{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983371,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983371,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3371","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Spitzensport statt Spritzensport","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nicht auch der Meinung, dass nach den Ereignissen und den Erkenntnissen anl\u00e4sslich der Tour de France Handlungsbedarf f\u00fcr den Bund besteht?</p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, dass es, um das Verbot des Dopings im Spitzensport durchzusetzen, nun zus\u00e4tzlich einer gesetzlichen Regelung und einer Strafnorm bedarf?</p><p>3. Welche Massnahmen sieht er vor, und wie sieht der Zeitplan aus?</p>","ReasonText":"<p>Die Ereignisse des Sommers 1998 im Radsport, insbesondere rund um die Tour de France, haben gezeigt, dass Doping im Bereich des Spitzensportes ein ungel\u00f6stes Problem darstellt. Ohne staatliche Regelung und ohne Strafnorm h\u00e4tte der Skandal wohl kaum aufgedeckt werden k\u00f6nnen. Dass sich verd\u00e4chtige Spitzensportler von der Tour absetzten (und damit sich bevorstehenden Befragungen entzogen), sobald sie sich auf dem Staatsgebiet der Schweiz befanden, ist u. a. wohl auch der Tatsache zuzuschreiben, dass bei uns im Bereich der Antidoping-Gesetzgebung eine L\u00fccke klafft.</p><p>Der Spitzensport bringt Idole hervor, welche insbesondere auch die Jugend beeinflussen. Es ist wichtig, dass - schon aus diesem Grund - der Spitzensport wirklich die durch Einsatz, Kraft und Training m\u00f6glichen erstaunlichen menschlichen Leistungen aufzeigt und nicht zum Tummelfeld von Experimentalmedizin wird.</p><p>Wird der Entwicklung, Sportler zu frisierten Hochleistungsmaschinen umzufunktionieren, nicht Einhalt geboten, haben faire Sportler, welche sich in einem ehrlichen Wettbewerb messen wollen, keine Chance, im Concours gegen die Spritzen-Zoombies zu gewinnen.</p><p>Ich bin der Meinung, dass die gesetzliche Regelung nur den Bereich Spitzensport und Profisport umfassen sollte. Diese Regelung sollte in Form einer generellen Norm erfolgen, welche die Details in einer Verordnung regelt. Ich denke aber, dass hingegen im Bereich des Amateursportes der Kampf gegen das Doping besser und effizienter \u00fcber Aufkl\u00e4rungs- und Promotionskampagnen der Verb\u00e4nde geschieht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass Doping im Spitzensport ein ungel\u00f6stes Problem ist und dass ohne staatliche Intervention an der Tour de France das Ausmass des Problems sehr wahrscheinlich nicht h\u00e4tte aufgedeckt werden k\u00f6nnen. Doping ist der gezielte Versuch, mittels Arzneimitteln und Methoden (z. B. Bluttransfusionen) die sportliche Leistungsf\u00e4higkeit f\u00fcr den Wettkampf zu erh\u00f6hen oder zu erhalten. Nach der Definition des Internationalen Olympischen Comit\u00e9s (IOC) versteht man unter Doping \"die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Wirkstoffen aus verbotenen Substanzklassen und von verbotenen Methoden\". Diese verbotenen Substanzklassen und Methoden werden regelm\u00e4ssig durch das IOC neu bestimmt. Die meisten internationalen Sportverb\u00e4nde, der Europarat mit seiner Konvention gegen Doping im Sport und auch die meisten nationalen Sportorganisationen - so auch der Schweizerische Olympische Verband (SOV) - schliessen sich jeweils den Bestimmungen des IOC an. Der Bundesrat setzt sich kompromisslos f\u00fcr einen dopingfreien Sport ein. Er schafft dabei Rahmenbedingungen, die eine wirkungsvolle Dopingbek\u00e4mpfung zusammen mit dem SOV und den nationalen Sportverb\u00e4nden erm\u00f6glichen.</p><p>In der Schweiz beruht die Dopingbek\u00e4mpfung auf den drei S\u00e4ulen Kontrolle, Information/Pr\u00e4vention sowie Forschung. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit wird diese Verantwortung zurzeit gemeinsam zwischen dem Bund und dem SOV wahrgenommen. Verschiedene Aufgaben des Vollzuges (z. B. Schulsport, Heilmittelbereich) liegen im Verantwortungsbereich der Kantone. Die Kantone sollen zuk\u00fcnftig aufgefordert werden, im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten diese Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. F\u00fcr die Kontrollen und Sanktionen der lizenzierten Sportlerinnen und Sportler sind dabei der SOV und die ihm angeschlossenen nationalen Sportverb\u00e4nde verantwortlich. Der Bund ist mit der Eidgen\u00f6ssischen Sportschule Magglingen verantwortlich f\u00fcr die Information und Dopingpr\u00e4vention. Forschung wird im Dopinglabor in Lausanne und von Fall zu Fall an universit\u00e4ren Instituten betrieben. Die Fachkommission f\u00fcr Dopingbek\u00e4mpfung des SOV, in welcher der Bund vertreten ist, koordiniert die Aufgaben der Dopingbek\u00e4mpfung in der Schweiz.