{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983156,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983156,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3156","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport. Neutralit\u00e4tspolitisch bedenkliche Vorf\u00e4lle","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In letzter Zeit h\u00e4ufen sich die neutralit\u00e4tspolitisch bedenklichen Vorf\u00e4lle:</p><p>1. In Genf wird ein schweizerisch-franz\u00f6sisches Luftkontrollzentrum mit milit\u00e4rischem Auftrag ins Auge gefasst.</p><p>2. Im Verteidigungsdepartement soll der Kauf von Transporthelikoptern mit Hinweis auf milit\u00e4rische Auslandeins\u00e4tze in Vorbereitung sein.</p><p>3. Der Bundesrat und die VBS-internen Kreise sprechen beim Kauf von Florako von \"Nato-kompatiblen\" Systemen. Aus dem VBS wird ger\u00fcchteweise bekanntgegeben, dass man auch bei der R\u00fcstungsbeschaffung weitere \"Nato-kompatible\" F\u00fchrungseinrichtungen kaufen will.</p><p>4. Fremde Truppen sollen bei \u00dcbungen auf Schweizer Territorium und im schweizerischen Luftraum eingesetzt werden (Man\u00f6ver der Luftwaffe, Vorbereitungen f\u00fcr Man\u00f6ver mit der \u00f6sterreichischen Bundeswehr, Gegeneinladung an die franz\u00f6sische Armee nach Luftschutz\u00fcbungen in Frankreich).</p><p>5. Die franz\u00f6sische Luftwaffe soll - gem\u00e4ss Zeitungsbericht vom 1. April 1998 - die Bewilligung erhalten haben, simulierte Angriffs\u00fcbungen in der Schweiz zu fliegen, so insbesondere auf die Axalp und die Grimselstaumauer (oder handelt es sich etwa um einen Aprilscherz?).</p><p>6. Die Schweiz soll Nato-Flugzeugen den \u00dcberflug in den Balkan gew\u00e4hrleisten.</p><p>Angesichts dieser bedenklichen Vorf\u00e4lle frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass unser kostbarstes aussenpolitisches Gut - die Glaubw\u00fcrdigkeit und Berechenbarkeit - schweren Schaden leidet, wenn fremde Truppen in der Schweiz an milit\u00e4rischen \u00dcbungen teilnehmen? Ist er bereit, klare Richtlinien zu erlassen, die der Armeef\u00fchrung die Verletzung der Neutralit\u00e4tspflichten verunm\u00f6glichen?</p><p>2. Ist er mit der aktuellen Strategieplanung der Nato vertraut, die zu einem neuen, weltweit operierenden bewaffneten Instrument - nicht mehr zum Schutz des Territoriums der Mitglieder, sondern zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen - f\u00fchren soll, und kennt er die Rolle, die dabei den sogenannten \"Partnern f\u00fcr den Frieden\" zugedacht ist? Teilt er die Meinung, dass h\u00f6chste Zur\u00fcckhaltung geboten ist, wenn vermieden werden soll, dass die Schweiz in einen Kampf gegen einen Schurkenstaat mit virtuellen Massenvernichtungswaffen hineingezogen wird?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass mit dem Strategiewandel der Nato auch die bisher eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten \"Partnerschaft f\u00fcr den Frieden\" zu \u00fcberpr\u00fcfen sind?</p><p>4. Welche technischen F\u00fchrungseinrichtungen werden auf Weisung des Bundesrates Nato-kompatibel ausgelegt und weshalb? Wie stellt sich der Bundesrat die n\u00f6tige Abkoppelung im Einsatzfall vor? Sind Geheimhaltungsvorschriften ge\u00e4ndert worden? Welche und wie?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass die Sicherheit im Luftraum (\"am schweizerischen Himmel\", wie sich der Departementsvorsteher ausdr\u00fcckt) verbessert werden k\u00f6nnte, wenn keine fremden Milit\u00e4rflugzeuge den Luftraum ben\u00fctzen d\u00fcrfen?</p><p>6. Welche milit\u00e4rischen Eins\u00e4tze plant der Bundesrat, wenn er Transporthelikopter beschaffen will, die sich in \"sandigen Gegenden\" bew\u00e4hren sollen? Sollen auch Grossraum-Transportflugzeuge beschafft werden? Wozu?