{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983151,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983151,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3151","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Untersuchungen und Strafverfahren betreffend sexueller Handlungen mit Kindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich fordere den Bundesrat auf, durch Anpassung des Strafgesetzbuches oder des Opferhilfegesetzes daf\u00fcr besorgt zu sein, dass Untersuchungen und Strafverfahren betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern so kindgerecht wie m\u00f6glich ausgestaltet werden. Insbesondere ist daf\u00fcr zu sorgen, dass durch den Einsatz moderner technischer Hilfsmittel wie Videoaufnahmen, Ton\u00fcbertragungen usw. die Opfer vor wiederholten Einvernahmen und Konfrontationen mit den T\u00e4tern wirksam gesch\u00fctzt und die Verfahren beschleunigt durchgef\u00fchrt werden sowie dass speziell geschulte Fachleute die kindlichen Opfer einvernehmen oder mindestens zu den Befragungen beigezogen werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Not und Elend sexuell missbrauchter Kinder ist riesig, die Dunkelziffer enorm. In den seltensten F\u00e4llen kommt es  aus den verschiedensten Gr\u00fcnden  zu einer strafrechtlichen Untersuchung und zu einem Strafverfahren. Die an einer Strafuntersuchung und einem Strafverfahren Beteiligten sind durch die heiklen und komplexen F\u00e4lle aufs \u00c4usserste gefordert. Nicht zuletzt aus \u00dcberforderung werden F\u00e4lle von Kindesmissbrauch auch ungeb\u00fchrlich verz\u00f6gert oder verschleppt. Es ist deshalb dringend notwendig, dass solche F\u00e4lle nur von gut ausgebildeten Fachleuten an die Hand genommen werden.</p><p>Am meisten belastet aber werden ausgerechnet die Opfer dieser schrecklichen Taten, die Kinder. Sie m\u00fcssen mehrmals \u00fcber den gleichen Vorgang Aussagen machen, die Verteidigung versucht oft, die Kinder in Widerspr\u00fcche zu verwickeln, was im \u00fcbrigen oft gelingt, da ja die kindliche Psyche gerade versucht, das Schreckliche zu verdr\u00e4ngen. F\u00fcr Kinder ist die Atmosph\u00e4re im Gerichtssaal erdr\u00fcckend, die Vorf\u00e4lle liegen oft weit zur\u00fcck, insbesondere wenn es noch zu h\u00f6herinstanzlichen Gerichten geht. F\u00fcr die Opfer ist all das oft eine zweite Viktimisierung.</p><p>Das m\u00fcsste nicht sein und k\u00f6nnte vermieden werden, wenn von Anfang an die Aussagen auf Video aufgenommen werden, was erlaubt, die Zeit der Einvernahmen entscheidend zu reduzieren, was gleichzeitig auch die M\u00f6glichkeiten senkt, immer wieder Erg\u00e4nzungsfragen zu stellen, um Widerspr\u00fcche z.G. des T\u00e4ters zu provozieren. Durch geeignete Vorschriften l\u00e4sst sich auch erreichen, dass T\u00e4ter und Opfer an den Verhandlungen nicht miteinander konfrontiert werden. Selbstverst\u00e4ndlich sind weitere Massnahmen denkbar. Die Zeit dr\u00e4ngt und das Problem duldet keinen Aufschub.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p></p><p></p><p>1.Das Bundesgesetz \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten vom 4. Oktober 1991 (Opferhilfegesetz, OHG, SR 312.5) bezweckt insbesondere den \"Schutz des Opfers und [die] Wahrung seiner Rechte im Strafverfahren\" (Art. 1 Abs. 2 Bst. b OHG). Nach Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 sind die Beh\u00f6rden verpflichtet, die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Opfers in allen Abschnitten des Strafverfahrens zu wahren. So hat das Gericht die \u00d6ffentlichkeit von den Verhandlungen auszuschliessen, wenn \u00fcberwiegende Interessen des Opfers es erfordern. Dasselbe gilt auf Antrag des Opfers, wenn es sich um Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t handelt (Art. 5 Abs. 3). Ausserdem haben die Beh\u00f6rden eine Begegnung des Opfers mit dem Beschuldigten zu vermeiden, wenn das Opfer dies verlangt (Art. 5 Abs. 4). Bei Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t darf eine Konfrontation gegen den Willen des Opfers nur angeordnet werden, wenn der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Geh\u00f6r sie zwingend erfordert (Art. 5 Abs. 5). Das Opfer kann sich bei den Einvernahmen durch eine Vertrauensperson begleiten lassen und die Aussage zu Fragen, die seine Intimsph\u00e4re betreffen, verweigern (Art. 7 Abs. 1 und 2). Zudem k\u00f6nnen Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t verlangen, dass sie von Angeh\u00f6rigen des gleichen Geschlechts einvernommen werden, auch w\u00e4hrend des Untersuchungsverfahrens (Art. 6 Abs. 3).</p><p></p><p></p><p></p><p>Bei diesen Bestimmungen, die zur Verbesserung des Schutzes des Opfers erlassen worden sind, wird nicht unterschieden, ob das Opfer erwachsen oder minderj\u00e4hrig ist. Sie finden auch bei Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t von Kindern Anwendung.