{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983134,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983134,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3134","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Radio- und Fernsehgeb\u00fchren. Transparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Mit dem Wechsel des Inkassos der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren von der Swisscom zur Billag AG d\u00fcrften der SRG zus\u00e4tzliche Kosten entstehen, welche letztlich den Geb\u00fchrenertrag schm\u00e4lern und damit f\u00fcr den eigentlichen Zweck, die Gew\u00e4hrleistung des Service Public im Radio- und Fernsehbereich, nicht mehr zur Verf\u00fcgung stehen. Wie hoch sind die Bruttoaufwendungen, welche neu j\u00e4hrlich f\u00fcr das Inkasso der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren anfallen? Wie hoch waren diese Aufwendungen bis anhin? Wie hoch werden die Ertragsausf\u00e4lle durch \"Schwarzh\u00f6rer und -seher\" sowie nicht eintreibbare Geb\u00fchren gesch\u00e4tzt? Welche Erfahrungen sind im Ausland mit solchen Systemwechseln (z. B. England) gemacht worden?</p><p>2. Wie hoch ist der Nettoertrag der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren, und an wen werden aus diesem Topf wie viele Mittel ausgesch\u00fcttet?</p><p>3. Wie haben sich diese selektiven Zuwendungen in den letzten drei Jahren ver\u00e4ndert, und wie wird sich die Aufteilung der Geb\u00fchren, insbesondere zwischen der SRG und der privaten Swisscom, in den kommenden Jahren entwickeln?</p><p>4. Welchen Stellenwert misst der Bundesrat der Service-Public-Auflage einer landesweiten Versorgung \u00fcber ein (sehr aufwendiges) terrestrisches Netz angesichts der immer st\u00e4rkeren Verkabelung sowie der raschen Ausbreitung der Satellitenkommunikation zu? Wie stark soll der Geb\u00fchrenzahler insk\u00fcnftig noch zum Ausbau und Unterhalt des terrestrischen Distributionsnetzes f\u00fcr Radio- und Fernsehsignale beitragen?</p><p>5. Besteht nach seiner Ansicht, vor dem Hintergrund der rasanten technologischen Entwicklung im Kommunikationsbereich, Handlungsbedarf bez\u00fcglich Anpassung der Geb\u00fchren, deren Erhebung oder Aussch\u00fcttung?</p>","ReasonText":"<p>Seit Anfang 1998 werden die Radio- und Fernsehgeb\u00fchren nicht mehr \u00fcber die Swisscom, sondern durch die neugegr\u00fcndete Inkassofirma Billag AG eingefordert. Nachdem schon bisher f\u00fcr viele Radio- und Fernsehkonsumenten unklar war, f\u00fcr was sie welche Geb\u00fchren zu entrichten haben, hat diese Verunsicherung mit der neuen Form der Rechnungsstellung nochmals zugenommen.</p><p>Da den Radio- und Fernsehgeb\u00fchren in ihrer helvetischen Ausgestaltung Steuercharakter zukommt, haben B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger wie bei den \u00fcbrigen \u00f6ffentlichen Haushalten ein Anrecht auf Transparenz. Zumindest sollten sie wissen, wem aus dem Geb\u00fchrentopf Mittel zufliessen und nach welchen Kriterien die Aussch\u00fcttung erfolgt. Denn nur wenn diesbez\u00fcglich Klarheit herrscht, kann langfristig Akzeptanz f\u00fcr die insgesamt unbestrittenen Geb\u00fchren geschaffen werden. Ein Aspekt, dem angesichts der Erhebungskosten (Mahnungen, Betreibungen) in den kommenden Monaten auch \u00f6konomische Bedeutung zukommt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat am 5. November 1997 die H\u00f6he der Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren unter Ber\u00fccksichtigung der neuen Situation im liberalisierten Fernmeldemarkt \u00fcberpr\u00fcft und auf dem damaligen Stand belassen. Gleichzeitig hat er auch \u00fcber die Verwendung der seit 1993 kumulierten \u00dcbersch\u00fcsse aus der Radio- und Fernsehrechnung der Telecom PTT entschieden: Danach geht ein Teil an die Swisscom zur Finanzierung notwendiger Wertberichtigungen bei den technischen Verbreitungsinstallationen. Der Rest fliesst auf ein Sperrkonto des Bundes und kann auf Gesuch hin durch das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) u. a. der SRG zur Deckung ausgewiesener Bed\u00fcrfnisse ausgerichtet werden, welche auf den Systemwechsel im Verbreitungs- und Inkassobereich zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.