{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983538,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983538,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3538","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schengener \u00dcbereinkommen. Visumspflicht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der dringlichen Einfachen Anfrage 97.1172 vom 11. Dezember 1997 hat Nationalrat Bezzola dem Bundesrat das Problem der Auswirkungen des Schengener Abkommens auf den Schweizer Tourismus unterbreitet. In seiner Antwort auf diese Anfrage f\u00fchrt der Bundesrat u. a. aus, dass der Vorsteher des EJPD mit der luxemburgischen EU-Pr\u00e4sidentschaft und der \u00f6sterreichischen Schengen-Pr\u00e4sidentschaft das Problem aufgegriffen h\u00e4tte, wobei diese eine Kooperation nicht ausgeschlossen haben. Zwischenzeitlich ist beinahe ein Jahr vergangen, und die Entwicklung im Tourismus Ferner Osten/Europa ist nach Angaben eines bedeutenden Reiseveranstalters aus dem Fernen Osten die, dass der Reisestrom nach Europa um rund 6 Prozent zugenommen hat, w\u00e4hrend die Einreisen dieser Touristen in die Schweiz um etwa 40 Prozent r\u00fcckl\u00e4ufig sind. Nach Angaben dieses Reiseveranstalters ist der R\u00fcckgang der Reisenden in die Schweiz vor allem auf die Visumpolitik der Schweiz zur\u00fcckzuf\u00fchren.</p><p>Trotz des zunehmenden Reisestroms in die \u00fcbrigen europ\u00e4ischen L\u00e4nder ist kein Fall bekannt, in welchem das Schengener Visum migrationspolitisch seitens eines Reiseteilnehmers missbraucht worden w\u00e4re.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, das Schengener Einheitsvisum auch f\u00fcr die Einreise in die Schweiz als g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren?</p><p>2. Wenn nein, was gedenkt er kurzfristig zu tun, um die enormen Wettbewerbsnachteile f\u00fcr den Schweizer Tourismus zu beheben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Anerkennung des Schengener Einheitsvisums f\u00fcr die Einreise in die Schweiz</p><p>Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass f\u00fcr den Bundesrat die migrations- und sicherheitspolitischen Kriterien die bestimmenden Faktoren beim Entscheid \u00fcber eine Visumaufhebung oder eine Wiedereinf\u00fchrung der Visumpflicht sind. Das gleiche gilt f\u00fcr die EU. Deshalb ist auch eine m\u00f6glichst weitgehende Harmonisierung der Visumpolitik und -praxis mit unseren Nachbarstaaten im Zusammenhang mit einer wirksamen Bek\u00e4mpfung der illegalen Migration von Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrmals eingehend \u00fcber die visumpolitischen M\u00f6glichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen f\u00fcr den Tourismus ge\u00e4ussert (vgl. Antworten auf die dringliche Einfache Anfrage Bezzola 97.1172, \"Auswirkungen des Schengener Abkommens auf den Schweizer Tourismus\"; und auf die Interpellation K\u00fcchler 98.3009, \"Anschlussvisa f\u00fcr Inhaber von 'Schengener Visa'\"). Es darf deshalb darauf verwiesen werden.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Reiseveranstalter f\u00fcr die Schengener Staaten g\u00fcnstigere Tourismusprogramme anbieten k\u00f6nnen, weil nur ein einziges Visumverfahren n\u00f6tig ist. Er hat dabei aber auch klar festgestellt, dass bloss ein Einbezug in die europ\u00e4ische Visumpolitik und -praxis die Nachteile der schweizerischen Tourismusbranche beseitigen k\u00f6nnte. Ein einseitiger Verzicht auf die Visumpflicht w\u00fcrde kaum weiterhelfen, da die Schengener Staaten dazu bewogen werden m\u00fcssten, wegen der Schweiz Mehrfachvisa auszustellen.</p><p>Im vergangenen Jahr wurden denn auch auf allen Ebenen und insbesondere mit den Nachbarstaaten intensive Anstrengungen unternommen, um eine solche Ann\u00e4herung zu erreichen. Im September 1998 haben sich die Schengener Staaten jedoch klar gegen eine Kooperation mit der Schweiz ausgesprochen; das Ziel einer Einbindung der Schweiz an das Schengener bzw. EU-Visumsystem bleibt damit bis auf weiteres unerreichbar.</p><p>Ein grosser Teil der illegalen Migration aus Afrika und Asien erfolgt erfahrungsgem\u00e4ss in einer ersten Phase auf legale Weise. Wenn einmal das erste Etappenziel erreicht ist, oder nach Ablauf des Visums, tauchen die auswanderungswilligen Ausl\u00e4nderinnen oder Ausl\u00e4nder unter oder stellen unter einem falschen Namen ein Asylgesuch oder reisen illegal in ein anderes Land weiter, was seit dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen zwischen den Schengener Staaten ein leichtes ist. Nebenbei sei vermerkt, dass 1998 nur rund 4 Prozent der Asylantr\u00e4ge auf die Flugh\u00e4fen entfielen, die Einreisen auf dem Landweg somit den kritischen Punkt bilden.