{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983329,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983329,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3329","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Korrekturfaktoren f\u00fcr ausl\u00e4ndische Submissionsteilnehmer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Abwicklung von Beschaffungsvorhaben der \u00f6ffentlichen Hand zeigt immer wieder, dass schweizerische Unternehmungen aufgrund von sozialrechtlichen Auflagen und der inl\u00e4ndischen Gesetzgebung im Umweltbereich gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Anbietern sogar auf dem schweizerischen Markt benachteiligt sind. Es kann nicht Ziel schweizerischer Gesetzgebung und Submissionshandhabung sein, dass schweizerische Anbieter gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen auf dem eigenen Markt benachteiligt werden, weil nur einseitig die Erf\u00fcllung von Auflagen verlangt wird. Genau diese verteuernden Aufwendungen werden f\u00fcr den inl\u00e4ndischen Produzenten in vielen F\u00e4llen zum KO-Kriterium bei \u00f6ffentlichen Beschaffungen.</p><p>Regeln oder Anweisungen, wie diese Faktoren zu ber\u00fccksichtigen sind, existieren nicht. Aufgrund dieser Sachlage und der gemachten Erfahrungen in verschiedenen Bereichen, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Ist er auch der Ansicht, dass die schweizerische Gesetzgebung, namentlich im sozialrechtlichen Bereich und im Umweltschutzbereich, weltweit als die am st\u00e4rksten regulierende zu beurteilen ist?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass finanzielle Vorteile, die ausl\u00e4ndische Mitbewerber bei Submissionsverfahren im Inland, aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebungen im sozialrechtlichen Bereich und im Umweltschutzbereich im Herstellungsland geniessen, eine unhaltbare und unakzeptable Benachteiligung f\u00fcr schweizerische Anbieter darstellt?</p><p>3. Kann er sich die Erarbeitung von allgemeing\u00fcltig anwendbaren Korrekturfaktoren f\u00fcr Beschaffungen der \u00f6ffentlichen Hand vorstellen, die den unterschiedlichen Belastungen in den genannten Bereichen in den Produzentenl\u00e4ndern Rechnung tragen?</p><p>4. W\u00e4re er bereit, f\u00fcr seine Beschaffungen generell eine derartige Mechanik als verbindlich zu erkl\u00e4ren bzw. ist er bereit, die aus dieser Differenz resultierenden Benachteiligungen der schweizerischen Anbieter im Industrie-, Agrar-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbereich auf andere Art und Weise in Anrechnung zu bringen?</p><p>5. Ist er bereit, diese \u00dcberlegungen k\u00fcnftig schwergewichtig in alle handelsrechtlichen Vereinbarungen mit anderen L\u00e4ndern einzubinden?</p>","ReasonText":"<p>Bei der Beschaffung von R\u00fcstungsg\u00fctern, wie auch von Equipment f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Land- und Luftverkehr sind schweizerische Anbieter immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ausl\u00e4ndische Anbieter tiefere Angebote abgeben. Zwar folgt diese Entwicklung den normalen Erfahrungen bei der \u00d6ffnung von M\u00e4rkten und dem Abbau von Handelsschranken. Diese Situation ist jedoch nur noch in wenigen F\u00e4llen mit h\u00f6heren Lohn- und Lebenshaltungskosten zu erkl\u00e4ren. Vielfach ist der Umstand massgebend, dass die inl\u00e4ndischen Produzenten und Leistungserbringer abweichenden uns zus\u00e4tzlich belastenden gesetzlichen Auflagen unterliegen, die ausl\u00e4ndische Anbieter nicht zu erbringen haben.</p><p>So f\u00fchrt z. B. die Herstellung von Rollmaterial f\u00fcr die Bundesbahnen zwangsl\u00e4ufig in verschiedenen Bereichen der Fertigung zu Mehrbelastungen f\u00fcr inl\u00e4ndische Anbieter. Im Bereich der Lackierung oder der Kunststoffertigung etwa, wie auch im Bereich von Giessereiprodukten haben schweizerische Hersteller wesentlich belastendere und damit kostenintensivere Produktionsverfahren und Einrichtungen einzusetzen.</p><p>Zwar ist der Nutzen einer umweltschonenden Produktion und Herstellung von G\u00fctern nicht von der Hand zu weisen. Allerdings sollte der schweizerische Produzent nicht ausgerechnet durch zwingende Beachtung eidgen\u00f6ssischer Gesetzgebung schlechter gestellt werden.