{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983195,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983195,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3195","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Besch\u00e4ftigungsprogramme f\u00fcr Frauen. Gleichstellungsf\u00f6rdernde Ausgestaltung der Programme","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zur Durchsetzung der folgenden Ziele zu pr\u00fcfen:</p><p>1. Gew\u00e4hrleistung eines ausreichenden, auf die spezifischen Bed\u00fcrfnisse und Arbeits(losigkeits)biographien von Frauen ausgerichteten Angebotes an Besch\u00e4ftigungsprogrammen f\u00fcr Erwerbslose. Der Situation von Migrantinnen ist besonders Rechnung zu tragen.</p><p>2. Gleichstellungsf\u00f6rdernde Ausgestaltung der Programme sowohl vom Inhalt wie auch von der Arbeitszuteilung und -verteilung her.</p><p>3. Regelm\u00e4ssige Evaluation aller Programme im Hinblick auf die Erreichung der gesetzten inhaltlichen Ziele und den Einfluss auf die Vermittlungsf\u00e4higkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei werden auch Erhebungen bei diesen selber durchgef\u00fchrt.</p>","ReasonText":"<p>Frauen sind im Vergleich zu entsprechenden m\u00e4nnlichen Personengruppen h\u00e4rter von Erwerbslosigkeit betroffen. Am st\u00e4rksten trifft die Erwerbslosigkeit Migrantinnen. Die Benachteiligungen, denen sich Frauen auf dem \"freien\" Arbeitsmarkt ausgesetzt sehen, setzen sich im Zustand der Erwerbslosigkeit fort oder werden sogar verst\u00e4rkt.</p><p>Gem\u00e4ss einer aktuellen Studie unter der Leitung des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit (BWA) \u00fcber den zweiten Arbeitsmarkt in der Schweiz (vgl. Die Volkswirtschaft 1/98, S. 22ff.) braucht es bei den Besch\u00e4ftigungsprogrammen der Arbeitslosenversicherung (ALV) eine Zunahme an Arbeitspl\u00e4tzen f\u00fcr beruflich wenig Qualifizierte und Frauen. Notwendig sei auch der vermehrte Einbezug von Migranten.</p><p>Eine nur auf den Kanton Bern bezogene Untersuchung der Fachstelle f\u00fcr die Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern des Kantons Bern ortet vor allem Handlungsbedarf auf der qualitativen Ebene: Die Inhalte der Programme m\u00fcssen sich vermehrt an den ausgewiesenen pers\u00f6nlichen und beruflichen Bed\u00fcrfnissen der Erwerbslosen und am Arbeitsmarkt orientieren. Bei der Planung der Programme sind Gleichstellungskriterien zu ber\u00fccksichtigen. Dies bedeutet neben flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitstellen, insbesondere f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner mit Betreuungspflichten, dass sich die Arbeitsverteilung und -zuteilung nicht nach traditionellen Rollenbildern richten darf, sondern auch zur \u00dcbernahme nicht geschlechtstypischer Arbeiten ermuntert.</p><p>Notwendig ist im weiteren eine regelm\u00e4ssige, systematische Auswertung der Programme, die auch Erkenntnisse \u00fcber die Weiterentwicklung und Qualit\u00e4tssicherung bringt. Heute fehlen noch eingehende Kenntnisse \u00fcber den Einfluss der Programme auf die Vermittlungsf\u00e4higkeit, gerade auch auf diejenige der Frauen, und die Beurteilung derselben durch die Erwerbslosen selber.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) liegt bei den Kantonen. Es ist deshalb auch die Aufgabe der kantonalen Arbeitsmarktbeh\u00f6rden, den Bedarf an arbeitsmarktlichen Massnahmen in ihrem Gebiet festzulegen. Das Avig schreibt ihnen n\u00e4mlich nicht vor, wie viele und was f\u00fcr Massnahmen sie f\u00fcr eine bestimmte soziale Kategorie bereitzustellen haben.