{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983644,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983644,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3644","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00f6rderung vernetzter Verkehrstelematiktechnologien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Annahme der Finanzierungsvorlage durch Volk und St\u00e4nde am 29. November 1998 lassen sich die grossen Bem\u00fchungen des Bundes in der Erstellung ben\u00f6tigter Infrastruktur im \u00f6ffentlichen Verkehr auch umsetzen. Im Hinblick auf die Realisierung von Neat und \"Bahn 2000\" (inklusive die noch zu definierende zweite Etappe) sowie einzelner - vorab kapazit\u00e4tsbedingter - Probleme mit dem Nationalstrassennetz ist eine k\u00fcnftige, intensive Nutzung von Verkehrsleitsystemen anstrebenswert.</p><p>Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die generellen Bestrebungen des Bundes im Bereich der Verkehrstelematik?</p><p>2. In welcher Form sollen die Kantone in einen Vorgehensplan eingebunden werden?</p><p>3. Mit welchen konkreten Aktionen und bis wann will der Bund das grosse Potential der Telematik im Bereich Bahn und Strasse f\u00f6rdern helfen?</p><p>4. Sind u. a. automatische Frequenzmessungen vorgesehen, um die einzelnen Verkehrsstr\u00f6me orten und quantifizieren zu k\u00f6nnen?</p><p>5. Werden oder wurden Absprachen mit angrenzenden L\u00e4ndern (EU) getroffen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Einf\u00fchrung und die Verbreitung der Verkehrstelematik haben zum Hauptziel, die Information im Verkehrsbereich zu verbessern, die Sicherheit zu erh\u00f6hen, eine rationellere Verwendung der Verkehrsmittel zu gew\u00e4hrleisten und die Umweltbelastung zu verringern.</p><p>Im Strassenverkehr hat der Vorsteher des UVEK dem Bundesamt f\u00fcr Strassen (Astra) einen Auftrag f\u00fcr die Erarbeitung eines Leitbildes f\u00fcr den Einsatz der Strassenverkehrstelematik in der Schweiz erteilt. Dieses Leitbild hat zum Ziel, den Handlungsspielraum des Bundes auf diesem Gebiet zu definieren und, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Kreisen, eine Strategie auf dem Gebiet der Strassentelematik festzulegen.</p><p>Hinsichtlich des Schienenverkehrs ist daran zu erinnern, dass der Bund den Bau und den Unterhalt der Infrastruktur der Transportunternehmungen massgeblich unterst\u00fctzt, wozu auch Verkehrsleitsysteme geh\u00f6ren. Diese Systeme sollen insbesondere eine optimale und sichere Ben\u00fctzung des Bahnnetzes sicherstellen.</p><p>Auch andere Bundes\u00e4mter sind im Bereich der Verkehrstelematik t\u00e4tig. Dies ist insbesondere der Fall f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt hinsichtlich der Radionavigationssysteme (Radionavigationsplan CH-RNP usw.) sowie f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation betreffend die Zuteilung der Radiofrequenzen (GSM, RDS-TMC usw.).</p><p>2. Die Kantone sind soweit in das Ausarbeitungsverfahren auf dem Gebiet der Verkehrstelematik zu integrieren, als sie davon betroffen sind. Dies ist im Bereich des Strassen- und Schienenverkehrs eindeutig der Fall.</p><p>Im Strassenverkehrsbereich beteiligen sich die Kantone aktiv an der Entwicklung von Verkehrstelematiksystemen. Im Rahmen des Leitbildes f\u00fcr den Einsatz der Strassenverkehrstelematik in der Schweiz (siehe oben) sind die Kantone durch ein eigens zu diesem Zweck geschaffenes Koordinations- und Kontaktgremium Verkehrsbeeinflussung und Verkehrstelematik vertreten. Ausserdem ist vorgesehen, dass das UVEK im Laufe dieses Jahres zum erw\u00e4hnten Leitbild eine breite Vernehmlassung bei Kantonen, Verb\u00e4nden und weiteren interessierten Kreisen und Organisationen durchf\u00fchren wird.</p><p>Beim \u00f6ffentlichen Verkehr fallen - ausserhalb einer punktuellen Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Telematiksystemen, welche der Bund leisten kann - die Planung und die Einrichtung von derartigen Massnahmen grunds\u00e4tzlich in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Transportunternehmungen. Die Kantone sind in der Regel \u00fcber ihre Vertreter in den Verwaltungsr\u00e4ten der Transportunternehmungen \u00fcber die auf diesem Gebiet getroffenen Entscheide informiert.</p><p>3. Das Leitbild f\u00fcr den Einsatz der Strassenverkehrstelematik in der Schweiz hat speziell zum Ziel, pr\u00e4zise zu unterscheiden, was im Bereich der Strassenverkehrstelematik als Service public betrachtet werden kann - und deshalb ganz oder teilweise vom Bund \u00fcbernommen wird - und was dem privaten Bereich unterliegt. Zu gegebener Zeit wird durch die jeweils zust\u00e4ndige politische Beh\u00f6rde zu entscheiden sein, welche verkehrstelematischen Anwendungen als Service public zu bezeichnen sind und wie deren Finanzierung durch die \u00f6ffentliche Hand sicherzustellen sei. Vermehrt sollen dabei auch Public-Private-Partnership-L\u00f6sungen bei Realisierung und Betrieb von verkehrstelematischen Anwendungen zum Tragen kommen.