{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983289,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983289,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3289","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Regionale Arbeitsvermittlungszentren. Verbesserung der Aktivit\u00e4ten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass:</p><p>- die Finanzierung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) anreizorientiert nach erfolgreichen Vermittlungen zu gestalten ist?</p><p>- die Aktivit\u00e4ten der RAV und des Bundesamtes f\u00fcr Berufsbildung und Technologie (BBT) besser zu koordinieren sind?</p><p>- die Zuteilung der Stellensuchenden zu Kursen st\u00e4rker an den Bed\u00fcrfnissen des Arbeitsmarktes zu orientieren ist?</p><p>- die Kontrollen zur Verhinderung des Missbrauchs der Arbeitslosenversicherung zu verst\u00e4rken sind?</p><p>- eine finanzielle Beteiligung der Personen, die Rekurse gegen Entscheide der RAV einreichen, zur Verminderung der Attraktivit\u00e4t dieser Rekurse beitragen k\u00f6nnte?</p><p>- mittels geeigneter Massnahmen die Kundenorientierung der RAV verbessert werden m\u00fcsste?</p><p>- besser als bisher zu gew\u00e4hrleisten ist, dass Besch\u00e4ftigungsprogramme nicht privatrechtliche Unternehmungen konkurrenzieren?</p>","ReasonText":"<p>Die Institution der RAV wurde im Rahmen der Revision vom 23. Juni 1995 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) geschaffen. Nach der Zeit des Aufbaus hat das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Arbeit (BWA) von zwei privaten Firmen eine Qualit\u00e4tsbeurteilung vornehmen lassen. Die RAV erhielten dabei weitgehend gute Noten.</p><p>Eine nicht repr\u00e4sentative Umfrage der Freisinnig-demokratischen Partei der Schweiz brachte ein etwas differenzierteres Bild zutage: Rund 10 Prozent der befragten Arbeitgeber, die im damaligen Zeitraum (Februar bis April 1998) offene Stellen nicht besetzen konnten, stellten eine erfolglose T\u00e4tigkeit der RAV fest.</p><p>Die Auswertung der Ergebnisse der Umfrage brachte einiges Verbesserungspotential zutage:</p><p>- Die RAV verf\u00fcgen \u00fcber ein sehr vielf\u00e4ltiges Angebot an Kursen und Programmen. Das Finanzierungssystem scheint einen wenig bed\u00fcrfnisorientierten Aktivismus zu beg\u00fcnstigen, der nicht zu einer Erh\u00f6hung der Vermittlungsf\u00e4higkeit beitr\u00e4gt. Diese w\u00e4re gem\u00e4ss Artikel\u00a059 Absatz\u00a03 Avig aber zwingend zu erreichen.</p><p>- Festgestellt wird eine noch verbesserungsf\u00e4hige Koordination und Koppelung der Aktivit\u00e4ten der RAV und des BBT.</p><p>- Zu vermeiden sind Alibi\u00fcbungen bei der Zuweisung von Stellensuchenden beim Kursbesuch. Die F\u00e4higkeiten und Neigungen der Stellensuchenden (Art. 83 Aviv) sind zu ber\u00fccksichtigen. Noch st\u00e4rker als bisher muss dieser Kursbesuch die Vermittlungsf\u00e4higkeit tats\u00e4chlich steigern, indem die Zuweisung auf die Bed\u00fcrfnisse des Arbeitsmarktes zugeschnitten wird.</p><p>- Die Strafbestimmungen (Art. 105 und 106 Avig) sind konsequenter anzuwenden. Missbr\u00e4uche des grossz\u00fcgigen Arbeitslosenversicherungsrechtes sind zu ahnden. Falls n\u00f6tig, sind die Kontrollen zur Missbrauchsverhinderung zu verst\u00e4rken.</p><p>- Gegen die Entscheide der RAV kann gratis rekurriert werden. Der Grundsatz der Kostenlosigkeit des Verfahrens gilt im gesamten Sozialversicherungsrecht. Offenbar f\u00fchrt dieses Recht zu Missbr\u00e4uchen und schr\u00e4nkt die Effizienz der Sanktionen stark ein. Zu pr\u00fcfen ist die Aufhebung der M\u00f6glichkeit f\u00fcr Gratisrekurse im Bereich der ALV.</p><p>- Oft wurde eine mangelhafte Kundenorientierung der RAV diagnostiziert. Das grosse Verbesserungspotential in diesem Bereich ist durch eine bessere Ausbildung des RAV-Personals und durch strukturelle Massnahmen auszusch\u00f6pfen.