{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983495,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983495,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3495","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kritik an der Bergier-Kommission","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Was h\u00e4lt der Bundesrat von der Kritik, die gegen\u00fcber dem Goldbericht der Bergier-Kommission aufgekommen ist (z. B. vom Arbeitskreis \"Gelebte Geschichte\" oder von den Professoren Philippe Marguerat und Jean-Christian Lambelet).</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass es nicht Aufgabe der Bergier-Kommission ist, die Handlungsweise der damals Verantwortlichen politisch und moralisch zu qualifizieren, sondern dass es vielmehr nur deren Aufgabe w\u00e4re, die historischen Fakten darzustellen?</p><p>3. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht bei der juristischen W\u00fcrdigung der damaligen Verhaltensweise der Verantwortlichen Fehler begangen hat?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass die Bergier-Kommission in ihrem Goldbericht - wenn sie schon eine W\u00fcrdigung vorgenommen hat - auch den \u00f6konomischen Beweggr\u00fcnden der damals Verantwortlichen h\u00e4tte Aufmerksamkeit schenken m\u00fcssen?</p><p>5. Was gedenkt er zu tun, damit \u00e4hnliche Fehler bei der Ver\u00f6ffentlichung des Berichtes betreffend die Fl\u00fcchtlingspolitik vermieden werden? Ist er \u00fcberhaupt der Meinung, dass betreffend die Fl\u00fcchtlingspolitik ein Zwischenbericht angebracht ist, wie dies geplant ist?</p>","ReasonText":"<p>1. Der Arbeitskreis \"Gelebte Geschichte\", eine Vereinigung von Zeitzeugen (ehemalige Diplomaten, Professoren, Korpskommandanten und weitere Pers\u00f6nlichkeiten), bem\u00e4ngelte nach der Ver\u00f6ffentlichung des Goldberichtes der Bergier-Kommission, dieser Bericht sei \"tendenzi\u00f6s, unausgewogen, auf fragw\u00fcrdige Weise auf das angebliche Verschulden der Schweiz fixiert\". Dies insbesondere, weil der damalige Zeitgeist und die damalige Wertordnung nicht in Rechnung gestellt worden seien. Was h\u00e4lt der Bundesrat von dieser Kritik?</p><p>2. Die Bergier-Kommission hat erkl\u00e4rt, dass es ihr nicht um eine moralische Wertung der Verhaltensweise der damals Verantwortlichen gehe. Trotzdem verwendet sie in ihrem Goldbericht Kommentare wie: \"Es wirkt aus heutiger Sicht ersch\u00fctternd ....\", oder: \"Den Akteuren fehlte es an Vorstellungskraft und Weitsicht.\" Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Aussagen dieser Art deplaziert sind?</p><p>3. Die Kommission hat in ihrem Bericht erkl\u00e4rt, dass sie keine juristische Wertung vornehme. Trotzdem hat sie das verschiedentlich gemacht. Als eines der Beispiele f\u00fchrt der Arbeitskreis \"Gelebte Geschichte\" auf, dass bereits im ersten Abschnitt des Berichtes von der \"widerrechtlichen Aneignung fremden Goldes\" die Rede ist, obwohl die \u00dcbernahme des Goldes gem\u00e4ss dem damaligen internationalen Recht eben gerade rechtm\u00e4ssig gewesen war. Teilt der Bundesrat bei diesem konkreten Beispiel die Meinung des Arbeitskreises \"Gelebte Geschichte\", dass die juristische Bewertung durch die Bergier-Kommission nicht haltbar ist, dass also der Goldbericht in diesem Punkt falsch ist?</p><p>4. Insbesondere in einem Artikel in der \"Neuen Z\u00fcrcher Zeitung\" vom 31. Juli 1998 wurde der Goldbericht der Bergier-Kommission von Professor Jean-Christian Lambelet unter dem f\u00fcr sich sprechenden Titel \"Wo blieb der \u00f6konomische Sachverstand der Bergier-Kommission?\" \u00f6ffentlich als \"Skandal\" bezeichnet. Im wesentlichen machte Lambelet geltend, auch wenn feststehe, dass die Spitze der Nationalbank die wirkliche Herkunft des Goldes schon relativ fr\u00fch gekannt habe oder h\u00e4tte erkennen m\u00fcssen, sei damit die entscheidende Frage nicht beantwortet, weshalb die Nationalbank das Gold trotzdem entgegengenommen habe. Dazu habe es vor allem \u00f6konomische Gr\u00fcnde gegeben, weshalb Kritik nicht gerechtfertigt sei. Ist diese Argumentation von Lambelet nicht der Sache nach richtig, wenn vielleicht auch in ihrer Vehemenz \u00fcbertrieben?</p><p>5. Die Bergier-Kommission wird fr\u00fcher oder sp\u00e4ter ihren (Schluss-)Bericht abliefern. Wo liegt die Notwendigkeit, betreffend der Fl\u00fcchtlingsproblematik einen Zwischenbericht zu verfassen? Soll damit bezweckt werden, die \u00f6ffentliche Diskussion zweimal in Gang zu setzen?