</p><p>1. In seinem Geb\u00fchrenentscheid vom 5. November 1997 hat der Bundesrat f\u00fcr das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren ein Kostendach von maximal 50 Millionen Franken j\u00e4hrlich festgelegt (inkl. MWSt). Im Vergleich zu den Kosten der letzten drei Jahre, welche sich j\u00e4hrlich zwischen 44 und 53 Millionen Franken bewegt haben, fallen durch den Systemwechsel folglich keine oder nur geringe Mehrkosten an. Synergieverluste aufgrund der separaten Rechnungsstellung f\u00fcr die Telefon- und die Empfangsgeb\u00fchren k\u00f6nnen durch Rationalisierungsmassnahmen im organisatorischen Bereich sowie durch die Umstellung auf eine quartalsweise Rechnungsstellung weitgehend kompensiert werden.</p><p>Der Bundesrat sch\u00e4tzt die nichteintreibbaren Geb\u00fchren auf etwa 1 Prozent (ca. 11 Millionen Franken) des gesamten Geb\u00fchrenvolumens. Sollten die Ausf\u00e4lle wider Erwarten h\u00f6her sein oder sollte die SRG wegen Zahlungsverz\u00f6gerungen in Liquidit\u00e4tsschwierigkeiten geraten, k\u00f6nnen die Bed\u00fcrfnisse der SRG kurzfristig aus den \u00dcbersch\u00fcssen der Radio- und Fernsehrechnung der Swisscom gedeckt werden. Auf diese Weise kann das Risiko, dass die SRG ihren Service-public-Auftrag aus finanziellen Gr\u00fcnden nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnte, auf ein vertretbares Mass reduziert werden.</p><p>Im Zusammenhang mit den Schwarzsehern und Schwarzh\u00f6rern wollen die Billag AG und das Bakom die Anstrengungen zur Verhinderung von Ertragsausf\u00e4llen mittels Informationskampagnen und durch die konsequente Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften auf einem Minimum halten. Sch\u00e4tzungen \u00fcber Ertragsausf\u00e4lle durch \"Schwarzh\u00f6rer und -seher\" liegen nicht vor. Gewisse R\u00fcckschl\u00fcsse ergeben sich aus dem Anteil der zahlenden Haushalte, welcher 91 Prozent (Radio) beziehungsweise 86 Prozent (TV) betr\u00e4gt; die verbleibenden 9 beziehungsweise 14 Prozent umfassen nebst der Dunkelziffer jedoch in erster Linie Haushalte, die tats\u00e4chlich keine Programme empfangen.</p><p>Zurzeit gibt es keine aussagekr\u00e4ftigen Zahlen \u00fcber \u00e4hnliche Systemwechsel im Ausland. Das Bakom ist aber daran, im Hinblick auf die k\u00fcnftige Ausschreibung der Inkassot\u00e4tigkeit entsprechende Vergleiche auf internationaler Ebene zu erstellen.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Entscheid vom 5. November 1997 folgende Aufteilung der Empfangsgeb\u00fchren von total 1090 Millionen beschlossen:</p><p>- SRG (Programmproduktion und Verbreitung), 1017 Millionen;</p><p>- Billag AG (Inkasso Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchren - Kostendach), 50 Millionen;</p><p>- Anteile f\u00fcr lokale und regionale Veranstalter (Geb\u00fchrensplitting), 10 Millionen;</p><p>- Bakom (Frequenzverwaltung- und \u00fcberwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und Schwarzh\u00f6rer), 13 Millionen.