</p><p>Die mit den Nachbarstaaten geschlossenen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen entfalten keine bzw. nur eine beschr\u00e4nkte Wirkung, wenn eine Einreise rechtm\u00e4ssig erfolgt.</p><p>Bei einer autonomen und bedingungslosen Anerkennung des Schengener Einheitsvisums g\u00e4be die Schweiz deshalb ein wichtiges Steuerungsmittel gegen die illegale Migration aus der Hand. Zudem w\u00e4re eine Verlegung der Kontrolle des Migrationsrisikos von den Auslandvertretungen ausschliesslich an die Grenzposten nicht sinnvoll. Die konkreten migrations- und sicherheitspolitischen Auswirkungen lassen sich indessen nur schwer absch\u00e4tzen. Unklar sind zurzeit ferner die integrationspolitischen Konsequenzen, mit denen im Fall einer einseitigen Anerkennung des Schengener Visums zu rechnen w\u00e4re. Aus all diesen Gr\u00fcnden kommt bis auf weiteres eine generelle und bedingungslose Visumbefreiung f\u00fcr Inhaberinnen und Inhaber eines solchen Visums nicht in Betracht.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 und dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU haben sich die Rahmenbedingungen ver\u00e4ndert. F\u00fcr den Moment muss aber der Entscheid offengelassen werden, ob gegen\u00fcber den zust\u00e4ndigen Instanzen der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft weitere Sondierungsgespr\u00e4che im Hinblick auf eine m\u00f6gliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Visumpolitik und -praxis durchgef\u00fchrt werden sollen. Diese Frage ist in den allgemeinen Kontext der Beziehungen Schweiz/EU zu stellen und kann erst beantwortet werden, nachdem der Bundesrat \u00fcber die weiteren Schritte entschieden hat, welche auf die Unterzeichnung der sektoriellen Abkommen folgen.</p><p>Dagegen wird der Bundesrat pr\u00fcfen, ob allenfalls im Rahmen der integrations- sowie migrations- und sicherheitspolitischen Zielsetzungen gegen\u00fcber bestimmten Staatsangeh\u00f6rigen eine punktuelle Aufhebung der Visumpflicht m\u00f6glich ist, insbesondere weil mit dem betreffenden Staat ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen besteht oder dieser bereit ist, ein solches abzuschliessen. Die entsprechenden Abkl\u00e4rungen wurden eingeleitet.</p><p>2. Behebung der Wettbewerbsnachteile f\u00fcr den Schweizer Tourismus</p><p>Wie wir oben dargelegt haben, sind kurzfristig kaum Massnahmen m\u00f6glich, um die Wettbewerbsnachteile f\u00fcr den Schweizer Tourismus zu beheben, es sei denn, die Schweiz verzichtet auf ein Sicherheitsnetz von bi- und multilateralen R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen, welche die R\u00fcckschaffung der einreisenden Personen sicherstellen.</p><p>Die seit Januar 1998 verwirklichten und eingeleiteten Massnahmen zur Verminderung der infolge der Schengener Bestimmungen f\u00fcr den Schweizer Tourismus entstandenen Wettbewerbsnachteile umfassen insbesondere eine Verl\u00e4ngerung der Ben\u00fctzungsfrist der Visa von bisher sechs Monaten auf drei Jahre sowie Erleichterungen bei der Behandlung von Inhabern eines Schengener Visums durch die schweizerischen Auslandvertretungen und die Grenzposten.</p><p>Die bei der Umsetzung festgestellten anf\u00e4nglichen Schwierigkeiten konnten inzwischen weitgehend beseitigt werden. Damit befasst sich auch eine interdepartementale Arbeitsgruppe, welche beauftragt ist, weitere Verfahrensvereinfachungen im Visumbereich zu pr\u00fcfen. Dieser Arbeitsgruppe geh\u00f6ren nebst den interessierten Bundesstellen ebenfalls Vertreter der Kantone, der Tourismusbranche und der Swissair an. Diese Arbeitsgruppe hat Vorschl\u00e4ge unterbreitet, die nun Gegenstand weiterer Abkl\u00e4rungen sind (vgl. Ziff. 1). Zudem wird das Bundesamt f\u00fcr Ausl\u00e4nderfragen mit Reiseveranstaltern im Hinblick auf Erleichterungen beim Visumverfahren und bei den Visumgeb\u00fchren Verhandlungen aufnehmen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(928108800000)\/","SubmittedBy":"Hess Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(928281600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712759283540)\/","SubmissionDate":"\/Date(912384000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}