</p><p>Die Bundesdienste haben jedoch nicht auf dieses Leitbild gewartet, um auf diesem Gebiet t\u00e4tig zu werden. Aus Sicht der Realisierung ist die bereits 1995 erfolgte Inbetriebsetzung des automatischen Verkehrsleitsystems f\u00fcr die Autobahnstrecke zwischen Bern-Wankdorf und Kirchberg zu erw\u00e4hnen (Pilotstrecke VBS 1 Grauholz). Im Bereich der Forschung und Entwicklung beteiligt sich die Schweiz aktiv an verschiedenen europ\u00e4ischen Projekten.</p><p>Wie bereits erw\u00e4hnt ist der \u00f6ffentliche Verkehr nicht Gegenstand eines Leitbildes. Der Bund verfolgt jedoch in einem bestimmten Ausmass die Entwicklung der folgenden Anwendungen und beteiligt sich teilweise auch daran:</p><p>- Aufbau von Benutzerinformationssystemen;</p><p>- Einf\u00fchrung von automatischen Verkehrsleitsystemen;</p><p>- Verbesserung des Fahrkartenverkaufs (EasyRide usw.);</p><p>- F\u00f6rderung des kombinierten Verkehrs;</p><p>- \u00dcberwachung der Fahrzeuge und der G\u00fcter in Echtzeit (\"tracking\");</p><p>- Entwicklung von Sicherheits- und Signalisationssystemen, insbesondere im Hinblick auf eine \u00d6ffnung des Bahnnetzes f\u00fcr Dritte (\"free access\").</p><p>4. Im Bereich des Strassenverkehrs ist die automatische Verkehrsz\u00e4hlung durch einen Bundesratsbeschluss vom 5. April 1961 geregelt. Die Entwicklung der Verkehrstelematik sollte es allerdings erlauben, die Kenntnisse in Echtzeit erheblich zu verbessern, welche die Beh\u00f6rden bzw. die Benutzer \u00fcber das Strassennetz erhalten. Mit diesem Ziel haben die Automobilverb\u00e4nde und die schweizerischen Radiogesellschaften vereinbart, in Genf eine nationale Verkehrsinformationszentrale zu errichten, in deren Organisationsvorstand der Bund vertreten ist (Astra).</p><p>Beim \u00f6ffentlichen Verkehr liegt die Initiative in diesem Bereich bei den Transportunternehmungen und nicht beim Bund. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Einf\u00fchrung von Verkehrserhebungssystemen die Kenntnisse der Betreiber \u00fcber ihre M\u00e4rkte erheblich verbessern wird. Das zurzeit von den SBB, der Post und dem Verband \u00f6ffentlicher Verkehr gepr\u00fcfte System EasyRide d\u00fcrfte beispielsweise auf diesem Gebiet wesentliche Auswirkungen haben.</p><p>Die Einf\u00fchrung von Einrichtungen f\u00fcr die Verkehrsz\u00e4hlung oder die Ermittlung der Verkehrsnachfrage setzen allerdings voraus, dass die Frage des Datenschutzes angemessen ber\u00fccksichtigt wird.</p><p>5. Die bestehende internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verkehrstelematik erfolgt zugleich auf technischer und auf politischer Ebene.</p><p>Die technische Zusammenarbeit hat vorwiegend eine Harmonisierung der Standards der verschiedenen Nationalstaaten zum Ziel. Diese Harmonisierung wird im \u00fcbrigen durch die Europ\u00e4ische Kommission gef\u00f6rdert (Richtlinie 96/48/EC). Die wichtigsten auf europ\u00e4ischer Stufe mit diesen Harmonisierungsarbeiten betrauten Stellen sind das Europ\u00e4ische Komitee f\u00fcr Normung, das Europ\u00e4ische Komitee f\u00fcr elektrotechnische Normung, das Europ\u00e4ische Institut f\u00fcr Telekommunikationsnormen, die Union der Europ\u00e4ischen Rundfunkanstalten und der Internationale Eisenbahnverband. Weltweit ist haupts\u00e4chlich die Internationale Organisation f\u00fcr Normung t\u00e4tig. Im Bereich des Schienenverkehrs ist als gutes Beispiel internationaler Zusammenarbeit das auf kontinentaler Ebene entwickelte Europ\u00e4ische Eisenbahnverkehrs-Managementsystem (European Rail Traffic Management System) zu erw\u00e4hnen. Im Bereich der Strassentelematik bem\u00fcht sich die Schweiz, jenen Anwendungen den Vorzug zu geben, die mit dem Trans European Road Network kompatibel sind.</p><p>Auf verkehrspolitischer Ebene haben sowohl die Europ\u00e4ische Konferenz der Verkehrsminister wie auch gewisse spezialisierte internationale Gremien, in welchen die Schweiz vertreten ist, wie Card-me (Concerted Action for Research on Demand Management in Europe) oder Ertico (Intelligent Transport Systems Europe Organisation) zu einer unbestreitbaren Ann\u00e4herung gef\u00fchrt, sei es auf politischer Ebene oder in der Praxis.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(930096000000)\/","SubmittedBy":"Theiler Georges","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712745038367)\/","SubmissionDate":"\/Date(913852800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}