{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3455","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schaffung der Rechtsgrundlage zur Internierung krimineller und renitenter Asylbewerber","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die offene und geschlossene Internierung krimineller und renitenter Asylbewerber erm\u00f6glicht.</p>","ReasonText":"<p>Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die Schaffung von Sondereinrichtungen f\u00fcr kriminelle, dissoziale und renitente Asylbewerber ab, da f\u00fcr derartige Internierungslager in der Schweiz seit Annahme der Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht keine Rechtsgrundlage mehr bestehe. Tats\u00e4chlich wurde mit dem Bundesgesetz \u00fcber Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht vom 18. M\u00e4rz 1994 die fr\u00fcher zul\u00e4ssige Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft ersetzt.</p><p>Kriminelle Asylbewerber belasten die Stimmung in den Durchgangszentren. Die Asylheime scheinen vielerorts zu Schaltzentren im Drogenhandel geworden zu sein. Vollzugsprobleme im Asylbereich machen das Leben in den Durchgangszentren schwer. Die Ausschaffung straff\u00e4llig gewordener Asylbewerber stockt. Der Justizapparat verf\u00fcgt entweder nicht \u00fcber die Mittel, oder er geht nicht gen\u00fcgend entschlossen gegen kriminelle Asylbewerber vor. Erschwerend kommt dazu, dass die Heime derzeit sehr stark mit jungen, alleinstehenden M\u00e4nnern aus Albanien und dem Kosovo ausgelastet sind. Noch vor einem Jahr lebten 70 Prozent der Bewohner der Durchgangszentren in einem Familienverband. Es muss dringend daf\u00fcr gesorgt werden, dass die Minderheit der kriminellen Asylanten nicht der Mehrheit der unbescholtenen Asylbewerber schadet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Institut der freiheitsentziehenden Internierung wurde durch das Bundesgesetz \u00fcber Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht aufgehoben. Gleichzeitig wurden aber als Ersatz f\u00fcr die Internierung neue Massnahmen geschaffen, so die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft (Art. 13a und 13b Anag) sowie die Ein- und Ausgrenzung, bei der als Sanktion f\u00fcr das Nichteinhalten der Auflage Gef\u00e4ngnis oder Haft droht (Art. 13e und 23a Anag). Grund f\u00fcr die Aufhebung der Internierung bildete die Unvereinbarkeit der damaligen Regelung mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Best\u00e4tigt wurde die Rechtsauffassung der Expertenkommission \"f\u00fcr die \u00dcberf\u00fchrung des Bundesbeschlusses \u00fcber das Asylverfahren (AVB) ins ordentliche Recht\" in einem Entscheid der Strassburger Menschenrechtskommission vom 26. Februar 1997, als die Kommission einstimmig zum Schluss kam, dass die altrechtliche Internierung der Schweiz Artikel\u00a05 EMRK verletze (S. A. c. Suisse, No. 24881/94).</p><p>Zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Rechtm\u00e4ssigkeit eines Freiheitsentzugs nach Artikel\u00a05 Ziffer 1 Buchstabe\u00a0f EMRK ist der Umstand, dass die ausl\u00e4ndische Person von einem gegen sie schwebenden Aus- oder Wegweisungsverfahren betroffen ist, d. h., es muss feststehen, dass der Vollzug der Weg- oder Ausweisung in einem bestimmten, absehbaren Zeitpunkt aus rechtlichen und tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden durchf\u00fchrbar ist. Ein Freiheitsentzug ohne jede Perspektive, dass die Weg- oder Ausweisung innert absehbarer Zeit tats\u00e4chlich vollzogen werden kann, ist somit mit Artikel\u00a05 Ziffer 1 Buchstabe\u00a0f EMRK nicht vereinbar. Aufgrund der damaligen gesetzlichen Regelung der Internierung war diese Voraussetzung nicht erf\u00fcllt.</p><p>Mit den Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht wollten der Bundesrat und das Parlament kein Sonderstrafrecht f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder einf\u00fchren. Bei den Zwangsmassnahmen handelt es sich um Administrativmassnahmen zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs.