{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983647,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983647,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3647","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fehlende Richtlinie \u00fcber die Buchf\u00fchrung und Statistiken der Spit\u00e4ler. Rolle der Preis\u00fcberwachung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a049 Absatz\u00a06 des Krankenversicherungsgesetzes sieht vor, dass die Spit\u00e4ler ihre Kosten ermitteln und ihre Leistungen nach einheitlicher Methode erfassen. Ausserdem ist vorgesehen, dass die Spit\u00e4ler eine Kostenstellenrechnung und eine Leistungsstatistik f\u00fchren. Im gleichen Absatz ist vorgesehen, dass der Bundesrat die n\u00f6tigen Bestimmungen erl\u00e4sst. Trotz der offensichtlichen Dringlichkeit der Schaffung einheitlicher Parameter hat der Bundesrat die Verordnung noch nicht erlassen, die einheitliche Methoden f\u00fcr Buchf\u00fchrung und Statistiken festlegt und an die sich die Spit\u00e4ler halten sollten. Dieses von der Regierung verschuldete Fehlen von Bestimmungen hat dem Preis\u00fcberwacher eine scheinbar technische, in Wirklichkeit aber stark politisch gepr\u00e4gte Aufgabe zukommen lassen. Er legt die Kriterien fest, um die \u00dcberkapazit\u00e4ten der Spit\u00e4ler zu bewerten und festzustellen, inwieweit die Versicherungen die Kosten decken, die dadurch f\u00fcr Kantone und Gemeinden anfallen k\u00f6nnten. Die Interventionen des Preis\u00fcberwachers sind tats\u00e4chlich wenig transparent, oft zuf\u00e4llig und werden ohne R\u00fccksicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf jeden Fall zu sp\u00e4t vorgenommen.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden m\u00f6chte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Weshalb wurden die Richtlinien \u00fcber die Kostenstellenrechnung und die Leistungsstatistik, die vom Gesetz ausdr\u00fccklich vorgesehen sind, noch nicht erlassen?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass in Anbetracht dessen, dass die Sache so komplex und heikel ist und dabei enorme Summen auf dem Spiel stehen, so schnell wie m\u00f6glich klare und transparente Regeln aufgestellt werden m\u00fcssen, um Kosten und Leistungen bewerten und einander gegen\u00fcberstellen zu k\u00f6nnen?</p><p>3. Weshalb hat sich der Preis\u00fcberwacher geweigert, die Kriterien f\u00fcr die Berechnung der Spitaltarife bekanntzugeben, die er den kantonalen Beh\u00f6rden vorschl\u00e4gt (Art. 14 des Preis\u00fcberwachungsgesetzes) und die im Falle einer Anfechtung tats\u00e4chlich immer ausschlaggebend sind?</p><p>4. H\u00e4lt der Bundesrat in Anbetracht dieses konkreten Beispiels, das zeigt, dass die Rolle des Preis\u00fcberwachers offensichtlich auch eine politische Dimension hat, die Aufgabe des Preis\u00fcberwachers und die Aus\u00fcbung eines politischen Mandates auf Bundesebene f\u00fcr vereinbar? Erachtet er eine solche \u00c4mterkumulierung ganz allgemein f\u00fcr angebracht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Nach Artikel\u00a09 der Einf\u00fchrungsverordnung zum KVG wurden die Spit\u00e4ler beauftragt, dem Bundesrat einen gemeinsamen Vorschlag \u00fcber die Ermittlung der Kosten und die Erfassung der Leistungen im Sinne von Artikel\u00a049 Absatz\u00a06 KVG einzureichen. Mit dem Vorschlag f\u00fcr die Umsetzung der relevanten Gesetzesbestimmungen, den die Spit\u00e4ler Ende 1996 eingereicht haben, hat sich die f\u00fcr die Erarbeitung der