{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983179,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983179,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3179","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zahlung der SNB in den Holocaust-Fonds","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Bei der Zahlung von 100 Millionen Franken durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) in den Holocaust-Fonds ist das Parlament davon ausgegangen, dass diese Zahlung in der Kompetenz der SNB liegt.</p><p>Offenbar finden gegenw\u00e4rtig Diskussionen statt, um die SNB - zur Verhinderung einer Sammelklage usw. oder zur Erreichung eines \"Vergleiches\" nach Einreichung einer Sammelklage - zu weiteren Zahlungen z. B. in einen sogenannten Gerechtigkeitsfonds zu motivieren.</p><p>Ist der Bundesrat der Meinung, dass derartige Zahlungen ebenfalls in die Kompetenz der SNB fallen? Oder sind rechtliche Vorkehrungen zu treffen, um die Leistung derartiger Zahlungen eindeutig in die Kompetenz des Parlamentes zu legen?</p><p>2. Schweizerische Unternehmungen sind gegenw\u00e4rtig mit zweifelhaften, mit unserer Rechtsordnung nicht zu vereinbarenden Class Actions konfrontiert. Die sachliche und \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit sowie die Aktiv- und Passivlegitimation bei derartigen Klagen sind f\u00fcr ein entwickeltes Rechtssystem mehr als zweifelhaft. \u00dcbrigens werden diese Unternehmungen gleichzeitig durch illegale Boykottdrohungen, der Drohung mit dilatorischen Bewilligungsverfahren usw. zu unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen \"Vergleichsgesten\" gedr\u00e4ngt. Dabei spielen amerikanische Regierungsstellen eine wichtige Rolle, um ausserhalb von bilateralen politischen Auseinandersetzungen gr\u00f6sstm\u00f6gliche Zahlungen zugunsten der Kl\u00e4ger und der damit verbundenen Organisationen auszul\u00f6sen.</p><p>M\u00fcssten nicht Voraussetzungen geschaffen werden, um im Sinne einer Pr\u00e4ventivmassnahme und zum Schutze dieser Unternehmungen den Vollzug der mittels erpresserischer Massnahmen herbeigef\u00fchrten \"Vergleiche\" verbieten zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei der Zahlung von 100 Millionen Franken durch die SNB in den Holocaust-Fonds ist die Mehrheit des Parlamentes nicht auf den Antrag in der Botschaft des Bundesrates vom 27. Juni 1997 eingetreten und hat die Meinung vertreten, f\u00fcr die in Aussicht genommene Zahlung bed\u00fcrfe es keiner gesetzlichen Grundlage. Die Kompetenz der SNB, diese Zahlung zu leisten, ergebe sich aus ihrer Rechtsnatur als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechtes und aus ihrer Verantwortung f\u00fcr die Wahrung ihres Ansehens. Die SNB k\u00f6nne autonom handeln, weil der Beitrag wegen der Verbindung mit den Goldgesch\u00e4ften im Zweiten Weltkrieg durch den Gesellschaftszweck gedeckt sei, im \u00f6ffentlichen Interesse liege und von der Gr\u00f6ssenordnung her verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheine. Die Frage war bekanntlich sowohl im Parlament als auch in verwaltungsexternen Expertenkreisen umstritten. In W\u00fcrdigung der Mehrheitsauffassung des Parlamentes haben die Bankbeh\u00f6rden der SNB den Beitrag im Herbst 1997 beschlossen.</p><p>Mit diesen Entscheiden haben Parlament und Bankbeh\u00f6rden ein wichtiges Pr\u00e4judiz geschaffen, das die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB in der Wahrung ihres Rufs absteckt. Da der Bundesrat \u00fcberzeugt ist, dass die SNB ihre politische Verantwortung wahrnimmt, besteht f\u00fcr ihn kein Anlass, rechtliche Vorkehrungen zu treffen, die die Kompetenz des Parlamentes f\u00fcr allf\u00e4llige k\u00fcnftige Zahlungen abschliessend begr\u00fcnden w\u00fcrden. Dies um so weniger, als entsprechende Vorkehrungen f\u00fcr den Bundesrat, insbesondere auch im Hinblick auf die Unabh\u00e4ngigkeit der SNB, rechtlich fragw\u00fcrdig und angesichts des gegenl\u00e4ufigen Parlamentsentscheides in Sachen Holocaust-Fonds politisch kaum vertretbar w\u00e4ren. In erster Linie w\u00fcrde sich aber vor allem auch das Parlament dem Vorwurf widerspr\u00fcchlichen Verhaltens aussetzen. Der Bundesrat erachtet solche Vorkehren im \u00fcbrigen auch nicht f\u00fcr erforderlich, nachdem die SNB beschlossen hat, einer Sammelklage mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln entgegenzutreten, und es abgelehnt hat, sich an den Kosten des Vergleichs zu beteiligen, den die Grossbanken inzwischen mit den Vertretern von Sammelklagen in den USA abgeschlossen haben.</p><p>2. Die zur Diskussion stehenden Unternehmungen sind unbestrittenermassen Subjekte des Privatrechtes. Es steht ihnen demzufolge frei, beispielsweise im Rahmen von Prozessen, Vergleiche abzuschliessen. Einerseits w\u00fcrde ein Eingriff in die Privatautonomie dieser Unternehmen ein rechtlich problematisches Pr\u00e4judiz schaffen und andererseits w\u00fcrde sich die heikle Frage stellen, wie der Vollzug eines Vergleichs \u00fcberhaupt verhindert werden k\u00f6nnte. Rechtliche Massnahmen sind jedenfalls kaum denkbar. Es ist Sache der betroffenen Banken, die Angemessenheit des von ihnen abgeschlossenen Vergleichs zu beurteilen. Der Bundesrat hat den Vergleich zur Kenntnis genommen, und es besteht f\u00fcr ihn kein Anlass, sich in den Vollzug dieses Vergleichs in irgendeiner Art und Weise einzumischen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(907545600000)\/","SubmittedBy":"Steinegger Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(913939200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712735460653)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}