</p><p>Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Zwangsmassnahmen es durchaus erlauben, in bestimmten F\u00e4llen von Renitenz bzw. bei vorliegender Straff\u00e4lligkeit unter gewissen Voraussetzungen Haft f\u00fcr eine maximale Dauer von zw\u00f6lf Monaten anzuordnen. So erm\u00f6glichen es die Bestimmungen zur Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft (vgl. Art. 13b Abs. 1 Bst. a und b in Verbindung mit Art. 13a Bst. e Anag) den kantonalen Beh\u00f6rden, Ausschaffungshaft gegen\u00fcber Ausl\u00e4ndern und Ausl\u00e4nderinnen anzuordnen, die andere Personen ernsthaft bedrohen oder an Leib und Leben erheblich gef\u00e4hrden und deshalb strafrechtlich verfolgt werden oder verurteilt worden sind. Beispiele f\u00fcr Gr\u00fcnde, die eine Inhaftierung rechtfertigen, sind massive Drohungen gegen andere Asylsuchende oder die Heimleitung in Kollektivunterk\u00fcnften, das Randalieren in Unterk\u00fcnften, Drogendelikte - auch der Kleinhandel mit Drogen (sog. \"Ameisendeal\") f\u00e4llt darunter (unver\u00f6ffentlichtes Urteil des Bundesgerichts 2A.450/1995) - und Raub\u00fcberf\u00e4lle; Handlungen mithin, denen typischerweise eine Bedrohung oder Gef\u00e4hrdung gegen\u00fcber Dritten zugrunde liegt. Voraussetzung f\u00fcr die Anordnung eines Freiheitsentzugs ist in diesen F\u00e4llen allerdings, dass die Weg- oder Ausweisung in absehbarer Zeit tats\u00e4chlich vollzogen werden kann. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Ausschaffung aus der Schweiz der Ausf\u00e4llung eines Strafurteils vorgeht (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 6S.594 vom 14. Oktober 1998). Ist allerdings die Weg- oder Ausweisung nicht absehbar, so kann gegen\u00fcber Personen, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung st\u00f6ren oder gef\u00e4hrden immerhin eine Ein- oder Ausgrenzung angeordnet werden. Wird eine solche Freiheitsbeschr\u00e4nkung verletzt, so kann als Strafe Gef\u00e4ngnis bis zu einem Jahr oder Haft verh\u00e4ngt werden.</p><p>Zus\u00e4tzlich zum erw\u00e4hnten Vorgehen kann der Bundesrat bei Bedarf weitere Massnahmen zur Durchsetzung der Rechtsordnung gegen\u00fcber kriminellen Ausl\u00e4ndern ergreifen. So hat er im Rahmen der Ausreisefristerstreckung bis 30. April 1999 f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige aus der Bundesrepublik Jugoslawien bestimmt, dass straff\u00e4llige Personen aus diesem Land, die sich noch in der Schweiz aufhalten, von der Ausreisefristverl\u00e4ngerung ausgenommen sind. Sie werden deshalb weiterhin und unverz\u00fcglich zur\u00fcckgef\u00fchrt, wenn sie die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrden oder in schwerwiegender Weise verletzt haben.</p><p>Wie der Bundesrat bereits anl\u00e4sslich der Beantwortung des Postulates Fehr Hans vom 8. Oktober 1997 (Internierung von Asylbewerbern und weitere dringliche Massnahmen; 97.3456) sowie der Motion Loretan (Dringliche Massnahmen gegen Missst\u00e4nde im Asylbereich; 98.3070) dargelegt hat, ist er weiterhin davon \u00fcberzeugt, dass die in den bestehenden Gesetzen im Straf- und Ausl\u00e4nderrecht vorgesehenen Massnahmen den zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden bei konsequenter Anwendung gen\u00fcgend Handhaben bieten, um Missbr\u00e4uche und Kriminalit\u00e4t zu bek\u00e4mpfen. Der Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartementes hat deshalb an der letzten Sitzung der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz vom 5. November 1998 die Vertreter der Kantone nochmals ausdr\u00fccklich auf die bereits bestehenden M\u00f6glichkeiten des Bundesgesetzes \u00fcber Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht hingewiesen und sie aufgefordert, das Gesetz konsequent anzuwenden.</p><p>Der Bundesrat lehnt daher aus Gr\u00fcnden der Rechtsstaatlichkeit, der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit und in Anbetracht der v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen die Wiedereinf\u00fchrung der Internierung ab.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposal":3,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmittedBy":"Keller Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759605477)\/","SubmissionDate":"\/Date(907718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}