{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983222,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983222,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3222","BusinessType":9,"BusinessTypeName":"Dringliche Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"D.Ip.","Title":"Radioaktivit\u00e4tslecks beim Transport von abgebrannten Brennelementen aus Schweizer Kernkraftwerken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Presse entnehme ich, dass die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden in den letzten Jahren bei vielen Eisenbahntransporten von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken in Frankreich, Deutschland und der Schweiz radioaktive Kontaminationen der Eisenbahnwagen festgestellt haben. Offenbar wurden die beh\u00f6rdlichen Grenzwerte zum Teil weit \u00fcberschritten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Transporte aus Schweizer Kernkraftwerken wurden im einzelnen beanstandet, wo kamen sie her, wann fanden sie statt?</p><p>2. Welche Dosisleistungen welcher Sorte Strahlung und welcher Herkunft (Isotope) wurden dabei festgestellt, und wie verhalten sich diese zu den schweizerischen und franz\u00f6sischen Grenzwerten?</p><p>3. Wie sind diese Befunde bez\u00fcglich einer eventuellen Gef\u00e4hrdung von Mitarbeitern der Kernkraftwerke, der Bahn, des Zolls und der Bev\u00f6lkerung zu beurteilen?</p><p>4. Bestand je die Gefahr einer Kontamination von weiterem Rollmaterial sowie anderer Gegenst\u00e4nde, des Bodens oder der Luft entlang der Transportstrecke?</p><p>5. Was sind die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Kontamination der Transporte, und was wird unternommen, um die relevanten Vorg\u00e4nge und Abl\u00e4ufe besser zu verstehen?</p><p>6. Werden diese Transporte und die entsprechenden R\u00fcckl\u00e4ufe von den Schweizer Beh\u00f6rden (HSK, SBB, Zoll) normalerweise kontrolliert? Was waren die entsprechenden Befunde?</p><p>7. Wussten die Schweizer Beh\u00f6rden oder die Kernkraftwerkbetreiber schon fr\u00fcher von diesen Kontaminationen, insbesondere aufgrund der zur\u00fcckkehrenden Bahnwagen und Spezialbeh\u00e4lter?</p><p>8. F\u00fcr wie sicher h\u00e4lt der Bundesrat die Spezialbeh\u00e4lter im Lichte dieser Erkenntnisse?</p><p>9. F\u00fcr wie sicher h\u00e4lt der Bundesrat die Transporte im Lichte dieser Erkenntnisse?</p><p>10. Welche Schl\u00fcsse zieht der Bundesrat aus diesen Ereignissen bez\u00fcglich der W\u00fcnschbarkeit der Wiederaufbereitung von abgebrannten Kernelementen? Sieht er eine Veranlassung, seine bisherige Haltung, wonach die Frage der W\u00fcnschbarkeit einer Wiederaufbereitung im Ermessen der Kernkraftwerkbetreiber liege, zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ende April wurden Berichte \u00fcber erh\u00f6hte radioaktive Kontaminationen bei in den Jahren 1997 und 1998 erfolgten Transporten abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken zur franz\u00f6sischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague bekannt, bei denen der Grenzwert der Oberfl\u00e4chenkontaminationen \u00fcberschritten wurde. Angesichts der damit zusammenh\u00e4ngenden offenen Fragen und insbesondere der Ungewissheit der Ursachen der Kontaminationen hat das Bundesamt f\u00fcr Energie am 8. Mai 1998 s\u00e4mtliche Bewilligungen f\u00fcr Eisenbahn- und Strassentransporte f\u00fcr abgebrannte Brennelemente sistiert. Es werden auch keine neuen solchen Bewilligungen ausgestellt, solange die offenen Fragen nicht gekl\u00e4rt sind.