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die gemeinsame Durchf\u00fchrung von Truppen\u00fcbungen mit ausl\u00e4ndischen Partnern in Friedenszeiten, sei es bilateral, sei es multilateral im Rahmen der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden, verletzt keine Verpflichtungen aus dem Neutralit\u00e4tsrecht. Neutralit\u00e4tspolitisch sind solche gemeinsamen \u00dcbungen ebenfalls unproblematisch, weil sie f\u00fcr die Schweiz keine internationalen Bindungen bewirken, welche ihr im Kriegsfall die Einhaltung ihrer neutralit\u00e4tsrechtlichen Verpflichtungen verunm\u00f6glichen w\u00fcrden. Diese Voraussetzung ist heute, da praktisch alle europ\u00e4ischen Staaten mit Streitkr\u00e4ften die vertrauensf\u00f6rdernde Praxis bi- und multilateraler \u00dcbungen pflegen, in unserem strategischen Umfeld durchwegs gegeben. Dies trifft auf \u00dcbungen im Rahmen der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden, wo die Thematik stets friedensf\u00f6rdernder oder humanit\u00e4rer Art ist, ganz besonders zu. Es kann daher keineswegs von einer Sch\u00e4digung unserer aussenpolitischen Glaubw\u00fcrdigkeit und Berechenbarkeit gesprochen werden. Im Gegenteil, Glaubw\u00fcrdigkeit und Berechenbarkeit der Schweiz f\u00fcr unsere Partner nehmen sogar zu, wenn wir \u00dcbungen - wie etwa diejenige \u00fcber Katastrophenhilfe mit Frankreich letzes Jahr (Leman) - auch auf schweizerischem Boden durchf\u00fchren.</p><p>2. Grundlage der Nato-Strategie ist heute das \"Strategische Konzept\", das am R\u00f6mer Gipfeltreffen der Nato-Staaten vom 7./8. November 1991 verabschiedet wurde. Dieses Strategiepapier anerkennt das Ende das kalten Krieges und den tiefgreifenden positiven Wandel in Europa, bietet den Gegnern von einst die Hand zu Dialog und Kooperation, weist auf neue sicherheitspolitische Herausforderungen und Risiken hin, welche die alte Gefahr eines \u00dcberraschungsangriffs abgel\u00f6st haben, und betont einmal mehr den rein defensiven Charakter des nordatlantischen B\u00fcndnisses.</p><p>Es ist richtig, dass dieses \"Strategische Konzept\" von den 16 Nato-Staaten im Hinblick auf das 50. Jubil\u00e4um des B\u00fcndnisses im April 1999 \u00fcberarbeitet wird. Die Notwendigkeit einer solchen \u00dcberarbeitung und Aktualisierung ist offensichtlich (so war die Sowjetunion zum Zeitpunkt des R\u00f6mer Gipfels noch nicht auseinandergebrochen). Das R\u00f6mer Dokument tr\u00e4gt ferner erst ansatzweise dem verst\u00e4rkten politischen Charakter des B\u00fcndnisses Rechnung und wurde vor den wesentlichen institutionellen Entscheiden von 1997 verfasst, welche die Nato von einem reinen Milit\u00e4rb\u00fcndnis zu einem sicherheitspolitischen Stabilit\u00e4tssystem f\u00fcr ganz Europa gemacht haben. Dazu geh\u00f6ren insbesondere die Einladung an Polen, Ungarn und Tschechien, dem B\u00fcndnis beizutreten, die Nato-Russland-Akte, die Charta mit der Ukraine, der Ersatz des noch im bipolaren Denken verhafteten Nordatlantischen Kooperationsrates (NACC) durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC), der den politischen Dialog \u00fcber alle einstigen Trennlinien des kalten Krieges hinweg pflegt. Schliesslich will die Nato auch die Lehren aus dem erfolgreichen IFOR/SFOR-Einsatz zur Friedenssicherung im ehemaligen Jugoslawien ziehen.</p><p>Wie der Text dieses neuen Strategiekonzeptes im Detail aussehen wird, steht noch nicht fest. Die Diskussion dar\u00fcber ist noch in vollem Gange.