{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19990059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.059","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\"F\u00fcr eine freie Arzt- und Spitalwahl\". Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 14. Juni 1999 zur Volksinitiative \"F\u00fcr eine freie Arzt- und Spitalwahl\"","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr eine freie Arzt- und Spitalwahl\" will dem bestehenden Artikel\u00a034bis BV einen dritten Absatz anf\u00fcgen. In diesem soll das Recht der Patientinnen und Patienten auf die freie Wahl des Leistungserbringers innerhalb der ganzen Schweiz und die Kosten\u00fcbernahme durch die obligatorische Krankenpflege- bzw. Unfallversicherung festgehalten werden. Schon heute ist die Wahlfreiheit der Versicherten sowohl im Bereich der Krankenversicherung als auch in jenem der Unfallversicherung gew\u00e4hrleistet, wenn auch mit gewissen Einschr\u00e4nkungen. Es versteht sich von selbst, dass die Wahlfreiheit nicht unbesehen von der fachlichen Qualifikation der Personen und Institutionen G\u00fcltigkeit haben kann. In der Unfallversicherung wirken sich die zus\u00e4tzlichen organisatorischen Anforderungen, welchen die Leistungserbringer unterliegen, f\u00fcr die Versicherten in der Praxis kaum aus. In der Krankenversicherung hingegen ist die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten auf die zugelassenen Spit\u00e4ler beschr\u00e4nkt. Dies bedeutet, dass ein Spital der von einem oder mehreren Kantonen gemeinsam aufgestellten Planung entsprechen muss; private Tr\u00e4gerschaften sind angemessen zu ber\u00fccksichtigen. Die Initiative \"f\u00fcr eine freie Arzt- und Spitalwahl\" fordert nun eine vollst\u00e4ndig freie Spitalwahl. Die Annahme der Initiative h\u00e4tte zur Folge, dass die Planungspflicht der Kantone obsolet w\u00fcrde und dass ein im Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) vorgesehenes Instrument zur Kosteneind\u00e4mmung - laut Botschaft vom 6. November 1991 ein Schwerpunkt der Totalrevision (BBl 1992 I 96) - dahinfiele. Die Wahlm\u00f6glichkeit der Versicherten steht in engem Zusammenhang damit, inwieweit eine Behandlung von der Versicherung \u00fcbernommen wird. Die Initianten fordern namentlich einen Beitrag der obligatorischen Versicherung bei der Behandlung auch in ausserkantonalen Spit\u00e4lern und in Privatspit\u00e4lern. Bez\u00fcglich der Kosten\u00fcbernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung bestanden nach der Einf\u00fchrung des KVG gewisse Unsicherheiten. Das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht hat in einem Entscheid Ende 1997 nunmehr festgehalten, dass es f\u00fcr die Kosten\u00fcbernahmepflicht des Wohnkantons und des Versicherers im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung bei einem medizinisch indizierten ausserkantonalen Spitalaufenthalt nicht darauf ankommt, in welcher Abteilung eines \u00f6ffentlichen oder \u00f6ffentlich subventionierten Spitals sich eine versicherte Person tats\u00e4chlich aufh\u00e4lt. Damit ist das Anliegen der Initiative in einem wesentlichen Umfang schon heute erf\u00fcllt. Bei Behandlungen zu Lasten der Unfallversicherung wird der geforderte Beitrag ohnehin entrichtet. Keine Kosten\u00fcbernahmepflicht der Krankenversicherung besteht hingegen bei der Behandlung in Spit\u00e4lern, welche nicht in einer von einem oder mehreren Kantonen erstellten Planung aufgef\u00fchrt sind; damit die entsprechenden Kosten gedeckt werden, ist das Bestehen einer Zusatzversicherung erforderlich. Die Annahme der Initiative w\u00fcrde somit eine Verschiebung von Finanzlasten von der Zusatzversicherung auf die Grundversicherung bewirken. Da im Weiteren das in Bezug auf die Kosteneind\u00e4mmung im Vordergrund stehende Instrument, die Spitalplanung, seine Wirkung verl\u00f6re, ist mit einer Mehrbelastung der Krankenversicherung zu rechnen, welche entsprechende Pr\u00e4miensteigerungen zur Folge h\u00e4tte. In welchem Ausmass diese Entwicklung die Kosten- bzw. Pr\u00e4mienentwicklung beeinflussen w\u00fcrde, ist zur Zeit nicht absehbar. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Initiative.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde die Stossrichtung der Initiative in den b\u00fcrgerlichen Reihen zwar begr\u00fcsst. Ob aber der Abschied von den bestehenden Steuerungsinstrumenten - Spitalplanung und Spitallisten - tats\u00e4chlich zu mehr Wettbewerb f\u00fchren w\u00fcrde, war auch aus liberaler Optik umstritten. Christine Egerszegi (R, AG) gab zu bedenken, dass der Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht frei sei, weil die Anbieter (\u00c4rzte und Spit\u00e4ler) das Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis bestimmen und nicht die Kunden (Patientinnen und Patienten). Zudem w\u00fcrde die Initiative zu einem unverantwortlichen Kostenschub f\u00fchren. Auch die Vertreterin der SP-Fraktion, Stephanie Baumann (S, BE), bef\u00fcrchtete, dass mit der Annahme der Initiative die Sparanstrengungen im Zusammenhang mit der Spitalplanung und dem Abbau von \u00dcberkapazit\u00e4ten im station\u00e4ren Bereich, welche nun langsam zu greifen beginnen, wieder zunichte gemacht w\u00fcrden. Der Rat war sich einig, dass M\u00e4ngel in der Krankenversicherung auf Gesetzesstufe zu beheben seien. Die Neuordnung der Spitalfinanzierung ist Gegenstand der zweiten Etappe der ersten KVG-Teilrevision. Bundesr\u00e4tin Ruth Dreifuss versicherte, dass ihr Departement bis zum Sommer 2000 konkrete Vorschl\u00e4ge pr\u00e4sentieren werde. Dabei w\u00fcrden auch verschiedene Forderungen der Initiative aufgegriffen. Guido Z\u00e4ch (C, AG), Chefarzt des Paraplegiker-Zentrums Nottwil und Mitglied des Initiativkomitees, beantragte R\u00fcckweisung an die Kommission und die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags im Rahmen der KVG-Revision. Der Antrag, unterst\u00fctzt von der CVP-, der Evangelisch und Unabh\u00e4ngigen- und Teilen der SVP-Fraktion, wurde mit 95 zu 72 Stimmen abgelehnt. Die Initiative selber wurde anschliessend mit 154 zu 10 Stimmen klar verworfen. </p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> erkl\u00e4rte die Kommissionssprecherin Christine Beerli (R, BE), dass die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit urspr\u00fcnglich die Initiative gleichzeitig mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes zum Thema Spitalfinanzierung behandeln wollte. Es sei jedoch nicht gelungen, die Vorbereitungen f\u00fcr diese KVG-Teilrevision so weit voranzutreiben, dass das Gesch\u00e4ft bereits in der Sommersession 2001 h\u00e4tte behandelt werden k\u00f6nnen. Andererseits laufe die gesetzliche Frist f\u00fcr die Behandlung der Initiative in diesem Juni ab, weshalb sie jetzt auf der Traktandenliste stehe. Die Kommission sei der Ansicht, dass viele berechtigte Anliegen der Initiative in die KVG-Revision aufgenommen werden k\u00f6nnen. Allerdings berge der Initiativtext auch Gefahren, namentlich sei eine Spitalplanung nicht mehr m\u00f6glich. Der Rat folgte darauf ohne Diskussion dem einstimmigen Kommissionsantrag und dem Bundesrat und lehnte die Initiative mit 28 zu null Stimmen ab.</p><p></p><p>Die Volksinitiative \"f\u00fcr eine freie Arzt- und Spitalwahl\" wurde am 24.07.2001 zur\u00fcckgezogen (BBl 2001 3411).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(993168000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":"I","Modified":"\/Date(1770754741907)\/","SubmissionDate":"\/Date(929318400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}