</p><p>Gatt und WTO haben grunds\u00e4tzlich zum Ziel, dass Benachteiligungen von ausl\u00e4ndischen Anbietern durch wettbewerbsbehindernde Regelungen und Massnahmen ausgeschlossen werden. Entsprechende Benachteiligungen inl\u00e4ndischer Anbieter durch die eigene Gesetzgebung sind jedoch nicht geregelt. So gesehen m\u00fcsste auch unter dem Blickwinkel der abgeschlossenen Handelsvertr\u00e4ge eine Korrektur m\u00f6glich sein.</p><p>Als m\u00f6gliche L\u00f6sung k\u00f6nnte sich beispielsweise ein Berechnungssystem anbieten, das die unterschiedliche Regelungsdichte der einzelnen Volkswirtschaften ber\u00fccksichtigt. Dies k\u00f6nnte durch ein Punktesystem oder eine Faktor- bzw. Prozentualzuschlagsberechnung erreicht werden, die sich etwa aus den verf\u00fcgbaren l\u00e4nderspezifischen Investitionen der \u00f6ffentlichen und privaten Hand in den Umweltschutzbereichen im Verh\u00e4ltnis zum BIP ergibt.</p><p>Gerade auch unter dem Blickwinkel der Berichterstattung \u00fcber die vierte paneurop\u00e4ische Umweltministerkonferenz in Aarhus werden die Differenzen in der Umweltschutzgebung dokumentiert. So wird explizit darauf hingewiesen, dass die Staaten Osteuropas betr\u00e4chtliche Finanzmittel erhalten in der Hoffnung, den Umweltschutzauflagen nachzukommen. Auch diese Finanzhilfen bedeuten in dieser Form und im Einzelfall, unter dem Gesichtspunkt der vorherigen Ausf\u00fchrungen, eine Benachteiligung unserer Anbieter.</p><p>Mir scheint, dass es nicht an der Zeit und generell nicht vertretbar ist, dass unser eigener Staat, wenn er Leistungen einkauft, die eigene Wirtschaft mit Auflagen belegt, die er anderweitig ausser acht zu lassen bereit ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es ist kaum m\u00f6glich, eine Abstufung der unterschiedlichen Regulierungsst\u00e4rken zwischen den Rechtsordnungen der verschiedenen L\u00e4nder im sozialrechtlichen Bereich und im Umweltschutzbereich zu machen. Als erwiesen gilt lediglich, dass die Schweiz in diesen Bereichen ein Niveau erreicht hat, das sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen darf. Dabei handelt es sich um wichtige Errungenschaften unseres Landes, auf die wir stolz sein d\u00fcrfen.</p><p>2. Das Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1994 (BoeB) bestimmt in Artikel\u00a08, Verfahrensgrunds\u00e4tze, dass die Auftraggeberin (Beschaffungsstelle) in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der inl\u00e4ndischen und der ausl\u00e4ndischen Anbieterinnen und Anbieter zu achten hat. Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b vergibt sie den Auftrag f\u00fcr Leistungen in der Schweiz nur an einen Anbieter oder an eine Anbieterin, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gew\u00e4hrleistet, wobei die Bestimmungen am Ort der Leistung massgebend sind. Die orts\u00fcblichen Arbeitsschutz- und Arbeitsbedingungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Gesamt- und Normalarbeitsvertr\u00e4gen. Schweizerisches Recht kann jedoch nur auf dem Territorialgebiet der Schweiz zur Anwendung kommen. Im Ausland erbrachte Arbeitsleistungen k\u00f6nnen deshalb nicht erfasst werden. Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b soll \u00fcber die im WTO-\u00dcbereinkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) hinausgehende Regelung unerw\u00fcnschtes Sozialdumping verhindern, wenigstens f\u00fcr die in der Schweiz erbrachten Leistungen Auch im Bereich des Umweltschutzes k\u00f6nnen die schweizerischen Beschaffungsstellen die Einhaltung \u00f6kologischer Kriterien verlangen. Diese d\u00fcrfen jedoch nicht die Produktionsverfahren im Ausland betreffen, da hier schweizerisches Recht auf einen sich im Ausland abspielenden Sachverhalt ausgedehnt w\u00fcrde. Dort, wo die Beschaffenheit eines Produktes durch die Produktion selber betroffen ist, also beim Gebrauch oder bei der Beseitigung bzw. Verwertung des Produktes, k\u00f6nnen hingegen \u00f6kologische Kriterien vollumf\u00e4nglich ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Tatsache durchaus bewusst, dass im Vergleich zum Inland teilweise tiefere ausl\u00e4ndische Anforderungen im sozialrechtlichen Bereich und im Umweltschutzbereich in vereinzelten F\u00e4llen zu einem Wettbewerbsnachteil f\u00fcr schweizerische Anbieterinnen und Anbieter f\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>Auch die umgekehrte Situation, wo der Schweizer Standard tiefer ist als der ausl\u00e4ndische (z. B. Lohnnebenkosten in Deutschland) kann eintreffen. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass den inl\u00e4ndischen Beschaffungsstellen aufgrund der bestehenden WTO-Bestimmungen und der darauf abgest\u00fctzten schweizerischen Gesetzgebung ein Spielraum verbleibt, in nichtdiskriminatorischer Weise sozialrechtliche und umweltrechtliche Anforderungen bei der Vergabe \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge geb\u00fchrend zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>3. Allgemeing\u00fcltig anwendbare Korrekturfaktoren, welche den unterschiedlichen Belastungen im sozialrechtlichen Bereich sowie im Umweltschutzbereich der Produzentenl\u00e4nder Rechnung tragen, lassen sich aus der Sicht des Bundesrates kaum erarbeiten. Insbesondere die genaue Berechnung der Auswirkungen der gesetzlichen Auflagen auf die Preisgestaltung der betroffenen ausl\u00e4ndischen Anbieterinnen und Anbieter erscheint problematisch. Erschwerend wirkt, dass die Eigenheiten von Land zu Land und von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen. Ein glaubw\u00fcrdiges Korrekturfaktorensystem m\u00fcsste eine umfassende aktualisierte Datenmenge bereitstellen, was in der Praxis wohl kaum m\u00f6glich ist.</p><p>Der Bundesrat glaubt nicht, dass derartige Korrekturfaktoren in Wirtschaftskreisen breite Anerkennung finden. Vielmehr bef\u00fcrchtet er, dass Mitbewerber und Mitbewerberinnen Grundlage sowie Berechnungsweise von Korrekturfaktoren der \u00f6ffentlichen Hand in Frage stellen oder gar anfechten. Dies vor allem dann, wenn ein Anbieter aufgrund angewandter Korrekturfaktoren im Wettbewerb unterlegen ist.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist die Anwendung von Korrekturfaktoren im operationellen Beschaffungsgesch\u00e4ft problematisch. Die internationalen Beschaffungsnormen verlangen, dass die Auftraggeberin Auftr\u00e4ge transparent vergibt. M\u00fcsste sie bei der Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots die eingegangenen Angebote mittels Korrekturfaktoren \"bereinigen\", verletzte sie den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Transparenz. Die Einf\u00fchrung eines Korrekturfaktorensystems ist zudem mit hohem verwaltungs\u00f6konomischem Aufwand verbunden und w\u00fcrde den Beschaffungsprozess zwischen Zuschlagsentscheid und Vertragsschluss komplizieren und zeitlich verl\u00e4ngern, was nicht in der Absicht des Bundesrates liegen kann.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt im Rahmen des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen eine transparente, auf Wettbewerb ausgerichtete Beschaffungspolitik. Aufgrund der unter Ziffer 3 aufgezeigten \u00dcberlegungen sieht er sich deshalb nicht in der Lage, ein Korrekturfaktorensystem f\u00fcr ausl\u00e4ndische Anbieter einzuf\u00fchren.</p><p>5. Der Bundesrat ist sich der international herrschenden Unterschiede bei den sozialrechtlichen sowie den umweltbezogenen Auflagen f\u00fcr Anbieter und Anbieterinnen bewusst. Er ist bereit, im Rahmen der handelsrechtlichen Vereinbarungen auf einen m\u00f6glichst attraktiven Wirtschaftsstandort Schweiz hinzuwirken, der die schweizerischen Wirtschaftsverh\u00e4ltnisse mitber\u00fccksichtigt. Im \u00fcbrigen wird sich der Bundesrat daf\u00fcr einsetzen, dass bei der Weiterentwicklung des WTO-\u00dcbereinkommens \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen neben den \u00f6konomischen auch die \u00f6kologischen und sozialen Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit vermehrt zur Geltung gebracht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(905904000000)\/","SubmittedBy":"Gusset Wilfried Ernest","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753864727)\/","SubmissionDate":"\/Date(898819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4514,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}