</p><p>Wesentlich ist, dass es sich bei allen genannten Dokumenten - im Gegensatz zum Nato-Vertrag und dessen Beistandspflicht gem\u00e4ss Artikel V - um politische Texte, nicht um v\u00f6lkerrechtlich bindende Vertr\u00e4ge, handelt. Die Nato ist keine supranationale Organisation und kennt keine generelle Souver\u00e4nit\u00e4tsabtretung des Einzelstaates an die B\u00fcndnisorganisation. Dies kommt bereits darin zum Ausdruck, dass keine zwei Nato-Mitgliedschaften gleich angelegt sind (Island verf\u00fcgt z. B. \u00fcber keine Truppen, Frankreich und Spanien geh\u00f6ren nicht der integrierten Milit\u00e4rstruktur der Nato an, Norwegen und D\u00e4nemark lehnen in Friedenszeiten die Stationierung von fremden Truppen und Kernwaffen auf ihrem Territorium ab usw.). Mit der Zustimmung zu einem strategischen Konzept verpflichtet sich keines der Nato-Mitglieder verbindlich zu irgendeiner bestimmten Verhaltensweise in einer Krise. Die freie, souver\u00e4ne Entscheidfreiheit wird nicht pr\u00e4judiziert. Dies zeigte sich mit aller Deutlichkeit auch in der j\u00fcngsten Irakkrise.</p><p>Erst recht beinhalten die strategischen Konzepte der Nato keinerlei Verpflichtungen irgendwelcher Art f\u00fcr jene Staaten, die sich an der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden beteiligen. PfP-Partner k\u00f6nnen sich aufgrund ihres eigenen, freien Entscheides an Friedensoperationen, die die Nato unter Mandat der Uno und/oder der OSZE auf die Beine stellt, beteiligen. So sind z. B. \u00d6sterreich, Schweden und Finnland, aber auch Russland und weitere PfP-Partner mit Kontingenten in der SFOR vertreten. Eine Verpflichtung hierzu findet sich jedoch nirgends.</p><p>Was die durch den Interpellanten verwendeten Begriffe betrifft, so gibt es einerseits Massenvernichtungswaffen (A-, B-, C-Waffen), andererseits die Mittel des sogenannten \"information warfare\" (Kampf um/mit Informationen). \"Virtuelle Massenvernichtungswaffen\" sind bisher nicht bekannt.</p><p>3. Die Schweiz ist mit ihrer Teilnahme an der Partnerschaft f\u00fcr den Frieden keinerlei Verpflichtungen eingegangen. Bei der Partnerschaft handelt es sich um eine rein politische Initiative ohne jegliche v\u00f6lkerrechtlich verpflichtenden Bindungen. Die Schweiz hat dar\u00fcber hinaus in ihrem Pr\u00e4sentationsdokument klar dargelegt, dass sie an der bewaffneten Neutralit\u00e4t festh\u00e4lt und nicht die Absicht hat, der Nato beizutreten.</p><p>Zudem ist (vgl. Antwort auf Frage 2) darauf hinzuweisen, dass die Nato in keiner Art und Weise einen \"Strategiewandel\" im Sinne des Interpellanten beschlossen hat. Die Arbeit am neuen \"Strategischen Konzept\" ist vielmehr noch in vollem Gange. Die Resultate sollen erst im April 1999 den Staats- und Regierungschefs der Nato zur Pr\u00fcfung unterbreitet werden.</p><p>4a. Der Bundesrat hat keinerlei Weisungen erlassen, die auf eine Verbesserung der Nato-Kompatibilit\u00e4t von technischen F\u00fchrungseinrichtungen hinzielen.</p><p>Damit unsere F\u00fchrungsprozesse hinsichtlich der Reaktionsf\u00e4higkeit weiterhin zeitgerecht und zielgerichtet ablaufen k\u00f6nnen, sind unsererseits laufend Anpassungen an die gesteigerte Leistungsf\u00e4higkeit neuer Mittel (F/A-18, Informatik usw.) sowie der Schutzmassnahmen gegen \"information warfare\" unerl\u00e4sslich. Das Schwergewicht der Investitionen geht in die grundlegenden Bausteine einer Echtzeit-F\u00fchrungsf\u00e4higkeit. Eine erste M\u00f6glichkeit eines Datenaustausches sowohl mit Swisscontrol als auch auf internationaler Ebene k\u00f6nnte in absehbarer Zeit im Bereich der Flugsicherung zusammen mit Florako aufdr\u00e4ngen. Der rasch zunehmende Flugverkehr wird aus Gr\u00fcnden der Flugsicherheit zu einer immer enger werdenden Zusammenarbeit und Koordination der Flugbewegungen durch die Flugsicherungsorgane in ganz Europa f\u00fchren. Die Teilnahme an dieser Zusammenarbeit ist nicht eine rein milit\u00e4rische oder technische, sondern vielmehr eine politische und wirtschaftliche Frage. Entsprechende Gespr\u00e4che sind zurzeit nicht geplant.