</p><p>Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>Der Bundesrat bejaht den Handlungsbedarf. M\u00f6gliche Massnahmen werden in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem SOV angegangen.</p><p>F\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die \u00c4rzte und Apotheker sind die Kantone zust\u00e4ndig. Bislang gibt es aber weder in der Bundesgesetzgebung noch in kantonalen Gesetzen Bestimmungen \u00fcber Doping. Die meisten kantonalen Heilmittelgesetzgebungen erm\u00f6glichen allerdings eine Strafverfolgung von Personen (Apotheker, Trainer, Pfleger, Private), welche rezeptpflichtige Heilmittel ohne \u00e4rztliches Rezept vertreiben oder abgeben. Was die \u00c4rzte betrifft, gibt es in einzelnen kantonalen Gesetzgebungen Bestimmungen \u00fcber die Sorgfaltspflicht. Diese greifen aber im Fall von Doping in der Regel kaum.</p><p>Es wird deshalb zurzeit gepr\u00fcft, ob durch eine gesetzliche Regelung im Rahmen der Heilmittelgesetzgebung (z. B. durch eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes zur F\u00f6rderung von Turnen und Sport) \u00c4rzte und Apotheker f\u00fcr die Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten zu Dopingzwecken rechtlich vermehrt zur Verantwortung gezogen werden k\u00f6nnen. Die Bestrafung des Konsums von Doping kann nicht Gegenstand dieser gesetzlichen Regelung sein und wird somit weiterhin in die Verantwortlichkeit der Sportorganisationen fallen. Im Bereich Breiten- und Jugendsport sollen die bereits bestehenden Pr\u00e4ventionsmassnahmen fortgesetzt und verst\u00e4rkt werden.</p><p>Als dringlichste Massnahme wird eine Anpassung im Rahmen des neuen Heilmittelgesetzes zwecks Sanktionieren der Dopingabgabe erachtet. Das Heilmittelgesetz befindet sich in der \u00c4mterkonsultation, die beschriebenen Anpassungen werden in K\u00fcrze vorgeschlagen. Der Weg \u00fcber die Schaffung eines eigentlichen Dopinggesetzes wurde vorderhand als zu langwierig erachtet.</p><p>Im Grundsatz bef\u00fcrwortet der Bund die Selbstverantwortung der Sportorganisationen in der Dopingbek\u00e4mpfung. F\u00fcr die Schweiz trat die Konvention des Europarates gegen Doping auf den 1. Januar 1993 in Kraft. Sie verpflichtet sich dabei zur gemeinsamen Verantwortung mit dem SOV und den nationalen Sportverb\u00e4nden in der Dopingbek\u00e4mpfung, bei Kontrollen, Pr\u00e4vention und Erziehung sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Diese gemeinsamen Bem\u00fchungen haben sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt, aber sie haben nicht gen\u00fcgt. Deshalb m\u00fcssen sie st\u00e4ndig neu diskutiert, hinterfragt und den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Am 11. Dezember 1998 l\u00e4dt der SOV zu einem \"runden Tisch\" zu Fragen der Dopingbek\u00e4mpfung ein.</p><p>Dabei sollen u. a. Repr\u00e4sentanten des privatrechtlichen Sports, des Bundes, der Kantone, der Medizin, des Dopinglabors, der Trainer und der Sportler Fakten darlegen, Defizite aufzeigen und Massnahmen einleiten.</p><p>Der Bund erachtet zudem ein international gemeinsam abgestimmtes Vorgehen in der Dopingbek\u00e4mpfung als entscheidend wichtig. Deshalb hat der Bund dem IOC angeboten, sowohl in der Vorbereitung des internationalen Kongresses vom 2. bis 4. Februar 1999 in Lausanne als auch bei der Umsetzung allf\u00e4lliger Konsequenzen aktiv mitzuarbeiten.</p><p>Auf der Ebene des Europarates wird zudem gepr\u00fcft, inwieweit in einer ausserordentlichen Sitzung der \"Begleitenden Folgegruppe\" (groupe de suivi) vom 5. November 1998 eine noch st\u00e4rkere Harmonisierung der Reglemente und Gesetzgebungen zwischen den L\u00e4ndern erreicht werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(911952000000)\/","SubmittedBy":"G\u00fcnter Paul","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961372800000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745027847)\/","SubmissionDate":"\/Date(906336000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}