{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983270,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983270,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3270","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gl\u00fcckspielmarkt. Situation","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der von Volk und St\u00e4nden 1993 mit grossem Mehr angenommene Artikel\u00a035 der Bundesverfassung \u00fcber die Kurs\u00e4le (sogenannter Kursaalartikel) hat in den Bereich des Wettbewerbs von Gl\u00fccksspielen aller Art Bewegung gebracht. Derzeit befasst sich das Parlament mit dem Entwurf zu einem Bundesgesetz \u00fcber die Kurs\u00e4le und Gl\u00fccksspiele (97.018, Spielbankengesetz). Sodann liegen Verlautbarungen vor, wonach die auf Konkordaten der Kantone beruhenden drei Lotteriegesellschaften (inkl. Toto- und Lottogesellschaften) zus\u00e4tzliche Spielm\u00f6glichkeiten mit Geldgewinnen anstreben.</p><p>Es ergeht an den Bundesrat die Anfrage, wie er das k\u00fcnftige, jedoch begrenzte Wettbewerbsverh\u00e4ltnis zwischen den verschiedenen Anbietern von Gl\u00fccksspielen aller Art beurteilt und in welcher Form er deren Wettbewerb ein- und gegeneinander abzugrenzen versucht.</p>","ReasonText":"<p>Der alte Artikel\u00a035 Bundesverfassung war klar und eindeutig. Er bezog sich auf die Kurs\u00e4le, die gem\u00e4ss den touristischen Str\u00f6men in unserem Land von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, vorab in Berg- und anderen Ferienregionen. 1993 hat der Souver\u00e4n eine gewisse Liberalisierung des Kursaalwesens beschlossen. Angemessene Bruttogewinnanteile sollen der Entlastung von AHV/IV dienen. Die Beratungen dieses Gesetzentwurfes sind bekanntlich im Gange.</p><p>Parallel dazu und im Rahmen einer Sonderstellung der Kantone als Tr\u00e4ger entsprechender Konkordate entwickelten sich seit 1939 (Landesausstellung) drei nationale Lotteriegesellschaften. Sp\u00e4ter erlangten unter der gleichen Schutzherrschaft zus\u00e4tzlich Lotto und Toto grosse Bedeutung. Nur ausnahmsweise und mit betonter Zur\u00fcckhaltung werden von den Kantonen zus\u00e4tzliche, kleine Lotterien f\u00fcr Vereinsanl\u00e4sse, kantonale Festveranstaltungen usw. bewilligt. Neuerdings heisst es, dass eine Grosslotterie mit einem Totalgewinn von zwei Milliarden Franken auf die Jahrtausendwende geplant sei.</p><p>Informationen gehen dahin, dass sich die Lotteriegesellschaften in Zukunft auch in weitere Gesch\u00e4ftssparten wie das Geldspielautomaten-Gesch\u00e4ft einzuschalten beabsichtigen. So ist z. B. von Videolotterien die Rede. Die Technik bietet ungeahnte M\u00f6glichkeiten. Die Lotteriegesellschaften scheinen - wohl mit der Unterst\u00fctzung ihrer Tr\u00e4gerkantone - eine \u00c4nderung der Lotteriegesetzgebung anzustreben. Hier\u00fcber ist bisher nicht n\u00e4her orientiert worden. Es fehlt an der Transparenz, die in anderen Sektoren der Wirtschaft, welche in Kooperation mit dem Staat stehen oder aufgrund staatlicher Konzessionen t\u00e4tig sind, \u00fcblich ist (z. B. Kontingentswirtschaft).</p><p>Die Freude am Spiel, besonders am Geldspiel, ist dem Menschen gewissermassen inh\u00e4rent. Mit Verboten ist diesem Zustand nicht beizukommen. Die Freiheit kann aber - so auch aus sozialen Gr\u00fcnden - nicht grenzenlos sein. Der Markt der Gl\u00fccksspiele kann daher nicht beliebig ausgeweitet werden. Es ist unerl\u00e4sslich, dass sich der Bundesrat rechtzeitig mit der Frage befasst, wo die einzelnen \"M\u00e4rkte\" in diesem Sektor gegeneinander abgegrenzt werden sollen und wo dann auch der Konkordatsgedanke des Lotterie- und Totowesens seine Grenzen findet.