{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983183,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983183,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3183","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Besondere Dienstverh\u00e4ltnisse beim Bund. Sparmassnahmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die von Sparmassnahmen bei besonderen Dienstverh\u00e4ltnissen Betroffenen mit Einkommenseinbussen, je nach Besoldungsklasse, im Umfang von bis zu 80 000 Franken in drei Jahren rechnen m\u00fcssen?</p><p>2. Wenn diese K\u00fcrzungen zutreffen, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit das Prinzip der Gleichbehandlung im Vergleich zu den \u00fcbrigen Bundesbediensteten - z. B. Swisscom- und Postpersonal, R\u00fcstungsbetriebe - respektiert wird?</p><p>3. Was gedenkt er zu tun, damit der Bund auch in Zukunft f\u00fcr gute und motivierte F\u00fchrungskr\u00e4fte in Verwaltung und Armee attraktiv bleibt?</p><p>4. Teilt er die Auffassung, dass auch in Zukunft ein auf hohem Niveau ausgebildetes und durch Mobilit\u00e4t und Flexibilit\u00e4t gekennzeichnetes Berufskader notwendig ist, um den Herausforderungen der k\u00fcnftigen Armee gerecht zu werden?</p>","ReasonText":"<p>Mit den in den letzten Jahren getroffenen Sparmassnahmen des Bundes im Lohnbereich wurde vor allem das Kader besonders getroffen. Dies obschon Lohnvergleiche zeigen, dass der Bund dem Kader tendenziell eher tiefere L\u00f6hne bezahlt als die Privatwirtschaft. Von den tragenden Kr\u00e4ften in Verwaltung und Armee werden immer weitere Opfer verlangt. Die Anstellungsbedingungen werden st\u00e4ndig verschlechtert. Die j\u00fcngsten Bestrebungen betreffen die Leistungen bei vorzeitigem Altersr\u00fccktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverh\u00e4ltnissen. Sie k\u00f6nnten im Einzelfall zu Einkommensverlusten von bis zu 80 000 Franken in drei Jahren, je nach Besoldungsklasse, f\u00fchren. Stossend ist dabei, dass f\u00fcr das Personal der Swisscom- und Postbetriebe sowie der R\u00fcstungsbetriebe bis Ende 2000 \u00dcbergangsregelungen gelten, was den Bediensteten in besonderen Dienstverh\u00e4ltnissen bisher verweigert wurde.</p><p>Das Stabilisierungsprogramm 1998 und auch der Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates vom 16. April 1998 \u00fcber das Instruktionskorps haben bei den R\u00fcstungsbetrieben, beim Berufskader der Armee und in Kreisen der Milizkader zu einer grossen Verunsicherung gef\u00fchrt. Bei den direkt Betroffenen macht sich zunehmend Demotivation und Resignation bemerkbar, was sich auf die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskr\u00e4fte f\u00fcr das Berufskader der Armee und letztlich auch auf die Glaubw\u00fcrdigkeit unserer Sicherheitspolitik im In- und Ausland auswirken k\u00f6nnte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ja, dies trifft zu. Es ist m\u00f6glich, dass die Zusatzleistungen in diesem Ausmass gek\u00fcrzt werden. Die Finanzierung der Leistungen der Verordnung \u00fcber die Leistungen bei vorzeitigem Altersr\u00fccktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverh\u00e4ltnissen (VLVA) kosten den Bund pro Jahr durchschnittlich 30 Millionen Franken. Mit der vorgeschlagenen Revision der VLVA verringert sich das durch den Bund einzuwerfende Deckungskapital f\u00fcr die Leistungen der VLVA um drei Jahre (ab vollendetem 62. bis 65. Altersjahr) oder um rund 4,5 Millionen Franken (pro Jahr 1,5 Millionen Franken) Die H\u00f6he der einzelnen \"Renteneinbussen\" ist abh\u00e4ngig vom letzten versicherten Verdienst sowie von den jeweiligen famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnissen (mit oder ohne Kinder). Es kann zutreffen, dass die gesamthafte finanzielle Einbusse 80 000 Franken betr\u00e4gt. Je h\u00f6her das Einkommen vor dem R\u00fccktritt ist, desto h\u00f6her f\u00e4llt die Rentenk\u00fcrzung aus. Nach der Revision der VLVA entstehen den Betroffenen bis zum 62. Altersjahr jedoch keine finanziellen Verluste. Die j\u00e4hrlichen Rentenleistungen vor respektive nach Vollendung des 62. Altersjahrs fallen je nach Personalkategorie und famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnissen unterschiedlich hoch aus. Die nachfolgenden Modellberechnungen beziehen sich auf verheiratete Personen ohne Kinder.