{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983225,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983225,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3225","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Stopp der R\u00fcckschaffungen in Krisengebiete","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Politik des Bundesrates muss aufgrund der aktuellen Ereignisse und Zust\u00e4nde in den Krisengebieten Kosovo, Bosnien und Algerien \u00fcberpr\u00fcft werden. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass folgende Massnahmen dringlich sind:</p><p>- Kosovo:</p><p>a. R\u00fcckschaffungsstopp f\u00fcr Menschen aus Kosovo;</p><p>b. Soforthilfe f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge in Albanien;</p><p>c. Aufnahme eines Kontingentes von kosovo-albanischen Gewaltfl\u00fcchtlingen.</p><p>- Bosnien:</p><p>a. Moratorium f\u00fcr unfreiwillige R\u00fcckf\u00fchrungen;</p><p>b. Ausbildungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr bosnische Jugendliche in der Schweiz;</p><p>c. Verst\u00e4rkung einer nachhaltigen Wiederaufbauhilfe, vermehrt auch im sozialen Bereich.</p><p>- Algerien:</p><p>a. R\u00fcckschaffungsstopp;</p><p>b. Anerkennung der Fluchtgr\u00fcnde von Opfern parastaatlicher Verfolgung und Gewalt.</p><p>Wir fragen den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass er seine Fl\u00fcchtlingspolitik in bezug auf diese Krisengebiete unverz\u00fcglich \u00e4ndern muss? Ist er bereit, unseren Forderungen zu entsprechen?</p><p>2. Ist er bereit, angesichts der neuesten Entwicklungen in Kosovo, die Empfehlungen des UNHCR betreffend R\u00fcckschaffungsstopp zu \u00fcbernehmen?</p><p>3. Ist er bereit, zusammen mit anderen Staaten und im Rahmen der OSZE die n\u00f6tigen Massnahmen zur Verhinderung weiterer Menschenrechtsverletzungen in diesen Krisengebieten zu treffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Zu Kosovo: Am 12. Juni 1998 hat der Vorsteher des EJPD entschieden, die Ausreisefristen f\u00fcr abgewiesene Asylsuchende aus der Provinz Kosovo bis Ende Juli 1998 zu erstrecken. Der Entscheid erfolgte gest\u00fctzt auf die Einsch\u00e4tzung, dass eine erhebliche Gefahr einer weiteren Eskalation des Konfliktes besteht. Diese Einsch\u00e4tzung wurde von unseren Nachbarstaaten und der Nato geteilt und hat sich inzwischen best\u00e4tigt. Mit der Erstreckung der Ausreisefristen wird einer m\u00f6glichen Gef\u00e4hrdung von ausreisepflichtigen Personen aus der Provinz Kosovo Rechnung getragen. Ausgenommen von der Fristerstreckung sind Personen, die in der Schweiz straff\u00e4llig geworden sind.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt alle Bem\u00fchungen, die dazu f\u00fchren k\u00f6nnen, dass Fl\u00fcchtlinge in der N\u00e4he ihrer Heimat betreut werden k\u00f6nnen und nicht in weiter entfernte L\u00e4nder weiterreisen m\u00fcssen. Solange demzufolge regionale L\u00f6sungen angestrebt und umgesetzt werden k\u00f6nnen, dr\u00e4ngt sich eine Aufnahmeaktion nicht auf. Eine solche setzt zudem voraus, dass ein gesamteurop\u00e4isches Lastenteilungsverfahren in Kraft gesetzt wird. Mit diesem m\u00fcsste gew\u00e4hrleistet werden, dass alle Staaten sich an einer Aufnahmeaktion beteiligen. Zur Verwirklichung regionaler L\u00f6sungen steht gegenw\u00e4rtig die Unterst\u00fctzung Albaniens im Vordergrund. Zudem gew\u00e4hrt die Schweiz dem IKRK 500 000 Franken bis 1 000 000 Franken sowie dem SRK 300 000 bis 500 000 Franken f\u00fcr deren Aktionen vor Ort. Zusammen mit allen in diesem Land t\u00e4tigen Organisationen ist der Bundesrat der Auffassung, dass im heutigen Zeitpunkt von der Errichtung von eigentlichen Auffanglagern (auch im Sinne von Zeltst\u00e4dten) abzusehen ist, weil daf\u00fcr noch keine Notwendigkeit besteht.