{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983282,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983282,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3282","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bau neuer Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Zweckm\u00e4ssigkeit","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es ist bekannt, dass in der Deutschschweiz zahlreiche Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) mit Kapazit\u00e4tsproblemen zu k\u00e4mpfen haben. Selbst wenn man ber\u00fccksichtigt, dass keine neuen Deponien angelegt werden d\u00fcrfen, sollen dem Vernehmen nach die bestehenden Verbrennungskapazit\u00e4ten mehr als ausreichend sein, um nach dem Jahr 2000 die Verbrennung des gesamten Kehrichts bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen. Trotzdem ist gegenw\u00e4rtig der Bau von vier zus\u00e4tzlichen KVA geplant, wobei weder einer regionalen Koordination hinl\u00e4nglich Rechnung getragen noch auf die M\u00f6glichkeit eines Bahnanschlusses geachtet worden ist. Daher stellt namentlich der Preis\u00fcberwacher folgende Frage: W\u00e4re es in der gegenw\u00e4rtigen Situation nicht sinnvoller, die neuen KVA-Projekte, die gegenw\u00e4rtig gepr\u00fcft werden, zur\u00fcckzustellen, damit man Zeit h\u00e4tte, die massgebliche Frage zu beantworten, wie n\u00e4mlich die nach dem Jahr 2000 verf\u00fcgbaren Kapazit\u00e4ten einzusch\u00e4tzen sind? Diese Frage stellt sich vor allem f\u00fcr das Freiburger Projekt, das den Bau einer KVA auf offenem Gel\u00e4nde und ohne Bahnanschluss vorsieht.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Auf welchen Betrag belaufen sich die Kantons- und Bundessubventionen, die f\u00fcr die vier in den Kantonen Bern, Freiburg, Tessin und Waadt geplanten KVA vorgesehen sind?</p><p>2. Welche Rolle spielen die Bundessubventionen bei Investitionsbeschl\u00fcssen, wenn man ber\u00fccksichtigt, dass Subventionsanspr\u00fcche zeitlich begrenzt sind?</p><p>3. Aus welchen Gr\u00fcnden k\u00f6nnen Bundessubventionen verweigert werden?</p><p>4. Ist der Bau eines Bahnanschlusses eine zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Ausrichtung von Bundessubventionen?</p><p>5. Stimmt es, dass Subventionen f\u00fcr Anlagen oder Teile davon bewilligt worden sind, die heute aufgrund politischer Entscheidungen der subventionsberechtigten Beh\u00f6rden nicht voll ausgelastet sind?</p><p>6. Wie kann sich der Bund Gewissheit dar\u00fcber verschaffen, dass an einem bestimmten Ort keine unn\u00f6tigen Kapazit\u00e4ten gebaut werden, wenn andernorts Kapazit\u00e4ten brachliegen oder gar eliminiert werden?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Prognosen und Vermutungen aufgrund der Annahmen des Buwal \u00fcberpr\u00fcft werden sollten, bevor \u00fcberst\u00fcrzte Investions- und Subventionsbeschl\u00fcsse gefasst werden?</p><p>8. Durch die Fortschritte in der Verbrennungstechnologie ist es m\u00f6glich, bei der Erneuerung bestehender Anlangen ohne grossen Aufwand die Kapazit\u00e4t zu steigern. Ist da die Subventionierung neuer \"Konkurrenz-Anlagen\" sinnvoll?