</p><p>F\u00fcr die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter mit der Eisenbahn gelten im nationalen und internationalen Verkehr die internationalen Transportvorschriften. Diese legen einen Grenzwert f\u00fcr die Oberfl\u00e4chenverschmutzung (Kontamination) von 4 Becquerel/cm2, gemittelt auf 300 cm2, fest. Die erlaubte Menge radioaktiver Substanz auf 300 cm2 betr\u00e4gt demnach 1200 Becquerel. Zum Vergleich enth\u00e4lt der menschliche K\u00f6rper st\u00e4ndig rund 5000 Becquerel nat\u00fcrliches radioaktives Kalium-40 und ein Liter Milch rund 50 Becquerel dieses Isotops. Solche Mengen radioaktiver Substanzen werden von Experten als gering beurteilt.</p><p>Die Oberfl\u00e4chen der Bahnwagen und Transportbeh\u00e4lter waren im vorliegenden Fall nicht generell, sondern nur fleckenweise (einige dm2 oder cm2) und an nicht zug\u00e4nglichen Stellen verschmutzt. Die davon ausgehende Dosisleistung ist mehr als 1000 Mal kleiner als die zul\u00e4ssige Dosisleistung an der Beh\u00e4lteroberfl\u00e4che, die vom Beh\u00e4lterinhalt, d. h. von den abgebrannten Brennelementen, trotz Abschirmung herr\u00fchrt. Wegen des Inhalts m\u00fcssen diese Beh\u00e4lter immer dicht sein und auch bei harten Unfallbedingungen (Schock, Brand) dicht bleiben.</p><p>Das Beladen der Transportbeh\u00e4lter erfolgt zum Schutz des Personals unter Wasser. Dieses reduziert die Strahlung auf ein kleines Mass. Nach dem Beladen wird der Beh\u00e4lter dicht verschlossen und aus dem Wasserbecken gehoben. Das radioaktive Wasser aus dem Brennelementbecken kontaminiert teilweise die Aussenoberfl\u00e4che des Transportbeh\u00e4lters. Der Beh\u00e4lter wird anschliessend abgespritzt und gereinigt. Hierauf wird er auf dem Transportwagen installiert. Im Wasser des Brennstoffbeckens schweben auch mikroskopisch kleine Korrosionsprodukte. Ein solches winziges Teilchen kann eine Radioaktivit\u00e4t von einigen 100 bis 1000 Becquerel haben. Dieses Teilchen kann in einer kleinen Ritze, z. B. im Bereich der H\u00e4ngevorrichtung der Transportbeh\u00e4lter, haftenbleiben.</p><p>Die internationalen Transportvorschriften verlangen, dass vor dem Abtransport die Kontaminationsfreiheit nachgewiesen wird. Messungen sind vom Versender an den gesamten Oberfl\u00e4chen des Beh\u00e4lters und des Bahnwagens durchzuf\u00fchren. Die dokumentierten Messungen werden an je etwa zwanzig Stellen vorgenommen. Wird zuf\u00e4lligerweise ein kleiner Flecken mit erh\u00f6hter Dosisleistung durch die Messung nicht erfasst, k\u00f6nnen Aktivit\u00e4ten von mehreren tausend Becquerel unentdeckt bleiben. Die daf\u00fcr verantwortliche, mikroskopisch kleinen Teilchen k\u00f6nnten sich w\u00e4hrend der Fahrt abl\u00f6sen und auf die Plattform des Waggons herunterfallen.</p><p>Von der Sistierung der Transportbewilligungen betroffen sind auch Transporte in die Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield, England, die teilweise mit Lastwagen erfolgen. Nach einem am 12. Juni 1998 bei der Hauptabteilung f\u00fcr die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) eingetroffenen Bericht der British Nuclear Fuel Limited (BNFL), der Betreiberin dieser Anlage, war seit Ende 1996 bei insgesamt vier Transporten der Grenzwert \u00fcberschritten. Davon erfolgte ein Transport beladen nach England (vom KKW M\u00fchleberg mit f\u00fcnf anstatt vier Becquerel/cm2) und drei leer Richtung Schweiz (zwei davon nach dem KKW M\u00fchleberg mit 20 bzw. 40 Becquerel/cm2, einer