{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990036,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19990036,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.036","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strassenverkehrsgesetz (SVG). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 31. M\u00e4rz 1999 zur \u00c4nderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)","InitialSituation":"<p>Der Entwurf zur Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) enth\u00e4lt ein Massnahmenpaket zur Erh\u00f6hung der Verkehrssicherheit. Die Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen hat sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert, aber es besteht weiterhin Handlungsbedarf. Noch zu viele Menschen verlieren bei einem Verkehrsunfall ihr Leben oder werden schwer verletzt. Die Massnahmen der vorliegenden Revision setzen beim Risikofaktor Mensch an:</p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>1.       </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Eine bessere Fahrausbildung soll dazu verhelfen, dass diejenige Gruppe von Fahrzeugf\u00fchrern und -f\u00fchrerinnen, die die h\u00f6chste Unfallbeteiligung aufweist, sich k\u00fcnftig sicherer in den Verkehr einf\u00fcgen kann. R\u00fccksichtsvolles, risikoverminderndes Verhalten soll auch dadurch gef\u00f6rdert werden, dass verkehrsgef\u00e4hrdende Verkehrsregelverletzungen mit einschneidenden Konsequenzen - bis zur Annulierung der Fahrberechtigung - geahndet werden. Mit der Einf\u00fchrung der Zweiphasenausbildung m\u00fcssen sich alle Neulenker und Neulenkerinnen nach der F\u00fchrerpr\u00fcfung obligatorisch weiterbilden. W\u00e4hrend dieser zweiten Ausbildungsphase soll insbesondere der Verkehrssinn weiterentwickelt werden. Der F\u00fchrerausweis, der nur noch auf Probe abgegeben wird, kann erst nach einer dreij\u00e4hrigen Bew\u00e4hrungsfrist definitiv erworben werden. </p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>2.       </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Gegen Personen, die wegen Alkohol-, Bet\u00e4ubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss fahrunf\u00e4hig sind, soll wirksamer vorgegangen werden k\u00f6nnen. Zur besseren Entdeckung von angetrunkenen Fahrzeugf\u00fchrern und -f\u00fchrerinnen sollen  Atemluftkontrollen auch ohne Anzeichen von Angetrunkenheit durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. F\u00fcr Personen, die unter dem Verdacht von Bet\u00e4ubungs- oder Arzneimitteleinfluss stehen, werden gesamtschweizerisch einheitliche Untersuchungsmassnahmen eingef\u00fchrt. Der Bundesrat soll festlegen k\u00f6nnen, nach Einnahme welcher Substanzen und bei welchen Konzentrationen im Blut eine Person als in jedem Fall fahrunf\u00e4hig gilt (Festlegen eines Grenzwertes). Betreffend Sanktionen wird Fahren unter Bet\u00e4ubung- und Arzneimitteleinfluss dem Fahren in angetrunkenem Zustand mit einer qualifizierten Blutalkoholkonzentralion gleichgestellt.</p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>3.       </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Fahrzeugf\u00fchrer und -f\u00fchrerinnen, die innert bestimmter Fristen wiederholt verkehrsgef\u00e4hrdende Widerhandlungen begehen, werden h\u00e4rter angefasst. Es werden gesamtschweizerisch einheitliche Mindesttarife f\u00fcr die Anordnung von Administrativmassnahmen festgelegt, die f\u00fcr den Wiederholungsfall stufenweise versch\u00e4rft werden und bis zum unbefristeten F\u00fchrerausweisentzug f\u00fchren (sog. Kaskadensystem). </p></td></tr></table><p>Der Entwurf enth\u00e4lt ausserdem Bestimmungen zur Anpassung an das Recht der Europ\u00e4ischen Union:</p><table><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Der Bundesrat kann bei Vorliegen einer ausl\u00e4ndischen Fahrzeugtypengenehmigung, die auf der Grundlage gleichwertiger Vorschriften erteilt worden ist, auf die Erteilung einer schweizerischen Typengenehmigung verzichten, muss aber daf\u00fcr sorgen, dass die Bundes- und die Kantonsbeh\u00f6rden dennoch die f\u00fcr ihre \u00f6ffentlichen Aufgaben ben\u00f6tigten Fahrzeugdaten erhalten. Um diese Bedingung zu erf\u00fcllen, wird der Bundesrat auch bei Fahrzeugen mit EU-Gesamtgenehmigung die Daten der Fahrzeugtypen weiterhin zentral durch das Bundesamt f\u00fcr Strassen (ASTRA) erfassen und den Kantons- und Bundesbeh\u00f6rden mit dem bestehenden EDV-System TARGA online zur Verf\u00fcgung stellen. Dadurch f\u00fchrt die Neuerung im Unterschied zum Vernehmlassungsentwurf zu keinem Mehraufwand f\u00fcr die Kantone und das Fahrzeuggewerbe.  </p></td></tr><tr><td width=\"20pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>-          </p></td><td width=\"480pt\" colspan=\"0\" rowspan=\"0\" valign=\"top\"><p>Der Bundesrat kann auf den Umtausch des F\u00fchrerausweises bei Wohnsitzwechsel interkantonal und international verzichten. Damit die neue Wohnsitzbeh\u00f6rde \u00fcber die notwendigen Informationen verf\u00fcgt und die Kontrolle von F\u00fchrerausweisentz\u00fcgen erleichtert wird, f\u00fchrt der Bundesrat ein gesamtschweizerisches Fahrberechtiguntgsregister ein. </p></td></tr></table><p>In den Entwurf sind noch einzelne weitere Anliegen aufgenommen worden: die \u00dcbertragung der Kompetenz zur Anordnung von \u00f6rtlich begrenzten Verkehrsmassnahmen auf Nationalstrassen 1. und 2. Klasse von den Kantonen auf den Bund, die \u00dcbertragung der Rechtsprechungskompetenz im Bereich der \u00f6rtlichen Verkehrsanordnungen vom Bundesrat aufs Bundesgericht bzw. auf eine Rekurskommission, die Aufhebung der Erm\u00e4chtigung der Kantone zur Ver\u00f6ffentlichung des Fahrzeughalterverzeichnisses, die Aufl\u00f6sung der st\u00e4ndigen Strassenverkehrskommission sowie die Schaffung gesetzlicher Grundlagen f\u00fcr die Koordination der Verkehrsinformation.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. In der Detailberatung gaben vor allem folgende Neuerungen des Strassenverkehrsgesetzes Anlass zur Diskussion: </p><p>Zweiphasige Fahrausbildung: Namens der Kommissionsmehrheit beantragte Hans Hofmann (V, ZH), den F\u00fchrerschein unbefristet nur zu erteilen, wenn nach der Fahrpr\u00fcfung w\u00e4hrend einer dreij\u00e4hrigen Probezeit an Weiterbildungskursen teilgenommen wurde. Die Kurse sollen das Risikobewusstsein in Theorie und Praxis sch\u00e4rfen. Im Namen einer Minderheit der Kommission wandte sich Hans Hess (R, OW) gegen obligatorische Weiterbildungskurse f\u00fcr Neulenkerinnen und Neulenker. Der Antrag Hess wurde mit 24 zu 9 Stimmen abgelehnt. </p><p>Ausweisentzug: Mit der Revision des SVG sollen Wiederholungst\u00e4ter h\u00e4rter angefasst werden. Stufenweise werden versch\u00e4rfte Mindeststrafen angedroht, die vom ein- \u00fcber den dreimonatigen bis zum unbefristeten F\u00fchrerausweisentzug gehen k\u00f6nnen. Franz Wicki (C, LU) stellte in diesem Kontext den Antrag, f\u00fcr Berufschauffeure eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Dauer des Ausweisentzuges sei bei dieser Gruppe von Fahrzeuglenkern flexibel festzulegen, da mit