{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983194,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983194,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3194","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Berufliche Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, Ausgesteuerten und Erwerbsbehinderten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirksamkeit, die Chancen oder gegebenenfalls die Gefahren von verschiedenen Anreizsystemen zur F\u00f6rderung der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen, Ausgesteuerten und (Teil)Erwerbsbehinderten in den Arbeitsmarkt?</p><p>2. Wie stellt er sich insbesondere zu tempor\u00e4ren oder dauernden Lohnzusch\u00fcssen an Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen und Schwervermittelbaren (z. B. gem\u00e4ss deutschem Sozialgesetzbuch, 3. Band, g\u00fcltig ab 1. Januar 1998, verbunden mit einer Motivationskampagne an die Arbeitgeberschaft)? Welche Bilanz zieht er aus der bisherigen Anwendung der im Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) vorgesehenen Instrumente der Einarbeitungs- und Ausbildungszusch\u00fcsse?</p><p>3. Pr\u00fcft er zurzeit die M\u00f6glichkeit fiskalischer Anreize (z. B. teilweiser steuerlicher Abzug der Lohnkosten f\u00fcr Erwerbsbehinderte/Ausgesteuerte)?</p><p>4. Wie ist seine Meinung zu den beiden von der Pro Mente Sana vorgeschlagenen Modellen Bonus/Malus- oder Anreizsystem f\u00fcr die Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt?</p><p>5. Strebt er zurzeit eine verbesserte Koordination und Kombination der Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV), der IV, der kantonalen Sozialhilfe und Tr\u00e4ger der Berufsbildung an, insbesondere im Hinblick auf die F\u00f6rderung der beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen und Erwerbsbehinderten?</p><p>6. Welche Massnahmen empfiehlt er grunds\u00e4tzlich zur F\u00f6rderung der Integration von Langzeitarbeitslosen, Ausgesteuerten und (Teil)Erwerbsbehinderten in den Arbeitsmarkt?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss neuen Untersuchungen wurden in den Jahren 1995 und 1996 in der Schweiz rund 66 600 Personen von der ALV ausgesteuert. Nach auf einer Umfrage basierenden Sch\u00e4tzung haben 28 600 davon wieder eine Arbeit gefunden und 8700 suchen nicht mehr nach Arbeit. Die \u00dcbrigen waren zum Zeitpunkt der Umfrage (M\u00e4rz 1997) immer noch arbeitslos, figurierten aber nur noch zum Teil in der Statistik des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit (BWA). 6 Prozent der Befragten lebten von einer Rente der IV, weitere 5 Prozent hatten eine solche beantragt. 15 Prozent wurden von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt. Die Lebensumst\u00e4nde der ausgesteuerten Menschen sind gekennzeichnet durch das Ausgeschlossensein von der Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, von grossen psychischen Belastungen sowie von noch weitverbreiteten Vorurteilen (Quelle: Die Situation der Ausgesteuerten in der Schweiz, empirische Studie des BWA; in: \"Die Volkswirtschaft\" 1/98, S. 54ff., vollst\u00e4ndiger Forschungsbericht erscheint im Sommer).</p><p>Um der menschlich und wirtschaftlich schwierigen Situation der Langzeiterwerbslosen und Ausgesteuerten und ihrer zunehmenden Zuteilung in die IV oder an die Sozialhilfe zu begegnen, soll ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gef\u00f6rdert werden. Zu unterst\u00fctzen ist auch die (Re-)Integration Behinderter in das Wirtschaftsleben.</p><p>Zur F\u00f6rderung dieser Prozesse sind, wie obenangesprochen, verschiedene Massnahmen und Anreizm\u00f6glichkeiten denkbar. Es existieren auch bereits entsprechende Ideen und Konzepte. So schl\u00e4gt Pro Mente Sana zur F\u00f6rderung der Integration Behinderter zwei verschiedene Modelle, ein Bonus-/Malussystem und ein Anreizsystem der IV vor (vgl. Bericht der Arbeitsgruppe Pro Mente Sana, Mai 1997).</p><p>Es ist von Interesse zu erfahren, wie der Bundesrat die Wirksamkeit, die Chancen, aber auch die Gefahren unerw\u00fcnschter Folgeerscheinungen der verschiedenen M\u00f6glichkeiten und Konzepte beurteilt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Der Bundesrat steht der Einf\u00fchrung von zus\u00e4tzlichen Anreizsystemen speziell f\u00fcr Langzeitarbeitslose und (Teil)Erwerbsbehinderte skeptisch gegen\u00fcber. Es ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass beispielsweise eine Verl\u00e4ngerung einer subventionierten Einarbeitungsperiode mittels Einarbeitungszusch\u00fcssen oder eines Berufspraktikums eine kontraproduktive Wirkung haben k\u00f6nnte, weil der Wille zur festen Anstellung seitens des Arbeitgebers dadurch nicht gef\u00f6rdert und den Missbrauchsm\u00f6glichkeiten Vorschub geleistet w\u00fcrde. Nach der Konzeption der Teilrevision des Avig vom 23. Juni 1995 sind f\u00fcr die Wiedereingliederung von Ausgesteuerten nicht mehr der Bund, sondern die Kantone zust\u00e4ndig.