</p><p>Es besteht heute ein grosses Angebot an Pl\u00e4tzen f\u00fcr erwerbslose Frauen in Programmen zur vor\u00fcbergehenden Besch\u00e4ftigung. Wie die Studie der Fachstelle f\u00fcr die Gleichstellung von Frauen und M\u00e4nnern des Kantons Bern zeigt, sind Frauen heute in den Programmen sogar leicht \u00fcbervertreten.</p><p>Andererseits bezogen im Januar 1998 53 500 Versicherte ersatzweise besondere Taggelder. Das heisst, dass f\u00fcr sie zu diesem Zeitpunkt keine geeignete arbeitsmarktliche Massnahme angeboten werden konnte. Von diesen 53 500 Versicherten waren 45 Prozent Frauen. Der Anteil der Frauen an der Arbeitslosigkeit betrug zum gleichen Zeitpunkt 41 Prozent. Das deutet darauf hin, dass tats\u00e4chlich ein gewisses Unterangebot an Massnahmen f\u00fcr Frauen besteht.</p><p>Es w\u00e4re allerdings keine L\u00f6sung, noch mehr reine Besch\u00e4ftigungsmassnahmen bereitzustellen. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, sind gemischte Massnahmen mit einem Besch\u00e4ftigungs- sowie mit einem Bildungsteil erfolgreicher. F\u00fcr viele nicht qualifizierte Frauen w\u00e4re es zweifellos vorteilhafter, sie w\u00fcrden eine geeignete Bildungsmassnahme anstatt einer Besch\u00e4ftigungsmassnahme besuchen. So gibt es z. B. die Kurse zum Erwerb von Grundqualifikationen, die ganz auf die Bed\u00fcrfnisse von Migrantinnen mit geringer Schulbildung zugeschnitten sind.</p><p>Aufgrund der obenerw\u00e4hnten Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen kann der Bundesrat ein ausreichendes, auf die spezifischen Bed\u00fcrfnisse von Frauen ausgerichtetes Angebot an Programmen nicht gew\u00e4hrleisten. Indessen empfiehlt der Bundesrat den Kantonen bereits, mehr qualifizierende, d. h. gemischte Massnahmen anzubieten. Zudem wird der Bundesrat den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden empfehlen, k\u00fcnftig vermehrt auch frauenspezifische Bildungsbed\u00fcrfnisse in Betracht zu ziehen.</p><p>2. Der Bundesrat gibt dem BWA den Auftrag, die gleichstellungsf\u00f6rdernde Ausgestaltung der Programme zu unterst\u00fctzen. Das prim\u00e4re Ziel der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist allerdings die Wiedereingliederung der Versicherten in den Arbeitsmarkt. Bereits heute besteht in praktisch allen Programmen die M\u00f6glichkeit, Teilzeit zu arbeiten. Diese M\u00f6glichkeit wird auch von zahlreichen Frauen genutzt.</p><p>3. Der Bundesrat weist das BWA an, im Bereich Evaluation in Zusammenarbeit mit den kantonalen Amtsstellen daf\u00fcr zu sorgen, dass der Erfolg der Massnahmen kontrolliert und bei der Vorbereitung und Durchf\u00fchrung weiterer Massnahmen ber\u00fccksichtigt wird. Das BWA setzt sich daf\u00fcr ein, dass die gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden und empfiehlt den f\u00fcr die Durchf\u00fchrung zust\u00e4ndigen Stellen entsprechende konkrete Massnahmen. Das BWA wird im Rahmen seines Auftrages daf\u00fcr sorgen, dass den Bed\u00fcrfnissen der Frauen auch im Bereich der Evaluation besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Erhebungen bei den Teilnehmenden werden heute schon durchgef\u00fchrt. Der Aufbau der kantonalen Evaluationsstellen ist allerdings noch nicht \u00fcberall abgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und den Punkt 3 entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 des Postulates abzulehnen und den Punkt 3 entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(903484800000)\/","SubmittedBy":"Keller Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234907020)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}