</p><p>Zu Bosnien-Herzegowina: Steht die allgemeine Situation im Herkunfts- oder Heimatstaat einer R\u00fcckkehr nicht mehr entgegen, f\u00e4llt eine Beschr\u00e4nkung nur auf die freiwillige Ausreise - auch wenn diese nach wie vor im Vordergrund steht - ausser Betracht. Zur Wahrung der Rechtsgleichheit gegen\u00fcber den bereits nach Bosnien-Herzegowina Zur\u00fcckgekehrten und zum Erhalt der M\u00f6glichkeit, auch weiterhin Kriegsvertriebenen Schutz zu gew\u00e4hren, ist die konsequente Durchsetzung der R\u00fcckkehrverpflichtung - n\u00f6tigenfalls mittels zwangsweiser Durchf\u00fchrung des Wegweisungsvollzuges - notwendig. Dabei ist zu ber\u00fccksichtigen, dass die innenpolitisch notwendige Bereitschaft, Schutzbed\u00fcrftigen auch k\u00fcnftig vor\u00fcbergehende Aufnahme zu gew\u00e4hren, nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn der Wille aller Verantwortlichen erkennbar ist, die vorl\u00e4ufige Aufnahme nach Wegfall der Voraussetzungen zu beenden.</p><p>In diesem Sinne und angesichts des Umstandes, dass die Schweiz nicht nur die Wiederaufbauleistungen der internationalen Staatengemeinschaft entscheidend mittr\u00e4gt, sondern auch im Rahmen des R\u00fcckkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogrammes - das in erster Linie die freiwillige R\u00fcckkehr f\u00f6rdert - mit der Finanzierung von Infrastrukturprojekten Leistungen erbringt, die weit \u00fcber diejenigen anderer Aufnahmel\u00e4nder hinausgehen, sieht der Bundesrat bez\u00fcglich Bosnien-Herzegowina weder einen Anlass zur \u00c4nderung seiner Politik noch zur Einleitung anderer oder zus\u00e4tzlicher Massnahmen. Hinsichtlich der ebenfalls aufgeworfenen Frage zu den Ausbildungsm\u00f6glichkeiten bosnischer Jugendlicher verweist der Bundesrat auf seine ausf\u00fchrliche Antwort zur dringlichen Einfachen Anfrage Goll vom 11. Dezember 1997 (97.1174). Er erinnert nochmals daran, dass - nachdem der Bundesrat die kollektive vorl\u00e4ufige Aufnahme aufgehoben hat - das EJPD in Zusammenarbeit mit den Kantonen Empfehlungen bez\u00fcglich der Ausreisefristen erlassen hat. Die Ansetzung der Ausreisefristen im Einzelfall obliegt jedoch den Kantonen. Der Bund hat hierzu keine Kompetenzen.</p><p>Zu Algerien: Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals Gelegenheit, sich zur Praxis der schweizerischen Beh\u00f6rden im Asylwesen zu \u00e4ussern. Dabei konnte er insbesondere auch die von den Interpellanten gestellten Fragen betreffend R\u00fcckschaffungsstopp und Anerkennung der Fluchtgr\u00fcnde von Opfern parastaatlicher Verfolgung und Gewalt umfassend beantworten. Er verweist daher insbesondere auf seine Antworten zur Einfachen Anfrage de Dardel vom 21. Januar 1998 (98.1002), zur Empfehlung \u00c4by vom 22. Januar 1998 (98.3033) und auf die Interpellation B\u00fchlmann vom 10. Oktober 1997 (97.3521). Seither hat sich die Situation in Algerien nicht derart ver\u00e4ndert, dass eine Anpassung der bisherigen Asyl- und Wegweisungspraxis notwendig ist.