{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990028,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19990028,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.028","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bilaterale Vertr\u00e4ge Schweiz-EU","Description":"Botschaft vom 23. Juni 1999 betreffend die bilateralen Vertr\u00e4ge Schweiz-EU","InitialSituation":"<p>Die zur Annahme vorgelegten sektoriellen Abkommen sind das Ergebnis der wichtigsten Verhandlungen im Rahmen der schweizerischen Integrationspolitik seit der Ablehnung von Volk und St\u00e4nden des EWR-Abkommens am 6. Dezember 1992. </p><p>Ende 1993 erkl\u00e4rte sich der EU-Rat einverstanden, in sieben Bereichen Verhandlungen mit der Schweiz aufzunehmen: Forschung, \u00f6ffentliches Beschaffungswesen, technische Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luftverkehr, Landverkehr und Personenverkehr. Diese sieben Bereiche decken 10 Sektoren der vom Bundesrat Anfang 1993 definierten schweizerischen Interessen ab. Allerdings f\u00fchrte die am 20. Februar 1994 durch das Schweizer Volk und die St\u00e4nde angenommene Alpenschutzinitiative zu einer Denkpause auf beiden Seiten, welche erst Ende 1994, auf Grund der von der Schweiz gelieferten Pr\u00e4zisierungen zur nichtdiskriminierenden Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zum Schutz der Alpen, zur Verabschiedung formeller Verhandlungsmandate und am 12. Dezember 1994 zur formellen Aufnahme der Verhandlungen f\u00fchrte. Die Unterzeichnung der Vertr\u00e4ge fand am 21. Juni 1999 in Luxemburg statt. </p><p>Das ausgehandelte Forschungsabkommen schafft g\u00fcnstigere Rahmenbedingungen f\u00fcr die Forschung in der Schweiz und er\u00f6ffnet neue M\u00f6glichkeiten der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit. Das Abkommen tr\u00e4gt bei zum Erhalt des hohen technologischen Niveaus in der Schweiz.</p><p>Das <b>Abkommen \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen</b> verschafft schweizerischen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Auftr\u00e4gen von EU-Unternehmen in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Stadt- und Regionalverkehr, Eisenbahnen und Telekommunikation. Damit erhalten schweizerische Wirtschaftsakteure bei transparenten Verfahren Zugang zu einem bedeutenden europ\u00e4ischen Markt. Umgekehrt wird der Wettbewerb auf dem schweizerischen Markt \u00f6ffentlicher Auftr\u00e4ge, inklusive auf Gemeindeebene, verst\u00e4rkt.</p><p>Das <b>Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen</b> baut technische Handelshemmnisse im Austausch von Industrieerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU ab. Es bringt f\u00fcr wichtige Wirtschaftszweige wie die Maschinen-, Pharma-, Medizinprodukte- und Telekomindustrie wesentliche Erleichterungen. Da kostspielige und aufw\u00e4ndige Doppelpr\u00fcfungen der Produkte zumeist entfallen, kann die Schweizer Exportindustrie ihre Produkte schneller und einfacher auf den europ\u00e4ischen Markt bringen. Die Benachteiligung schweizerischer Exporteure gegen\u00fcber ihren Konkurrenten aus dem EU-Raum kann damit verringert werden.