{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983679,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983679,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3679","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung der Lex Friedrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, die Lex Friedrich aufzuheben.</p>","ReasonText":"<p>Endlich hat nun die Schweiz mit der Europ\u00e4ischen Union bilaterale Vertr\u00e4ge abgeschlossen. Sind diese Vertr\u00e4ge erst einmal unterzeichnet, m\u00fcssen sie noch vom schweizerischen Parlament ratifiziert werden - im Falle eines Referendums auch noch vom Schweizer Volk - sowie ferner vom Europ\u00e4ischen Parlament und den Parlamenten der f\u00fcnfzehn EU-Mitgliedstaaten.</p><p>Zweifellos ist dies eine erste bedeutsame Entsch\u00e4rfung auf dem Weg der Schweiz hin zu einer Integration in Europa.</p><p>W\u00e4re es nicht im Hinblick auf eine allm\u00e4hliche Ann\u00e4herung der Schweiz an die EU sowie auf die Anpassung unserer Gesetzgebung an das europ\u00e4ische Recht vern\u00fcnftig, dieses diskriminierende Bundesgesetz abzuschaffen und stattdessen n\u00f6tigenfalls erg\u00e4nzende Massnahmen im Bereich der Raumplanung zu treffen?</p><p>F\u00fcr die Bereiche Raumplanung, Bodenrecht und Steuerwesen sind verschiedene nichtdiskriminierende ausgleichende Massnahmen ins Auge gefasst worden, und zwar in Form von Abgaben, die vor allem von Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern von Zweitwohnungen erhoben werden sollen. Schon jetzt gibt es wirksame Mittel, um den negativen Auswirkungen einer \u00fcberm\u00e4ssigen Zahl von Zweitwohnungen in bestimmten Gebieten zu begegnen. Ich denke dabei insbesondere an das System mit Hauptwohnungsquoten. Mehrere Kurorte der Kantone Bern, Graub\u00fcnden und Tessin haben dieses System angewendet. Das Bundesgericht hat sogar befunden, eine solche Massnahme sei grunds\u00e4tzlich verfassungskonform.</p><p>Der gemeinsame europ\u00e4ische Markt beruht auf den vier klassischen Freiheiten: dem freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapitalien. Die Lex Friedrich hingegen stellt eine Regelung dar, die damit nicht vereinbar ist, da sie indirekt auf dem Kriterium der Nationalit\u00e4t gr\u00fcndet und somit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung widerspricht. Zudem behindert sie den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapitalien sowie die Niederlassungsfreiheit. In der Tat stellt der Zugang zu Grundst\u00fcckeigentum die notwendige Erg\u00e4nzung zu diesen Freiheiten dar. Gewiss: Es sind in diesem Bereich der Bundesgesetzgebung Verbesserungen durchgef\u00fchrt worden. Dennoch dr\u00e4ngt sich die Abschaffung der Lex Friedrich auf.</p><p>Die Erholung der Schweizer Wirtschaft setzt die Beseitigung einer ganzen Reihe marktwirtschaftlicher Hindernisse voraus. In diesem Sinne w\u00fcrde es die Liberalisierung des Grundst\u00fcckverkaufs an Personen mit Wohnsitz im Ausland erm\u00f6glichen, die harmonische touristische Entwicklung insbesondere der Berggebiete fortzusetzen. Es soll aber keinesfalls darum gehen, die Umwelt auf dem Altar des Fortschritts zu opfern. Daher ist es wichtig, gleichzeitig eine voluntaristische Raumplanungspolitik zu betreiben und das unerl\u00e4ssliche Gleichgewicht zwischen Mensch und Natur zu respektieren.</p><p>W\u00e4ren wir im Dezember 1992 dem EWR beigetreten, so w\u00e4ren diese Bestimmungen bereits aus unserem Gesetzesapparat verschwunden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Schon kurze Zeit nach der EWR-Abstimmung forderte der Kanton Genf mit einer Standesinitiative und verschiedene Parlamentarier mit Vorst\u00f6ssen die Abschaffung der Lex Friedrich. Auch der Bundesrat bejahte die Notwendigkeit einer Liberalisierung der Vorschriften \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland, wandte sich aber gegen eine sofortige und ersatzlose Aufhebung. Er schlug den R\u00e4ten mit Botschaft vom 23. M\u00e4rz 1994 (BBI 1994 II 509) eine erhebliche Lockerung der Lex Friedrich vor und beauftragte gleichzeitig eine