</p><p>- Grenzw\u00e4chter (13. Besoldungsklasse): Rente bis zum 62. Altersjahr (inkl. VLVA): 62 900 Franken; Rente nach dem 62. Altersjahr (ohne VLVA): 56 100 Franken; K\u00fcrzung pro Jahr: 6800 Franken.</p><p>- Instr/Adj Uof (19. Kl.): 79 800 Franken; 69 400 Franken; 10 400 Franken.</p><p>- Inspektor Bazl (23. Kl.): 114 300 Franken; 95 300 Franken; 19 000 Franken.</p><p>- Instr Of (29. Kl.): 125 000 Franken; 103 300 Franken; 21 700 Franken.</p><p>- KKdt (\u00dcberklasse III): 190 000 Franken; 143 700 Franken; 46 300 Franken.</p><p>- KKdt (\u00dcberklasse I): 244 700 Franken; 176 500 Franken; 68 200 Franken.</p><p>Als Vergleich sei erw\u00e4hnt, dass die nicht der VLVA unterstellten Personen, die vom m\u00f6glichen flexiblen R\u00fccktritt ab dem 60. Altersjahr Gebrauch machen, von Anfang an die obenaufgef\u00fchrten tieferen Leistungen erhalten.</p><p>2. Auch nach der Revision der VLVA sind diese Personalkategorien in bezug auf die Rentenleistungen im Vergleich zu den \u00fcbrigen Bundesbediensteten besser gestellt. Im Zuge der Revisionsarbeiten stellte sich die Frage, wieweit die VLVA unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung des Personals aufrecht erhalten werden kann. Die Leistungen an die Personalgruppen, die der VLVA unterstellt sind, m\u00fcssen heute wohl unter einem anderen Blickwinkel betrachtet werden als bei der letzten Revision im Jahre 1991. Einerseits ist das vorzeitige flexible Rentenalter zu einem wichtigen Faktor in der Personalpolitik geworden, andererseits sind aber auch die Erfahrungen mit den Sozialpl\u00e4nen f\u00fcr das Bundespersonal (VBS, SBB, Swisscom, Post), das teils gezwungenermassen vorzeitig pensioniert wird bzw. pensioniert worden ist, bei der Ausgestaltung der neuen VLVA mit zu ber\u00fccksichtigen. Auch nach der vorgeschlagenen Revision werden Unterschiede zugunsten der Unterstellten der VLVA gegen\u00fcber den Leistungen nach den Sozialpl\u00e4nen bestehen bleiben. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass ein vollst\u00e4ndiger Verzicht auf die VLVA und die sofortige Gleichstellung des der Verordnung unterstellten Personals mit den zwangsweise vorzeitig pensionierten Bediensteten, die Leistungen aufgrund der Sozialpl\u00e4ne erhalten, massive Verschlechterungen bringen w\u00fcrde. Dies w\u00e4re weder f\u00fcr die Betroffenen noch f\u00fcr die Personalverb\u00e4nde akzeptierbar. Diesem Umstand wurde bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs Beachtung geschenkt. Zu bemerken ist auch, dass die Leistungen der VLVA - im Gegensatz zu den \u00fcbrigen obligatorischen Rentenleistungen - ausschliesslich durch Arbeitgeberbeitr\u00e4ge finanziert werden. Sie fallen somit vollst\u00e4ndig zu Lasten des Bundeshaushalts, oder anders gesagt, zu Lasten des Steuerzahlers.</p><p>3. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, auch in Zukunft \u00fcber ein gutes und motiviertes Kader in Verwaltung und Armee zu verf\u00fcgen. Auch wenn Lohnvergleiche zeigten, dass der Bund dem Kader tendenziell eher tiefere L\u00f6hne bezahlt als die Privatwirtschaft, ist er der Auffassung, dass die Anstellungskonditionen in Verwaltung und Armee nach wie vor interessant sind. Zudem wird im Hinblick auf das neue Bundespersonalgesetz (BPG) u. a. auch ein neues Lohnsystem erarbeitet.</p><p>4. Ja. Der Bundesrat ist jedoch auch der Meinung, dass die vorgeschlagene Revision der VLVA diese Absicht nicht in Frage stellt. Der vorliegende Entwurf garantiert immer noch \u00fcberdurchschnittlich gute Leistungen und erm\u00f6glicht den betroffenen Personalkategorien fr\u00fchestens ab dem 54., in der Regel zwischen dem 58. und 62. Lebensjahr, unver\u00e4ndert den vorzeitigen Altersr\u00fccktritt.</p><p>Weiteres Vorgehen</p><p>Der Revisionsentwurf hat bei den betroffenen Personalkategorien und -verb\u00e4nden zahlreiche Reaktionen hervorgerufen. Der Chef des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes hat im Rahmen der Verhandlungen mit den Personalverb\u00e4nden der Verschiebung des Inkrafttretens vom 1. Juli 1998 auf den 1. Januar 1999 zugestimmt. Zurzeit ist die Revision der VLVA jedoch noch Gegenstand von verschiedenen Gespr\u00e4chen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(904089600000)\/","SubmittedBy":"Engelberger Edi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(952300800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753329380)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}