{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19983682,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19983682,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"98.3682","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesbeitrag an das SRK","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat bereit, den Grundbeitrag an das Schweizerische Rote Kreuz wieder zu erh\u00f6hen, damit dieses seine humanit\u00e4re Mission unter den bestm\u00f6glichen Bedingungen erf\u00fcllen kann?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesbeschluss vom 13. Juni 1951 legt die Beziehungen zwischen dem Bund und dem Schweizerischen Roten Kreuz wie folgt fest:</p><p>Das Schweizerische Rote Kreuz ist als einzige schweizerische Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft anerkannt ... Seine Statuten unterliegen der Genehmigung des Bundesrates.</p><p>Seine wichtigsten Aufgaben sind die freiwillige Sanit\u00e4tshilfe (Mithilfe im Gesundheitsdienst der Armee), der Blutspendedienst f\u00fcr zivile und milit\u00e4rische Zwecke und die \u00dcberwachung und F\u00f6rderung der Krankenpflege. Weitere Aufgaben k\u00f6nnen ihm bei Bedarf \u00fcbertragen werden, zum Beispiel im Bereich der Fl\u00fcchtlingshilfe, der Entwicklungszusammenarbeit oder bei der Betreuung betagter und behinderter Personen.</p><p>Damit das Schweizerische Rote Kreuz diese Aufgaben erf\u00fcllen und neue \u00fcbernehmen kann, richtet der Bund ihm jedes Jahr einen Grundbeitrag sowie Sonderbeitr\u00e4ge zur Finanzierung der erw\u00e4hnten Aufgaben aus. Diese Sonderbeitr\u00e4ge stellen keine gr\u00f6sseren Probleme dar.</p><p>Anders ist es mit dem Grundbeitrag. Dieser ist bestimmt f\u00fcr die Finanzierung der zentralen und regionalen Infrastruktur des Roten Kreuzes, f\u00fcr die Ausbildung von freiwilligem und Berufspersonal, vor allem im sozialmedizinischen Bereich, sowie f\u00fcr die Umsetzung der Genfer Konvention und der Resolutionen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (Jugendarbeit, Verbreitung des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, Projekte im Bereich der Konfliktverh\u00fctung und der Integration von Migrantinnen und Migranten usw.).</p><p>Von 1995 bis 1998 wurde der Grundbeitrag des Bundes konstant und deutlich gek\u00fcrzt: </p><p>1995: Fr. 2'500'000.-</p><p>1996: Fr. 2'000'000.-</p><p>1997: Fr. 1'764'000.-</p><p>1998: Fr. 1'600'000.-</p><p>1999: Fr.    776'000.- (Budget).</p><p>Diese K\u00fcrzung um beinahe 70 Prozent erscheint uns unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Sie f\u00fchrt zwangsl\u00e4ufig dazu, dass das Schweizerische Rote Kreuz an der Erf\u00fcllung seiner humanit\u00e4ren Aufgaben gehindert und in der Unterst\u00fctzung der staatlichen Beh\u00f6rden eingeschr\u00e4nkt wird. Zudem schw\u00e4chen sie die wichtige Rolle des Roten Kreuzes innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.</p><p>Diese K\u00fcrzungen lassen sich kaum erkl\u00e4ren in einem Moment, in dem die Schweiz an den hohen Beitr\u00e4gen an das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) festh\u00e4lt und zudem beabsichtigt, mit der \"Stiftung solidarische Schweiz\" unserer humanit\u00e4ren Tradition neuen Auftrieb zu geben, einer Tradition, in der das Rote Kreuz immer noch eine der wichtigsten St\u00fctzen ist.</p><p>Wir m\u00f6chten auch daran erinnern, dass wir 1999 den 50. Jahrestag der Genfer Konvention feiern; die Schweiz ist Verwahrstaat dieser Konvention, und die nationale Rotkreuzgesellschaft (SRK) ist zusammen mit dem IKRK eine der Institutionen, die mit deren Umsetzung beauftragt sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die humanit\u00e4re Aufgabe des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) wird durch die Reduktion der eidgen\u00f6ssischen Subventionsbeitr\u00e4ge nicht in Frage gestellt. Trotz der hohen Wertsch\u00e4tzung, welche diese Institution geniesst, sieht sich die Eidgenossenschaft jedoch gezwungen, aus den folgenden Gr\u00fcnden ihre Beitr\u00e4ge einzuschr\u00e4nken:</p><p></p><p>1. Das Volk und die Kantone haben am 7. Juni 1998 den Bundesbeschluss angenommen, welcher Massnahmen zum Budgetausgleich vorsieht (Budgetzielsetzung 2001). Dieser Beschluss beschr\u00e4nkt die Budget\u00fcberschreitungen der Jahre 1999 bis 2001 zwingend: 1999 auf maximal 5 Milliarden, 2000 auf 2,5 Milliarden, und 2001 auf 2\u00a0Prozent der Einnahmen. Diese Massnahmen bedeuten massive Beschr\u00e4nkungen der Ausgaben, und zwar auf allen Stufen der Bundesverwaltung. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG), welches f\u00fcr die allgemeinen Beitr\u00e4ge an das SRK aufkommt, hat sein Budget 1999 um einen Betrag von mehr als 14 Millionen Franken reduzieren m\u00fcssen; dies entspricht mehr als 10\u00a0Prozent seines urspr\u00fcnglichen Finanzplans. Fast die H\u00e4lfte dieser K\u00fcrzungen ist zulasten der Rubrik Subventionen gegangen, was bedeutet, dass neben dem SRK auch andere Institutionen in gleichem Masse betroffen sind.</p><p></p><p>2. Trotz der erw\u00e4hnten K\u00fcrzungen muss das BAG neue Aufgaben \u00fcbernehmen, die durch interne Umverteilung finanziert werden m\u00fcssen. Die Rubrik Subventionen leidet besonders unter diesem internen Ausgleich.</p><p></p><p>3. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle hat im Rahmen ihres Mandats der periodischen Kontrolle der Bundessubventionen festgestellt, dass das SRK mit Beitr\u00e4gen in der H\u00f6he von insgesamt 27 Millionen Franken (Basis 1996) unterst\u00fctzt wird, die von f\u00fcnf Departementen und von acht Bundes\u00e4mtern stammen. Der Bundesrat hat eine Untersuchung dieser Finanzzuteilungen angeordnet, im Hinblick auf deren Zweckm\u00e4ssigkeit, Effizienz und angemessene Verteilung. Diese Arbeiten unter der Leitung der Bundesfinanzkontrolle sind im Gange; konkrete Resultate werden im Laufe des Jahres 1999 erwartet. Unabh\u00e4ngig davon ist der Finanzplan des BAG dem Parlament unterbreitet und am 15. Dezember 1998 nach Differenzbereinigung oppositionslos genehmigt worden.</p><p></p><p>4. Wohl nehmen die allgemeinen Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge an das SRK ab, aber dieses arbeitet aufgrund eines Leistungsauftrags, der konkrete Aufgaben beinhaltet, so zum Beispiel die grenzsanitarische Untersuchung der Asylbewerberinnen und -bewerber in den Bundeszentren. Jede Leistung wird vom SRK nach den in den Kantonen anwendbaren Arzttarifen in Rechnung gestellt. Im Rahmen der Neuen \u00d6ffentlichen Verwaltung wird das Prinzip der Abgeltung konkreter Aufgaben das gleichm\u00e4ssige Verteilsystem mit Subventionen nach und nach ersetzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(919814400000)\/","SubmittedBy":"Comby Bernard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(945820800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1712753988603)\/","SubmissionDate":"\/Date(913939200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4516,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}