird die Genfer Konvention indes nicht verletzt. Sie weisen darauf hin, dass Herr Gasana den Tutsis misstraut, die f\u00fcr die Ideale der FPR eher empf\u00e4nglich sind als die Hutus, jedoch ist daraus keine rassistische Haltung ersichtlich. Im Gegenteil scheint er zu bef\u00fcrchten, dass sich der FPR zur Erreichung ihrer Ziele auf den Rassenhass st\u00fctzt\". Aufgrund von beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingeholter Informationen ist der Oberauditor der Armee gleichermassen in der Lage zu best\u00e4tigen, dass beim Internationalen Strafgericht f\u00fcr Ruanda (ISGR) nichts Inkriminierendes gegen Herrn Gasana vorliegt. Im Gegenteil hat ihn das Gericht als starke und unabh\u00e4ngige Pers\u00f6nlichkeit geschildert und es werde in Betracht gezogen, ihn als Experten in einem kommenden Verfahren vorzuladen.</p><p></p><p>2.2. Professor Wirz best\u00e4tigte aufgrund ausgedehnter Nachforschungen, dass James Gasana die Verantwortung der Regierungen, denen er angeh\u00f6rte, zwar mittrage, jedoch keine unmenschlichen Entscheide gef\u00e4llt oder vorbereitet habe, und dass er versucht habe, sein Land einem ausgehandelten Frieden zuzuf\u00fchren. Der Experte gelangt zum Urteil, dass die heute gegen James Gasana vorgebrachten Anschuldigungen verleumderischer Natur seien. Er gibt zu verstehen, dass \"die Dokumente deutlich machen, dass die Sicherheitsorgane - und Gasana mit ihnen - Gefangene des ethnischen Diskurses waren\", nuanciert indes diese Aussage, indem er darauf hinweist, dass \"sich Gasana die gegen die Tutsi (und die parteipolitische Opposition) gerichteten Hasstiraden nicht zu eigen machte. Er setzte sich f\u00fcr eine Professionalisierung der Armee, f\u00fcr nationale Vers\u00f6hnung und f\u00fcr die Verhandlungen von Arusha ein\". Diese Haltung habe ihm \u00fcberdies schwerwiegende Probleme bereitet: \"Kaum im Amt (als Verteidigungsminister) will Gasana mit dem Kampf gegen den Regionalismus und die politischen Bef\u00f6rderungen in der Armee begonnen haben\". Es kam dann \"zu Konflikten mit dem Pr\u00e4sidenten wegen des disziplinarischen Vorgehens gegen Verwandte und politische Freunde, die gegen die Gesetzte verstossen hatten, und anhaltende Querelen mit dem Kabinettschef Col. Bagosora, dem Gasana ganz offensichtlich misstraute\". James Gasana leitete von Januar bis Februar 1993 die Delegation der Vertr\u00e4ge von Arusha und unterzeichnete infolgedessen namens der Regierung das Protokoll zur Einf\u00fchrung einer neuen Gewaltentrennung - ein Protokoll, das, wie der Experte unterstreicht, \"im wesentlichen einen frontalen Angriff auf die Machtbasis von Habyarimana und der MRND bedeutet \". </p><p></p><p>2.3. W\u00e4hrend die Untersuchungen vonstatten gingen, erhielt der Bundesrat Kenntnis zahlreicher Unterst\u00fctzungsbezeugungen f\u00fcr James Gasana, die auf sein Engagement zugunsten der Friedensverhandlungen und seinen Sinn f\u00fcr Zusammenarbeit hinwiesen, den er gegen\u00fcber der internationalen Gemeinschaft immer bewiesen hat. </p><p></p><p>3 Der Bundesrat erachtet deshalb, dass seine Antwort auf die ordentliche Anfrage Ruffy vom 21. Juni 1995 noch immer G\u00fcltigkeit hat: \"Aus den uns zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen schliessen wir, dass Herr Gasana in keiner Weise mitbeteiligt war, Ruanda ins Chaos zu st\u00fcrzen, sondern dass er versuch hat, dies zu verhindern\". Die Tatsache, dass die gegenw\u00e4rtige Regierung Ruandas James Gasana zweimal einen Ministerposten angeboten hat, untermauert diesen Schluss. Der Umstand, dass seit 1994 zum Lohn von Herrn Gasana beigetragen wurde, kann demzufolge nicht als Unterst\u00fctzung verbrecherischer Handlungen ausgelegt werden.