</p><p>- Es ist noch konsequenter als bisher sicherzustellen, dass keine privatwirtschaftlichen Betriebe durch die Besch\u00e4ftigungsprogramme im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen konkurrenziert werden. In Einzelf\u00e4llen ist beobachtet worden, dass von einem Gewerbebetrieb mangels Auslastung entlassene Stellensuchende in einem Programm besch\u00e4ftigt wurden, das den T\u00e4tigkeitsbereich des Gewerbebetriebes direkt konkurrenziert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit der Neukonzeption der Arbeitslosenversicherung vom Juni 1995 ist der Auftrag verbunden, eine RAV-Struktur aufzubauen. Durch die Kantone wurden seit dem 1. Januar 1996 150 RAV errichtet, welche zurzeit rund 2800 Mitarbeitende besch\u00e4ftigen. Der organisatorische Aufbau kann per Ende 1997 als abgeschlossen betrachtet werden. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass wir mit der RAV-Philosophie auf dem richtigen Weg sind. Das Ziel einer professionellen Beratung, Vermittlung und Kontrolle der Stellensuchenden ist jedoch noch nicht im angestrebten Masse erreicht. Das BWA wird, zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern, die noch vorhandenen L\u00fccken schliessen. Evaluationsstudien sowie eigene Feststellungen werden uns in diesen Bestrebungen unterst\u00fctzen.</p><p>- Finanzierung der RAV: Das BWA hat den Kantonen bereits f\u00fcr 1996 einen Leistungsauftrag f\u00fcr den Betrieb der RAV vorgegeben. Es \u00fcberpr\u00fcft die Erf\u00fcllung des Leistungsauftrages mittels Kundenbefragungen und Erhebungen \u00fcber die Aktivit\u00e4ten und Wirkungen der RAV. Artikel\u00a0122a Absatz\u00a011 Aviv besagt, dass ungen\u00fcgende Leistungen K\u00fcrzungen der finanziellen Beitr\u00e4ge zur Folge haben k\u00f6nnen. Ebenso ist es m\u00f6glich, sehr gute Leistungen auszuzeichnen. Die Ausgestaltung eines objektiven Leistungsmessungskonzeptes ist jedoch sehr komplex, da die RAV sehr unterschiedliche Aufgaben wahrzunehmen haben (z. B. Vermittlung, Beratung und Kontrolle) und auch zahlreiche externe Effekte die Leistungen der RAV stark beeinflussen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone wird f\u00fcr das Jahr 2000 einen revidierten Leistungsauftrag konzipieren, der auch anreizorientierte Komponenten enthalten wird. Gegenw\u00e4rtig l\u00e4uft, im Auftrag des Bundesrates, eine betriebswirtschaftliche Evaluationsstudie durch die Firma Atag Ernst &amp; Young Consulting. Die Studie soll auch aufzeigen, welche objektiven Kriterien ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p><p>- Koordination der Aktivit\u00e4ten der RAV und des BBT: Das BWA hat zusammen mit dem BBT, den Kantonen (Berufsberatungsstellen und Berufsbildungs\u00e4mter) und dem Schweizerischen Verband f\u00fcr Berufsberatung eine gesamtschweizerische Weiterbildungsb\u00f6rse (WAB) aufgebaut. In der WAB werden die Weiterbildungsangebote nach einheitlichem Muster erfasst. Die Informationen k\u00f6nnen \u00fcber Selbstbedienungsterminals in den RAV und zahlreichen Berufsberatungsstellen sowie \u00fcber das Internet abgerufen werden. Auf dem Gebiet der interinstitutionellen Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Berufsberatung, haben das BBT und das BWA eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche sich die F\u00f6rderung der Zusammenarbeit und eine optimale Koordination der Schnittstellen zum Ziel gesetzt hat. Auch wird an einer gemeinsamen Zertifizierung der Bildungsangebote gearbeitet.</p><p>- Zuteilung der Stellensuchenden zu Kursen: Im Bereich der Kurse herrscht ein sehr vielf\u00e4ltiges Angebot. Die LAM-Stellen m\u00fcssen in Zusammenarbeit mit den RAV die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft und die Strukturen der Arbeitslosen verst\u00e4rkt ber\u00fccksichtigen, um gezieltere Zuteilungen gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Diese Prozesse werden st\u00e4ndig optimiert.</p><p>Es gilt aber auch festzustellen, dass die Stellensuchenden die Qualit\u00e4t der arbeitsmarktlichen Massnahmen insgesamt recht positiv beurteilen. Die Kurse im speziellen beurteilen 86 Prozent der Teilnehmer als gut bis sehr gut (Qualit\u00e4tsbeurteilung der RAV und der AM, Bericht der Publicom AG vom 19. Mai 1998, im Auftrag des BWA).</p><p>Das BWA wird auch in Zukunft bei den arbeitsmarktlichen Massnahmen das Notwendige ergreifen, damit den Bed\u00fcrfnissen der Arbeitgeber Rechnung getragen wird.