nach dem KKW G\u00f6sgen mit 60 Becquerel/cm2). Die Transporte wurden an den ausl\u00e4ndischen Umladestationen dekontaminiert. Die folgenden Ausf\u00fchrungen gelten sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr diese Transporte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Im Jahr 1997 wurden bei sechs Transporten abgebrannter Brennelemente aus schweizerischen Kernkraftwerken \u00dcberschreitungen des Kontaminationsgrenzwertes bei der Ankunft in Valognes, Frankreich, festgestellt. Betroffen waren drei Transporte des KKW Beznau, zwei Transporte des KKW G\u00f6sgen und ein Transport des KKW Leibstadt. Im Jahr 1998 betraf dies ferner einen Transport des KKW G\u00f6sgen.</p><p>2. Kontaminationen werden als Aktivit\u00e4t (Becquerel) pro Fl\u00e4che (cm2) gemessen. Haupts\u00e4chlich wurde Gammastrahlung der Isotope Kobalt-60 und C\u00e4sium-137 gemessen. Nach den internationalen, auch in Frankreich g\u00fcltigen Transportvorschriften darf eine Gamma/Beta-Kontamination \u00fcber 300 cm2 gemittelt den Wert 4 Becquerel/cm2 nicht \u00fcbersteigen. Die an den schweizerischen Transporten festgestellten fleckenweise erh\u00f6hten Werte betrugen 7 bis 60 Becquerel/cm2 an den Beh\u00e4ltern und 80 bis 1440 Becquerel/cm2 an den Eisenbahnwagen. Nimmt man an, dass eine Aktivit\u00e4t von 1440 Becquerel/cm2 \u00fcberall auf einer Fl\u00e4che von 300 cm2 vorhanden ist, so m\u00fcsst eine Person mehr als 5000 Stunden in einem Abstand von einem Meter Entfernung verbringen, um die gesetzlich zul\u00e4ssige Ganzk\u00f6rperjahresdosis f\u00fcr die allgemeine Bev\u00f6lkerung zu erreichen. Die Alphakontaminationen sind verglichen mit den Gamma/Beta-Kontaminationen vernachl\u00e4ssigbar.</p><p>3. Die festgestellten Kontaminationen befanden sich an Orten, die w\u00e4hrend des Transportes nicht zug\u00e4nglich sind. Die betroffene Fl\u00e4che war ausschliesslich punktf\u00f6rmig bis kleinfl\u00e4chig. An den Aussenfl\u00e4chen der Bahnwagen, die aus der Schweiz nach Frankreich kamen, wurden keine Kontaminationen festgestellt. Die von den Kontaminationen ausgehende Strahlung erh\u00f6hte das im Nahbereich von Transportbeh\u00e4ltern bereits vorhandene Strahlungsfeld nur um rund einen Tausendstel. Kontaminationen in diesem Ausmass k\u00f6nnen f\u00fcr sich alleine keine gesundheitliche Gef\u00e4hrdung des Personals der KKW, der Bahn, des Zolls und der Bev\u00f6lkerung hervorrufen.</p><p>4. Die HSK hat die Geleise im Bahnhof Muttenz, wo die Eisenbahnwagen jeweils rangiert werden, kontrolliert. Sie hat keine Hinweise auf Kontamination gefunden. Durch die von den Eisenbahnwagen ausgehenden Aktivit\u00e4ten ist keine unzul\u00e4ssige Kontamination der Luft zu bef\u00fcrchten.</p><p>5. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Kontaminationen werden gegenw\u00e4rtig untersucht. Die Betreiber der KKW haben zusammen mit der Betreiberin der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague, Cog\u00e9ma, und dem Transporteur, Transnucl\u00e9aire, eine Arbeitsgruppe gebildet. In Deutschland und Frankreich finden ebenfalls diesbez\u00fcgliche Untersuchungen statt. Die Ergebnisse werden von den schweizerischen Sicherheitsbeh\u00f6rden in Zusammenarbeit mit den franz\u00f6sischen und deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcft. Aus heutiger Sicht kommt als Ursache die Kontamination der Aussenfl\u00e4che des Beh\u00e4lters beim unter Wasser stattfindenden Beladevorgang in Frage. Der Beh\u00e4lter wird nach dem Beladen dekontaminiert und nach Abwischen der Oberfl\u00e4che systematisch untersucht. Dabei k\u00f6nnte Kontamination in kleinen Unebenheiten der Oberfl\u00e4che zur\u00fcckgeblieben sein. Wegen der \u00dcberlagerung dieser Strahlung durch die vom Beh\u00e4lterinhalt herr\u00fchrende Strahlung k\u00f6nnte sie unentdeckt geblieben sein.