{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983425,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983425,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3425","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"GebV SchKG. Unterschiedlicher Vollzug in verschiedenen Kantonen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Geb\u00fchrenverordnung zum Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) so ge\u00e4ndert werden soll, dass ein ausserordentlicher Konkursverwalter oder ein Sachwalter nicht nach einem Sozialtarif, sondern nach den im Berufsstand \u00fcblichen Tarifen entsch\u00e4digt wird?</p><p>2. Ist er bereit, als Mindestmassnahme Richtlinien zu erlassen, die eine einheitliche Anwendung der Tarife in allen Kantonen sicherstellen?</p>","ReasonText":"<p>Gewisse vom SchKG vorgesehene Funktionen m\u00fcssen nicht von den Betreibungs- und Konkurs\u00e4mtern wahrgenommen werden, sondern k\u00f6nnen externen Fachleuten \u00fcbertragen werden. So die Funktion des Sachwalters (Art. 295 Abs. 1 SchKG) und des Konkursverwalters (Art. 237 Abs. 2 SchKG). Diese Funktionen werden normalerweise Fachleuten \u00fcbertragen, die einen Grad von Verwaltungskompetenz sicherstellen, \u00fcber den Beamtinnen und Beamte nicht immer verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Diese Fachleute werden entweder vom Gericht oder von der Gl\u00e4ubigergemeinschaft bezeichnet.</p><p>Die zu Sachwaltern oder Konkursverwaltern ernannten Fachleute werden auf der Grundlage der GebV SchKG entsch\u00e4digt. Die Rechtsprechung hat denn auch festgelegt, dass die Erf\u00fcllung solcher Funktionen einem \u00f6ffentlichen Amt entspricht und den Bestimmungen dieser Verordnung und damit dem von Art. 1 abgeleiteten Ausschliesslichkeitsgrundsatz unterliegt. Deshalb k\u00f6nnen die Leistungen der als Sachwalter oder Konkursverwalter t\u00e4tigen Fachleute nicht nach den in den einzelnen Kantonen f\u00fcr verschiedene Berufsgruppen (Treuh\u00e4nder, Anw\u00e4lte usw.) \u00fcblichen Tarifen entsch\u00e4digt werden.</p><p>Diese Situation ist nun aber nicht mehr zeitgem\u00e4ss. In den vergangenen Jahren wurden die Aufgaben eines Sachwalters oder eines Konkursverwalters in verschiedenen F\u00e4llen so komplex, dass nur hochqualifizierte Fachleute damit betraut werden konnten. H\u00e4lt man an der geltenden Regelung fest, so ist zu bef\u00fcrchten, dass es immer schwieriger werden wird, Personen zu finden, die solch heikle und komplexe Aufgaben erf\u00fcllen wollen.</p><p>Ein Entscheid, den das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Tessin j\u00fcngst gef\u00e4llt hat, best\u00e4tigt diese Tatsache implizit:</p><p>.Die GebV SchKG sollte so ge\u00e4ndert werden, dass der Sozialtarif nur bei gew\u00f6hnlicher Konkursverwaltung zur Anwendung gelangt. In ausserordentlichen F\u00e4llen hingegen sollten die Tarife des Berufsstandes gelten, dem der von der Gl\u00e4ubigergemeinschaft bezeichnete Konkursverwalter angeh\u00f6rt. Es ist denn auch rechtspolitisch nicht einzusehen, dass Sozialtarife angewendet werden sollen, wenn die Gl\u00e4ubiger - mit qualifiziertem Mehr und in v\u00f6lliger Unabh\u00e4ngigkeit - beschliessen, eine ausserordentliche Konkursverwaltung (in der Regel ein Freiberufler) einzusetzen, statt den ordentlichen Weg (Kantonsbeamte) zu beschreiten.. Entscheid vom 06.05.1998 in Sachen Konkurs E.A.B.Snc)</p><p>Hinzu kommt noch, dass die Bestimmung, die f\u00fcr die ganze Schweiz gilt, von den einzelnen Kantonen unterschiedlich ausgelegt wird. So liegen die Stundenans\u00e4tze offenbar in Bern und Basellandschaft bei Fr. 350/400.-, im Kanton Z\u00fcrich bei Fr. 250/270.- und im Kanton Tessin bei Fr. 135/160.-.