{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3601","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Existenzminimum bei Betreibung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen gesetzlichen Massnahmen vorzuschlagen:</p><p>- um die von den Richtlinien bei der Betreibung festgesetzten Betr\u00e4ge f\u00fcr den Unterhalt der Kinder wesentlich zu erh\u00f6hen;</p><p>- um eine Berechnungsmethode auszuarbeiten, die eine objektive Bewertung der Bed\u00fcrfnisse eines Kindes erm\u00f6glicht.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a093 des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs k\u00f6nnen L\u00f6hne, Renten und andere Anspr\u00fcche nur so weit gepf\u00e4ndet werden, als sie nach dem Ermessen des Betreibungsbeamten f\u00fcr den Schuldner und seine Familie nicht unbedingt notwendig sind.</p><p>Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Festsetzung des Existenzminimums.</p><p>Aufgrund der Richtlinien ist der monatliche Betrag f\u00fcr den Unterhalt von Kindern folgendermassen festgesetzt:</p><p>- unter 6 Jahren 195 Franken;</p><p>- von 6 bis 12 Jahren 275 Franken;</p><p>- von 12 bis 16 Jahren 375 Franken;</p><p>- von 16 bis 20 Jahren 470 Franken.</p><p>Aufgrund einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds zur F\u00f6rderung der wissenschaftlichen Forschung kostet ein Kind allerdings durchschnittlich 1200 Franken im Monat.</p><p>Laut Waadtl\u00e4nder Kantonsgericht beliefen sich die Kosten f\u00fcr einen vollj\u00e4hrigen Lehrling oder Studenten bereits 1986 auf zwischen 1300 und 1500 Franken im Monat (JT 1986 III 90).</p><p>Selbst wenn man von einem Durchschnittswert ausgeht, sind die in diesen Richtlinien festgesetzten Betr\u00e4ge l\u00e4cherlich klein.</p><p>Ein Familienvater, dessen Gehalt gepf\u00e4ndet wird, verf\u00fcgt nicht mehr \u00fcber das f\u00fcr den Unterhalt seiner Kinder notwendige Minimum. Die Kinder, die eigentlich nicht Opfer der Schuldbetreibung ihres Vaters sein sollten, leiden unter dieser Situation.</p><p>Diese Situation ist umso unannehmbarer, da zahlreiche Eltern aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise oder einer Scheidung betrieben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion Epiney hat das gleiche Ziel wie die Motion Jutzet (98.3633). Sie will verhindern, dass eine Lohnpf\u00e4ndung den Schuldner und seine Familie in unzumutbare finanzielle Bedr\u00e4ngnis bringen kann. Daher ist es sachgerecht, beide Motionen gleich zu beantworten. </p><p>Anl\u00e4sslich der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), die seit dem 1. Januar 1997 in Kraft ist, wurde die Festsetzung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums eingehend er\u00f6rtert. Bereits im Vernehmlassungsverfahren wurden einzelne Vorschl\u00e4ge im Sinne der vorliegenden Motion gemacht (Festsetzung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums durch das Bundesgericht oder durch den Bundesrat; h\u00f6here Kinderbeitr\u00e4ge; Ber\u00fccksichtigung laufender Steuern, der Telefongeb\u00fchren und der TV-Konzessionen; Angleichung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums an das f\u00fcrsorgerische Existenzminimum). In der Botschaft vom 8. Mai 1991 hat sich der Bundesrat mit diesen Vorschl\u00e4gen auseinandergesetzt. Indessen hat er in seinem Entwurf darauf verzichtet, den betreibungsrechtlichen Notbedarf im Einzelnen gesetzlich zu regeln oder das Bundesgericht f\u00fcr den Erlass gesamtschweizerischer Richtlinien f\u00fcr zust\u00e4ndig zu erkl\u00e4ren. Zum einen k\u00f6nnten gesamtschweizerische Ans\u00e4tze den regionalen Unterschieden hinsichtlich der Lebenskosten zu wenig Rechnung tragen, und zum anderen w\u00e4re eine detaillierte Regelung des Notbedarfs im Gesetz schon bald \u00fcberholt.</p><p>Auch in den parlamentarischen Beratungen der Revision des SchKG wurden die verschiedenen Existenzminima und die Anliegen des Motion\u00e4rs diskutiert. Die Mehrheit des Parlamentes hat dann der heute geltenden Regelung zugestimmt, welche den Vollstreckungsbeh\u00f6rden einen grossen Ermessensspielraum einr\u00e4umt und dadurch einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Schuldner und Gl\u00e4ubigern erm\u00f6glicht. Die individuellen Verh\u00e4ltnisse des Schuldners, wie beispielsweise Miete, Arztkosten, Ausgaben f\u00fcr Kinderausbildung usw., k\u00f6nnen dem Einzelfall entsprechend angemessen ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Nicht zu \u00fcbersehen ist auch, dass seit der Revision des SchKG alle F\u00fcrsorgeleistungen absolut unpf\u00e4ndbar sind (Art. 92 Abs.1 Ziff. 8 SchKG). Dem Pf\u00e4ndungsschuldner, der F\u00fcrsorgeleistungen bezieht, wird so nicht nur das betreibungsrechtliche, sondern auch das f\u00fcrsorgerische Existenzminimum garantiert. Damit wird dem Anliegen des Motion\u00e4rs Rechnung getragen.</p><p>Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz hat eine interfakult\u00e4re Arbeitsgruppe an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich mit der \u00dcberpr\u00fcfung der Richtlinien f\u00fcr die Bemessung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums beauftragt. Anhand des Ergebnisses dieses Gutachtens w\u00e4re dann insbesondere die Frage zu diskutieren, wieweit laufende Steuern bei der Festsetzung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Mit dem Erscheinen des Berichtes dieser Arbeitsgruppe ist in der ersten H\u00e4lfte des Jahres 1999 zu rechnen.</p><p>Dass der Bundesgesetzgeber so kurz nach dem Inkrafttreten der Revision des SchKG zentrale Fragen der Lohnpf\u00e4ndung wieder neu regeln soll, erscheint daher als verfr\u00fcht. Die geltende Regelung l\u00e4sst der Praxis gen\u00fcgend Spielraum, die pf\u00e4ndbare Quote bereits heute im Sinne des Motion\u00e4rs festzusetzen. In der Tat hat die Praxis das Problem erkannt und die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sind daran, L\u00f6sungen zu erarbeiten.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(920246400000)\/","SubmittedBy":"Epiney Simon","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(976838400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763111067793)\/","SubmissionDate":"\/Date(913766400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}