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Weil die direkte Ablagerung von Siedlungsabf\u00e4llen w\u00e4hrend Jahrzehnten zur Emission von Deponiegasen und w\u00e4hrend Jahrhunderten zu belastetem Sickerwasser f\u00fchrt, hat der Bundesrat die direkte Ablagerung von Siedlungsabf\u00e4llen und anderen brennbaren Abf\u00e4llen nach dem 1. Januar des Jahres 2000 verboten. Bund und Kantone haben die Erstellung der deswegen noch notwendigen Behandlungsanlagen koordiniert. Sie streben eine regional ausgewogene Verteilung die-ser Anlagen an.</p><p>Das Buwal koordiniert seit 1992 die kantonalen Abfallplanungen und hat dabei in Regionen mit sich abzeichnenden \u00dcberkapazit\u00e4ten von KVA interveniert. Bund und Kantone erarbeiteten in der Folge den 1994 publizierten Bericht zur \"Interkantonalen Koordination der Planung von Abfallbehandlungsanlagen\". Als Basis f\u00fcr die Planung haben Buwal und Kantone die statistischen Grundlagen verbessert. Gem\u00e4ss aktueller Abfallstatistik fielen 1996 gut 3,1 Millionen Tonnen brennbarer Abf\u00e4lle an. Davon wurden 2,3 Millionen Tonnen tats\u00e4chlich in KVA verbrannt und 0,6 Millionen Tonnen auf daf\u00fcr noch zugelassenen Deponien abgelagert. Sch\u00e4tzungsweise 250 000 Tonnen wurden illegal entsorgt (wilde Deponien, Verbrennung in offenem Feuer usw.). 1996 wiesen die in Betrieb und Bau stehenden KVA eine bewilligte Kapazit\u00e4t von 3,1 Millionen Tonnen auf.</p><p>Bund und Kantone sehen vor, rund 3,3 Millionen Tonnen Jahreskapazit\u00e4t bereit zu stellen. Dies schliesst eine Reserve von 5 Prozent f\u00fcr Betriebsunterbr\u00fcche, saisonale Schwankungen oder einen konjunkturell bedingten Anstieg der Abfallmengen ein. Bis zum Ziel von 3,3 Millionen Tonnen Kapazit\u00e4t ergibt sich somit noch ein Bedarf von etwa 200 000 Tonnen. Die aktuelle Planung sieht deshalb noch den Bau zweier neuer Anlagen mit je etwa 100 000 Tonnen Kapazit\u00e4t vor.</p><p>Das Gew\u00e4sserschutzgesetz (GSchG) enth\u00e4lt die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Bundesbeitr\u00e4ge an Abfallanlagen. Das bis zum 31. Oktober 1997 geltende \"alte\" GSchG erm\u00f6glichte Bundesbeitr\u00e4ge in finanziell mittelstarken oder schwachen Kantonen. Die Beitragss\u00e4tze unterschieden sich von Kanton zu Kanton. Das Gesetz verlangte  als Kriterium f\u00fcr Bundesbeitr\u00e4ge unter anderem, dass der Baubeginn vor dem 1. November 1997 zu erfolgen habe. Mit dem am 1. November 1997 in Kraft getretenen, revidierten GSchG haben sich die Regelungen \u00fcber Subventionen vollst\u00e4ndig ge\u00e4ndert. Bundesbeitr\u00e4ge werden nur noch an Anlagen geleistet, f\u00fcr die vor dem 1. November 1997 eine erstinstanzliche Baubewilligung vorlag. Der Subventionssatz liegt einheitlich bei 25 Prozent. Im Sinne einer Ausnahmeregelung f\u00fcgte der St\u00e4nderat in Artikel\u00a062 GSchG einen zweiten Absatz ein. Danach kann der Bundesrat die Frist f\u00fcr erstinstanzliche Baubewilligungen f\u00fcr Regionen, die nicht \u00fcber die notwendigen Kapazit\u00e4ten verf\u00fcgen, bis sp\u00e4testens 31. Oktober 1999 verl\u00e4ngern, wenn es die Umst\u00e4nde erfordern.</p><p>1. Gem\u00e4ss GSchG betr\u00e4gt der Subventionssatz f\u00fcr Abfallanlagen 25 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Zurzeit ist der Anspruch auf Bundessubventionen nur f\u00fcr das Projekt in Freiburg gesichert, weil daf\u00fcr sowohl eine Baubewilligung als auch ein ausf\u00fchrungsreifes Projekt vorliegen. Ausgehend von Investitionskosten von rund 140 Millionen Franken belaufen sich die Bundesbeitr\u00e4ge auf etwa 35 Millionen Franken.