</p><p>Das <b>Abkommen \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen</b> enth\u00e4lt alle notwendigen Elemente, um den gegenseitigen Handel von Landwirtschaftsprodukten zwischen der Schweiz und ihrem wichtigsten Handelspartner, der EU, zu verst\u00e4rken. Die Verhandlungsergebnisse stehen im Einklang mit der vom Bundesrat 1992 eingeleiteten Neuorientierung der Agrarpolitik. Die Abwicklung von Ausfuhren wird zudem \u00fcber den Abbau technischer Handelshemmnisse vereinfacht. Beide Vertragsparteien gew\u00e4hren sich neue Zolltarif-Konzessionen f\u00fcr landwirtschaftliche Produkte, in den Sektoren Milchprodukte (vor allem K\u00e4se), Obst und Gem\u00fcse, Gartenbauerzeugnisse, Rind- und Schweinefleisch- sowie Weinspezialit\u00e4ten.</p><p>Das <b>Luftverkehrsabkommen</b> regelt, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, den Zugang schweizerischer Fluggesellschaften zum liberalisierten europ\u00e4ischen Luftverkehrsmarkt. Neue Verkehrsrechte werden den schweizerischen Fluggesellschaften etappenweise zugestanden. Ihre weltweite Wettbewerbsposition verbessert sich da- durch. Sie kommen zudem in den Genuss der Freiheit der Preis- und Flugplangestaltung, d. h. es sind keine Genehmigungen f\u00fcr Tarife und Flugrouten mehr n\u00f6tig.</p><p>Das <b>Landverkehrsabkommen</b> sieht eine koordinierte Landverkehrspolitik zwischen der Schweiz und den EU-Staaten vor, mit dem Ziel der F\u00f6rderung der nachhaltigen Mobilit\u00e4t und des Umweltschutzes sowie eines effizienten Verkehrsflusses durch freie Wahl der geeigneten Verkehrsmittel. Es handelt sich um ein Liberalisierungsabkommen, welches die schrittweise, gegenseitige \u00d6ffnung der Strassen- und Eisenbahn- Verkehrsm\u00e4rkte f\u00fcr Personen und G\u00fcter regelt. Das Abkommen sieht eine \u00dcbergangsphase und ein endg\u00fcltiges Regime ab 2005 bzw. 2007/2008 vor. Es sieht die Erh\u00f6hung der in der Schweiz geltenden Gewichtslimite f\u00fcr Lastwagen im Jahr 2001 auf 34-Tonnen, und im Jahr 2005 auf 40-Tonnen vor, parallel zu einer starken Erh\u00f6hung der Strassenabgaben, die entscheidend zur verfassungsrechtlich gebotenen Verlagerung des G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene beitragen wird.</p><p>Ziel des <b>Personenverkehrsabkommens</b> ist die stufenweise Einf\u00fchrung der Freiz\u00fcgigkeit f\u00fcr alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Schweiz und der EU-Staaten. Der kontingentfreie Personenverkehr f\u00fcr erwerbst\u00e4tige Personen wird probeweise nach f\u00fcnf Jahren eingef\u00fchrt. Die Schweiz kann w\u00e4hrend weiteren sieben Jahren gegebenenfalls eine zu massive Einwanderung aus EU-Staaten unterbinden. Sie hat die M\u00f6glichkeit, die Kontingente befristet wieder einzuf\u00fchren. Verwirklicht wird der freie Personenverkehr nach zw\u00f6lf Jahren. Der Vertrag wird anf\u00e4nglich auf 7 Jahre G\u00fcltigkeit abgeschlossen. Ohne gegenteilige Entscheidung der Parteien wird er als-dann auf unbestimmte Zeit verl\u00e4ngert, bleibt jedoch k\u00fcndbar.</p><p>In der Botschaft werden nicht nur die sieben Vertr\u00e4ge zur gesamthaften Genehmigung vorgeschlagen, sondern auch landesrechtliche Massnahmen auf Gesetzesstufe. Es sind dies vorerst die aus Transparenzgr\u00fcnden notwendigen Gesetzesanpassungen in den Bereichen Landwirtschaft (1 Gesetz), Landverkehr (2 Gesetze) und Personenverkehr (12 Gesetze). Dazu geh\u00f6rt auch der Kreditbeschluss f\u00fcr das Forschungsabkommen. Ausserdem schl\u00e4gt der Bundesrat Begleitmassnahmen auf Gesetzesstufe in denselben 3 Bereichen vor, inklusive einen Kreditbeschluss f\u00fcr die F\u00f6rderung des kombinierten Verkehrs. Das Anwaltsgesetz, das ebenfalls Bestimmungen zur Umsetzung der Vertr\u00e4ge enth\u00e4lt, bildet Gegenstand einer separaten Botschaft.