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die Kantone k\u00f6nnen die Bestimmungen des Opferhilfegesetzes erg\u00e4nzen, indem sie den Opferschutz erweitern, beispielsweise f\u00fcr minderj\u00e4hrige Opfer. Der Kanton Tessin hat von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht und in seinem Strafprozessrecht vorgesehen, dass die Einvernahme eines minderj\u00e4hrigen Opfers w\u00e4hrend der Verhandlungen in einem separaten Raum zu erfolgen hat, der durch audiovisuelle Mittel mit dem Gerichtssaal verbunden ist. Das Tessiner Strafprozessrecht sieht zudem vor, dass bei einer Aufnahme der Aussage auf Video auf das Erscheinen des minderj\u00e4hrigen Opfers vor Gericht verzichtet werden kann. Auch der Kanton Z\u00fcrich hat f\u00fcr die Einvernahme von Minderj\u00e4hrigen einen mit audiovisuellen Mitteln ausgestatteten Saal einrichten lassen.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Im Bericht \"Kindesmisshandlung in der Schweiz\" aus dem Jahre 1992 (BBl 1995 IV 53 ff., insbesondere 134 ff. und 160 ff.) wurde die Notwendigkeit unterstrichen, dass der besonderen Situation minderj\u00e4hriger Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t oder von anderen Misshandlungen im Opferhilfegesetz oder im Strafprozessrecht Rechnung zu tragen sei.</p><p></p><p></p><p></p><p>Dieser Problemkreis ist auch Gegenstand einer parlamentarischen Initiative (94.441 Parlamentarische Initiative Goll vom 16. Dezember 1994 betreffend Sexualdelikte und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Verbesserter Schutz der Opfer), deren Anliegen denjenigen des Motion\u00e4rs sehr nahe kommen. Die Initiative verlangt insbesondere, dass die Konfrontation des Opfers mit dem Beschuldigten vermieden wird, eine wiederholte Einvernahme des Opfers \u00fcber den Tathergang zu verhindern ist und dass die Befragung von gut ausgebildeten Fachleuten durchgef\u00fchrt und mit Hilfe von technischen Mitteln aufgenommen wird.</p><p></p><p></p><p></p><p>Der Nationalrat hat am 3. Oktober 1996 beschlossen, der parlamentarischen Initiative weitgehend Folge zu geben (AB 1996 N 1773 ff. und 1783). Sie wird derzeit von einer Subkommission der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates bearbeitet.</p><p></p><p></p><p></p><p>Die Subkommission hat anl\u00e4sslich ihrer Sitzung vom 20. April 1998 ein Hearing mit Expertinnen und Experten durchgef\u00fchrt. Diese haben die Wichtigkeit der ersten Einvernahme betont, die m\u00f6glichst rasch und sorgf\u00e4ltig durchzuf\u00fchren sei, wenn verhindert werden soll, dass das Opfer ein zus\u00e4tzliches Trauma erleidet und wenn eine glaubw\u00fcrdige Aussage zustande kommen soll. Die Einvernahme des Opfers soll namentlich so rasch als m\u00f6glich von speziell f\u00fcr diese Aufgabe ausgebildeten Fachleuten durchgef\u00fchrt und auf Video festgehalten werden. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde im Einklang mit den Anliegen des Motion\u00e4rs stehen, da damit grunds\u00e4tzlich vermieden wird, dass das Kind mehr als zweimal befragt werden muss. Die Verteidigung kann ihre Rechte bei einer zweiten Einvernahme des Kindes \u00fcber die spezialisierte Fachperson wahrnehmen. Ein solches Vorgehen w\u00fcrde auch, wie vom Motion\u00e4r verlangt, eine Beschleunigung des Verfahrens bewirken oder doch zumindest seine Wirksamkeit erh\u00f6hen.</p><p></p><p></p><p></p><p>Schliesslich hat der Nationalrat bereits am 13. Juni 1996 ein Postulat \u00fcberwiesen, das die gleichen Ziele wie die parlamentarische Initiative Goll verfolgt (P 96.3199 Postulat RK-N 94.441 vom 23. Januar 1996 betreffend verbesserter Schutz der Opfer von Sexualdelikten, insbesondere in F\u00e4llen von sexueller Ausbeutung, AB 1996 N 909).</p><p></p><p></p><p></p><p>3. In seiner Stellungnahme vom 27. Juni 1995 zum Bericht \"Kindesmisshandlung in der Schweiz\" hat sich der Bundesrat bereit erkl\u00e4rt, bei der n\u00e4chsten Revision des Opferhilfegesetzes zu pr\u00fcfen, ob es \"mit Sondervorschriften zugunsten minderj\u00e4hriger Opfer erg\u00e4nzt werden k\u00f6nnte\" (BBl 1995 IV 9 f.).</p><p></p><p></p><p></p><p>Artikel\u00a011 der Verordnung \u00fcber die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHV, SR 312.51) bestimmt, dass die Wirksamkeit der Opferhilfe w\u00e4hrend der ersten sechs Jahre - das heisst bis 1998 - evaluiert werden soll. Es zeichnet sich bereits heute ab, dass am Ende dieser Evaluationsphase eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes ins Auge zu fassen ist (vgl. Zweiter Bericht des Bundesamts f\u00fcr Justiz an den  Bundesrat \u00fcber den Vollzug und die Wirksamkeit der Opferhilfe 1993-1996, Bern, Januar 1998, S. 90). Die Anliegen des Motion\u00e4rs k\u00f6nnten im Rahmen dieser Revision ber\u00fccksichtigt werden, falls sie in der Zwischenzeit nicht im Zusammenhang mit der Behandlung der parlamentarischen Initiative Goll verwirklicht werden.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(897264000000)\/","SubmittedBy":"Schmied Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1023148800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750817516530)\/","SubmissionDate":"\/Date(890352000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4512,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}