{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19990027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 28. April 1999 zum Bundesgesetz \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte (Anwaltsgesetz; BGFA)","InitialSituation":"<p>Anfang dieses Jahrhunderts gab es in der Schweiz kaum mehr als 200 Anw\u00e4lte, 1998 waren es mehr als 6000 Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte. Deren Mobilit\u00e4t nimmt immer mehr zu und die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Voraussetzungen f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Anwaltsberufs wird immer mehr sp\u00fcrbar. Nach Artikel\u00a033 Absatz\u00a02 BV (Art. 95 Abs. 2 nBV) hat der Bund daf\u00fcr zu sorgen, dass die in einem Kanton erlangten F\u00e4higkeitsausweise in der ganzen Schweiz g\u00fcltig sind. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat deshalb zum Ziel, die Modalit\u00e4ten der Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte in der Schweiz festzulegen. Der Entwurf umfasst zwei Hauptteile: Einerseits verwirklicht er die Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte mit Hilfe von kantonalen Registern; anderseits vereinheitlicht er als Folge dieser Freiz\u00fcgigkeit gewisse Aspekte der Aus\u00fcbung des Anwaltsberufs, insbesondere im Bereich der Berufsregeln und der Disziplinaraufsicht.</p><p>Der Gesetzesentwurf verwirklicht die Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, indem er die Einrichtung kantonaler Anwaltsregister vorschreibt, welche das heutige Kontrollsystem mit kantonalen Berufsaus\u00fcbungsbewilligungen ersetzen sollen. Die Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, die Parteien vor Gerichtsbeh\u00f6rden vertreten wollen, haben sich im Anwaltsregister desjenigen Kantons, in welchem sie \u00fcber eine Gesch\u00e4ftsadresse verf\u00fcgen, eintragen zu lassen. F\u00fcr den Registereintrag haben sie ein Anwaltspatent vorzuweisen, das auf Grund bestimmter fachlicher Voraussetzungen erteilt wurde (Lizenziat, einj\u00e4hriges Praktikum, das mit einem Examen abgeschlossen worden ist). Zudem m\u00fcssen sie gewisse pers\u00f6nliche Voraussetzungen erf\u00fcllen. Einmal im Register ihres Kantons eingetragen, k\u00f6nnen diese Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte ihren Beruf in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung aus\u00fcben. Der Gesetzesentwurf enth\u00e4lt Bestimmungen \u00fcber die F\u00fchrung und st\u00e4ndige Aktualisierung der kantonalen Anwaltsregister sowie \u00fcber die Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbeh\u00f6rden.</p><p>Der Gesetzesentwurf regelt zudem die wesentlichen Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Aus\u00fcbung des Anwaltsberufs. Es handelt sich um eine Vereinheitlichung auf Bundesebene der heute bereits in den kantonalen Gesetzgebungen enthaltenen Berufsregeln. Die Vereinheitlichung der Disziplinarmassnahmen stellt eine weitere Begleitmassnahme zur Freiz\u00fcgigkeit dar.</p><p>Schliesslich regelt der Gesetzesentwurf gest\u00fctzt auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (EG) sowie ihren Mitgliedstaaten \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit die grundlegenden Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Freiz\u00fcgigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, die Angeh\u00f6rige von Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) sind.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss einstimmig Eintreten auf die Vorlage. Der umstrittenste Punkt der Vorlage war die Unabh\u00e4ngigkeit der Anw\u00e4lte. Hier folgte der Rat dem Antrag von Peter Baumberger (C, ZH), welche zum Schutz der Klienten die strengsten Anforderungen an die Unabh\u00e4ngigkeit der Advokaten stellte. Demnach k\u00f6nnen angestellte Anw\u00e4lte (etwa bei Versicherungen) nicht ins Anwaltsregister aufgenommen werden und mithin auch nicht Klienten ihres Arbeitgebers vor Gericht vertreten. Dies ist ein grosser Erfolg f\u00fcr die freiberuflichen Anw\u00e4lte. Unterlegen sind sowohl die Mehrheit der Rechtskommission, die angestellte Anw\u00e4lte von nicht gewinnorientierten Organisationen ins Register aufgenommen h\u00e4tte, als auch ein Antrag von Lili Nabholz (R, ZH), der angestellten Anw\u00e4lten die Unabh\u00e4ngigkeit und das Berufsgeheimnis im Arbeitsvertrag zusichern wollte.