</p><p>Die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen haben zum Ziel, m\u00f6glichen Schwierigkeiten bei der Einf\u00fchrung der neuen Regeln entgegentreten zu k\u00f6nnen, ohne das positive Potential der neuen Freiheiten \u00fcberm\u00e4ssig einzuschr\u00e4nken. Die Auswirkungen auf die \u00f6ffentlichen Haushalte, insbesondere auf den Bundeshaushalt, werden rund 600 Millionen Franken j\u00e4hrlich betragen. Der Stellenwert der sieben Vertr\u00e4ge im Gesamtzusammenhang mit der vom Bundesrat entwickelten schweizerischen Integrationspolitik, namentlich die Gegen\u00fcberstellung von EU-Beitritt, EWR-Teilnahme und verschiedenen Formen des Alleingangs, ist im Integrationsbericht 1999 vom 3. Februar 1999 sowie in der Botschaft des Bundesrats zur Volksinitiative \"Ja zu Europa!\" / Gegenvorschlag vom 28. Januar 1999 ausf\u00fchrlich dargestellt.</p><p>F\u00fcr die Beratung im Parlament wurde die Vorlage wie folgt unterteilt: </p><p><b>1 Bundesbeschluss \u00fcber die Genehmigung der sektoriellen Abkommen </b></p><p><b>2 Lebensmittelgesetz </b></p><p><b>3 Bundesgesetz zum Abkommen \u00fcber den G\u00fcter- und Personenverkehr auf Schiene und </b></p><p><b>Strasse </b></p><p><b>4 Bundesgesetz zum Abkommen \u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit</b></p><p><b>5 Bundesbeschluss \u00fcber die Finanzierung der Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen </b></p><p><b>der EU im Bereich Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration </b></p><p><b>6 Landwirtschaftsgesetz </b></p><p><b>7 Verkehrsverlagerungsgesetz </b></p><p><b>8 Bundesgesetz \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer </b></p><p><b>9 Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen f\u00fcr die F\u00f6rderung des kombinierten Verkehrs </b></p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> genehmigte als Erstrat die dem fakultativen Referendum unterstellten bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU in der Gesamtabstimmung mit 144 zu 3 Stimmen bei 28 Enthaltungen. Im Unterschied zum Bundesrat soll jedoch im Ratifizierungsbeschluss ausdr\u00fccklich festgehalten werden, dass die Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit und die Ausdehnung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens auf k\u00fcnftige EU-Mitglieder eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses bed\u00fcrfen. Anschliessend schloss sich der <b>St\u00e4nderat</b> dieser Erg\u00e4nzung an und hiess das Vertragswerk in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen gut. </p><p>Die sieben bilateralen Abkommen \u00fcber den Personen-, Land- und Luftverkehr, \u00fcber Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse, \u00f6ffentliches Beschafffungswesen und Forschung, die nur gesamthaft gutgeheissen oder abgelehnt werden k\u00f6nnen, waren im <b>Nationalrat</b>kaum bestritten. Die meisten Redner teilten die Einsch\u00e4tzung, dass das Vertragswerk ausgewogen ist. Mit dem Inkrafttreten der Vertr\u00e4ge k\u00f6nnten wichtige Wettbewerbsnachteile der Wirtschaft gegen\u00fcber der EU abgebaut werden. Die damit verbundenen Wirkungen, wie etwa bei der Erweiterung des \u00f6ffentlichen Auftragswesens, er\u00f6ffne f\u00fcr die Schweiz neue wirtschaftliche Impulse. Die n\u00fcchterne Aufrechnung der Vor- und Nachteile