{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983587,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983587,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3587","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beitr\u00e4ge aus zweckgebundenen Mineral\u00f6lsteuern f\u00fcr Hauptstrassen. Flexiblere Kreditbewirtschaftung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Sondersession vom April 1997 wurde im Rahmen der Beratungen des Investitionsprogrammes in beiden R\u00e4ten die Motion 97.3187 vom 11. April 1997 \u00fcberwiesen mit folgendem Wortlaut: \"Der Bundesrat wird aufgefordert, eine \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes einzuleiten mit dem Ziel, bei Beitr\u00e4gen aus zweckgebundenen Treibstoffgeldern f\u00fcr Hauptstrassen weniger restriktive Voraussetzungen f\u00fcr Kredit\u00fcbertragungen zu schaffen oder ein Instrument des 'Mehrjahreskredites' einzuf\u00fchren.\"</p><p>Die Motion, welche von der WAK-S auf meinen Antrag im St\u00e4nderat eingebracht wurde, hatte eine Verstetigung der Bauausgaben durch eine flexible Kreditbewirtschaftung zum Ziel.</p><p>Durch die restriktiven Bestimmungen f\u00fcr die Kreditbewirtschaftung im Finanzhaushaltgesetz werden die branchenbedingten Unstetigkeiten in den Bauausgaben erheblich vergr\u00f6ssert. Eine Reduktion der Unstetigkeiten in den Bauleistungen ist im Rahmen des M\u00f6glichen aus \u00fcbergeordneten volkswirtschaftlichen \u00dcberlegungen anzustreben. Eine rasche Umsetzung der in der Motion geforderten \u00c4nderung des Finanzhaushaltgesetzes ist im Sinne der Zielsetzung der Motion erforderlich.</p><p>Ich frage den Bundesrat deshalb an:</p><p>1. Ist er bereit, die Arbeiten f\u00fcr die in der Motion geforderten \u00c4nderungen des Finanzhaushaltgesetzes priorit\u00e4r zu behandeln?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann er den R\u00e4ten eine entsprechende Vorlage unterbreiten?</p><p>3. Ist er bereit, in der Zwischenzeit die geltenden Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes im Sinne einer flexibleren Kreditgestaltung m\u00f6glichst wenig restriktiv anzuwenden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den Jahren 1995 bis 1997 wurden von den vom Parlament bewilligten Hauptstrassenkrediten insgesamt rund 140 Millionen Franken nicht beansprucht. Dies ist vor allem auf folgende Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren:</p><p>- Verschiedene Grossprojekte wurden wegen Einsprachen verz\u00f6gert, so unter anderem Wagen-Eschenbach-Schmerikon/SG, Stabio Est-Gaggiolo und Agno-Ponte Tresa/TI.</p><p>- Sodann verschoben einzelne Kantone ihre Projekte wegen der linearen Subventionsk\u00fcrzung in den Jahren 1996 und 1997.</p><p>- Schliesslich konnten verschiedene Kantone wegen Finanzengp\u00e4ssen, ihren Finanzierungsanteil nicht aufbringen.</p><p>Mit dem Mehrjahresprogramm 1996-1999 beschloss der Bundesrat, dass Kantone, deren Grossprojekte massgebliche Verz\u00f6gerungen erfahren, im Rahmen ihrer Mittelzuteilung einen Projektabtausch geltend machen k\u00f6nnen. Dies konnte nicht \u00fcberall umgesetzt werden. Projekte, die durch nicht vorhersehbare Einsprachen verz\u00f6gert werden, k\u00f6nnen oft nicht unmittelbar durch andere baureife Projekte ersetzt werden. Diese brauchen in der Regel eine gewisse Vorbereitungszeit, so dass hier gewisse L\u00fccken entstehen k\u00f6nnen. Der Entscheid, Projekte wegen der linearen Subventionsk\u00fcrzung oder Finanzknappheit zu verschieben, liegt in der Kompetenz der Kantone. Allerdings w\u00e4re es im Interesse einer Verstetigung der Bauausgaben, wenn die von den Kantonen f\u00fcr das Mehrjahresprogramm gemeldeten Projekte eine gewisse Verbindlichkeit h\u00e4tten. Denkbar w\u00e4re, dass in jenen F\u00e4llen, wo die Kantone die gemeldeten Projekte nicht realisieren k\u00f6nnen, anstelle dieser Projekte baureife Vorhaben anderer Kantone in das Mehrjahresprogramm aufgenommen w\u00fcrden, wenn diese auch in der Priorit\u00e4tenordnung des Bundesrates liegen.</p><p>Bez\u00fcglich der Mittelbeanspruchung hat eine Trendwende eingesetzt. Die Kredite f\u00fcr die Hauptstrassen wurden 1998 voll umgesetzt. Nach heutiger Einsch\u00e4tzung d\u00fcrfte dies auch f\u00fcr 1999 zutreffen. Verz\u00f6gerte Projekte des laufenden Mehrjahresprogrammes befinden sich nun in der Realisierungsphase. Auch f\u00fcr das Mehrjahresprogramm 2000-2003 bestehen g\u00fcnstige Voraussetzungen f\u00fcr eine optimale Umsetzung. Der Anteil der laufenden Vorhaben am Gesamtkredit d\u00fcrfte wesentlich gr\u00f6sser sein als beim gegenw\u00e4rtigen Mehrjahresprogramm. Allf\u00e4llige Verz\u00f6gerungen einzelner neuer Projekte d\u00fcrften deshalb weniger ins Gewicht fallen. Sollten dennoch Verz\u00f6gerungen auftreten, die zu Kreditresten f\u00fchren, k\u00f6nnte das Instrument der Kredit\u00fcbertragung gem\u00e4ss Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 FHG eingesetzt werden. Danach kann die Bundesversammlung einen im Vorjahr bewilligten, aber nicht voll beanspruchten Zahlungskredit auf das laufende Jahr \u00fcbertragen, wenn bestimmte Werke, Arbeiten oder Aktionen fortgef\u00fchrt oder abgeschlossen werden sollen. Die Hauptstrassenverordnung soll bez\u00fcglich der Kredit\u00fcbertragung entsprechend pr\u00e4zisiert werden. Der Bundesrat wird sodann die finanzhaushaltgesetzliche Frage einer flexiblen Kreditbewirtschaftung im Hauptstrassenbereich im Rahmen der Arbeiten zum Neuen Finanzausgleich bearbeiten. Bei den L\u00f6sungsans\u00e4tzen werden auch allf\u00e4llige Auswirkungen auf andere Subventionsbereiche mit zu ber\u00fccksichtigen sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Wie oben dargelegt, sollen die Anliegen der Motion durch den Projektabtausch innerhalb des Mehrjahresprogrammes und allf\u00e4llige Kredit\u00fcbertragungen umgesetzt werden. F\u00fcr die Kredit\u00fcbertragungen soll die Hauptstrassenverordnung im Rahmen der laufendne Revision dahingehend konkretisiert werden, dass das Mehrjahresprogramm als Aktion im Sinne von Artikel\u00a017 Absatz\u00a02 des Finanzhaushaltgesetzes gilt.</p><p>2. Die Bearbeitung der finanzhaushaltgesetzlichen Anpassungen erfolgt im Rahmen des neuen Finanzausgleichs.</p><p>3. Siehe Ziffer 1.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(921456000000)\/","SubmittedBy":"Bloetzer Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921628800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752445777)\/","SubmissionDate":"\/Date(913680000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}