{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983594,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983594,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3594","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Natur- und Landschaftsschutz. Vorschl\u00e4ge der OECD","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die OECD hat die Schweizer Umweltpolitik unter die Lupe genommen und in einem ausf\u00fchrlichen Bericht (\"Environmental Performance Review\") bewertet. Betreffend Luft, Gew\u00e4sser und Abf\u00e4lle erh\u00e4lt die Schweiz weitgehend gute Noten. In den Bereichen Natur, Landschaft und W\u00e4lder stellt der Bericht aber grosse Defizite fest. Die Liste der bedrohten Tier- und Pflanzenarten geh\u00f6rt zu den l\u00e4ngsten aller OECD-L\u00e4nder und wird laufend l\u00e4nger. Die Zerst\u00f6rung von Biotopen und Landschaftselementen geht weiter. Im OECD-Bericht werden neun Vorschl\u00e4ge gemacht, um die mangelhafte Situation im Natur- und Landschaftsschutz zu verbessern.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, diese Vorschl\u00e4ge umzusetzen?</p><p>2. Welche Massnahmen erw\u00e4gt der Bundesrat, um die Defizite im Natur- und Landschaftsschutz zu beheben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Einsch\u00e4tzung der OECD, dass im Natur- und Landschaftsschutz der Schweiz gewisse Defizite bestehen. Er ist bereit, im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten Massnahmen zu ergreifen, um den von der OEDC nicht ganz zu Unrecht kritisierten Zerst\u00f6rungsprozess von Biotopen und Landschaftselementen aufzuhalten. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Hauptproblematik des schweizerischen Natur- und Landschaftsschutzes nicht in fehlenden gesetzlichen Grundlagen, einer fehlenden Strategie oder einer mangelnden Gesamtschau liegt, sondern prim\u00e4r in der Umsetzung. Diese wird durch die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen von Bund und Kantonen sowie durch die dichte Besiedlung und Nutzung des Landes und die daraus resultierende konflikttr\u00e4chtige \u00dcberlagerung mehrerer, oft gegenl\u00e4ufiger Anspr\u00fcche auf den gleichen Fl\u00e4chen nicht erleichtert.</p><p>Der OECD-Bericht, der bei der Beantwortung der Interpellation nur in franz\u00f6sischer und englischer Version vorgelegen hat, enth\u00e4lt f\u00fcr den Bereich \"Natur, Landschaft und Wald\" neun Vorschl\u00e4ge, zu denen sich der Bundesrat im einzelnen wie folgt \u00e4ussert:</p><p>Vorschlag 1: Erh\u00f6hung der Finanzmittel, um die Schutzzonenpolitik dynamischer zu gestalten und die Anstrengungen zur Erstellung von Inventaren und zum Management der darin aufgenommenen Zonen zu verdoppeln.</p><p>Antwort: Die Budgetrubrik Natur- und Landschaftsschutz (810.4600.201) betr\u00e4gt f\u00fcr 1999 insgesamt 45,1 Millionen Franken (inklusive 3 Prozent Kreditsperre). Der Finanzplan 2000-2002 enth\u00e4lt einen weiteren Anstieg auf 48,5 Millionen Franken (inklusive 3 Prozent Kreditsperre).</p><p>Vorschlag 2: Ausdehnung der Schutzfl\u00e4che von Biotopen; Schaffung einer \u00f6kologischen Vernetzung.</p><p>Antwort: Das Biotop-Inventarisierungsprogramm des Bundes ist noch nicht abgeschlossen. In Erg\u00e4nzung zu den zwei bestehenden Moorinventaren (Hoch- und Flachmoore) befinden sich ein Inventar \u00fcber die Amphibien-Laichgebiete und eines \u00fcber die Trockenwiesen in Erarbeitung. Ebenfalls in Erarbeitung ist eine Erweiterung des Aueninventares um die Gletschervorfelder und die alpinen Schwemmebenen. Die Errichtung eines \u00f6kologischen Vernetzungskonzeptes entspricht einem Postulat der gesamteurop\u00e4ischen Strategie f\u00fcr die biologische und landschaftliche Vielfalt. Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS), welches der Bundesrat am 19. Dezember 1997 gutgeheissen hat, nimmt dieses Anliegen auf und konkretisiert es f\u00fcr die nationale Ebene im Sinne der im Bericht \"Grundz\u00fcge der Raumordnung Schweiz\" festgehaltenen Strategie f\u00fcr den Schutz der einheimischen Pflanzen- und Tierwelt. Die Arbeiten sind im Gange. Sie sind abgestimmt auf das Projekt \"Natura 2000\" der Europ\u00e4ischen Union und das Netzwerk \"Smaragd\" gem\u00e4ss der Berner Konvention des Europarates (SR 0.455). Das Vernetzungskonzept erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen und k\u00f6nnte etwa im Jahre 2003 vorliegen.</p><p>Vorschlag 3: Bestimmung quantifizierter und realisierbarer Zielvorgaben im Biotop- und Artenschutz.</p><p>Vorschlag 4: Verbesserung auf Beh\u00f6rdenebene der Begleitung und Evaluation der Resultate von Schutzmassnahmen im Bereich Biodiversit\u00e4t und Natur.</p><p>Antwort: F\u00fcr die einzelnen Biotop-Inventare werden Erfolgskontrollen aufgebaut, welche es erlauben, messbare Zielsetzungen zu formulieren und vor allem auch zu kontrollieren. Ein Biodiversit\u00e4tsmonitoring soll aufzeigen, wie sich die biologische Vielfalt in der Schweiz (d. h. sowohl die selten als auch die h\u00e4ufig vorkommenden Pflanzen- und Tierarten) \u00fcber die Zeit ver\u00e4ndert; das Projekt soll Ende 1999 in die operative Phase gehen. Im LKS ist f\u00fcr die seltenen und bedrohten Pflanzen- und Tierarten, die in sogenannten \"roten Listen\" aufgef\u00fchrt sind, die j\u00e4hrliche Verkleinerung dieser Listen um 1 Prozent als Ziel formuliert. Im Rahmen der periodischen Revisionen der \"roten Listen\" kann dieses Ziel \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>In seiner Botschaft zur Reform der Agrarpolitik, zweite Etappe (\"AP 2002\"), hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2005 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00e4che (65 000 Hektaren) im Talgebiet in Form von \u00f6kologischer Ausgleichsfl\u00e4che anzulegen.</p><p>Vorschlag 5: St\u00e4rkung der Partnerschaft zwischen \u00f6ffentlicher Hand, Wissenschaft und Wirtschaftskreisen im Bereich der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.</p><p>Antwort: Das LKS sieht vor, dass in enger Zusammenarbeit mit der Forschung Grundlagen und Erkenntnisse \u00fcber die biologische Vielfalt und die nachhaltige Landschaftsentwicklung erarbeitet und verbreitet werden. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ist ein wichtiges Element der bundesr\u00e4tlichen Umweltpolitik.</p><p>Vorschlag 6: Weitere Bem\u00fchungen zur Umsetzung der Strategie Landschaftskonzept Schweiz, mittels Festlegung genauer oder quantifizierter Ziele, einem Durchf\u00fchrungskalender und Gew\u00e4hrleistung ausreichender Finanzmittel.</p><p>Antwort: Das LKS enth\u00e4lt f\u00fcr alle natur- und landschaftsrelevanten Politikbereiche des Bundes partnerschaftlich vereinbarte Ziele und Massnahmen. Der Bundesrat hat mit dem Genehmigungsbeschluss die Departemente aufgefordert, die Massnahmen im Rahmen ihrer Priorit\u00e4tensetzung, ihrer personellen M\u00f6glichkeiten und der ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Kredite zu konkretisieren, zu aktualisieren und m\u00f6glichst im Zeitraum 1998-2006 zu realisieren. Die bisherigen und die geplanten Realisierungsschritte entsprechen dieser Vorgabe.