{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983199,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983199,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3199","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erziehungsgutschriften. Erg\u00e4nzung von Artikel 13 Absatz 2bis Avig","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a013 Absatz\u00a02bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) sei wie folgt zu erg\u00e4nzen:</p><p>Zeiten, in denen Versicherte keine beitragspflichtige Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt haben, weil sie sich der Erziehung von Kindern unter 16 Jahren widmeten, werden als Beitragszeiten angerechnet, sofern die Versicherten vor der Erziehungsperiode eine beitragspflichtige Besch\u00e4ftigung von mindestens sechs Monaten in der Schweiz ausge\u00fcbt haben und sofern sie im Anschluss an die Erziehungsperiode aufgrund einer wirtschaftlichen Zwangslage eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit aufnehmen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Teilrevision des Avig wurde Artikel\u00a013 Absatz\u00a02bis in das Gesetz eingef\u00fcgt. Damit wurde folgende Zielsetzung angestrebt: Frauen, die im Anschluss an die Erziehung von Kindern wieder arbeiten m\u00fcssen, finden als Folge der Arbeitsmarktlage derzeit oft keine Stelle. Auch wenn sie alle \u00fcbrigen Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllten, waren sie gegen Arbeitslosigkeit nicht versichert, da sie im Zeitraum der Rahmenfrist der vergangenen zwei Jahre in der Regel keine beitragspflichtige Besch\u00e4ftigung nachweisen konnten. Auf Antrag des Bundesrates, der damit einem Postulat vor allem von Frauenorganisationen entsprach, wurde diese Versicherungsl\u00fccke geschlossen. Eine Erziehungsperiode wird den Versicherten seither als Beitragszeit angerechnet.</p><p>Damit sollte erreicht werden, dass der Unterbruch in der Beitragspflicht zufolge Kindererziehung den so genannten Wiedereinsteigerinnen nicht zum Nachteil gereiche. Der St\u00e4nderat hatte f\u00fcr die Anrechenbarkeit der Erziehungsperiode die Bedingung eingef\u00fcgt, dass die Versicherten vor der Erziehungsperiode eine beitragspflichtige Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt haben m\u00fcssen. Damit sollte vermieden werden, dass Personen, die niemals eine beitragspflichtige Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt hatten, von den Erziehungsgutschriften, ungerechtfertigt Gebrauch machen k\u00f6nnten. Im Nationalrat wurde diese Bedingung wieder gestrichen.</p><p>Seit Herbst 1997 h\u00e4ufen sich bei den Arbeitslosenkassen mit steil steigender Tendenz die Antr\u00e4ge auf Erziehungsgutschriften, die vor allem von ausl\u00e4ndischen Frauen eingereicht werden, die sich weitgehend im Rahmen der Regeln \u00fcber den Familiennachzug in unserem Land aufhalten und die aufgrund ihres Ausbildungsstandes (h\u00e4ufig Analphabeten) und ihrer Sprachkenntnisse praktisch kaum je vermittelbar sind.</p><p>Dabei ist offensichtlich, dass diese Personen sich in erster Linie wegen der lockenden Erziehungsgutschrift an die RAV wenden; nicht selten ziehen sie ihre Antr\u00e4ge zur\u00fcck, sobald die Annahme einer offenen Arbeitsstelle zur Bedingung gemacht wird. Kursbesuche in diesem Zusammenhang sind wenig aussichtsreich, das die Antragstellerinnen auch nach absolviertem Alphabetisierungskurs kaum damit rechnen, eine Arbeitsstelle zu finden. Die Finanzierung solcher Kursbesuche ist als Fehlinvestition zu taxieren, da eine verbesserte Vermittlungsf\u00e4higkeit weitgehend illusorisch bleibt.</p><p>In Einzelf\u00e4llen sollen auch F\u00fcrsorgestellen von Gemeinden Frauen, die weder je im Erwerbsprozess gestanden sind noch k\u00fcnftig im Arbeitsmarkt je eine Stelle finden werden, auf die Anspruchsberechtigung von Erziehungsgutschriften aufmerksam gemacht und den RAV zugewiesen haben. Bei den Verantwortlichen der RAV, der Arbeitslosenkassen und der Bev\u00f6lkerung wird wachsender Unmut \u00fcber diese Zust\u00e4nde festgestellt.</p><p>Eine Erg\u00e4nzung des Gesetzes im Sinne meines Vorschlages w\u00fcrde diese nicht im Sinne des Gesetzgebers liegende, an Missbrauch grenzende Ausn\u00fctzung der Rechtslage in rascher Frist weitgehend verhindern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposal":1,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(903484800000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(992304000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235083950)\/","SubmissionDate":"\/Date(893808000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4513,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}