Verordnung gebildete Arbeitsgruppe intensiv auseinandergesetzt. Dennoch lagen erhebliche Differenzen und offene Fragen zum vom BSV vorgelegten Verordnungsentwurf vor. Insbesondere die technische Machbarkeit und die vorgenommenen Erg\u00e4nzungen der bestehenden Kosten- und Leistungsrechnung wurden noch im Fr\u00fchjahr 1998 bestritten. In dieser Situation wurde es vom federf\u00fchrenden Departement als angezeigt erachtet, das Projekt wegen der neuen Elemente und der Kritik nochmals einer \u00dcberpr\u00fcfung zu unterziehen, so dass es nicht mehr m\u00f6glich war, die Spit\u00e4ler und Pflegeheime zu verpflichten, ab dem 1. Januar 1999 nach einer einheitlichen Methode ihre Kosten zu ermitteln und ihre Leistungen zu erfassen. Das Fehlen der Verordnung hat indessen nur eine begrenzte Wirkung auf die Kostenentwicklung. Letztere wird massgeblich durch die beantragten oder festgesetzten Erh\u00f6hungen der Spitaltarife beeinflusst. Die Intransparenz der Berechnungsgrundlagen f\u00fcr die Spitaltarife kann bei deren Genehmigung in Form von Abz\u00fcgen bei den geltend gemachten Kosten ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>2. Die von den Spit\u00e4lern vorgeschlagenen und im Verordnungsentwurf vom Fr\u00fchjahr 1998 \u00fcbernommenen Instrumente erlauben noch nicht vollumf\u00e4nglich, die n\u00f6tige Transparenz zur Erf\u00fcllung der Ziele des Gesetzes zu erreichen. Mit den gesetzlichen Instrumenten soll eine Transparenz gew\u00e4hrleistet werden, die in den Beschwerdef\u00e4llen eine Aussage \u00fcber die Kosten erm\u00f6glicht, womit sich die vom Bundesrat bisher vorgenommenen Abz\u00fcge infolge mangelnder Transparenz der Unterlagen er\u00fcbrigen w\u00fcrden. Es ist daher im Interesse der Spit\u00e4ler und der Pflegeheime, den Verordnungsentwurf anzupassen und zu erg\u00e4nzen, woran denn auch zur Zeit unter Federf\u00fchrung des BSV gearbeitet wird. Dieses Vorgehen stimmt mit der Suche nach klaren Regeln und den Bestrebungen nach gen\u00fcgender Transparenz f\u00fcr den Vergleich und die Evaluation der Kosten der Leistungen in einem sehr wichtigen Sektor \u00fcberein. Der Zeitplan f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung sieht vor, dass der Entwurf im ersten Halbjahr 1999 vorliegt. Die Inkraftsetzung der Verordnung d\u00fcrfte daher fr\u00fchestens per 1. Januar 2000 erfolgen.</p><p>3. Der Preis\u00fcberwacher pflegt seine im Rahmen von Artikel\u00a014 Preis\u00fcberwachungsgesetz erlassenen Spitaltaxempfehlungen einl\u00e4sslich zu begr\u00fcnden. Dabei legt er auch seine Berechnungskriterien offen. Der Bundesrat kann diese Kriterien nachvollziehen und hat sich deshalb in seinen bisherigen Entscheiden zu umstrittenen Spitaltaxen ebenfalls auf sie gest\u00fctzt.</p><p>4. Die Vereinbarkeit der Rolle des Preis\u00fcberwachers mit einem politischen Mandat auf Bundesebene ist seinerzeit vom B\u00fcro des Nationalrates \u00fcberpr\u00fcft und bejaht worden. Der Bundesrat hat sich anl\u00e4sslich der Wahl des Preis\u00fcberwachers diese Frage ebenfalls gestellt und ist dabei zum gleichen Schluss gekommen. Zudem ist anzumerken, dass das Amt des Preis\u00fcberwachers traditionellerweise an eine bekannte Pers\u00f6nlichkeit aus den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vergeben wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(919814400000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752876350)\/","SubmissionDate":"\/Date(913852800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}