dem fehlenden F\u00fchrerausweis bei den Betroffenen die Existenzfrage gestellt werde. Die Mindestentzugsdauer sollte gem\u00e4ss dem Antrag Wicki unterschritten werden k\u00f6nnen, ausser bei Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Bet\u00e4ubungsmitteleinfluss. Auch bei Fahrerflucht und Fahren trotz Ausweisentzug soll es keine flexible Regelung geben. Bundesrat Leuenberger ersuchte den Rat, den Antrag Wicki abzulehnen. Er bringe ein subjektives Element ins Gesetz. Das Massnahmensystem soll alle Fahrzeuglenker gleich behandeln, auch wenn sie subjektiv aus v\u00f6llig verschiedenen Ursachen dazu kommen, eine Regel zu verletzen. Der Antrag Wicki wurde jedoch mit 16 zu 15 Stimmen angenommen. </p><p>Alkoholgrenzwert:Gem\u00e4ss Kommission sollte weiterhin der Bundesrat festlegen, ab welcher Blutalkoholkonzentration Fahrunf\u00e4higkeit im Sinne des Gesetzes angenommen wird. Hansruedi Stadler (C, UR) wollte mit einem Einzelantrag den Alkoholgrenzwert von der Bundesversammlung festlegen lassen. Sein Antrag wurde mit 20 zu 15 Stimmen abgelehnt. </p><p>Halterverzeichnis: Die Kommissionsmehrheit sprach sich daf\u00fcr aus, an der Ver\u00f6ffentlichung des Halterverzeichnisses von Fahrzeugen festzuhalten. Sie sehe keine Gefahr des Missbrauchs und keine Verletzung des Daten- und Pers\u00f6nlichkeitsschutzes. Pierre-Alain Gentil (S, JU) opponierte namens einer Kommissionsminderheit gegen die Ver\u00f6ffentlichung dieser Register. Die Gefahr des Datenmissbrauchs sei zu gross. Auch Bundesrat Leuenberger wollte aus diesem Grunde von einer Ver\u00f6ffentlichung absehen. Mit 22 zu acht Stimmen hielt der Rat an der Ver\u00f6ffentlichung der Register fest. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der St\u00e4nderat die Revision des SVG einstimmig. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde zuerst ein Nichteintretensantrag von Ulrich Giezendanner (V, AG) mit 124 zu 30 Stimmen abgelehnt. Bei der zweistufigen Fahrausbildung beantragte eine Kommissionsmehrheit, die Weiterbildungspflicht auf jene Lenker zu beschr\u00e4nken, die w\u00e4hrend der Probezeit wegen einer Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften mindestens verwarnt wurden. Eine Minderheit der Kommission wollte wie der Bundesrat und der St\u00e4nderat, dass alle Neulenker w\u00e4hrend der dreij\u00e4hrigen Probezeit Kurse in risikobewusstem Fahren absolvieren sollten. Das Plenum folgte knapp mit 74 zu 72 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und schr\u00e4nkte damit die Weiterbildungspflicht ein. Im Gegensatz zum St\u00e4nderat beschloss die grosse Kammer mit 84 zu 66 Stimmen, die Kompetenz f\u00fcr die Festlegung der Promillegrenze dem Parlament zu \u00fcbertragen. Die Bundesversammlung soll in einer nicht dem Referendum unterstellten Verordnung k\u00fcnftig festlegen, ab welcher Blutalkoholkonzentration nicht mehr gefahren werden darf. Der Rat lehnte es jedoch ab, die geltenden 0,8 Promille im SVG festzuschreiben und verwarf den entsprechenden Minderheitsantrag von Peter F\u00f6hn (V, SZ) mit 84 zu 68 Stimmen. Pia Hollenstein (G, SG) wandte sich im Namen einer Kommissionsminderheit gegen den Beschluss des St\u00e4nderates, einen nicht qualifizierten Blutalkoholgehalt von unter 0,8 Promille als leichte Widerhandlung einzustufen. Der St\u00e4nderat wollte, dass bei einer Blutalkoholkonentration zwischen 0,5 und 0,8 Promille von einem F\u00fchrerausweisentzug abgesehen wird, wenn keine zus\u00e4tzlichen verkehrsgef\u00e4hrdenden Handlungen hinzukommen. Mit 79 zu 75 