{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983434,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983434,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3434","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"\u00d6ffentlichkeit des Steuerregisters, aber Verbot der Ver\u00f6ffentlichung pers\u00f6nlicher Steuerdaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der angelaufenen Teilrevision des Steuerharmonisierungsrechtes die Einsicht ins Steuerregister wie folgt zu harmonisieren:</p><p>1. Die Kantone sind zwecks Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung zu verpflichten, \u00f6ffentliche Transparenz \u00fcber die Steuerverh\u00e4ltnisse ihrer Steuerpflichtigen zu schaffen, indem sie den Steuerpflichtigen der gleichen Gemeinde unter bestimmten r\u00e4umlichen und zeitlichen Voraussetzungen den Einblick ins Steuerregister erm\u00f6glichen.</p><p>2. Ebenso soll Einblick ins Steuerregister erhalten, wer - wie beispielsweise gegenw\u00e4rtige oder k\u00fcnftige Gl\u00e4ubiger eines Steuerpflichtigen - ein individuelles schutzw\u00fcrdiges Interesse nachweisen kann.</p><p>3. Die Ver\u00f6ffentlichung bzw. Weiterverbreitung von pers\u00f6nlichen Steuerdaten durch Dritte, insbesondere durch Medien, ist hingegen aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeits- und Datenschutzes strafrechtlich zu untersagen, es sei denn, der Betroffene willige in die Ver\u00f6ffentlichung ein.</p>","ReasonText":"<p>Es liegt im Interesse einer demokratischen Gesellschaft, wenn \u00fcber die pers\u00f6nlichen Steuerverh\u00e4ltnisse ein Mindestmass an Transparenz geschaffen wird. Der Einblick ins Steuerregister oder in die pers\u00f6nlichen Steuerverh\u00e4ltnisse eines einzelnen Steuerpflichtigen soll aber an \u00f6ffentliche oder sonstige schutzw\u00fcrdige Interessen gekn\u00fcpft werden. Zu denken ist dabei in erster Linie an die aktive wie auch die pr\u00e4ventive Steuerhinterziehung oder an gewisse Gl\u00e4ubigerinteressen.</p><p>Es verst\u00f6sst jedoch gegen die pers\u00f6nliche Freiheit, das Menschenrecht auf Privatleben und die Grunds\u00e4tze des Datenschutzes, wenn diese Daten ohne Einwilligung der Betroffenen durch Medien einer grossen \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden. Insbesondere soll dem kommerziellen \"Enth\u00fcllungsjournalismus\", der sich haupts\u00e4chlich zwecks Steigerung von Auflage und Einschaltquoten der Ver\u00f6ffentlichung von pers\u00f6nlichen Steuerdaten bedient, in diesem Sinne eine Schranke gesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die \u00d6ffentlichkeit der Steuerregister ist in der Bundesgesetzgebung nirgends vorgesehen. Schon in den Entw\u00fcrfen f\u00fcr das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG) wie auch in jenem des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) wurde die \u00d6ffentlichkeit der Steuerregister nicht ausdr\u00fccklich geregelt. In seiner Botschaft vom 25. Mai 1983 \u00fcber die Steuerharmonisierung hielt der Bundesrat in den Erl\u00e4uterungen zu Artikel\u00a042 des Entwurfes des StHG fest, dass die vorgeschlagene Formulierung von Absatz\u00a01 dieses Artikels die \u00d6ffentlichkeit des Steuerregisters zulasse, allerdings beschr\u00e4nkt auf jene Kantone, die dieses Institut in ihrer Gesetzgebung ausdr\u00fccklich vorsehen. Diese Vorschrift wurde unver\u00e4ndert als Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 in die endg\u00fcltige Fassung des Gesetzes \u00fcbernommen. Die Angaben betreffend die direkte Bundessteuer waren schon unter dem alten Bundesratsbeschluss \u00fcber die Erhebung einer direkten Bundessteuer nie der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich. Daran hat sich mit dem Inkrafttreten des DBG nichts ge\u00e4ndert. Artikel\u00a0110 DBG erkl\u00e4rt eine Auskunft nur dann als zul\u00e4ssig, wenn hierf\u00fcr eine gesetzliche Grundlage im Bundesrecht gegeben ist. Das Bundesrecht sieht aber nirgends die \u00d6ffentlichkeit der Steuerregister vor. Die Praxis verschiedener Kantone, die Steuerregister \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, entfaltet vor allem eine pr\u00e4ventive Wirkung. Im \u00fcbrigen setzt eine wirksame Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung voraus, dass die Steuerorgane m\u00f6glichst ungehindert Zugang zu den Daten und Akten anderer Beh\u00f6rden haben.</p><p>2. Der Motion\u00e4r beantragt, dass sowohl aktuelle wie auch potentielle Gl\u00e4ubiger eines Steuerpflichtigen Einblick in das Steuerregister erhalten sollen. Die Bonit\u00e4t eines Vertragspartners kann aber heute schon durch Einsichtnahme in die Unterlagen der Betreibungs- und Konkurs\u00e4mter \u00fcberpr\u00fcft werden. Dieses Einsichtsrecht wurde in Artikel\u00a08a des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs in der Fassung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 eingehender geregelt. Absatz\u00a02 dieses Artikels sieht ausdr\u00fccklich vor, dass ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme schon dann besteht, wenn das Gesuch um Auskunft in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages gestellt wird. Die Einsichtnahme der Gl\u00e4ubiger in die Steuerregister d\u00fcrfte daher zur \u00dcberpr\u00fcfung der Bonit\u00e4t eines Steuerpflichtigen nichts Wesentliches beitragen.</p><p>3. Der Motion\u00e4r beantragt weiter, die Ver\u00f6ffentlichung oder Weiterverbreitung von pers\u00f6nlichen Steuerdaten durch Dritte, insbesondere durch die Medien, strafrechtlich zu verbieten. In einem k\u00fcrzlich getroffenen Urteil (BGE 124 I 176, 179) hat das Schweizerische Bundesgericht festgehalten, dass Angaben zum steuerbaren Einkommen und Verm\u00f6gen einer Person weder im Sinne der kantonalen noch der eidgen\u00f6ssischen Datenschutzgesetzgebung besonders sch\u00fctzenswert sind. Auch in der \u00f6ffentlichen Bekanntgabe solcher Daten durch die Medien sieht das Bundesgericht keine besondere Gefahr einer Pers\u00f6nlichkeitsverletzung. Dem ist beizuf\u00fcgen, dass es zu Problemen f\u00fchren k\u00f6nnte, einerseits die Einsichtnahme in die Steuerregister zu verschaffen und andererseits die gewonnenen Daten auf irgendeine Weise - wie z. B. mit Leserbriefen - an die Medien weiterzugeben. Zweifelhaft ist auch, ob das vom Motion\u00e4r beantragte strafrechtlich sanktionierte Verbot mit der verfassungsm\u00e4ssig garantierten Pressefreiheit in Einklang zu bringen w\u00e4re.</p><p>4. Unter Ber\u00fccksichtigung all dieser Aspekte kann der Bundesrat das Anliegen der Motion nicht unterst\u00fctzen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921628800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753212023)\/","SubmissionDate":"\/Date(907545600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}