</p><p>Da die Wiedereingliederungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung beispielsweise im Bereich der Gew\u00e4hrung von Einarbeitungszusch\u00fcssen oder Berufspraktika die Situation der Langzeitarbeitslosen und (Teil)Erwerbsbehinderten bereits geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen, sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, diese Eingliederungsmassnahmen durch den Ausbau von tempor\u00e4ren oder dauernden Lohnzusch\u00fcssen an Arbeitgeber bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen und Schwervermittelbaren zu verst\u00e4rken.</p><p>Einarbeitungszusch\u00fcsse und Berufspraktika werden aufgrund langj\u00e4hriger Praxis innerhalb der Rahmenfrist f\u00fcr den Leistungsbezug grunds\u00e4tzlich f\u00fcr l\u00e4ngstens sechs Monate gew\u00e4hrt. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen sie f\u00fcr maximal 12 Monate ausgerichtet oder deren Gew\u00e4hrung auf maximal 12 Monate verl\u00e4ngert werden. Begr\u00fcndete Ausnahmef\u00e4lle m\u00fcssen durch die pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse des Versicherten gerechtfertigt sein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn bei einem Versicherten zwei oder mehr ung\u00fcnstige Faktoren zusammentreffen, die bewirken, dass das Einarbeitungsziel nicht in sechs Monaten erreicht werden kann (z. B. fortgeschrittenes Alter, lang andauernde Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung, ungen\u00fcgende oder beeintr\u00e4chtigte Lernf\u00e4higkeit, fehlende oder mangelhafte Grundausbildung).</p><p>Bei den Ausbildungszusch\u00fcssen erstrecken sich die Lohnzusch\u00fcsse der Arbeitslosenversicherung auf drei, in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen sogar auf vier Jahre.</p><p>Trotz der obigen Ausf\u00fchrungen erachtet es der Bundesrat aber als angezeigt, die M\u00f6glichkeiten weiterer Anreize insbesondere f\u00fcr (Teil)Erwerbsbehinderte n\u00e4her zu pr\u00fcfen, wie er dies in der Botschaft \u00fcber die 4. Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG) vom 25. Juni 1997 und in der Erkl\u00e4rung zum Postulat 97.3394 der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (95.418) in Aussicht gestellt hat.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die Modelle Bonus/Malus- oder das Anreizsystem f\u00fcr die Integration Behinderter aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten als schwierig realisierbar, da sie eine spezielle Personengruppe (Behinderte) zu Lasten einer anderen (Langzeitarbeitslose und Schwervermittelbare) bevorzugen. Es sollten im Gegenteil die bestehenden L\u00f6sungsans\u00e4tze weiterverfolgt und intensiviert werden, die eine verbesserte Wiedereingliederung aller betroffenen Personengruppen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Auch dieses Thema ist jedoch Gegenstand einer n\u00e4heren Pr\u00fcfung im Rahmen der 4. IVG-Revision.</p><p>5. Bereits im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt arbeiten die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit sehr eng mit den kantonalen Berufsbildungs\u00e4mtern zusammen. Eine solche Zusammenarbeit dr\u00e4ngt sich vor allem in denjenigen F\u00e4llen auf, in denen bei einem Versicherten, aufgrund der vom Personalberater gemachten Abkl\u00e4rungen, eine berufliche, soziale oder auch psychologische Fachberatung als sinnvoll erachtet wird.</p><p>Die Frage einer verbesserten Koordination respektive Nutzung von Synergien zwischen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe wird derzeit n\u00e4her gepr\u00fcft. Allf\u00e4llige gesetzliche Vorhaben k\u00f6nnten im Rahmen des zweiten Teils der 4. IVG-Revision realisiert werden.</p><p>6. Den Langzeitarbeitslosen und (Teil)Erwerbsbehinderten stehen alle arbeitsmarktlichen Massnahmen offen. Der kantonale RAV-Personalberater muss jedoch in jedem Einzelfall genau pr\u00fcfen, welche arbeitsmarktliche Massnahme die Vermittlungsf\u00e4higkeit des Versicherten am ehesten verbessern kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(903484800000)\/","SubmittedBy":"Keller Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235016747)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}