zeige, dass die positiven Aspekte deutlich \u00fcberwiegen. Die Schweiz brauche dieses Abkommen, nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht, sondern auch aus politischen Gr\u00fcnden. Umstritten waren jedoch die flankierenden Massnahmen, mit denen Nachteile der Abkommen \u00fcber die Personenfreiz\u00fcgigkeit und den Landverkehr ausgeglichen werden sollen. Sprecher der Linken machten deutlich, dass die vom Bundesrat in Aussicht genommenen Massnahmen gegen Lohndumping das absolute Minimum darstellten, die vorgeschlagenen Massnahmen gegen die drohende Lastwagen-Flut nach der Zulassung von 40-T\u00f6nnern jedoch unzureichend seien. Von b\u00fcrgerlicher Seite wurde davor gewarnt, die mit den bilateralen Vertr\u00e4gen verbundene Liberalisierung durch \u00fcberrissene flankierende Massnahmen zunichte zu machen. Einzelinteressen der Umweltverb\u00e4nde und der Gewerkschaften d\u00fcrften nicht das nach langen und z\u00e4hen Verhandlungen erzielte Vertragswerk gef\u00e4hrden. </p><p>Zum Schluss der Debatte betonten Bundesrat Joseph Deiss und Bundesrat Pascal Couchepin, dass es zu dem bilateralen Vertragswerk innert n\u00fctzlicher Frist keine realistische Alternative gebe. Die Frage eines weitergehenden Integrationsschrittes werde damit \u00fcberhaupt nicht pr\u00e4judiziert. Ziehe man Bilanz, k\u00f6nne die Wirtschaft aus den besseren Rahmenbedingungen zweifellos Vorteile ziehen. Gerade f\u00fcr die Umsetzung des Land- und Personenverkehrsabkommens seien flankierende Massnahmen im Interesse des Ganzen unabdingbar. Einen Nichteintretensantrag der Schweizer Demokraten lehnte der Rat mit 171 zu 3 Stimmen ab. In der Detailberatung wurden Antr\u00e4ge, die Ratifizierung des Genehmigungsbeschlusses zwingend mit den flankierenden Massnahmen zu verkn\u00fcpfen bzw. den Ratifizierungsbeschluss obligatorisch zur Abstimmung zu bringen, abgelehnt. Angenommen wurden hingegen Forderungen, die Weiterf\u00fchrung des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens bzw. dessen Ausdehnung auf k\u00fcnftige EU-Mitglieder ausdr\u00fccklich einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu unterstellen.</p><p>In der Eintretensdebatte des <b>St\u00e4nderates </b>wurde die Meinung vertreten, dass die Gesamtheit der Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Schweiz neue Absatz- und Besch\u00e4ftigungsperspektiven er\u00f6ffne. F\u00fcr die flankierenden Massnahmen bestehe politischer Spielraum. Auch in Zukunft blieben diese anpassungsf\u00e4hig. Eintreten blieb unbestritten. In der konkreten Ausgestaltung des Genehmigungsbeschlusses folgte der St\u00e4nderat dem Erstrat. Dabei \u00fcbernahm er stillschweigend die vom Nationalrat eingef\u00fcgt Klausel, wonach eine Weiterf\u00fchrung der Personenfreiz\u00fcgigkeit und deren Erweiterung auf neue EU-Mitglieder dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist.</p><p><b>Verkehr </b></p><p>Gem\u00e4ss Beschluss des <b>Nationalrates</b> sollen aufgrund des neuen Verlagerungsgesetzes sp\u00e4testens nach Er\u00f6ffnung des Gotthardtunnels, also im Jahre 2013, nur noch 650 000 Lastwagen die Alpen queren d\u00fcrfen. Der <b>St\u00e4nderat </b>hingegen verzichtete darauf, einen verbindlichen Termin f\u00fcr das Verlagerungsziel festzuschreiben; allenfalls soll jedoch der Bundesrat notwendige Massnahmen treffen k\u00f6nnen. Den kombinierten Verkehr will der <b>Nationalrat </b>mit 3300 und der <b>St\u00e4nderat</b>mit 2850 Millionen Franken f\u00f6rdern. </p><p>Ausgehend davon, dass aufgrund des Landverkehrsabkommen das Schweizer Strassennetz bis zur Inbetriebnahme einer zus\u00e4tzlichen Belastung ausgesetzt sein wird, schl\u00e4gt der Bundesrat flankierende Massnahmen vor, wobei die marktwirtschaftlichen Instrumente zur Verlagerung des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene im Zentrum stehen. Am meisten umstritten im <b>Nationalrat</b>war die Kernfrage, bis zu welchem Zeitpunkt der G\u00fcterschwerverkehr auf j\u00e4hrlich 650 000 alpenquerenden Fahrten zu reduzieren sei. Die Kommissionsmehrheit pl\u00e4dierte vergeblich daf\u00fcr, das Verlagerungsziel sei bereits 2007, nach Er\u00f6ffnung des L\u00f6tschbergtunnels, zu erreichen. Mit 93 zu 88 Stimmen obsiegte die Kommissionsminderheit, die mit dem Bundesrat die Auffassung vertrat, dass das Verlagerungsziel erst nach der Er\u00f6ffnung der Neat-Achse Gotthard, d. h. etwa im Jahre 2013, erreicht werden k\u00f6nne. Ein Antrag, das Verlagerungsziel nur f\u00fcr den von Grenze zu Grenze rollenden Transitverkehr vorzuschreiben, wurde dagegen mit 118 zu 63 Stimmen verworfen. Ein auf Transitfahrten beschr\u00e4nktes Massnahmengesetz werde von der EU als diskriminierend abgelehnt, hatte Bundesrat Moritz Leuenberger zuvor gewarnt. Gutgeheissen mit 97 zu 68 Stimmen wurde jedoch ein Minderheitsantrag, der das Diskriminierungsverbot schweizerischer Transporteure ausdr\u00fccklich im Gesetz verankern will. Zudem genehmigte der Nationalrat eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes und schrieb in Abweichung vom Bundesrat das Nachtfahrverbot von 22 Uhr bis 5 Uhr und das Sonntagsfahrverbot in den entsprechenden Erlass. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Verkehrsverlagerungsgesetz mit 115 zu 15 Stimmen zu. </p><p>Beim Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen zur F\u00f6rderung des Bahnverkehrs folgte der <b>Nationalrat</b> seiner Kommission und erh\u00f6hte den vom Bundesrat vorgesehenen Subventionsrahmen f\u00fcr die Jahre 2000 bis 2010 von 2850 auf 3300 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung passierte der entsprechende Finanzierungsbeschluss mit 126 zu 29 Stimmen. In Abweichung vom Nationalrat beschloss der <b>St\u00e4nderat</b> mit 25 zu 19 Stimmen, dass das Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten m\u00f6glichst rasch, und zwar ohne Nennung einer Jahreszahl zu erreichen sei. Falls dieses Verlagerungsziel gef\u00e4hrdet erscheint, soll der Bundesrat Zwischenschritte f\u00fcr die Verlagerung festlegen und ferner u. U. die notwendigen Massnahmen treffen. Diese Erg\u00e4nzung blieb unbestritten. Damit soll mit Blick auf das Verlagerungsziel der Bundesrat gezwungen werden, die Verkehrslage laufend zu beurteilen und allenfalls einzugreifen. In der Gesamtabstimmung wurde das Verkehrsverlagerungsgesetz vom St\u00e4nderat mit 36 zu 0 Stimmen angenommen.</p><p>Im Unterschied zum Nationalrat bewilligte der <b>St\u00e4nderat</b>mit 27 zu 12 Stimmen 2850 statt 3300 Millionen Franken zur F\u00f6rderung des Schienenverkehrs. Die Ratsmehrheit war der Auffassung, es sei nicht sinnvoll, Mittel auf Vorrat zu sprechen. Ein gewisser Druck auf die Bahnen, konkurrenzf\u00e4higer zu werden, w\u00fcrde so weggenommen. Abgesehen davon k\u00f6nnten im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung jederzeit die Mittel wieder aufgestockt werden. In der Gesamtabstimmung hiess der St\u00e4nderat den Finanzierungsbeschluss mit 36 zu 0 Stimmen gut.