</p><p>4b. Bis auf den Bereich der Flugsicherung gibt es keine milit\u00e4rischen Systeme, welche \u00fcber eine Schnittstelle zur Ankoppelung an ein ad\u00e4quates inl\u00e4ndisches oder ausl\u00e4ndisches System verf\u00fcgen. Die An- bzw. Abkoppelung bedingt einen politischen Entscheid. F\u00fcr das Ankoppeln w\u00fcrde dies einen gewissen Zeitaufwand erfordern, bis der entsprechend vereinbarte Datenaustausch betriebssicher funktionieren w\u00fcrde, da keine namhaften Vorbereitungen get\u00e4tigt worden sind. Ein Abkoppeln k\u00f6nnte hingegen zeitverzugslos ausgef\u00fchrt werden.</p><p>4c. Es wurden keine Geheimhaltungsvorschriften ge\u00e4ndert, und es besteht dazu auch keine Veranlassung.</p><p>5. Im Jahr 1996 \u00fcberflogen 335 046 Luftfahrzeuge die Schweiz, und gleichzeitig fanden auf unseren Flugpl\u00e4tzen 1,4 Millionen Flugbewegungen statt. Die darin eingeschlossenen bewilligungspflichtigen Flugbewegungen von 4221 fremden Staats- und Milit\u00e4rluftfahrzeugen sind so bescheiden, dass diese nicht als sicherheitsrelevant bezeichnet werden k\u00f6nnen. Im \u00fcbrigen werden ausl\u00e4ndische Milit\u00e4rflugzeuge nach Vorliegen der \u00dcberflugbewilligung analog zu zivilen Luftfahrzeugen behandelt.</p><p>Bei nicht eingeschr\u00e4nktem Luftverkehr wird in der Regel das Gesuch f\u00fcr den \u00dcberflug mit fremden Staats- und Milit\u00e4rluftfahrzeugen vom Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl), in Absprache mit der Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und mit der Luftwaffe, behandelt und gem\u00e4ss Weisungen des Bundesrates bewilligt. Die Luftwaffe kontrolliert stichprobenm\u00e4ssig die bewilligten \u00dcberfl\u00fcge und unterst\u00fctzt das Bazl bei der Durchsetzung der Luftverkehrsregeln und bei der Wahrung der Lufthoheit.</p><p>6a. Zum heutigen Zeitpunkt sind keine milit\u00e4rischen Eins\u00e4tze in \"sandigen Gegenden\" geplant. 6 von 12 im R\u00fcstungsprogramm 1998 beantragten Transporthelikoptern sind mit polyvalenten Lufteinl\u00e4ssen ausger\u00fcstet. Ausl\u00e4ndische Erfahrungen haben gezeigt, dass solche Einrichtungen auch bei Eins\u00e4tzen in Europa und in der Schweiz zweckm\u00e4ssig sind und nachtr\u00e4glich nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohen Mehrkosten nachger\u00fcstet werden k\u00f6nnen. Es geht also darum, einen Teil der f\u00fcr etwa 30 Jahre im Einsatz stehenden Helikopter so auszur\u00fcsten, dass damit ein breites Aufgabenspektrum im Rahmen unserer sicherheitspolitischen Szenarien abgedeckt werden kann.</p><p>6b. Im Rahmen des ver\u00e4nderten sicherheitspolitischen Umfeldes fallen dem Bund und besonders dem VBS neue Aufgaben zu, oder bisherige Aufgaben erhalten eine neue Gewichtung. Dies betrifft auch den Bereich der Lufttransporte, die in allen sicherheitspolitischen Szenarien anfallen. Das VBS bereitet nicht den Kauf von Transportflugzeugen vor, sondern analysiert den Markt an milit\u00e4rischen Transportflugzeugen. Eine sp\u00e4tere Beschaffung kann heute nicht ausgeschlossen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(896227200000)\/","SubmittedBy":"Blocher Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961718400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763106762247)\/","SubmissionDate":"\/Date(893635200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}