</p><p>Zwar wurde in Thun bereits mit Aushubarbeiten f\u00fcr eine Anlage begonnen. Die Tr\u00e4gerschaft hat aber im Juni 1998 beschlossen, das Projekt abzu\u00e4ndern und anstelle der urspr\u00fcnglich vorgesehenen neuen Verbrennungstechnologie eine konventionelle Anlage zu bauen. Gleichzeitig soll die Kapazit\u00e4t um 50 000 Tonnen auf etwa 100 000 Tonnen reduziert werden. Weil die Region Berner Oberland \u00fcber keine KVA-Kapazit\u00e4t verf\u00fcgt, kann grunds\u00e4tzlich die erw\u00e4hnte Ausnahmebestimmung des GSchG (Art. 62 Abs. 2) zur Anwendung gelangen. Falls bis zum 31. Oktober 1999 eine erstinstanzliche Baubewilligung f\u00fcr eine neues Projekt in Thun vorliegt, kann somit der Bundesrat \u00fcber Subventionen - in der H\u00f6he von etwa 40 Millionen Franken - entscheiden. Da auch im Tessin keine Anlagen vorhanden sind, kann der Bundesrat auch in diesem Fall \u00fcber Subventionen entscheiden, falls eine erstinstanzliche Baubewilligung bis zum 31. Oktober 1999 vorliegt.</p><p>Wie die Koordination mit den Kantonen Freiburg, Waadt und Genf ergab, wird die Anlage in Lausanne voraussichtlich erst nach 2005 notwendig, wenn eine alte Ofenlinie in Genf ausser Betrieb gesetzt wird. F\u00fcr ein Projekt in Lausanne lag schon vor dem 1. November 1997 ein erstinstanzlicher Entscheid vor. Sollte dieses Projekt in Lausanne realisiert werden, k\u00f6nnte die Anlage noch von Bundessubventionen in der Gr\u00f6ssenordnung von 40 Millionen Franken profitieren.</p><p>Der Kanton Freiburg sieht vor, sich mit etwa 6 Millionen Franken am Aktienkapital der KVA zu beteiligen. Die anderen Projekte sind nicht so weit fortgeschritten, dass bereits Angaben \u00fcber Kantonsbeitr\u00e4ge m\u00f6glich w\u00e4ren.</p><p>2. Bundesbeitr\u00e4ge deckten in der Vergangenheit in finanzschwachen und mittelstarken Kantonen einen wesentlichen Teil der Investitionskosten. Die auslaufenden Fristen des ge\u00e4nderten GSchG zwingen Beh\u00f6rden und \u00f6ffentliche K\u00f6rperschaften, die von den Subventionen profitieren m\u00f6chten, zu einer raschen Planung. Dies wurde vom Bund durchaus beabsichtigt, m\u00fcssen doch bis im Jahr 2000 in der Schweiz gen\u00fcgend Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die Behandlung aller brennbaren Abf\u00e4lle bereitstehen. Bundessubventionen an neue Anlagen werden nur zugesichert, wenn ein Bedarf f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kapazit\u00e4t besteht und wenn das Projekt der Planung von Bund und Kantonen entspricht.</p><p>3. Artikel\u00a063 GSchG formuliert die allgemeinen Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Abgeltungen. Die Abgeltungen werden nur geleistet, wenn die vorgesehene L\u00f6sung auf einer zweckm\u00e4ssigen Planung beruht, einen sachgem\u00e4ssen Gew\u00e4sserschutz gew\u00e4hrleistet, dem Stand der Technik entspricht und wirtschaftlich ist. Jedes Subventionsgesuch wird in dieser Hinsicht \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>4. Der Bau eines Eisenbahnanschlusses ist keine Bedingung f\u00fcr die Zusicherung von Abgeltungen. Der Anschluss ans Eisenbahnnetz ist w\u00fcnschenswert, aber in der Praxis leider nicht immer realisierbar. Die Wahl eines geeigneten KVA-Standortes h\u00e4ngt von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Entfernung vom Einzugsgebiet, der Energieverwertung, dem Strassen- und Bahnanschluss. Schliesslich spielt auch die zu erwartende Opposition eine Rolle.