{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983401,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983401,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3401","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einf\u00fchrung der Sammelklage im Arbeits-, Miet- und Konsumentenrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich lade den Bundesrat ein, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Sammelklagen im Bereiche des Arbeits-, Miet- und Konsumentenrechtes m\u00f6glich werden. Es geht um eine Rationalisierung des heute oft komplizierten Systems. Ich denke dabei an Mietzinsanfechtungen, an die Probleme bei Massenentlassungen (oder unzul\u00e4ssigen \u00c4nderungsk\u00fcndigungen) sowie an ein gemeinsames Vorgehen verschiedener gesch\u00e4digter Konsumenten, beispielsweise gegen einen Produzenten oder eine Vertriebsgesellschaft.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die \"class action\" oder Gruppen- bzw. Sammelklage ist ein aufstrebendes Institut des amerikanischen Prozessrechtes. Sie erm\u00f6glicht es einer einzigen oder mehreren betroffenen Personen einer meist sehr grossen Gruppe, einen Zivilprozess mit verbindlichem Ergebnis f\u00fcr alle Angeh\u00f6rigen dieser Gruppe durchzuf\u00fchren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die \u00fcbrigen Gruppenangeh\u00f6rigen (meist die grosse anonyme Mehrheit) mit dem Prozess einverstanden sind und ob sie - auf entsprechende Benachrichtigung hin - vor Gericht selber aufgetreten oder dem Gericht auch nur namentlich bekannt gewesen sind. Die amerikanische Gerichtspraxis hat typische Fallgruppen solcher Klagen gebildet. So findet die \"class action\" etwa Anwendung bei der Durchsetzung des Verbotes der Rassendiskriminierung (B\u00fcrgerrechtsfragen), im Wettbewerbsrecht (Antitrust-Recht) sowie beim Anleger- und Konsumentenschutz.</p><p>Das Zivilprozessrecht der Schweiz - sei es des Bundes oder der Kantone - kennt die \"class action\" nicht; sie ist dem kontinentaleurop\u00e4ischen Recht grunds\u00e4tzlich unbekannt. Und doch gibt es besondere Ausgestaltungen des europ\u00e4ischen und des schweizerischen Verfahrensrechtes, welche dasselbe Ziel wie eine \"class action\" verfolgen: Konzentration einer m\u00f6glichen (grossen) Vielzahl von Verfahren in einem einzigen Prozess (Verfahrens\u00f6konomie).</p><p>Im Zivilprozessrecht steht hierzulande die Verbandsklage im Vordergrund - eine Frucht richterlicher L\u00fcckenf\u00fcllung, die das geschriebene Bundesrecht in sensiblen Rechtsgebieten inzwischen ausdr\u00fccklich nennt (z. B. im Gleichstellungs-, Wettbewerbs- und Mitwirkungsrecht). Im Unterschied zur \"class action\" ist die Verbandsklage aber auf Feststellungs- und Unterlassungsbegehren beschr\u00e4nkt: Schadenersatz f\u00fcr die betroffenen Personen kann der Verband nicht geltend machen. Anders als in den USA ist bei uns die geldwerte Reparation der individuellen Rechtsverfolgung vorbehalten, wobei diese durch ein positives Feststellungsurteil im \"Verbandsprozess\" nat\u00fcrlich erheblich erleichtert wird. Hinzuweisen ist sodann auf die Verbandsbeschwerde der Verwaltungsrechtspflege, mit der beispielsweise die Personalverb\u00e4nde gemeinsame Interessen ihrer Mitglieder verfolgen k\u00f6nnen.