Stimmen schloss sich das Plenum dem St\u00e4nderat an. Fast die H\u00e4lfte der Kommission wollte beim F\u00fchrerausweisentzug bei Berufschauffeuren eine Sonderregelung des St\u00e4nderates \u00fcbernehmen. F\u00fcr diese Fahrzeuglenker sollte die Mindestdauer des Ausweisentzuges herabgesetzt werden k\u00f6nnen, wenn sie lediglich eine mittelschwere Widerhandlung gegen das SVG begehen. Das Plenum verzichtete jedoch mit 83 zu 50 Stimmen auf diese Sonderregelung. Eine weitere Kommissionsminderheit wollte mit dem Bundesrat eine Verdoppelung des so genannten dauernden Fahrzeugausweisentzugs auf zehn Jahre. Die Mehrheit hielt mit dem St\u00e4nderat an der geltenden f\u00fcnfj\u00e4hrigen Frist fest. Abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag, die Taxifahrer von der Pflicht zur Einrichtung eines Fahrtenschreibers zu befreien. Der Antrag einer links-gr\u00fcnen Kommissionsminderheit, Tempo 30 in Wohnquartieren sowie f\u00fcr Strassen mit \u00fcberdurchschnittlicher Unfallh\u00e4ufigkeit und L\u00e4rmimmissionen im SVG zu verankern, wurde vom Plenum auch nicht angenommen. Erfolg hatte Odilo Schmid (C, VS) mit seinem Antrag, dem Bundesrat mit einem neuen Artikel (53a) die Kompetenz zu verkehrslenkenden Massnahmen nicht nur im Transitverkehr, sondern auf dem gesamten \u00fcbergeordneten Strassennetz und f\u00fcr alle Fahrzeugkategorien einzur\u00e4umen - dies vor dem Hintergrund der h\u00e4ufigen Stausituationen. Sein Antrag wurde mit 83 zu 55 stimmen angenommen. Eine b\u00fcrgerliche Kommissionminderheit wandte sich gegen fl\u00e4chendeckende Atem-Alkoholproben, die k\u00fcnftig auch ohne Anzeichen von Trunkenheit m\u00f6glich sein sollen. Bundesrat Leuenberger wies auf die pr\u00e4ventive Wirkung solcher Kontrollen hin und erinnerte den Rat auch daran, die verdachtsfreie Atemluftkontrolle sei mit einer vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion ausdr\u00fccklich verlangt worden. Das Plenum stimmte mit 76 zu 54 Stimmen der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 70 zu 33 Stimmen bei 13 Enthaltungen genehmigt. </p><p>Wie der Nationalrat beschloss der <b>St\u00e4nderat</b> bei der Bereinigung der Differenzen<b>,</b> dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze zu entziehen und sie dem Parlament zu \u00fcbertragen. Der Entscheid fiel mit 20 zu 14 Stimmen. In der Erstberatung hatte die Kleine Kammer noch mit 20 zu 15 Stimmen dem Bundesrat die Kompetenz zugesprochen, die Promillegrenze senken zu d\u00fcrfen. An der obligatorischen dreij\u00e4hrigen Weiterbildungspflicht f\u00fcr alle Neulenker hielt die Kleine Kammer fest. Diesem Entscheid stimmte schliesslich auch der <b>Nationalrat </b>in der Wintersession 2001 zu. Die Grosse Kammer erkl\u00e4rte sich auch mit der vom St\u00e4nderat ins SVG eingef\u00fcgten Bestimmung einverstanden, nach welcher der Bundesrat beim Auftreten von schweren Verkehrst\u00f6rungen auf dem Strassennetz von nationaler Bedeutung Verkehrslenkungsmassnahmen anordnen kann. In der  dritten Beratungsrunde folgte der St\u00e4nderat bei zwei letzten Differenzen dem Nationalrat.</p><p>In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat der \u00c4nderung des Strassenverkehrsgesetzes mit 157 zu 13 Stimmen zu. Der St\u00e4nderat nahm die Vorlage einstimmig an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1008288000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"III","Modified":"\/Date(1770754681500)\/","SubmissionDate":"\/Date(922838400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}