</p><p><b>Freier Personenverkehr </b></p><p>Gem\u00e4ss Beschluss des <b>St\u00e4nderates</b> sollen Mindestl\u00f6hne in befristeten Normalarbeitsvertr\u00e4gen festgelegt werden k\u00f6nnen, wenn die L\u00f6hne \"deutlich und mehrfach in missbr\u00e4uchlicher Weise\" unterboten werden und kein Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestl\u00f6hnen vorliegt. Demgegen\u00fcber folgte der <b>Nationalrat</b> dem Bundesrat, wonach Mindestl\u00f6hne mittels unbefristetem Normalarbeitsvertrag festgelegt werden k\u00f6nnen, wenn \"die L\u00f6hne wiederholt und in missbr\u00e4uchlicher Weise\" unterboten werden.</p><p>\u00dcber die Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen zur Verhinderung des bef\u00fcrchteten Lohndumpings im Bereich des Personenverkehrs wurde in beiden Kammern heftig gestritten. Bei der \u00c4nderung des OR im Bereich der Normalarbeitsvertr\u00e4ge \u00fcbernahm der <b>St\u00e4nderat</b> mit klarem Mehr einen Kompromissantrag, wonach f\u00fcr den Erlass von Mindestl\u00f6hnen ein \"deutliches, mehrfaches und missbr\u00e4uchliches\" Unterbieten verlangt werden soll. Der von der Kommission vorgeschlagene Begriff \"rechts-missbr\u00e4uchlich\" wurde somit vom Plenum nicht \u00fcbernommen. Bei Missbr\u00e4uchen soll die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen analog den Missbrauchsvoraussetzungen beim Normalarbeitsvertrag m\u00f6glich sein, und zwar \u00fcber Bestimmungen betreffend \"minimale Entl\u00f6hnung und die ihr entsprechende Arbeitszeit\". Im Fall eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung eines Gesamtarbeitsvertrages bei missbr\u00e4uchlichen Lohn-unterbietungen soll das Arbeitnehmerquorum von 50 Prozent beibehalten werden. Mit dem Argument, eine Absenkung sowohl des Arbeitgeber- wie des Arbeitnehmerquorums auf 30 Prozent laufe auf eine undemokratische Lohnfestlegung durch eine Minderheit von Interessierten hinaus, setzte sich die Kommissionsminderheit knapp mit 21 zu 20 Stimmen durch. Einigen Diskussionsstoff lieferten auch die tripartiten Kommissionen. Im Gegensatz zum Bundesratsvorschlag sollen diese Kommissionen mit den betroffenen Arbeitgebern eine direkte Verst\u00e4ndigung innert zweier Monate suchen, bevor sie Mindestl\u00f6hne in einem Normalarbeitsvertrag beantragen (26 zu 11 Stimmen). F\u00fcr das Zustandekommen von Beschl\u00fcssen des tripartiten Gremiums braucht es das einfache Mehr aller Stimmen. Die mit 22 zu 17 Stimmen unterlegene Kommissionsmehrheit wollte hierf\u00fcr die mehrheitliche Zustimmung sowohl der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite, was einem faktischen Vetorecht von Seiten der Arbeitgeber entsprochen h\u00e4tte. In der Gesamtabstimmung genehmigte der St\u00e4nderat die flankierenden Massnahmen zum Abkommen \u00fcber den freien Personenverkehr mit 32 zu 0 Stimmen.