</p><p>5. Der Bund hat nie Subventionen f\u00fcr Anlagen geleistet, die heute als Folge von politischen Entscheiden der Subventionsempf\u00e4nger nicht ausgelastet werden d\u00fcrfen. Dort, wo lokale oder kantonale Beh\u00f6rden die vollst\u00e4ndige Nutzung der gebauten Kapazit\u00e4ten rechtlich einschr\u00e4nkten, haben die Bundesbeh\u00f6rden die beitragsberechtigten Kosten und damit die Bundesbeitr\u00e4ge entsprechend reduziert.</p><p>Nach einer Beschwerde der Stadt Winterthur gegen eine entsprechende Reduktion der Bundesbeitr\u00e4ge sch\u00fctzte das Bundesgericht diese Praxis des Buwal. Auch im Fall der KVA Josefstrasse in Z\u00fcrich best\u00e4tigte das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern einen entsprechenden Entscheid des Buwal. Der blockierte Anlagenteil der KVA Hinwil entstand erst nach dem Auslaufen der Subventionsanspr\u00fcche f\u00fcr finanzstarke Kantone.</p><p>6. Die meisten der heute nicht ausgelasteten Anlagen liegen in der Ostschweiz und wurden in den Achtzigerjahren geplant und gebaut. Damals stiegen die Abfallmengen j\u00e4hrlich um 3 bis 4 Prozent, was die Anlagenbetreiber zum Bau betr\u00e4chtlicher Reserven veranlasste. Zudem erfolgte die Planung in den einzelnen Kantonen relativ unabh\u00e4ngig.</p><p>Die vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen seit 1992 durchgef\u00fchrte Planung, die sorgf\u00e4ltige Erhebung von statistischen Daten zu den Abfallmengen und Verbrennungskapazit\u00e4ten sowie die Analyse der Auswirkungen der schweizerischen Abfallpolitik (Abfallvermeidung an der Quelle, Separatsammlungen usw.) und anderer die Abfallmengen beeinflussender Faktoren bilden die Grundlage f\u00fcr die Prognose der k\u00fcnftig notwendigen Verbrennungskapazit\u00e4ten. Damit wird sichergestellt, dass die Errichtung von neuen KVA einem echten Bed\u00fcrfnis entspricht. Bund und kantonale Beh\u00f6rden suchen nach zweckm\u00e4ssigen L\u00f6sungen zum Abbau der \u00dcberkapazit\u00e4ten. So soll der Bau von zwei noch geplanten KVA (Lausanne und Tessin) zeitlich verz\u00f6gert erfolgen.</p><p>Rund einen Viertel der heutigen Kapazit\u00e4t stellen Ofenlinien, die mehr als zwanzig Jahre alt sind. Wenn diese Anlagen in den n\u00e4chsten Jahren das Ende der technischen Lebensdauer erreichen, kann in Regionen mit freien Kapazit\u00e4ten auf die Erneuerung alter Ofenlinien verzichtet werden.</p><p>Wenn eine Region \u00fcber den Bau einer eigenen Anlage oder die Benutzung einer bestehenden Anlage entscheidet, spielen die Kosten eine zentrale Rolle. Der exportierenden Region erwachsen in aller Regel zus\u00e4tzlich zu den Behandlungskosten auch noch betr\u00e4chtliche Transportkosten. Gerade weil heute Neuanlagen zu deutlich tieferen Preisen zu bauen sind, kann der Bau einer eigenen Anlage - auch ohne Bundessubventionen - zu g\u00fcnstigeren Entsorgungskosten f\u00fchren als der Transport und die Mitbenutzung einer fremden Anlage. Im weiteren sprechen aus Sicht einer Region auch andere wirtschaftliche Argumente, z. B. die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen, f\u00fcr den Bau einer eigenen Anlage.