{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983468,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983468,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3468","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Dienstfahrzeuge des Grenzwachtkorps mit Blaulicht und Wechselhorn","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage vorzubereiten mit dem Zweck, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die zugeh\u00f6rigen Verordnungen dahingehend zu \u00e4ndern, dass auch Dienstfahrzeuge des Grenzwachtkorps mit Blaulicht und Wechselklanghorn ausger\u00fcstet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Nach dem geltenden Recht d\u00fcrfen nur Dienstfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste mit Blaulicht und Wechselklanghorn ausger\u00fcstet werden.</p><p>Als Folge der allgemeinen Sparmassnahmen werden unsere Landesgrenzen vermehrt vom Grenzwachtkorps mit mobilen Equipen \u00fcberwacht. Aus denselben Gr\u00fcnden sind Grenz\u00fcberg\u00e4nge mit kleinen Frequenzen nur mit einer Zweiergruppe besetzt. Fordert heute eine Equipe oder ein \u00dcbergang Verst\u00e4rkung an, kann vor allem in den Agglomerationen Basel, Genf oder Chiasso eine andere Equipe nicht zeitgerecht intervenieren.</p><p>Es liegt im Interesse der grenznahen Bev\u00f6lkerung, dass alle technischen Mittel f\u00fcr einen m\u00f6glichst guten Grenzschutz genutzt werden. Zudem ist diese Massnahme ein Beitrag zur Verbesserung der inneren Sicherheit mit ganz bescheidenem Kostenaufwand.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a027 Absatz\u00a02 SVG (SR 741.01) erlaubt f\u00fcr drei Fahrzeugarten die Ausr\u00fcstung mit Blaulicht. Es sind dies die Fahrzeuge der Feuerwehr, der Sanit\u00e4t und der Polizei.</p><p>Unter gewissen Bedingungen d\u00fcrfen die F\u00fchrer dieser Fahrzeuge von den rechtserheblichen Bestimmungen abweichen und ein besonderes Vortrittsrecht f\u00fcr sich in Anspruch nehmen.</p><p>Artikel\u00a016 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) pr\u00e4zisiert die Einzelheiten dieses Vortrittsrechtes.</p><p>Die Weisungen vom 20. August 1998 des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation legen die Voraussetzungen fest, unter denen die Ausr\u00fcstung von Fahrzeugen mit Blaulicht und Wechselklanghorn bewilligt werden kann.</p><p>Die Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Wechselklanghorn weichen von den Verkehrsregeln ab und k\u00f6nnen daher eine erhebliche Gefahr f\u00fcr die Verkehrssicherheit darstellen. Daher dr\u00e4ngt sich eine weitestgehende Beschr\u00e4nkung der Fahrzeuge, die diese Ausr\u00fcstung ben\u00fctzen d\u00fcrfen, auf. Diese Ausr\u00fcstung muss f\u00fcr dringende Fahrten, die f\u00fcr die Rettung von Menschenleben, die Abwehr einer Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, die Erhaltung bedeutender Verm\u00f6genswerte oder die Verfolgung von fl\u00fcchtigen Personen unerl\u00e4sslich sind, vorbehalten bleiben. Indessen ist der Begriff der Dringlichkeit in einem engen Sinn auszulegen. Entscheidend ist, dass Rechtsg\u00fcter gef\u00e4hrdet sind, bei denen selbst geringe Zeitverluste eine erhebliche Vergr\u00f6sserung des Schadens bewirken k\u00f6nnen.</p><p>Durch die unterschiedliche Ausr\u00fcstung der Fahrzeuge der Polizei und des Grenzwachtkorps wird die innere Sicherheit nicht beeintr\u00e4chtigt.</p><p>Auf internationaler Ebene werden verschiedene Abkommen mit Nachbarstaaten vorbereitet. Ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Eidgenossenschaft wird zurzeit bereinigt. Es betrifft die polizeiliche Zusammenarbeit und erm\u00f6glicht f\u00fcr notwendige grenz\u00fcberschreitende Eins\u00e4tze zwischen den unmittelbar an der Landesgrenze liegenden Gebieten die Ausr\u00fcstung der Fahrzeuge des Grenzwachtkorps mit Blaulicht und Wechselklanghorn.</p><p>Sobald diese zwischenstaatlichen Abkommen in Kraft treten, wird das vom Motion\u00e4r angesprochene Problem gel\u00f6st. Internationales Recht geht dem nationalen Recht vor. Da sich die Verpflichtungen des Grenzwachtkorps nicht \u00fcber die direkt an der Landesgrenze liegenden Gebiete hinausbewegen werden und somit andere Teile im Landesinnern nicht betroffen sind, wird sich eine \u00c4nderung des SVG nicht mehr aufdr\u00e4ngen.</p><p>Dem Wunsch des Motion\u00e4rs, die Sicherheit der grenznahen Bev\u00f6lkerung zu gew\u00e4hrleisten, wird mit den internationalen Abkommen entsprochen werden. Die Motion kann in ein Postulat umgewandelt werden, das mit dem erw\u00e4hnten Inkrafttreten gegenstandslos w\u00fcrde.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(919209600000)\/","SubmittedBy":"Freund Jakob","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1054771200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750818310647)\/","SubmissionDate":"\/Date(907804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}