{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983583,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983583,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3583","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Widerspr\u00fcche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Widerspr\u00fcche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht zu beseitigen, damit folgender Grundkonflikt gel\u00f6st werden kann:</p><p>Das Raumplanungsgesetz (RPG) geht von einer Konzentration von Nutzungen aus (Art. 1 und 3 RPG). Das Umweltrecht enth\u00e4lt im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) fl\u00e4chendeckende Vorschriften \u00fcber die zul\u00e4ssige Luftbelastung (Art. 11, 14, 44 USG; Art. 18, 31-33 LRV). Das f\u00fchrt zu folgendem Widerspruch: In luftbelasteten Gebieten sind raumplanerisch erw\u00fcnschte Nutzungen oft nicht m\u00f6glich, weil das Umweltrecht eine Entlastung der Luftbelastung fordert und keine, ein gewisses Mass \u00fcberschreitende zus\u00e4tzliche Belastung der Luft zul\u00e4sst. Gerade f\u00fcr das vom Privatverkehr bestens erschlossene und von Verkehrsanlagen abh\u00e4ngige solothurnische G\u00e4u ist dies fatal, weil sich hier eben in erster Linie verkehrsintensive Nutzungen ansiedeln wollen und diese nun an die Grenzwerte der LRV stossen (vorab NO2).</p><p>Diesen Grundkonflikt kann nur der Bundesgesetzgeber l\u00f6sen. F\u00fcr Investoren ist die heutige Situation unhaltbar, weil trotz oder gerade wegen der Bundesgerichtspraxis eine grosse Rechtsunsicherheit herrscht.</p>","ReasonText":"<p>Der Urheber verzichtet auf eine Begr\u00fcndung und w\u00fcnscht eine schriftliche Antwort.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das RPG verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden dazu, daf\u00fcr zu sorgen, dass der Boden haush\u00e4lterisch genutzt wird. Das USG hat zum Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen - ihre Lebensgemeinschaften und Lebensr\u00e4ume - gegen sch\u00e4dliche oder l\u00e4stige Einwirkungen zu sch\u00fctzen und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Beide Regelungen gelten nebeneinander, und es sind bei der Beurteilung von Bauvorhaben L\u00f6sungen zu suchen, die beide Anliegen ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die heute geltenden Vorschriften von Raumplanung und Umweltschutz sind vernetzt und aufeinander abgestimmt. Das RPG legt in den Planungsgrunds\u00e4tzen beispielsweise fest, dass Wohngebiete vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen wie Luftverunreinigungen, L\u00e4rm und Ersch\u00fctterungen m\u00f6glichst verschont werden sollen, und das USG stellt im Bereich Luftreinhaltung die entsprechenden Vorschriften auf, nach denen beurteilt werden kann, ob Luftverunreinigungen sch\u00e4dlich oder l\u00e4stig sind (Art. 11ff. USG). Weiter trifft das Raumplanungsrecht mit den Vorgaben f\u00fcr eine zweckm\u00e4ssige Nutzung der Bauzonen und die geordnete Siedlungsentwicklung wesentliche vorsorgliche Massnahmen zur Begrenzung der Luftbelastung. So kann mit den Mitteln der Raumplanung darauf Einfluss genommen werden, in welchen Gebieten welche Art von Anlagen erstellt werden, w\u00e4hrend das Umweltschutzrecht dann festlegt, welches Mass an Luftverunreinigungen diese Anlagen erzeugen d\u00fcrfen.</p><p>Der systematische und fr\u00fchzeitige Einbezug der Umweltschutzanliegen in die Raumplanung, namentlich in die Sachplanung des Bundes und in die kantonale Planung, stellt somit sicher, dass allf\u00e4llige Widerspr\u00fcche zwischen raumplanerisch erw\u00fcnschten, aber umweltschutzrechtlich problematischen Nutzungen vermieden werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Motion\u00e4r bef\u00fcrchtet nun, dass bestimmte raumplanerisch erw\u00fcnschte Nutzungen nicht m\u00f6glich seien, weil die Luftreinhalte-Vorschriften des Umweltrechtes dies nicht zuliessen. Der Bundesrat erachtet diese Bef\u00fcrchtung grunds\u00e4tzlich als unbegr\u00fcndet:</p><p>- Zum einen bietet das USG keine ausdr\u00fcckliche Rechtsgrundlage, um den Bau neuer Anlagen wegen der Belastung der Luft mit Schadstoffen generell zu verbieten. Der \u00fcberwiegende Teil der Lehre und auch das Bundesgericht haben dies bisher stets betont.</p><p>- Zum anderen bezweckt auch das RPG, dass gerade Wohngebiete vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen wie Luftverschmutzungen, L\u00e4rm und Ersch\u00fctterungen m\u00f6glichst verschont werden sollen (Art. 3 Abs. 3 Bst. b RPG).</p><p>In Gebieten, in denen die Luftbelastung ein f\u00fcr die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung sch\u00e4dliches Mass angenommen hat, ist der Verbesserung der Luftqualit\u00e4t besonderes Gewicht beizumessen. Diese Gewichtung nehmen Verfassung und USG vor. Der Bundesrat ist deshalb in Abw\u00e4gung aller berechtigten Interessen der \u00dcberzeugung, dass in \u00fcberm\u00e4ssig belasteten Gebieten besondere Anstrengungen erforderlich sind, um die Schadstoffbelastung unter die gesundheitssch\u00e4digende Schwelle zu senken. So d\u00fcrfen neue - grosse - Emissionsquellen, unter Einbezug der von ihnen verursachten Verkehrsemissionen, das Erreichen der vom USG verlangten Luftqualit\u00e4t auf absehbare Zeit hin nicht verunm\u00f6glichen.</p><p>Der Bundesrat pflichtet dem Motion\u00e4r so weit bei, als die gesetzlich vorgesehene enge Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht in jedem Fall reibungslos vor sich geht. Diese Probleme haben ihre Ursache aber nicht in der Gesetzgebung. Der Bundesrat erkennt hingegen Handlungsbedarf beim Vollzug. Die mit der Thematik angesprochenen Bundes\u00e4mter - das Bundesamt f\u00fcr Raumplanung und das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft - werden deshalb im Rahmen einer intensivierten Zusammenarbeit nach L\u00f6sungen suchen, um f\u00fcr die Verbesserung des Vollzuges Grundlagen bereitzustellen und gezielt Unterst\u00fctzung anbieten zu k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(920246400000)\/","SubmittedBy":"Borer Roland F.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961632000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712742274657)\/","SubmissionDate":"\/Date(913680000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}