</p><p>Vorschlag 7: Fortsetzung der Implementierung nachhaltiger Verfahren in der Landwirtschaft; insbesondere Kontrolle der Wirkungen \u00f6kologischer Direktzahlungen auf Natur und Landschaft sowie F\u00f6rderung der Schaffung \u00f6kologischer Verbindungskorridore in Landwirtschaftszonen.</p><p>Vorbemerkung: Der Vorschlag 7 des Kapitels \"Natur, Landschaft und Wald\" wird in verschiedenen Vorschl\u00e4gen des Kapitels \"Nachhaltige Entwicklung. Sektorale Integration: Landwirtschaft\" noch pr\u00e4zisiert. Die nachfolgende Antwort tr\u00e4gt dem Rechnung.</p><p>Antwort: Das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 (SR 910.1) tr\u00e4gt zu einer vermehrten \u00d6kologisierung der Landwirtschaft bei. Es beg\u00fcnstigt die Vernetzung von Biotopen, insbesondere im Zusammenhang mit Strukturverbesserungen. Die zielgerichtete Verbesserung des Sockelbonusbeitrags-Prinzips nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz- und dem Landwirtschaftsgesetz wird eine qualitative Aufwertung der \u00f6kologischen Ausgleichsfl\u00e4chen und der Landschaft erm\u00f6glichen. Die zurzeit noch offenen praktischen Fragen werden interdisziplin\u00e4r im nationalen Forum f\u00fcr den \u00f6kologischen Ausgleich bearbeitet. Die neue Verordnung vom 7. Dezember 1998 \u00fcber die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft schliesslich sieht die Durchf\u00fchrung von Erfolgskontrollen vor.</p><p>Vorschlag 8: Fortsetzung der Implementierung eines nachhaltigen Waldbaus, indem der Biodiversit\u00e4t in den Biotopen im Wald eine hohe Priorit\u00e4t zugewiesen wird.</p><p>Antwort: Die schweizerische Waldwirtschaft ist seit langem dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Das Waldgesetz vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0) postuliert in Artikel\u00a020 Absatz\u00a02 den naturnahen Waldbau als Minimalstandard f\u00fcr die Waldbewirtschaftung. Die Arbeiten an einem Waldreservatskonzept als Grundlage f\u00fcr Bundessubventionen an kantonale Waldreservate sind weit fortgeschritten.</p><p>Vorschlag 9: Systematischerer Einbezug von Umweltbelangen bei der Formulierung und Umsetzung der Fremdenverkehrspolitik.</p><p>Antwort: Die Tourismuspolitik liegt weitgehend in kantonaler Kompetenz. Bez\u00fcglich skitouristischer Erschliessungen hat der Bundesrat in Beantwortung der am 17. Dezember 1998 im St\u00e4nderat behandelten Interpellation Forster vom 8. Oktober 1998 (Neuerschliessungen in bislang touristisch unber\u00fchrten Landschaften; 98.3489) seine generell zur\u00fcckhaltende Konzessionspolitik bekr\u00e4ftigt. Zentrales Anliegen dieser Politik ist im Sinne der Nachhaltigkeit die Schaffung bzw. Erhaltung eines ausgewogenen Verh\u00e4ltnisses zwischen den mechanisch erschlossenen, touristisch intensiv genutzten R\u00e4umen und den Freihalter\u00e4umen in Tourismusgegenden. In landschaftlich besonders wertvollen Gebieten werden keine neuen Erschliessungen bewilligt. Die Ziele und Grunds\u00e4tze dieser Politik sind auch im LKS festgehalten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(920246400000)\/","SubmittedBy":"Wiederkehr Roland","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(929664000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763107157210)\/","SubmissionDate":"\/Date(913766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}