Expertenkommission unter der Leitung der damaligen Solothurner Regierungsr\u00e4tin Cornelia F\u00fceg mit der Pr\u00fcfung, ob in einem zweiten Schritt die Lex Friedrich ganz abzuschaffen sei. Zudem hatte die Kommission die Frage der Notwendigkeit von Ersatzmassnahmen zu pr\u00fcfen. </p><p></p><p>Im April 1995 erstattete die Kommission F\u00fceg dem Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Bericht. Sie hielt eine Aufhebung der Lex Friedrich f\u00fcr angezeigt, stellte gleichzeitig aber auch fest, dass der Bau von Ferienwohnungen mittels gesetzlicher Vorschriften in geordnete Bahnen gelenkt werden m\u00fcsse. Aus politischen Gr\u00fcnden wurden diese Vorschl\u00e4ge nicht weiterverfolgt, weil selbst die erw\u00e4hnte Teilrevision der Lex Friedrich im Juni 1995 an einer Referendumsabstimmung verworfen wurde und die dazu durchgef\u00fchrte VOX-Analyse klar ergab, dass die Ablehnung haupts\u00e4chlich auf die Liberalisierungen im Bereich der Ferienwohnungen zur\u00fcckzuf\u00fchren war. Die Umfrage zeigte, dass gar 87\u00a0Prozent der Ja-Stimmenden eine Begrenzung beim Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland f\u00fcr richtig erachteten.</p><p></p><p>Wenige Monate nach der Abstimmung wurde mit verschiedenen Standesinitiativen und parlamentarischen Vorst\u00f6ssen eine mehr oder weniger weitgehende Kantonalisierung der Lex Friedrich verlangt. Der Bundesrat widersetzte sich dieser Forderung und wies darauf hin, dass es demokratisch zustande gekommene Entscheide zu respektieren gelte. Von den gleichen staatspolitischen Erw\u00e4gungen liess sich der Bundesrat auch bei seinem Vorschlag leiten, im Rahmen des Investitionsprogramms 1997 den Immobilienmarkt f\u00fcr Personen im Ausland etwas zu \u00f6ffnen (BBl 1997 II 1245): Dass dieser Revision der Lex Friedrich, welche am 1. Oktober 1997 in Kraft getreten ist, kaum Opposition erwachsen ist, d\u00fcrfte darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass die Bestimmungen \u00fcber die Bewilligungspflicht und die Kontingentierung der Ferienwohnungen nicht angetastet wurden. Der Bundesrat hat auch bei den bilateralen Verhandlungen mit der EU den erw\u00e4hnten innenpolitischen Gegebenheiten Rechnung getragen und eine Lockerung der Beschr\u00e4nkungen des Erwerbs von Ferienwohnungen nicht zum Verhandlungsangebot gemacht.</p><p></p><p>Wichtigstes integrationspolitisches Ziel f\u00fcr die Schweiz ist zur Zeit die Ratifizierung und die Umsetzung des bilateralen Abkommens mit der EU. Erst wenn diese Arbeiten einmal abgeschlossen sind, erachtet der Bundesrat den Zeitpunkt f\u00fcr gegeben, \u00fcber eine Aufhebung der Lex Friedrich zu diskutieren. Insofern teilt er aber die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass sich bei allf\u00e4lligen weiteren Integrationsschritten die Abschaffung der Restriktionen f\u00fcr Ausl\u00e4nder auf dem schweizerischen Immobilienmarkt aufdr\u00e4ngen k\u00f6nnte, und er geht mit dem Motion\u00e4r auch insoweit einig, dass bis zu diesem Zeitpunkt nichtdiskriminierende Ersatzmassnahmen bereitgestellt werden m\u00fcssten. Diesbez\u00fcglich kann ohne weiteres auf den Bericht F\u00fceg zur\u00fcckgegriffen werden. Zwar enth\u00e4lt dieser kein detailliertes Regelungskonzept. Er zeigt aber anhand einer Palette von raumplanerischen und steuerrechtlichen Instrumenten auf, wie eine kontrollierte Entwicklung des Zweit- und Ferienwohnungsbaus sichergestellt werden k\u00f6nnte. Diese Vorschl\u00e4ge gilt es mittelfristig vertieft abzukl\u00e4ren.</p><p></p><p>Der Bundesrat ist bereit, diese Arbeiten dann in die Wege zu leiten und dem Parlament Bericht zu erstatten, wenn die Umsetzungsarbeiten zum bilateralen Abkommen abgeschlossen sind. Er beantragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p>  Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposal":2,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(919814400000)\/","SubmittedBy":"Comby Bernard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712756137503)\/","SubmissionDate":"\/Date(913939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}