{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3128","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"40-Tonnen-Lastwagen im Grenzgebiet und Verzerrung der Konkurrenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In Grenzgebieten d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische 40-Tonnen-Lastwagen nur in genau definierten Zonen und auf den daf\u00fcr bezeichneten Strassen auf Schweizer Territorium verkehren. Diese Abweichung von der 28-Tonnen-Limite ist gerechtfertigt, um grenz\u00fcberschreitende Beziehungen zu erm\u00f6glichen. So k\u00f6nnen insbesondere nahe an der Grenze gelegene Schweizer Unternehmen Rohstoffe und Halbfabrikate zu denselben Bedingungen beziehen wie ihre Konkurrenten im nahen Ausland.</p><p>K\u00fcrzlich wurde im Kanton Tessin das Gebiet, in dem 40-Tonnen-Lastwagen verkehren k\u00f6nnen, ausgedehnt. Nun k\u00f6nnen 40-Tonnen-Lastwagen \u00fcber Cadenazzo bis nach Biasca und Locarno fahren, sofern es sich um grenz\u00fcberschreitenden Verkehr handelt.</p><p>Da das Tessin und die Lombardei geographisch und wirtschaftlich eng verbunden sind, ist dies sicher von Vorteil, birgt aber auch grosse Nachteile f\u00fcr manche Unternehmen. Zum Beispiel kann eine Zementfabrik im Gebiet von Como eine Lieferung mit einem 40-Tonnen-Lastwagen nach Locarno bef\u00f6rdern, w\u00e4hrend eine Tessiner Zementfabrik, die nur wenige Kilometer von ihrem italienischen Konkurrenten entfernt liegt, dieselbe Lieferung h\u00f6chstens mit einem 28-Tonnen-Lastwagen nach Locarno bef\u00f6rdern kann, was mehr als 40 Prozent h\u00f6here Transportkosten bedeutet.</p><p>Daher m\u00f6chte ich den Bundesrat insbesondere fragen, welche Massnahmen er zu ergreifen gedenkt, um eine derart offensichtliche und inakzeptable Ungleichbehandlung zu beheben, durch die Tessiner Unternehmen schwer benachteiligt und weitere Arbeitspl\u00e4tze in einer der wirtschaftlich am schwersten bedrohten Regionen unseres Landes in Gefahr gebracht werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im grenz\u00fcberschreitenden Verkehr k\u00f6nnen Ausnahmen von den schweizerischen Gewichtsbestimmungen bis zu den im Ausland zul\u00e4ssigen Gewichten bewilligt werden f\u00fcr Fahrten zwischen der Grenze und einer Umlade- oder Lagerstelle innerhalb eines grenznahen Gebiets, dessen Umfang in Departementsweisungen umschrieben ist. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr diese Regelung findet sich in Artikel\u00a09 Absatz\u00a08 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 \u00fcber den Strassenverkehr (SVG) und in Artikel\u00a080 Absatz\u00a04 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV).</p><p></p><p>Die entsprechenden Weisungen wurden letztmals am 27. Juni 1997 durch das damals zust\u00e4ndige Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement revidiert. Anl\u00e4sslich dieser Revision wurden gest\u00fctzt auf verschiedene kantonale Begehren, namentlich aus dem Tessin, in gewissen grenznahen Gebieten lokale Anpassungen vorgenommen; diese erlauben es nun, mit Fahrzeugen mit einem Betriebsgewicht bis 40 Tonnen bis nach Biasca zu fahren. Gleichzeitig wurde ebenfalls eine Gewichtslimitierung bei Fahrten im grenz\u00fcberschreitenden Nahverkehr, d.h. bei Fahrten zwischen dem schweizerischen grenznahen Gebiet und dem im Ausland liegenden analogen Gebiet oder umgekehrt, aufgehoben. Die Revision fand im Vernehmlassungsverfahren breite Zustimmung. </p><p></p><p>Es trifft zu, dass jetzt schweizerische Zementwerke und Zementtransporteure der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz, die diese Ware in das schweizerische grenznahe Gebiet importieren, in etwas verst\u00e4rktem Masse ausgeliefert sind. Dies ist jedoch auch auf die kosteng\u00fcnstigere ausl\u00e4ndische Produktion und auf die unterschiedlichen Lohnbedingungen zur\u00fcckzuf\u00fchren. </p><p></p><p>Aufgrund von Angaben der Oberzolldirektion ergibt sich jedoch, dass die Importe von Zement seit dem Inkrafttreten der oben genannten Revision Mitte 1997 nicht markant zugenommen haben. Die Statistik weist z.B. f\u00fcr Zementimporte mit Herkunftsland Italien f\u00fcr die Monate Januar bis und mit Juni 1997 eine Totalmenge von 42'287 Tonnen aus, wovon 11'673 Tonnen durch schweizerische und 30'614 Tonnen durch ausl\u00e4ndische Fahrzeuge bef\u00f6rdert wurden. In der Zeitspanne von Juli bis und mit Dezember 1997 betrug die Totalmenge 43'070 Tonnen, wovon 13'766 Tonnen durch schweizerische und 29'304 Tonnen durch ausl\u00e4ndische Fahrzeuge transportiert wurden.</p><p></p><p>Es besteht deshalb kein Anlass, auf den Entscheid der Aufhebung dieser Einschr\u00e4nkung zur\u00fcckzukommen, denn f\u00fcr die Mehrzahl der Industriezweige und Transpor-teure waren damit mehr Nachteile als Vorteile verbunden. Zudem w\u00fcrden nur Reaktionen aus den Nachbarstaaten - alle Mitglieder der Europ\u00e4ischen Union - ausgel\u00f6st, die sich durch die Wiedereinf\u00fchrung eines Hemmnisses im grenz\u00fcberschreitenden Warenaustausch benachteiligt f\u00fchlen w\u00fcrden. </p><p></p><p>Auch die Schaffung einer Sonderregelung f\u00fcr Transporte, die zwischen zwei Punkten innerhalb des grenznahen schweizerischen Gebietes durchgef\u00fchrt werden, ist dem Bundesrat nicht m\u00f6glich; damit w\u00fcrde ein Pr\u00e4zedenzfall geschaffen, der nicht zu rechtfertigen w\u00e4re.</p><p></p><p>Im Rahmen der bilateralen Verkehrsverhandlungen mit der Europ\u00e4ischen Union hat sich die Schweiz bereit erkl\u00e4rt, gleichzeitig mit der Einf\u00fchrung einer fl\u00e4chendeckenden, leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe die Gewichtslimite f\u00fcr Lastwagen ab 2001 auf 34 und ab 2005 auf 40 Tonnen zu erh\u00f6hen. Damit w\u00fcrden die vom Interpellanten erw\u00e4hnten faktischen Wettbewerbsverzerrungen vermindert. Der Bundesrat sieht daher aufgrund seiner Lageanalyse im jetzigen Zeitpunkt keinen unmittelbaren Handlungsbedarf in dieser Sache.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(897264000000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(897436800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712750359207)\/","SubmissionDate":"\/Date(890265600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}