</p><p>F\u00fcr eine einigermassen ausgewogene geographische Verteilung der KVA sprechen neben \u00f6konomischen auch politische Gr\u00fcnde. So garantiert eine regionale Anlage eine gewisse Entsorgungssicherheit. In der Vergangenheit lehnten Anwohner von KVA h\u00e4ufig den Ausbau oder die Erneuerung von Anlagen ab, wenn dies zur Entsorgung \"fremder\" Abf\u00e4lle n\u00f6tig war. Entsprechende Vorbehalte gibt es immer noch. Gerade bei der Nutzung \u00e4lterer Anlagen entsteht damit f\u00fcr eine Abfall exportierende Region eine betr\u00e4chtliche Abh\u00e4ngigkeit von der Standortregion und auch eine gewisse Gefahr von Entsorgungsengp\u00e4ssen. Wie die Erfahrung zeigt, werden Regionen ohne eigene Anlage auch mit \u00fcbertriebenen Preisforderungen konfrontiert, wenn keine Ausweichm\u00f6glichkeiten auf andere Anlagen mit freier Kapazit\u00e4t bestehen.</p><p>7. Buwal und Kantone arbeiteten f\u00fcr die Erhebung der anfallenden Abf\u00e4lle eng zusammen. Die entsprechenden Statistiken sind kaum bestritten. Die Amtsstellen gehen in ihren Annahmen davon aus, dass in den n\u00e4chsten Jahren keine wesentliche Ver\u00e4nderung der zu verbrennenden Abfallmengen erfolgt. Diese Hypothese scheint plausibel, da die separate Sammlung von verwertbaren Fraktionen von Siedlungsabf\u00e4llen bereits einen sehr hohen Stand erreicht hat. Soweit \u00fcberhaupt m\u00f6glich, w\u00e4ren wesentliche Verbesserungen oder die Ausweitungen der separaten Sammlung (z. B. auf Kunststoffe) mit Kosten verbunden, welche deutlich oberhalb der Kosten der Entsorgung in einer modernen KVA liegen.</p><p>Die von Bund und Kantonen mittel- und l\u00e4ngerfristig angestrebte bessere regionale Verteilung der Anlagen entspricht der vom Gesetz den Kantonen \u00fcbertragenen Pflicht zur Entsorgung von Abf\u00e4llen und hilft, die unter Ziffer 6 aufgef\u00fchrten Schwierigkeiten bei der Behandlung in fremden Anlagen zu vermeiden. In dieser Ausgangslage sieht der Bundesrat keinen Grund, den Kanton Freiburg zu einem Verzicht auf sein baureifes Projekt zu dr\u00e4ngen. Buwal und Kantone werden jedoch weiterhin die Planung und Dimensionierung der KVA kontinuierlich der Entwicklung der Abfallmengen anpassen.</p><p>8. Zurzeit liegt f\u00fcr kein Ausbauprojekt einer bestehenden KVA eine Baubewilligung vor. Damit besteht f\u00fcr keine der beiden Regionen, in denen kurzfristig noch der Bau einer eigenen Anlage vorgesehen ist, eine konkrete Alternative. Die zus\u00e4tzlichen Transportkosten und die unter Ziffer 6 erw\u00e4hnten politischen Abh\u00e4ngigkeiten machen es heute f\u00fcr eine Region wenig attraktiv, zuzuwarten, bis allenfalls eine andere Region eine Anlagenerweiterung realisiert. Zudem k\u00f6nnen heute neue Anlagen kosteng\u00fcnstig gebaut werden. Soweit der Zeitpunkt der erstinstanzlichen Baubewilligungen \u00fcberhaupt noch ein Eintreten auf Subventionsgesuche erlaubt, besteht f\u00fcr die Bauherrschaft ein Anrecht, dass ihr Vorhaben im Einzelfall nach den gesetzlichen Bestimmungen gepr\u00fcft wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(906336000000)\/","SubmittedBy":"Scheurer R\u00e9my","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961545600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712763231757)\/","SubmissionDate":"\/Date(898560000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}