</p><p>3. Die Zuteilung der Empfangsgeb\u00fchren ist gesetzlich geregelt. Die H\u00f6he der einzelnen Betr\u00e4ge wird jeweils durch den Bundesrat festgelegt. In den Jahren 1995 bis 1997 hat es weder hinsichtlich der Anspruchsberechtigten noch hinsichtlich der H\u00f6he irgendwelche Ver\u00e4nderungen gegeben. \u00c4nderungen sind am 1. Januar 1998 insoweit eingetreten, als die Swisscom direkt keine Empfangsgeb\u00fchren mehr f\u00fcr ihre Verbreitungst\u00e4tigkeiten erh\u00e4lt. Die Programmverbreitung und deren Finanzierung f\u00e4llt neu in die Kompetenz der SRG. Aufgrund einer vertraglichen Regelung erf\u00fcllt die Swisscom aber nach wie vor die Hauptaufgabe bei der technischen Verbreitung des SRG-Angebotes. Die Abgeltung wurde durch die beiden Vertragspartner f\u00fcr 1998 auf 165 Millionen Franken festgelegt.</p><p>Neu ist ferner, dass das Bakom einen Anteil der Geb\u00fchren f\u00fcr die Erf\u00fcllung jener hoheitlichen Aufgaben erh\u00e4lt, die fr\u00fcher durch die Telecom PTT wahrgenommen worden sind (Frequenzverwaltung und -\u00fcberwachung, Sendernetzplanung, Verfahren gegen Schwarzseher und -h\u00f6rer).</p><p>Eine weitere Modifikation bei der Geb\u00fchrenzuteilung betrifft die lokalen und regionalen Veranstalter: Der Anteil der Empfangsgeb\u00fchren, welcher an lokale TV-Stationen im Rahmen des sogenannten Geb\u00fchrensplittings ausgerichtet werden kann, ist von bisher 1,3 Millionen auf neu 3 Millionen Franken erh\u00f6ht worden.</p><p>4. Die SRG ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ihre Programme in der Schweiz fl\u00e4chendeckend zu verbreiten. Dies kann heute auf befriedigende Weise nur auf terrestrischem Weg erreicht werden. Im Radiobereich ist in erster Linie der mobile Empfang der Programme ausschlaggebend, der \u00fcber Satellit nicht gew\u00e4hrleistet werden kann. Die Fernsehprogramme der SRG werden zwar heute auch \u00fcber Satellit verbreitet, sie k\u00f6nnen aber wegen des digitalen Signals nur mittels einer teuren Set-Top-Box (Decoder) auf konventionellen TV-Ger\u00e4ten empfangen werden. Die Bedeutung der Satellitenverbreitung der SRG-Programme liegt derzeit in erster Linie darin, dass auf diese Weise die Anspeisung von terrestrischen Sendern und von Kopfstationen der Kabelnetze billiger erfolgen kann. Mittelfristig ist eine Abl\u00f6sung der terrestrischen Sendernetze durch Satellitenverbreitung kaum denkbar. Ein grossangelegter Ausbau des terrestrischen Netzes zu Lasten der Geb\u00fchrenzahler ist nicht vorgesehen. Geplant sind einzig punktuelle Empfangsverbesserungen des mobilen Radioempfangs, namentlich im Zusammenhang mit dem Sprachaustausch.</p><p>5. Am 25. Februar 1998 hat der Bundesrat grunds\u00e4tzliche Fragen des schweizerischen Mediensystems behandelt. Dabei hat er sich bereit erkl\u00e4rt, der SRG den n\u00f6tigen Handlungsspielraum im Markt zuzugestehen, damit sie sich gegen\u00fcber der ausl\u00e4ndischen Konkurrenz behaupten kann. Die Landesregierung geht von der \u00dcberlegung aus, dass das Service-public-Angebot die Chance haben muss, sich weiterzuentwickeln, um den gewandelten Bed\u00fcrfnissen des Publikums und der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang erkl\u00e4rte sich der Bundesrat auch bereit, der SRG f\u00fcr neue Angebote, die f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Leistungsauftrages notwendig sind, die erforderlichen Mittel zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p><p>Laut Konzession (Art. 10 Abs. 2) kann die SRG dem Bundesrat in der Regel alle zwei Jahre einen Antrag auf Anpassung der Geb\u00fchrenh\u00f6he stellen. Letztmals wurden die Geb\u00fchren per 1. Januar 1995 insgesamt erh\u00f6ht, und zwar um 5 Prozent f\u00fcr das Radio und um 2 Prozent f\u00fcr das Fernsehen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(895622400000)\/","SubmittedBy":"Weigelt Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898819200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712736961710)\/","SubmissionDate":"\/Date(890352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}