</p><p>Wie wird sichergestellt, dass im Bericht betreffend Fl\u00fcchtlingspolitik nicht wieder \u00e4hnliche Fehler gemacht werden, wie dies im Goldzwischenbericht der Fall war?</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie der Bundesrat in seiner Erkl\u00e4rung vom 25. Mai 1998 zum Goldzwischenbericht der Unabh\u00e4ngigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg (UEK) festgehalten hat, begr\u00fcsst er die im Zwischenbericht vorgelegten Ergebnisse als Grundlage f\u00fcr eine breite und sachliche Diskussion. Diese nun eingetretene Diskussion ist nach Meinung des Bundesrates w\u00fcnschbar, denn sie zeugt von echter Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Berichte der UEK und anderer Forscher k\u00f6nnen nicht als endg\u00fcltige historische Wahrheit gelten. Deshalb ist es selbstverst\u00e4ndlich, dass der Goldzwischenbericht wissenschaftlicher Kritik unterliegt, zumal eine umfassendere W\u00fcrdigung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg erst aufgrund des Schlussberichtes der UEK m\u00f6glich sein wird. Es steht dem Bundesrat nicht zu, zu diesen kritischen Stimmen Stellung zu nehmen. Um auch einem breiten Publikum zu erm\u00f6glichen, kostenlos erleichterten Zugang zu den wissenschaftlichen Ergebnissen der UEK zu finden und sich an einer offenen Diskussion \u00fcber die Geschichte der Schweiz zu beteiligen, hat der Bundesrat am 28. Oktober 1998 beschlossen, den Zwischenbericht zu den Goldtransaktionen als leicht lesbare Kurzfassung herauszugeben.</p><p>2. Zur Frage, ob es mit der Aufgabe der UEK vereinbar ist, wenn letztere Kritik an den damals f\u00fcr die Goldtransaktionen Verantwortlichen \u00fcbt, gilt es in grunds\u00e4tzlicher Hinsicht folgendes festzuhalten: Auch wenn bei der Beurteilung der Vergangenheit aus der Perspektive einer von anderen Rahmenbedingungen gepr\u00e4gten Gegenwart Vorsicht erforderlich ist und es nicht darum gehen kann, Handlungen von damals aufgrund von heutigen Wertmassst\u00e4ben zu kritisieren, schliesst doch in einer demokratischen, offenen Gesellschaft die Auseinandersetzung mit der Geschichte auch eine Bewertung der damals geltenden Wertmassst\u00e4be ein. Wie der Bundesrat bereits erkl\u00e4rt hat, ist es auch f\u00fcr ihn aus heutiger Sicht schwer verst\u00e4ndlich, dass die damaligen Verantwortlichen moralischen und politischen Gesichtspunkten in den letzten Kriegsjahren nicht in st\u00e4rkerem Ausmass Rechnung getragen haben.</p><p>3. Wie die UEK selbst festgestellt hat, klammert der Goldzwischenbericht die rechtliche Beurteilung der damaligen Vorg\u00e4nge noch aus. Der Bundesrat erwartet, dass die Frage der Goldtransaktionen im Schlussbericht der UEK ebenfalls eine juristische W\u00fcrdigung erfahren wird.</p><p>4. Eine umfassende W\u00fcrdigung der Frage der Goldtransaktionen schliesst selbstverst\u00e4ndlich den \u00f6konomischen Kontext und die diesbez\u00fcglichen Beweggr\u00fcnde der damals Verantwortlichen ein. Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Aspekte, soweit sie im Goldzwischenbericht nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt sind, in den Schlussbericht der UEK einbezogen werden.</p><p>5. Die Vorlage eines Fl\u00fcchtlingszwischenberichtes geht auf eine Anfrage des Bundesrates von Anfang 1997 zur\u00fcck. Freilich liegt die Herausgabe eines solchen Berichtes im Ermessen der UEK. Gem\u00e4ss Mandat des Bundesrates ist die UEK beauftragt, die Fl\u00fcchtlingspolitik historisch und rechtlich zu untersuchen. In der Umsetzung ihres Mandats ist die Kommission frei. Der Bundesrat erwartet indes, dass der von der UEK angek\u00fcndigte Zwischenbericht die damalige schweizerische Fl\u00fcchtlingspolitik in einen internationalen Zusammenhang stellen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einbeziehen und Zeitzeugen - inl\u00e4ndische sowie ausl\u00e4ndische - ber\u00fccksichtigen wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(911952000000)\/","SubmittedBy":"Stamm Luzi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(913939200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712755250590)\/","SubmissionDate":"\/Date(907891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}