</p><p>Kollektiver Interessenwahrung dient im schweizerischen Prozessrecht auch das Institut der Streitgenossenschaft. Mehrere klagende Personen - verbunden durch die n\u00e4mlichen faktischen oder rechtlichen Umst\u00e4nde - schliessen sich zusammen, um ihre individuellen Anspr\u00fcche in einem einzigen Prozess gegen eine beklagte Person geltend zu machen. Im Unterschied zur \"class action\" treten alle Personen, f\u00fcr die das Urteil Wirkung entfalten soll, f\u00f6rmlich als Parteien auf. Gerade in den Rechtsgebieten, die von der Motion genannt werden, hat sich die Streitgenossenschaft in der Praxis bew\u00e4hrt; zu denken ist an die Mieter und Mieterinnen eines Mehrfamilienhauses, welche gemeinsam eine Mietzinserh\u00f6hung anfechten, an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche ihre Anspr\u00fcche aus einer ungerechtfertigten Massenentlassung gemeinsam geltend machen, oder auch an die Gesch\u00e4digten eines Unfalles, welche gemeinsam gegen die Haftpflichtversicherung des Sch\u00e4digers vorgehen.</p><p>Nun gibt es zweifellos F\u00e4lle, in denen Verbandsklage bzw. -beschwerde und Streitgenossenschaft zu kurz greifen, um eine drohende Vielzahl von Verfahren zu vermeiden bzw. zu b\u00fcndeln, so namentlich dann, wenn die Anspr\u00fcche einer \u00e4usserst grossen Zahl von Personen zu beurteilen sind (z. B. die Anspr\u00fcche aller Raucherinnen und Raucher aus Gesundheitssch\u00e4den gegen die Tabakindustrie). Da k\u00f6nnte eine \"class action\" durchaus zweckm\u00e4ssig sein, obschon diese Klageart keineswegs nur Vorteile mit sich bringt; zu denken ist etwa an exorbitante Streitsummen zwecks Einsch\u00fcchterung der beklagten Partei, wodurch die \"class action\" zu einem erpresserischen Druckmittel, ja zu einer medienwirksamen Justizshow verkommen kann; zu denken ist aber auch an die qualitativen und quantitativen Probleme der Prozessinstruktion f\u00fcr das Gericht, das sich mit einer \"class action\" zu befassen hat; zu nennen ist ferner das Recht auf \"opting out\" eines jeden Gruppenangeh\u00f6rigen, welches das Ziel der \"class action\", auf einen Schlag eine verbindliche Regelung f\u00fcr alle Gruppenangeh\u00f6rigen zu erzielen, durchkreuzen kann. Die \"class action\" vermag aber auch nicht jeden Folgeprozess auszuschliessen, insbesondere dann nicht, wenn der Gruppenprozess auf Grundsatzfragen beschr\u00e4nkt bleibt. Schliesslich kann das f\u00fcr die Gesamtgruppe erstrittene Geld bei der internen Verteilung Anlass zu neuem Rechtsstreite sein - vergleichbar mit den Kollokationsstreitigkeiten im Konkurs.</p><p>Trotz aller Unw\u00e4gbarkeiten erscheint die Einf\u00fchrung der \"class action\" ins schweizerische Recht jedoch als pr\u00fcfenswert, weshalb der Bundesrat Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen der Motion hat. Eine solche Pr\u00fcfung darf jedoch nicht isoliert f\u00fcr bestimmte, wenn auch typische Rechtsgebiete stattfinden, sondern sollte - weil die Gruppenklage den Kern des Zivilprozesses trifft und allgemeine prozessrechtliche Fragen aufwirft (z. B. Parteilehre, Rechtskraft) - nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Harmonisierung des heute bekanntlich kantonalen Zivilprozessrechtes erfolgen. Erst die im Rahmen der Verfassungsreform vorgelegte Reform der Justiz wird jedoch eine gen\u00fcgende Grundlage f\u00fcr ein solches Unterfangen bringen. Erste Harmonisierungsbestrebungen sind mit Blick auf die revidierte Verfassung immerhin im Gange (Gerichtsstandsgesetz). Die Einf\u00fchrung der \"class action\" in die Zivil- oder auch in die Verwaltungsrechtspflege wird dann bei der Diskussion um eine substantielle Vereinheitlichung des Zivilprozessrechtes konkret zu pr\u00fcfen sein.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(920851200000)\/","SubmittedBy":"Jutzet Erwin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712747798247)\/","SubmissionDate":"\/Date(906940800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}