</p><p></p><p>4 Dieser Analyse gesellt sich indes eine neue Tatsache hinzu: im Laufe der letzten Zeit hat sich James Gasana mehr und mehr \u00f6ffentlich an der politischen Diskussion \u00fcber die Zukunft Ruandas beteiligt. Diese politische Aktivit\u00e4t ist mit der Weiterf\u00fchrung einer Arbeitsbeziehung zwischen diesem Experten und der Schweizer Regierung schwer zu vereinbaren, um so mehr, als dass sich die Situation in Ruanda nicht verbessert und eine wachsende Polarisierung der politischen Meinung beobachtet werden kann. Die DEZA machte James Gasana bereits mit Schreiben ihres Direktors vom 5. M\u00e4rz 1998 auf dieses Problem aufmerksam und ersuchte ihn, eine Wahl zwischen seinem \u00f6ffentlichen Engagement und seiner beruflichen T\u00e4tigkeit in einer vom Bund mitfinanzierten Organisation zu treffen.</p><p></p><p>5 Aufgrund der Schlussfolgerungen der beauftragten Sachverst\u00e4ndigen und ihrer eigenen Analyse der Situation sowie angesichts dessen, dass nichts gefunden wurde, was James Gasana zur Last gelegt werden k\u00f6nnte, hat die DEZA entschieden, die Suspendierung des Vertrages mit \"Intercooperation\" mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Angesichts der oben unter Punkt 4 dargestellten Ausf\u00fchrungen beabsichtigt die DEZA hingegen, ihren Vertrag mit der \"Intercooperation\" per Ende September - unter Einhaltung der vertraglichen K\u00fcndigungsklauseln - zu beenden, wobei dieser ohnehin im Dezember 1998 zu Ende gegangen w\u00e4re.</p><p></p><p>6 Auf der Grundlage der bekannten Fakten weist der Bundesrat die vom Interpellanten gegen die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in Ruanda vor 1994 vorgebrachte Kritik zur\u00fcck. Die Schweiz hat als erstes Geberland 1995 eine Untersuchung ihrer Rolle und ihrer diesem Land vor dem V\u00f6lkermord gew\u00e4hrten Zusammenarbeit durchgef\u00fchrt. Der im Januar 1996 ver\u00f6ffentlichte Bericht (der \"Bericht Voyame\") beurteilt die schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in Ruanda im allgemeinen als positiv und attestiert, dass die finanziellen Mittel auf zweckdienliche Art und Weise eingesetzt wurden.</p><p></p><p>7 Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der politischen Situation in Ruanda aufmerksam. Das Land steht vor h\u00f6chst bedeutsamen Herausforderungen und hat den Frieden und die Stabilit\u00e4t noch nicht wiedergefunden, die zu seiner moralischen und gesellschaftlichen Rekonstruktion notwendig sind. Der Dialog zwischen den politischen Kr\u00e4ften und den Vertretern der verschiedenen Interessen der Zivilbev\u00f6lkerung ist unbest\u00e4ndig. Gewaltt\u00e4tigkeit und Gewaltanwendung in den politischen und sozialen Beziehungen beherrschen die ruandische Szene noch immer. Die Schweiz ist bestrebt, mit ihrer humanit\u00e4ren Hilfe und ihrer Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Rechtspflege und der institutionellen Reformen einen Beitrag zur f\u00fcr dieses Land so notwendigen Vers\u00f6hnung und Wiederaufnahme der Entwicklung zu leisten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(896832000000)\/","SubmittedBy":"Ziegler Jean","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953769600000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737559107)\/","SubmissionDate":"\/Date(890179200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}