{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983506,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983506,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3506","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bundesamt f\u00fcr wirtschaftliche Landesversorgung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die wirtschaftliche Landesversorgung in die Wege zu leiten. Die Lagerhaltungskosten belaufen sich j\u00e4hrlich auf mehrere hundert Millionen Franken und belasten damit die Verbraucher und die Privatwirtschaft, ganz zu schweigen von der komplexen Struktur des Bundesamtes. In einer Zeit, in der die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes klar in den Hintergrund tritt und man um jeden Preis sparen will, scheint es vern\u00fcnftig zu sein, diese minuti\u00f6se Vorrats- und Lagerhaltungspolitik zu \u00fcberpr\u00fcfen und die T\u00e4tigkeiten des Bundesamtes stark einzuschr\u00e4nken, wenn nicht gar einzustellen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p></p><p></p><p>1.Die Versorgungssicherheit der Schweiz ist bereits seit vielen Jahren in abnehmendem Masse durch eine milit\u00e4rische Bedrohung unseres Landes gef\u00e4hrdet. Indessen sind l\u00e4ngst andere Versorgungsrisiken in den Vordergrund getreten wie politische und soziale Krisen, wirtschaftspolitische Massnahmen wie Boykotte und Druckversuche aller Art, nat\u00fcrliche und technische Umweltkatastrophen, Migration, Streiks, Sabotage oder regionale Kriege in Lieferl\u00e4ndern. Solche Gefahren bedeuten f\u00fcr die heute sehr komplexe und deswegen stark st\u00f6rungsanf\u00e4llig gewordene Versorgungswirtschaft ein erhebliches Risiko. Vor dem Hintergrund der globalisierten M\u00e4rkte, des weltweit massiven Abbaus von Betriebsvorr\u00e4ten in Handel und Industrie (just-in-time) als Folge eines versch\u00e4rften internationalen Wettbewerbs und durch die zunehmende gegenseitige Abh\u00e4ngigkeit der einzelnen Produktionsstandorte und -faktoren ist die Verletzlichkeit der Versorgung der Industriestaaten wie der Schweiz weiter im Zunehmen begriffen. Verh\u00e4ltnism\u00e4ssig geringf\u00fcgige St\u00f6rungen, namentlich bei den Transporten, m\u00fcssten angesichts der stetig abnehmenden Versorgungsautonomie rasch zu Produktionsstillst\u00e4nden, Engp\u00e4ssen bei der G\u00fcterverteilung bis hin zu sozialen Spannungen f\u00fchren.</p><p></p><p></p><p></p><p>2.Aufgrund der ver\u00e4nderten sicherheitspolitischen Lage wird nicht mehr mit einem lang anhaltenden, weitgehenden Unterbruch der Zufuhren gerechnet, sondern eher mit h\u00e4ufigeren, aber sektoriellen St\u00f6rungen. Ziel der Versorgungspolitik ist deshalb nicht mehr eine zeitlich begrenzte Versorgungsautarkie, sondern ein punktuelles Eingreifen zur \u00dcberwindung von Versorgungsengp\u00e4ssen. Aufgrund dieser Beurteilung konnte in den vergangenen Jahren bei der Pflichtlagerhaltung ein betr\u00e4chtlicher Abbau von Reserven vorgenommen werden, ein Prozess, der gegenw\u00e4rtig noch nicht abgeschlossen ist. Die weiteren Pflichtlagerziele werden 1999 in einem Bericht, der zur Zeit in Vorbereitung ist, aufgrund einer eingehenden Risikoanalyse und unter Ber\u00fccksichtigung der Kosten f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten vorgegeben. Aufgrund der heutigen provisorischen Berechnungen zeichnen sich im Bereich der obligatorischen Pflichtlagerhaltung nochmals massive Kostenreduktionen ab. Danach werden sich die Kosten f\u00fcr die obligatorische Pflichtlagerhaltung unter heutigen Verh\u00e4ltnissen gerade noch auf etwa 150 Millionen Franken pro Jahr belaufen (1997: 203 Millionen). Der definitive Entscheid \u00fcber Art und Umfang der zu lagernden G\u00fcter wird gest\u00fctzt auf die Ergebnisse des Pflichtlagerberichts 1999 im kommenden Jahr getroffen.</p><p></p><p>F\u00fcr die Versorgungssicherheit unseres Landes bleibt die Pflichtlagerhaltung aber nach wie vor von zentraler Bedeutung. Im Falle von Versorgungsst\u00f6rungen w\u00e4re sie das einzige sofort einsetzbare Instrument zur \u00dcberbr\u00fcckung einer Mangellage.</p><p></p><p></p><p></p><p>3.Angesichts der in Ziffer 1 aufgezeigten Risiken bereitet der Bund in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Massnahmen zur Versorgungssicherung vor mit dem Ziel, in einer Krise die Nachteile f\u00fcr die Volkswirtschaft und damit letztlich f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten m\u00f6glichst gering zu halten. In schweren Mangellagen ist eine ausreichende Grundversorgung zu erschwinglichen Preisen zu gew\u00e4hrleisten. Mit ihrer Versorgungspolitik steht die Schweiz nicht alleine. So hat sie im Bereich der Erd\u00f6lversorgung auch internationale Verpflichtungen gegen\u00fcber der Internationalen Energie-Agentur (IEA) zu erf\u00fcllen. In ihrer Versorgungst\u00e4tigkeit beschr\u00e4nkt sich die wirtschaftliche Landesversorgung nur auf bestimmte lebenswichtige Kernbereiche wie Ern\u00e4hrung, Industrie, Energie, Transporte und Kommunikation. Sie setzt sich dabei mit den neuen Herausforderungen, insbesondere im Dienstleistungssektor, auseinander und vertieft die internationale Zusammenarbeit so auch neuerdings im Rahmen des zivilen Bereichs des Programms \"Partnership for Peace (PfP)\".</p><p></p><p></p><p></p><p>4.Das Landesversorgungsgesetz (SR 531) tr\u00e4gt den modernen Versorgungsrisiken ausserhalb der wirtschaftlichen Verteidigungspolitik hinreichend Rechnung und erlaubt eine laufende Anpassung der Pflichtlagerhaltung und der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung an die sich ver\u00e4ndernden politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Eine grunds\u00e4tzliche Revision des Landesversorgungsgesetzes, wie sie die Motion\u00e4rin verlangt, ist deshalb nicht angezeigt. Wie in Ziffer 3 erw\u00e4hnt, wird der T\u00e4tigkeitsbereich der wirtschaftlichen Landesversorgung aufgrund der ver\u00e4nderten Umst\u00e4nde auf das Notwendige beschr\u00e4nkt. Die Pflichtlagerpolitik f\u00fcr die Jahre 2000 - 2004 wird im Pflichtlagerbericht 1999 festgelegt; dabei zeichnen sich weitere Kostenreduktionen ab (s. Ziffer 2). Ausserdem beabsichtigt der Bundesrat, das Landesversorgungsgesetz zu revidieren. Aufgrund der Aufhebung des Getreidegesetzes (Agrarpolitik 2002) ist die Pflichtlagerhaltung von Brotgetreide neu im Landesversorgungsgesetz zu regeln. In diesem Kontext wird auch eine Abkehr vom bisherigen Einfuhrbewilligungssystem in der obligatorischen Pflichtlagerhaltung angestrebt. Aus diesen Gr\u00fcnden wird eine Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(911952000000)\/","SubmittedBy":"Jaquet-Berger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(960422400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779234832253)\/","SubmissionDate":"\/Date(907891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4515,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}