</p><p>- Verst\u00e4rkung der Kontrollen zur Verhinderung des Missbrauches der Arbeitslosenversicherung: 1997 wurden 96 039 Sanktionen gegen Versicherte verh\u00e4ngt, welche 967 789 getilgte Einstelltage zur Folge hatten. Dies entspricht einem Betrag von 125 Millionen Franken bei einem durchschnittlichen Taggeld von 130 Franken.</p><p>Seit Beginn 1998 muss namentlich die \u00dcberpr\u00fcfung des Nachweises der Arbeitsbem\u00fchungen wegen der Kompetenzumlagerung von den neu geschaffenen RAV wahrgenommen werden. Diese Aufbauphase kann nun als abgeschlossen betrachtet werden.</p><p>Die Beratungs- und Kontrollgespr\u00e4che m\u00fcssen gem\u00e4ss Artikel\u00a021 Absatz\u00a01 Aviv mindestens zweimal pro Monat durchgef\u00fchrt werden. Das erste Gespr\u00e4ch nach der Anmeldung sollte innert Monatsfrist stattfinden. Diese vorgeschriebenen Fristen k\u00f6nnen von den RAV noch nicht in jedem Fall eingehalten werden. Um einen einheitlichen und dem Gesetzesauftrag gen\u00fcgenden Vollzug zu gew\u00e4hrleisten, werden die RAV - allerdings fr\u00fchestens ab 1999 - analog den Kassen durch das Inspektorat des BWA betreut und kontrolliert.</p><p>- Finanzielle Beteiligung der Personen, die Rekurse gegen Entscheide der RAV einreichen: Artikel\u00a0103 Absatz\u00a04 Avig \u00e4ussert sich klar zum kantonalen Beschwerdeverfahren: Es soll einfach, rasch und, ausser bei mutwilliger Beschwerdef\u00fchrung, kostenlos sein. Mit dieser demokratischen Regelung will sichergestellt sein, dass grunds\u00e4tzlich jede versicherte Person, unabh\u00e4ngig von Bildung oder finanzieller M\u00f6glichkeit, Beschwerde f\u00fchren kann, wenn sie dies f\u00fcr erforderlich erachtet, um zu ihrem Recht zu kommen. Nur bei einer mutwilligen Beschwerdef\u00fchrung (d. h. trotz Aufkl\u00e4rung \u00fcber deren Aussichtslosigkeit) muss der Beschwerdef\u00fchrer damit rechnen, dass ihm die Spruchgeb\u00fchr und die Verfahrenskosten belastet werden.</p><p>Die von den Interpellanten geforderte Einf\u00fchrung einer \"Geb\u00fchr\", die der beschwerdef\u00fchrenden Partei aufgeb\u00fcrdet werden soll, bed\u00fcrfte einer Gesetzes\u00e4nderung. Die Gew\u00e4hrleistung des kostenlosen Beschwerderechtes ist andererseits ein zentraler sozialversicherungsrechtlicher Grundsatz.</p><p>- Massnahmen in bezug auf die Kundenorientierung der RAV: In vielen RAV ist die Kundenorientierung noch nicht gen\u00fcgend und muss deshalb verbessert werden. Seit Einf\u00fchrung der RAV und LAM hat das BWA \u00fcber das Budget und den Leistungsauftrag den Kantonen entsprechende Vorgaben gemacht. Weitere Massnahmen wie Auftritt im Internet mit elektronischer M\u00f6glichkeit zur Stellenmeldung und eine spezielle Arbeitgeberbroch\u00fcre werden zurzeit vorbereitet. Weitere Anordnungen in bezug auf einen optimalen Kundenservice, z. B. die Verst\u00e4rkung der Besuche bei den Arbeitgebern, sind zuhanden der Kantone in einem Massnahmenkatalog zusammengefasst worden.</p><p>- Konkurrenzierung der privaten Wirtschaft durch Besch\u00e4ftigungsprogramme: In bezug auf eine m\u00f6gliche Konkurrenzierung der privaten Wirtschaft durch Besch\u00e4ftigungsprogramme verfolgt das BWA ein strenges Bewilligungsverfahren. Bei der Gesuchseinreichung f\u00fcr ein Besch\u00e4ftigungsprogramm hat der Organisator von den betroffenen Wirtschaftskreisen sowie von den Sozialpartnern eine positive Stellungnahme einzuholen und dem Gesuch beizulegen. Bei Projekten, die \u00fcber mehrere Jahre fortgesetzt werden, ist die Stellungnahme alle zwei Jahre neu einzuholen. In Zweifelsf\u00e4llen hat die zust\u00e4ndige Amtsstelle das Gesuch der tripartiten Kommission zur Entscheidung zu unterbreiten. Sollte dennoch ein Programm w\u00e4hrend seiner Durchf\u00fchrung eine Privatfirma konkurrenzieren, und kann diese Firma glaubhaft machen, dass eine Konkurrenzierungsgefahr vorliegt, stoppt das BWA innert angemessener Frist das entsprechende Programm.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(904694400000)\/","SubmittedBy":"FDP-Liberale Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960163200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234627557)\/","SubmissionDate":"\/Date(898646400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}