</p><p>2. An der Sitzung vom 8. Juni 1998 hat der Bundesrat entschieden, einen Vertreter des Katastrophenhilfekorps nach Albanien zu entsenden und das UNHCR bei der Errichtung von Auffangstrukturen in Albanien zu unterst\u00fctzen. Im \u00fcbrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort zu Ziffer 1.</p><p>3. Zu Kosovo: Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft f\u00fcr eine friedliche Regelung des Konfliktes und setzt sich nachdr\u00fccklich f\u00fcr die Aufnahme eines konstruktiven politischen Dialogs zwischen den Beteiligten ein. Er ist der Meinung, dass die OSZE dabei eine wichtige Rolle spielen kann. Dazu geh\u00f6ren die Mission von Felipe Gonzales als pers\u00f6nlichem Vertreter des Chairman-in-Office - den er insbesondere in den Bereichen Demokratisierung, Menschenrechte, Behandlung der Minderheiten sowie der immer noch ungel\u00f6sten Problematik der zuk\u00fcnftigen Teilnahme der Bundesrepublik Jugoslawien in der OSZE vertreten soll - sowie die Wiederzulassung der im Juni 1993 suspendierten OSZE-Langzeitmission durch die Bundesrepublik Jugoslawien. Ausserdem muss dem IKRK, dem UNHCR und anderen humanit\u00e4ren Hilfsorganisationen ungehinderter Zugang zu den Krisengebieten garantiert werden. Der Bundesrat hat sich sowohl auf multilateraler wie auf bilateraler Ebene darum bem\u00fcht, zur L\u00f6sung der Kosovo-Frage aktiv beizutragen, und wird diese Bem\u00fchungen auch in Zukunft fortsetzen. Das im M\u00e4rz gemachte Angebot der Schweiz, eine internationale Kosovo-Konferenz mit jugoslawischer Beteiligung durchzuf\u00fchren, bleibt weiterhin bestehen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Aktivit\u00e4ten nicht nur in Kosovo selbst, sondern auch in den umliegenden Gebieten n\u00f6tig sind. Insbesondere die Versorgung der nach Albanien gefl\u00fcchteten Vertriebenen ist von grosser Wichtigkeit. Ausserdem muss ein \u00dcbergreifen der Unruhen auf die Nachbarstaaten (Albanien und Mazedonien) verhindert werden. Die Schweiz stellt zwei Mitglieder der verst\u00e4rkten Border-Monitoring-Gruppe, Gruppe der OSZE-Pr\u00e4senz in Albanien, welche die Entwicklungen an der albanisch-kosovarischen Grenze beobachtet.</p><p>Zu Bosnien-Herzegowina: Die Schweiz unterst\u00fctzt die OSZE bei der Umsetzung des Dayton-Abkommens und hat der Mission seit ihrem Beginn qualifiziertes Personal zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Bundesrat wird dieses Engagement auch in Zukunft fortsetzen und hat f\u00fcr die Wahlen im September finanzielle Unterst\u00fctzung und die Entsendung von Wahlbeobachtern zugesichert.</p><p>Die finanzielle Unterst\u00fctzung Bosnien-Herzegowinas durch die Schweiz (technische Zusammenarbeit, humanit\u00e4re Hilfe, R\u00fcckkehrhilfe) belief sich 1997 auf mehr als 60 Millionen Schweizerfranken. Dieses Budget ist f\u00fcr das laufende Jahr auf rund 80 Millionen Schweizerfranken erh\u00f6ht worden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(899251200000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945043200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737260837)\/","SubmissionDate":"\/Date(897264000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}