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p></p><p></p><p>1. Dem Interpellanten ist zuzustimmen, dass Sachwaltermandate sowie die Abkl\u00e4rungen und Verrichtungen in einem Konkursverfahren \u00e4usserst komplex sein k\u00f6nnen und gelegentlich profunde juristische und branchenspezifische Kenntnisse voraussetzen. Solchen F\u00e4llen soll bei der Entsch\u00e4digung der damit befassten Organe Rechnung getragen werden k\u00f6nnen. Es darf nicht sein, dass die Einsetzung einer vom Gesetzgeber vorgesehenen ausseramtlichen Konkursverwaltung oder gar das Zustandekommen eines Nachlassvertrages an engherzig bemessenen Geb\u00fchren scheitern, da niemand bereit ist, zu niedrigen Geb\u00fchren qualifizierte Arbeit als ausseramtliche Konkursverwaltung oder als Sachwalter zu verrichten. Dem hat aber der Bundesrat in der Geb\u00fchrenverordnung zum SchKG (GebVSchKG) vom 23. September 1996 Rechnung getragen.</p><p></p><p>Mit Artikel\u00a043 GebVSchKG, wonach die in den Artikeln 44-46 vorgesehenen Geb\u00fchren sowohl f\u00fcr die amtliche als auch f\u00fcr die ausseramtliche Konkursverwaltungen gelten, hat der Bundesrat keinesfalls s\u00e4mtliche Konkursverfahren in Bezug auf die Entsch\u00e4digung \u00fcber einen Leisten geschlagen. Artikel\u00a047 GebVSchKG sieht n\u00e4mlich vor, dass f\u00fcr Verfahren, die besondere Abkl\u00e4rungen des Sachverhaltes oder von Rechtsfragen erfordern, die Aufsichtsbeh\u00f6rde das Entgelt f\u00fcr die amtliche und die ausseramtliche Konkursverwaltung festsetzt. Dabei werden namentlich die Schwierigkeit und die Bedeutung der Sache, der Umfang der Bem\u00fchungen sowie der Zeitaufwand ber\u00fccksichtigt. Der Aufsichtsbeh\u00f6rde kommt bei der Feststellung, dass es sich um ein aufwendiges Konkursverfahren im Sinne von Artikel\u00a047 GebVSchKG handelt, ein grosses Ermessen zu. Dieser Regelung liegt die \u00dcberlegung zugrunde, dass unterschiedliche Entsch\u00e4digungen von der Sache her, hier im Schwierigkeitsgrad des betreffenden Konkurses, begr\u00fcndet sein m\u00fcssen und nicht mehr einzig vom eher formalen Kriterium amtliche/ausseramtliche Konkursverwaltung her gerechtfertigt sind. Dem Interpellanten schwebt beispielsweise die Entsch\u00e4digung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung nach Anwaltstarif vor. Die Anwendung eines solchen Tarifs kann demnach nur dort gerechtfertigt sein, wo die Verrichtung besonders qualifiziert ist, und nicht bereits deshalb, weil die Verrichtung von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird. </p><p></p><p>Mit der geltenden Regelung ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde im Bedarfsfall durchaus frei, Tarife, wie sie der Interpellant im Auge hat, in qualifizierten Verfahren zu ber\u00fccksichtigen. Sozialen Charakter haben allenfalls die Geb\u00fchren im Betreibungs-, aber nicht diejenigen im Konkursverfahren.</p><p></p><p>Das Honorar des Sachwalters wird nach Artikel\u00a055 GebVSchKG von der Aufsichtsbeh\u00f6rde pauschal festgesetzt. Sie ist dabei an keine fixen Betr\u00e4ge gebunden. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen sich daher auf Richtlinien der Berufsverb\u00e4nde st\u00fctzen. </p><p></p><p>2. Im weiteren regt der Interpellant gesamtschweizerisch einheitliche Stundenans\u00e4tze f\u00fcr Sachwalter und ausseramtliche Konkursverwaltungen an. Dazu besteht jedoch kaum Anlass. Auch solche Richtlinien m\u00fcssten aus naheliegenden Gr\u00fcnden einen Geb\u00fchrenrahmen festlegen (Mindestgeb\u00fchr, H\u00f6chstgeb\u00fchr), so dass f\u00fcr einen einheitlichen Stundenlohn wenig gewonnen w\u00e4re. Die Aufsichtsbeh\u00f6rden der Kantone w\u00e4ren n\u00e4mlich weiterhin frei, den Rahmen mehr oder weniger auszusch\u00f6pfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmittedBy":"Pelli Fulvio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(913939200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712737024037)\/","SubmissionDate":"\/Date(907200000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}