</p><p>Bei der Frage, welche Voraussetzungen gegeben sein m\u00fcssen, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden einen Normalarbeitsvertrag mit Mindestl\u00f6hnen erlassen k\u00f6nnen, folgte der <b>Nationalrat </b>Bundesrat und Kommission. Demnach soll es f\u00fcr ein Eingreifen gen\u00fcgen, wenn die branchen\u00fcblichen L\u00f6hne \"wiederholt in missbr\u00e4uchlicher Weise\" unterboten werden. Die st\u00e4nder\u00e4tliche Version ,,deutlich und mehrfach in missbr\u00e4uchlicher Weise\" unterlag mit 114 zu 57 Stimmen. Bei den Vorgaben zu den tripartiten Kommissionen folgte der Zweitrat durchwegs der Linie des St\u00e4nderates. Hingegen folgte der Nationalrat bei der erleichterten Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen dem Bundesrat und setzte die erforderlichen Quoren auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jeweils auf 30 Prozent (116 zu 63 Stimmen). Die flankierenden Massnahmen zum Abkommen \u00fcber den freien Personenverkehr mit der EU wurden vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 19 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>Differenzbereinigung zu den flankierenden Massnahmen</b></p><p><b>Freier Personenverkehr</b></p><p>In der Differenzbereinigung erkl\u00e4rte sich der <b>Nationalrat</b> stillschweigend damit einverstanden, die Normalarbeitsvertr\u00e4ge f\u00fcr Mindestl\u00f6hne jeweils zu befristen. Auf den Zusatz betreffend Definition von Mindestl\u00f6hnen verzichtete er mit 88 zu 80 Stimmen. Bei der erleichterten Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen im Falle von Lohndumping hielt die Grosse Kammer jedoch mit 108 zu 63 Stimmen am Arbeitnehmerquorum von 30 Prozent fest. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hatte sich zuvor mit 21 zu 18 Stimmen f\u00fcr ein entsprechendes Quorum von 50 Prozent ausgesprochen. </p><p>Da der <b>Nationalrat</b> im Bereinigungsverfahren bei den flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping in wichtigen Punkten, wie insbesondere Vorrang des Gesamtarbeitsvertrages vor einem Normalarbeitsvertrag und Befristung des Normalarbeitsvertrages, nachgegeben hatte, stimmte der <b>St\u00e4nderat</b> mit 23 zu 13 Stimmen dem f\u00fcr die erleichterte Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen erforderlichen Arbeitnehmerquorum von 30 Prozent ebenfalls zu. </p><p></p><p><b>Verkehr</b></p><p>Beim Verlagerungsgesetz folgte der <b>St\u00e4nderat</b> mit 22 zu 18 Stimmen der Kompromissformel des Nationalrates. Demnach soll die aus dem Alpenschutzartikel resultierende Zielgr\u00f6sse von maximal </p><p>650 000 alpenquerenden Lastwagenfahrten m\u00f6glichst bald, sp\u00e4testens aber zwei Jahre nach Er\u00f6ffnung des L\u00f6tschberg-Basistunnels, erreicht werden. Beim Zahlungsrahmen zur F\u00f6rderung des Bahng\u00fcterverkehrs ist der St\u00e4nderat jedoch nicht von seiner Position abger\u00fcckt. Ohne Diskussion hat er daran festgehalten, hierf\u00fcr - wie vom Bundesrat vorgeschlagen - 2850 Millionen Franken bereitzustellen. Der <b>Nationalrat</b> hatte vorher mit 92 zu 75 Stimmen 3300 Millionen beschlossen.</p><p>Nachdem der St\u00e4nderat zum Verlagerungsziel 2009 des Nationalrates Ja gesagt hatte, hat nunmehr der <b>Nationalrat</b> bei den umstrittenen Bahnsubventionen mit 81 zu 77 Stimmen der Kleinen Kammer nachgegeben und ebenfalls 2850 Millionen beschlossen. Dabei wurde argumentiert, der Bundesrat m\u00fcsse ohnehin weitere Mittel beantragen, falls das angestrebte Verlagerungsziel 2009 nicht erreicht werde. </p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 mit 67,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(939340800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235744777)\/","SubmissionDate":"\/Date(930096000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4520,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}