{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983648,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983648,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3648","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundespersonal. Steuerrechtlicher Wohnsitz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Kanton Bern unternimmt zurzeit besondere Anstrengungen, um den in diesem Kanton besch\u00e4ftigten und mit dem Status eines Wochenaufenthalters versehenen Personen den ausserkantonalen Wohnsitz abzuerkennen. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verf\u00fcgt, mindestens zum Teil, ohne vorg\u00e4ngige Anh\u00f6rung der Betroffenen und ohne R\u00fccksichtnahme auf die konkreten pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse, dass sich der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton Bern befinde. Ein Wochenaufenthalt \u00fcber einige Jahre hinweg reicht dabei als Sachverhalt aus, um den Wochenaufenthaltsort als steuerrechtlichen Wohnsitz zu deklarieren, was in Widerspruch zur Bundesgesetzgebung steht. Nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden hat eine Person ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in jenem Kanton, wo sie sich \"mit der Absicht dauernden Verbleibens aufh\u00e4lt oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist\".</p><p>Die Praxis des Kantons Bern zur Begr\u00fcndung des steuerrechtlichen Wohnsitzes widerspricht nicht nur klar dem Bundesrecht, sie erscheint dazu besonders stossend im Falle der betroffenen Bundesbeamten, weil unser f\u00f6deralistischer Staat eine f\u00f6deralistische Struktur des Bundespersonals voraussetzt und der Bund in den vergangenen Jahren gezielt die Dezentralisierung seiner Verwaltung angestrebt hat. Denn zu einer solchen Zielsetzung der Verankerung der Bundesverwaltung im ganzen Land steht diese heutige Praxis des Kantons Bern vollends in Widerspruch. Das Personal des Bundes soll sich gerade auch im Bereich des Kaders aus der gesamten Eidgenossenschaft rekrutieren und soll in allen Kantonen verankert bleiben, ohne dass dadurch selbstverst\u00e4ndlich der direkte wie indirekte Finanzausgleich gest\u00f6rt werden darf.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat die rechtliche Situation, und wie wertet er politisch diese gegen die f\u00f6deralistischen Prinzipien des Bundes gerichtete Steuerpraxis des Kantons Bern?</p><p>Sieht er die M\u00f6glichkeit einer einvernehmlichen L\u00f6sung mit den Berner Beh\u00f6rden, oder ist er der Ansicht, dass zus\u00e4tzliche und kl\u00e4rende gesetzliche Regelungen notwendig sind, um dem Wohnsitzprinzip gem\u00e4ss Bundesrecht wirklich zum Durchbruch zu verhelfen und um vor allem eine landesweite, f\u00f6deralistische Verankerung des Bundespersonals auch in steuerrechtlicher Hinsicht zu gew\u00e4hrleisten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a03 der Bundesverfassung garantiert den Kantonen Souver\u00e4nit\u00e4t, welche auch die Steuerhoheit in sich schliesst. Artikel\u00a046 Absatz\u00a02 sieht vor, dass die Bundesgesetzgebung die erforderlichen Bestimmungen gegen die Doppelbesteuerung zu treffen hat. Das Parlament hat nie ein solches Gesetz geschaffen. Hingegen hat das Bundesgericht mit einer feingegliederten Praxis die L\u00fccke gef\u00fcllt. Das interkantonale Doppelbesteuerungsrecht des Bundes war daher bis zur Einf\u00fchrung des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden nichts Wesentliches ge\u00e4ndert. Es verweist zwar nicht auf Artikel\u00a023 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, \u00fcbernimmt aber in seinem Artikel\u00a03 Absatz\u00a02 dessen Definition des Wohnsitzes, der sich auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen abst\u00fctzt, w\u00f6rtlich. Gerade die L\u00f6sung von Qualifikationskonflikten, wie z. B. die Definition des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen und des Wochenaufenthaltes, wurde nicht an die Hand genommen und somit weiterhin dem Bundesgericht \u00fcberlassen. Zwar gab es Versuche, \u00fcber diese ausserordentlich komplexe Materie auf Bundesebene ein Ausf\u00fchrungsgesetz zu erlassen, sie sind aber alle aufgegeben worden. Dies \u00fcberrascht nicht, wird doch gerade der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen mittels Abw\u00e4gen von differenziert gewichteten Indizien bestimmt.