</p><p>Wichtigster Streitpunkt im <b>St\u00e4nderat</b> bildete die Frage, wie die Unabh\u00e4ngigkeit von angestellten Anw\u00e4lten umschrieben werden soll. Anh\u00e4nger einer mehr liberalen L\u00f6sung wollten festschreiben, dass Anw\u00e4lte Interessenkonflikte zu vermeiden h\u00e4tten. Es gehe nicht an, ein Monopol zugunsten registrierter und freiberuflicher Anw\u00e4lte zu installieren, da es nicht der vom Gesetz angestrebten Liberalisierung entspreche. Die Ratsmehrheit machte jedoch geltend, angestellte Anw\u00e4lte seien im Verh\u00e4ltnis zu ihren Arbeitgebern weisungsgebunden und deshalb nicht als unabh\u00e4ngig im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Sie sollten daher nicht Parteien vor Gericht vertreten d\u00fcrfen. Diese restriktive Formulierung, wie sie von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen wurde, obsiegte mit 32:11 Stimmen, nachdem zuvor Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler ebenfalls auf die Linie der Kommissionsmehrheit eingeschwenkt war. Danach gelten Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte nur dann als unabh\u00e4ngig, wenn keine Bindungen bestehen, die sie bei der Berufsaus\u00fcbung irgendwelchem Einfluss von Dritten, die nicht in einem kantonalen Register eingetragen sind, aussetzen. Einem Antrag Schiesser (R, GL) folgend, erkl\u00e4rte sich der St\u00e4nderat damit einverstanden, Anw\u00e4lte von nicht gewinnorientierten Organisationen f\u00fcr die Rechtsvertretung zuzulassen (30 zu 2 Stimmen). In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 36 zu 3 Stimmen.</p><p>In einer zweiten Lesung stand im <b>Nationalrat</b> erneut die komplexe Frage der Unabh\u00e4ngigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte im Zentrum. Der Rat beschloss, dass angestellte Anw\u00e4lte Angestellte von Personen sein m\u00fcssen, die ihrerseits in einem kantonalen Register eingetragen sind. Die Formulierung des St\u00e4nderates, wonach Anw\u00e4lte von \"nicht gewinnorientierten Organisationen\" zugelassen sein sollen, wurde gem\u00e4ss Antrag der Mehrheit, der diese Variante zu weit ging, abge\u00e4ndert in \"anerkannt gemeinn\u00fctzige Organisationen\". Die Ratsmehrheit betonte, dass bei der Vertretung vor Miet- und Arbeitsgerichten das Anwaltsmonopol ohnehin nicht gelte. Ebenfalls nichts wissen wollte der Rat vom Beschluss des St\u00e4nderates, wonach die rechtliche Organisation der Kanzleien frei gew\u00e4hlt werden kann. Der Rat hielt ferner gegen den Willen von Bundesr\u00e4tin Ruth Metzler an dem von ihm eingef\u00fcgten absoluten Berufsgeheimnis fest (Artikel\u00a011bis).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss angesichts der noch immer offenen Fragen auf Antrag von Anton Cottier (C, FR), das Gesch\u00e4ft an die Kommission zur\u00fcckzuweisen. In der Debatte vom 5. Juni 2000 schuf er dann nochmals drei Differenzen. Bei Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d hielt der Rat an der Streichung der Bestimmung fest, wonach die die Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte f\u00fcr den Registereintrag die Voraussetzung erf\u00fcllen m\u00fcssen, dass sie in den vergangenen zehn Jahren keinen Konkurs gemacht haben. In der Frage der Unabh\u00e4ngigkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte folgte der Rat mit dem Stichentscheid des Pr\u00e4sidenten dem Nationalrat, ebenso bei der Formulierung, dass sich Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, die \"bei anerkannten gemeinn\u00fctzigen Organisationen angestellt sind\", ins Register eintragen lassen k\u00f6nnen. Bei den Bestimmungen \u00fcber das Berufsgeheimnis (Art. 11 Bst. c) hielt der Rat an seiner Auffassung fest (kein absolutes Zeugnisverweigerungsrecht).</p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte der kleinen Kammer bei Artikel\u00a07, hielt aber mit 102 zu 13 Stimmen an seiner Auffassung vom Anwaltsgeheimnis fest.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> schloss sich diesem Entscheid an.</p><p>In der Schlussabstimmung lehnten die Sozialdemokraten, die Gr\u00fcnen und einzelne Freisinnige das Gesetz ab, und zwar wegen den beschlossenen Einschr\u00e4nkungen beim Registereintrag f\u00fcr angestellte Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(961718400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770756381670)\/","SubmissionDate":"\/Date(925257600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}