</p><p>Das Parlament kann sich nicht der Gefahr aussetzen, von neuen Entwicklungen \u00fcberrascht zu werden. Der Bundesrat wird daher gebeten, zu diesem Fragenkomplex Stellung zu beziehen. Insbesondere ist darzulegen, in welche Richtung die auch von Experten des Gl\u00fccksspielwesens als erforderlich erachtete Revision des Lotteriegesetzes gehen soll. Demgegen\u00fcber k\u00f6nnen die Strukturen des k\u00fcnftigen Spielbankenwesens aufgrund der h\u00e4ngigen Gesetzesvorlage in etwa ermessen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die stetige Weiterentwicklung des Gl\u00fccksspielmarktes, der gerade im Bereich der elektronischen Spiele eine immer gr\u00f6ssere Dynamik entwickelt, f\u00fchrt effektiv dazu, dass die Grenzen zwischen Lotterien (Video-Lotterieautomaten, Internet-Lotterien, elektronische Online-Lotterien) und Spielbankenspielen (virtuelle Casinospiele) und damit auch die Grenzen zwischen den beiden \"M\u00e4rkten\" immer mehr verwischt werden. Deshalb bedarf es einer praktikablen Abgrenzung.</p><p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis, dass sich die Lotteriegesellschaften auf eine gewisse bevorstehende Konkurrenzierung durch die bundesrechtlich konzessionierten Spielbanken einrichten, etwa durch die Konstituierung der \"Romande des Jeux\" oder durch \u00e4hnliche Formen der Zusammenarbeit.</p><p>Artikel\u00a035 Absatz\u00a06 der Bundesverfassung enth\u00e4lt sowohl in der geltenden als auch in der neuen Fassung die Kompetenz des Bundes zum Erlass des Lotteriegesetzes. Zur Frage, wie das Nebeneinander zwischen Lotterien und Spielbanken zu regeln ist, \u00e4ussert sich weder der geltende noch der neue Verfassungstext. Damit soll es dem Gesetzgeber \u00fcberlassen sein, die beiden Bereiche zu regeln.</p><p>Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz mit Erlass des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 \u00fcber die Lotterien und gewerbsm\u00e4ssigen Wetten Gebrauch gemacht. Dieses Gesetz verbietet Lotterien und gewerbsm\u00e4ssigen Wetten grunds\u00e4tzlich. Doch bleibt es den Kantonen nach geltendem Recht anheimgestellt, Lotterien f\u00fcr gemeinn\u00fctzige oder wohlt\u00e4tige Zwecke zu gestatten.</p><p>Der Entwurf zum Spielbankengesetz scheidet den gesamten Bereich der Lotterien und Wetten aus und \u00fcberl\u00e4sst deren Regelung integral dem Lotteriegesetz als Lex specialis. Durch diese Ausscheidung wird in systematischer Hinsicht ein Fundament f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Revision des Lotteriegesetzes geschaffen, ohne die angestammten kantonalen Kompetenzen im Lotteriebereich anzutasten.</p><p>Zur Revisionsbed\u00fcrftigkeit des Lotteriegesetzes \u00e4usserte sich der Bundesrat u. a. bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Zisyadis vom 19. September 1994. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923 \u00fcberarbeitet werden muss und die Revision nach Feststehen des neuen Spielbankengesetzes anzugehen ist. Anl\u00e4sslich der zuk\u00fcnftigen Revision sind u. a. die folgenden Problemkreise zu \u00fcberpr\u00fcfen:</p><p>- die Beibehaltung oder Aufhebung des generellen Lotterie- und Wettverbotes (der zuk\u00fcnftige Art. 35 BV sieht kein generelles Spielbankenverbot mehr vor);</p><p>- die Regelung der Lotterien bzw. der ihr \u00e4hnlichen Unternehmen und der Wetten;</p><p>- die Vereinbarkeit der faktischen kantonalen Lotteriemonopole mit der Handels- und Gewerbefreiheit;</p><p>- das aktuelle Verbot der Verwendung der Lotterieertr\u00e4ge zur Erf\u00fcllung \u00f6ffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen, nachdem es dem Staat in Zukunft m\u00f6glich sein wird, Ertr\u00e4ge aus den Spielbanken zur (Teil-)Finanzierung der AHV/IV heranzuziehen;</p><p>- die Transparenz der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Lotterieunternehmen;</p><p>- die Anpassung der Strafbestimmungen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(905904000000)\/","SubmittedBy":"Widrig Hans Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(953683200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712764338920)\/","SubmissionDate":"\/Date(898473600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}