</p><p>Das Bundesgericht bestimmt in der Regel in F\u00e4llen von Pflichtigen mit voneinander abweichenden Wohn- und Aufenthaltsorten den steuerlichen Wohnsitz, das sogenannte Hauptsteuerdomizil. Es weist dem Hauptsteuerdomizil grunds\u00e4tzlich das gesamte Steuersubstrat zur Besteuerung zu. Unser h\u00f6chstes Gericht hat gerade in letzter Zeit mehrere Entscheide gef\u00e4llt, die dem Arbeits- und Wochenaufenthaltsort ein gr\u00f6sseres Gewicht zugemessen haben. Das Bundesgericht spricht von einer widerlegbaren Annahme, dass sich der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen \u00fcber dreissigj\u00e4hriger, lediger Personen rasch zum Arbeitsort verlege. Dies aufgrund der \u00dcberlegung, dass bei solchen Personen die Bindung an das Elternhaus und die Ursprungsgemeinde rasch schw\u00e4cher und durch ein neues Beziehungsfeld am Arbeitsort abgel\u00f6st werde. Das Bundesgericht betont aber immer, dass im Einzelfall gepr\u00fcft werden m\u00fcsse, ob die Bindungen zum Arbeitsort besonders schwach und zu dem vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Wohnsitz besonders stark seien. In einem solchen Fall k\u00e4me eine Besteuerung am Arbeitsort nicht in Frage. Ebensowenig kommt sie in Frage f\u00fcr verheiratete Steuerpflichtige, die am Wochenende, soweit es die Arbeit erlaubt, an den Familienwohnort zur\u00fcckkehren. Einzige Ausnahme davon sind die leitenden Angestellten, die trotz w\u00f6chentlicher R\u00fcckkehr an den Familienort am Wochenaufenthaltsort besteuert werden d\u00fcrfen. Dabei ist aber zu beachten, dass das Bundesgericht den Begriff des leitenden Angestellten eng auslegt und das Steuersubstrat in der Regel h\u00e4lftig teilt.</p><p>Es darf also festgehalten werden, dass die Bundesgerichtspraxis die pers\u00f6nliche Verankerung in der Ursprungsgemeinde respektiert und daher die f\u00f6deralistische Struktur des Bundespersonals nicht behindert. Auf Anfrage hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern zwar schriftlich erkl\u00e4rt, sich immer auf diese differenzierte Bundesgerichtspraxis abgest\u00fctzt zu haben. Anderseits sind aber auch F\u00e4lle bekannt geworden, in denen sich die Betroffenen bis vor Bundesgericht gegen eine Ausweitung der bisherigen Praxis zur Wehr setzen mussten.</p><p>Dem Bundesrat ist keine andere Methode bekannt, welche er empfehlen k\u00f6nnte, um die Steuerleistungen nat\u00fcrlicher Personen zwischen Arbeits- und Wohnort sachgerechter aufzuteilen. In diesem Zusammenhang ist ferner zu bedenken, dass Wochenaufenthalts- und Arbeitsort in verschiedenen Kantonen liegen k\u00f6nnen. Daraus wird ersichtlich, dass sich schwerlich f\u00fcr alle Spielarten feste Regeln in einem Gesetz festschreiben lassen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angezeigt, f\u00fcr die Angestellten des Bundes Sonderregelungen zu erlassen. Das Beamten- und Angestelltenrecht w\u00fcrde sich \u00fcbrigens auch nicht daf\u00fcr eignen; denn seine Aufgabe beschr\u00e4nkt sich darauf, im Falle betrieblicher Notwendigkeit die Wohnsitznahme am Arbeitsort vorzuschreiben. Singul\u00e4re Vorschriften, welche den Arbeitsort bei der Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes zur\u00fcckstellen, passen nicht in ein Beamten- und Angestelltengesetz. Dies um so weniger, als das Parlament im Jahre 1986 entschied, die Sonderregelungen f\u00fcr Bundesr\u00e4te, Bundesrichter und Bundeskanzler abzuschaffen und somit s\u00e4mtliche B\u00fcrger unseres Staates den gleichen steuerlichen Grunds\u00e4tzen zu unterstellen.</p><p>Der Bundesrat sieht daher keinen Grund, die Entscheidungsbefugnis des Bundesgerichtes in Sachen interkantonaler Doppelbesteuerung durch Erlass eines Gesetzes einzuschr\u00e4nken.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(921456000000)\/","SubmittedBy":"Sch\u00fcle Kurt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(921628800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712752902680)\/","SubmissionDate":"\/Date(913852800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}