{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983323,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983323,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3323","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umweltschutz und Energiepolitik. Rechtsetzung und Selbstregulierung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass es aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit und der Transparenz notwendig ist, dass Branchenvereinbarungen zur Konkretisierung von staatlichem Recht allgemein bekannt sind? Ist er bereit, normensetzende oder -erg\u00e4nzende Branchenvereinbarungen amtlich zu ver\u00f6ffentlichen?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Kantonen und betroffenen Kreisen die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme zu gew\u00e4hren, wenn auf Verordnungsrecht verzichtet werden soll? Welches Verfahren sieht er daf\u00fcr vor?</p><p>3. Beh\u00f6rden k\u00f6nnen sich gegen\u00fcber privaten Organisationen nicht zu einer bestimmten Art von Rechtsetzung oder deren Unterlassung verpflichten (BGE 118 Ib 367). In welcher Form werden Kontakte zwischen Beh\u00f6rden und Organisationen der Wirtschaft bzw. deren Resultate festgehalten und zug\u00e4nglich gemacht?</p><p>4. Das Umweltschutzgesetz (USG) beauftragt Bund und Kantone mit Erfolgskontrollen; das Energiegesetz und der Entwurf zum CO2-Gesetz sehen im Zusammenhang mit freiwilligen Massnahmen und Branchenvereinbarungen Evaluationen vor. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass dabei nicht nur die realen Auswirkungen bestimmter Massnahmen untersucht werden m\u00fcssen, sondern auch die mutmasslichen k\u00fcnftigen Wirkungen verschiedener Regelungsmodelle? Wie gedenkt der Bundesrat zu pr\u00fcfen, ob Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen geeignete Instrumente sind, um den angestrebten Gesetzeszweck zu erf\u00fcllen?</p>","ReasonText":"<p>Die Zusammenarbeit staatlicher Beh\u00f6rden mit der Wirtschaft steht zurzeit hoch im Kurs. Die Selbstorganisation der Wirtschaft soll gef\u00f6rdert und ihr eigenverantwortliches Handeln vermehrt ber\u00fccksichtigt werden. Gem\u00e4ss Artikel\u00a041a USG sollen Bund und Kantone Branchenvereinbarungen veranlassen und ihren Inhalt gegebenenfalls in das staatliche Ausf\u00fchrungsrecht \u00fcbernehmen. Eine analoge Bestimmung soll auch in das Energiegesetz und in das CO2-Gesetz aufgenommen werden.</p><p>Branchenvereinbarungen k\u00f6nnen aber nicht wie Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge oder Rahmenmietvertr\u00e4ge allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. Sie sind auch keine Vereinbarungen von Organisatoren der Wirtschaft mit Beh\u00f6rden. Die Bindungen sind vertraglicher Natur und k\u00f6nnen nur durch Zustimmung entstehen. Aussenseiter werden dadurch nicht verpflichtet. Dazu kommt, dass sich die wichtigen Akteure nicht in jeder Branche in die private Regelung einbinden lassen.</p><p>Ein weiteres Problem besteht darin, dass Selbstregulierungsmodelle dazu tendieren, andere Akteure im demokratischen Willensbildungsprozess auszuschliessen (Kantone, Umwelt- und Konsumentenorganisationen). Es liegt indessen im \u00f6ffentlichen Interesse, auch die zum Teil gegenl\u00e4ufigen Interessen nichtbeteiligter Konkurrenten zu integrieren. In solchen F\u00e4llen bietet das staatliche Rechtsetzungsverfahren klare Vorteile.</p><p>Das USG statuiert keinen Vorrang von Massnahmen der Wirtschaft. Der Staat soll, wie auch im Parlament betont wurde, das Zepter in der Hand behalten. Das USG erlaubt es, Selbstregulierung und staatliche Rechtsetzung in differenzierter Weise einzusetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vereinbarungen sind als komplement\u00e4res Instrument der Umwelt- und Energiepolitik zu verstehen. Die Bedeutung dieses Instrumentes hat in den letzten Jahren zugenommen. Vereinbarungsl\u00f6sungen finden sich im revidierten Umweltschutzgesetz und im Energiegesetz. Vereinbarungen in Verkn\u00fcpfung mit einer subsidi\u00e4ren CO2-Abgabe sind auch im CO2-Gesetz vorgesehen. Auch mit Vereinbarungen bleibt die Verantwortung f\u00fcr das Festlegen und Erreichen der umwelt- und energiepolitischen Ziele beim Staat. Er beurteilt und entscheidet, ob eine Vereinbarung gen\u00fcgt oder ob zus\u00e4tzliche staatliche Massnahmen erforderlich sind.</p><p>1. Vereinbarungen sind freiwillige Massnahmen der Wirtschaft. Sie betreffen jeweils eine oder mehrere Branchen oder einen Teil einer Branche und richten sich nicht an ein breites Publikum. Soweit Vereinbarungen von wichtigen Branchen von landesweiter Bedeutung und damit von allgemeinem Interesse sind, besteht grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit, diese im Bundesblatt zu ver\u00f6ffentlichen.</p><p>2. Der Bundesrat entscheidet \u00fcber den Verzicht auf Erlass einer Verordnung (wenn beispielsweise gen\u00fcgend freiwillige Massnahmen ergriffen wurden). Er f\u00e4llt diesen Entscheid erst nach Konsultationen mit den f\u00fcr den Vollzug zust\u00e4ndigen Kantonen und den betroffenen Kreisen.</p><p>3. Die Beh\u00f6rden informieren \u00fcber Kontakte im Zusammenhang mit freiwilligen Massnahmen und Vereinbarungen der Wirtschaft in geeigneter Weise, soweit diese Kontakte von allgemeiner Bedeutung sind. So kann beispielsweise \u00fcber das Zustandekommen und \u00fcber die Wirksamkeit von Vereinbarungen in Publikationen von BFE und Buwal (u. a. Jahresbericht zu \"Energie 2000\", Umweltbericht) informiert werden.</p><p>4. Vereinbarungen kommen seit einigen Jahren im In- und Ausland zur Anwendung. Die Erfahrungen sind unterschiedlich. Insgesamt scheinen Vereinbarungsl\u00f6sungen zum Erfolg zu f\u00fchren, sofern die richtigen Voraussetzungen vorliegen und bestimmte Anforderungen beachtet werden. Wichtig sind u. a. quantifizierte Ziele, die \u00dcberwachung der Ergebnisse sowie die Information der \u00d6ffentlichkeit und Transparenz. Der Bundesrat wird die Erfahrungen mit Vereinbarungen im In- und Ausland laufend evaluieren. Bei dieser Beurteilung ist der Vergleichsmassstab wichtig. Es w\u00e4re ein Irrtum, dieses Instrument mit theoretisch ideal funktionierenden Geboten und Verboten zu vergleichen, denn auch beim Vollzug der traditionellen Umweltpolitik lassen sich neben vielen Erfolgen weniger wirksame Beispiele finden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(907545600000)\/","SubmittedBy":"Aeppli Regine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921801600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712756336480)\/","SubmissionDate":"\/Date(898732800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}