{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983414,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983414,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3414","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Universit\u00e4tszugang f\u00fcr Sp\u00e4t- und Wiedereinsteiger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich lade den Bundesrat ein, im Rahmen der Revision des Hochschulf\u00f6rderungsgesetzes die folgenden gesetzlichen Regelungen \u00fcber den Zugang von Sp\u00e4t- und Wiedereinsteigern zu Ausbildungsg\u00e4ngen an den eidgen\u00f6ssisch subventionierten Universit\u00e4ten vorzusehen:</p><p>1. Wer mindestens 25 Jahre alt ist und sich \u00fcber eine abgeschlossene Berufslehre und Berufs- oder Familienerfahrung ausweist, kann nach Bestehen einer auf die wesentlichen Anforderungen des entsprechenden Fachstudiums ausgerichteten Aufnahmepr\u00fcfung zum betreffenden Studiengang zugelassen werden.</p><p>2. Die Universit\u00e4ten sind verpflichtet, solche Aufnahmepr\u00fcfungen gegenseitig anzuerkennen.</p><p>3. Bestandene Zwischenpr\u00fcfungen an einer eidgen\u00f6ssisch subventionierten Universit\u00e4t berechtigen zum pr\u00fcfungsfreien \u00dcbertritt an die n\u00e4chsth\u00f6here Stufe des entsprechenden Ausbildungsgangs jeder anderen eidgen\u00f6ssisch subventionierten Universit\u00e4t.</p>","ReasonText":"<p>Die lebenslange Weiterbildung wird f\u00fcr die Erhaltung der Berufschancen von M\u00e4nnern und Frauen immer wichtiger. F\u00fcr Frauen ist der berufliche Wiedereinstieg nach der Phase der Kindererziehung - und die dazu notwendige Weiterbildung - nach wie vor nicht befriedigend gel\u00f6st. Die Universit\u00e4ten schotten sich gegen Sp\u00e4t- und Wiedereinsteiger immer noch stark ab.</p><p>F\u00fcr die Sp\u00e4t- und Wiedereinsteiger ist es verfehlt, den Maturit\u00e4tsausweis als zentrales Zulassungsinstrument zu verwenden. Vielmehr sollten f\u00fcr solche Personen (ab dem Alter von etwa 25 bis 30 Jahren) die fachspezifischen Voraussetzungen f\u00fcr einen universit\u00e4ren Ausbildungsgang auch durch eine geeignete Aufnahmepr\u00fcfung nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Allgemeinbildung kann nicht nur auf dem Weg eines formalisierten Maturit\u00e4tsstudiums, sondern auch durch Berufspraxis, Familienverantwortung, Auslandaufenthalte u. \u00e4. erworben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass die berufliche Umorientierung bzw. ein Wiedereinstieg in den Beruf oder in ein Studium insbesondere f\u00fcr Frauen von grosser Bedeutung ist. Voraussetzung f\u00fcr die Aufnahme eines Studiums an einer Schweizer Universit\u00e4t ist in der Regel ein anerkannter Maturit\u00e4tsausweis, wobei allerdings verschiedene Universit\u00e4ten auch Ausnahmen zulassen, wie dies u. a. einer Empfehlung des Europarates von 1997 zur Zulassung zum Hochschulwesen entspricht.</p><p>Der Bundesrat folgt bei seiner Universit\u00e4tsf\u00f6rderungspolitik dem Leitbild eines einheitlichen Terti\u00e4rbereichs; er strebt die Schaffung eines schweizerischen Hochschulnetzes an, in welchem alle Hochschulen (d. h. die kantonalen Universit\u00e4ten, die ETH sowie die Fachhochschulen) eng zusammenarbeiten und damit den Studierenden den Quereinstieg erleichtern bzw. \u00dcbertrittsm\u00f6glichkeiten bieten. Die Universit\u00e4ten haben im Zusammenhang mit der vom Bund unterst\u00fctzten Mobilit\u00e4tsf\u00f6rderung in den letzten Jahren die Ausbildungsg\u00e4nge der meisten Fachbereiche aufeinander abgestimmt; die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz empfohlene Einf\u00fchrung des europ\u00e4ischen Kreditsystems wird diese Harmonisierung der Studieng\u00e4nge weiter vorantreiben und die \u00dcbertritte oder Quereinstiege erleichtern. Ferner wird sich positiv auswirken, dass die gymnasiale Maturit\u00e4t (dank der 1995 erlassenen neuen Maturit\u00e4tsanerkennungsregelung) flexibler geworden ist und das Zusammenwirken mit der beruflichen Maturit\u00e4t erleichtert.</p><p>Die Festlegung der Studienzulassungsbedingungen ist indessen grunds\u00e4tzlich Sache der Kantone bzw. der Universit\u00e4ten, deren Autonomie in den letzten Jahren durch entsprechende kantonale Gesetze verst\u00e4rkt wurde. Sie kann deshalb nicht einseitig in einem Bundesgesetz erfolgen. Der Entwurf f\u00fcr ein neues Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz sieht deshalb vor, dass Bund und Kantone im Rahmen der neu zu schaffenden Schweizerischen Universit\u00e4tskonferenz Regelungen treffen und Rahmenordnungen erlassen k\u00f6nnen, welche die gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen sowie den \u00dcbergang von den Fachhochschulen zu den universit\u00e4ren Hochschulen erleichtern. Der ETH-Rat und der Fachhochschulrat ihrerseits haben sich am 17. September 1998 auf eine gemeinsame Erkl\u00e4rung \u00fcber die gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen und die \u00dcbertritte geeinigt.</p><p>Mit diesen verschiedenen Neuerungen wird gewissen Anliegen des Motion\u00e4rs entsprochen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(911952000000)\/","SubmittedBy":"David Eugen","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750818122127)\/","SubmissionDate":"\/Date(907113600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}