</p><p>6. Die Transporte sind nach dem Atomgesetz bewilligungspflichtig. Bewilligungsbeh\u00f6rde ist das Bundesamt f\u00fcr Energie. Die HSK \u00fcberpr\u00fcft die Zul\u00e4ssigkeit von Beh\u00e4lter und Beh\u00e4lterinhalt nach den internationalen Transportvorschriften. Die strahlenschutzm\u00e4ssigen Kontrollen werden vom schweizerischen Versender und Empf\u00e4nger gem\u00e4ss Qualit\u00e4tssicherungsvorschriften durchgef\u00fchrt, die von der HSK akzeptiert sein m\u00fcssen. Der HSK ist kein Fall bekannt, wo ein unzul\u00e4ssig kontaminierter Beh\u00e4lter oder Bahnwagen abgeschickt worden w\u00e4re.</p><p>7. Nach Auskunft der schweizerischen Kernkraftwerke wurden diese mit einer Ausnahme (betrifft KKW G\u00f6sgen) vom franz\u00f6sischen Empf\u00e4nger nicht \u00fcber die Kontaminationen bei Transporten beladener Beh\u00e4lter informiert. Hingegen haben sie selber seit Jahren geringe Grenzwert\u00fcberschreitungen an ankommenden Leertransporten beobachtet. Eine \u00fcber dem Grenzwert festgestellte Kontamination wurde jeweils nach Anweisung der Transportvorschriften entfernt. Da keine Meldepflicht an die Beh\u00f6rden besteht, unterblieb eine entsprechende Meldung.</p><p>8. Die Dichtheit der Beh\u00e4lter hat bisher nie versagt, ebensowenig ihr Widerstand bei Verkehrsunf\u00e4llen. Die Sicherheit der Beh\u00e4lter wird somit nicht angezweifelt.</p><p>9. Bei Einhaltung der Transportvorschriften ist die Sicherheit gew\u00e4hrleistet. Nach Bekanntwerden der Kontaminationen wurden alle Bewilligungen f\u00fcr Transporte mit abgebrannten Brennelementen sistiert. Eine Voraussetzung f\u00fcr die Wiederaufnahme der Transporte ist die Ermittlung und Behebung der Ursachen der Kontaminationen. Die HSK hat sodann weitere Massnahmen beschlossen, die der Einhaltung der Transportvorschriften dienen (z. B. umfangreicheres Messprogramm, strengere Meldepflicht). Zusammen mit den franz\u00f6sischen und deutschen Sicherheitsbeh\u00f6rden ist sie ferner \u00fcbereingekommen, ein l\u00e4nder\u00fcbergreifendes Informationssystem einzurichten.</p><p>10. Die Vor- und Nachteile der Wiederaufarbeitung werden im Rahmen des Energiedialogs zur Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle diskutiert. Resultate dieser Gespr\u00e4che sind auf Ende Sommer 1998 zu erwarten. Ob die Wiederaufarbeitung bzw. der Versand von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlagen weiterhin zul\u00e4ssig sein sollen, wird einer der zentralen Diskussionspunkte bei der Totalrevision der Atomgesetzgebung sein. Der diesbez\u00fcgliche Vorentwurf wird voraussichtlich Ende 1998 in die Vernehmlassung gehen. Bei einem allf\u00e4lligen Verzicht auf die Wiederaufarbeitung werden jedoch weiterhin Transporte abgebrannter Brennelemente n\u00f6tig sein, und zwar zumindest in ein Zwischen- und ein Endlager.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(898473600000)\/","SubmittedBy":"Plattner Gian-Reto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(898473600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752452770)\/","SubmissionDate":"\/Date(897264000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}