{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19990408,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19990408,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.408","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erg\u00e4nzung des Nationalstrassennetzes","Description":null,"InitialSituation":"<p>Die parlamentarische Initiative verlangt, der Anhang zum Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz vom 21. Juni 1960 sei dahingehend zu erg\u00e4nzen, dass die Kantonsstrasse durch das Pr\u00e4ttigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse 2./3. Klasse) aufgenommen wird.</p><p>Die Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates kam bei der Vorpr\u00fcfung der parlamentarischen Initiative zum Ergebnis, die darin angesprochene Problematik des Ausbaus der Zufahrtsstrasse zum Vereinatunnel stelle einen Sonderfall dar, der einer n\u00e4heren Pr\u00fcfung bed\u00fcrfe. Zwar sei die Kommission nach wie vor der Meinung, bei der Fertigstellung und beim Ausbau des Nationalstrassennetzes m\u00fcsse eine Gesamtschau vorgenommen werden und es d\u00fcrften grunds\u00e4tzlich nicht Einzelfalll\u00f6sungen angestrebt werden, welche andere, ebenso berechtigte Begehren ausser Acht lassen. Die Kommission unterst\u00fctze im Grundsatz die vom Bundesrat beschlossene Priorit\u00e4tenordnung beim Nationalstrassenbau und halte fest, dass die Fertigstellung des bereits geplanten Nationalstrassennetzes nicht in Frage gestellt werden d\u00fcrfe. Die Kommission teilte allerdings die Meinung des Initianten, der Kanton Graub\u00fcnden befinde sich in einer besonderen Situation. Die Nettoverkehrslasten dieses Gebirgskantons seien auf Grund des ausgedehnten Strassennetzes sowie des geringen Nationalstrassenanteils unbestrittenermassen besonders hoch. Mit der angestrebten Umklassierung solle dem Kanton durch die finanzielle Entlastung erm\u00f6glicht werden, die Zufahrten wintersicher auszubauen. Damit w\u00e4ren auch die S\u00fcdt\u00e4ler Graub\u00fcndens und des Engadins weniger weit entfernt vom n\u00e4chsten Anschluss an das Nationalstrassennetz. Die Kommission war zudem der Auffassung, es sei nicht sinnvoll in den Bau des Vereinatunnels 700 Millionen Franken zu investieren, ohne daf\u00fcr zu sorgen, dass auch die Tunnelzufahrten das ganze Jahr hindurch sicher befahren werden k\u00f6nnen. Auf Grund all dieser \u00dcberlegungen kam die Kommission zum Schluss, es handle sich nicht um ein Pr\u00e4judiz hinsichtlich der Erweiterung des Nationalstrassennetzes und stellte mit zehn Ja- zu einer Neinstimme (bei einer Enthaltung) den Antrag, der Initiative Folge zu leisten.</p><p>Der Bundesrat seinerseits anerkannte in seiner Stellungnahme vom 3. Mai 2000 gewisse Schwierigkeiten des Kantons Graub\u00fcnden, seine grossen Strassenlasten zu finanzieren. Anderseits sah er in der Pr\u00e4ttigauerstrasse auch keinen Sonderfall, zumal andere Kantone sich in vergleichbarer Lage bef\u00e4nden. Er sei bereit, eine Netzbereinigung vorzunehmen, allerdings in einer Gesamtschau und nicht einzelfallweise aufgrund von Sofortmassnahmen. Nur dieses Vorgehen erlaube es, anhand objektiver Kriterien sachgerechte Entscheide zu f\u00e4llen. Der Bundesrat anerkannte auch die Dringlichkeit der Umfahrung von Saas. F\u00fcr dieses Problem habe er im Rahmen des Mehrjahresprogramms f\u00fcr die Hauptstrassen zusammen mit dem Kanton Graub\u00fcnden eine vertretbare L\u00f6sung gefunden. Ziel sei es, mit dem Bau der Umfahrung von Saas so rasch als m\u00f6glich zu beginnen. Der Bundesrat beantragte, die parlamentarische Initiative abzulehnen.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der Initiative wurde im <b>St\u00e4nderat</b> in der Herbstsession 1999 einstimmig Folge gegeben. Fritz Schiesser (R, GL) und Pierre-Alain Gentil (S, JU) fanden die Aufklassierung einer einzelnen Kantonsstrasse zur Nationalstrasse jedoch problematisch. Da sich die Vorst\u00f6sse h\u00e4uften, die in anderen Kantonen ebenfalls eine Aufklassierung von Hauptstrassen zu Nationalstrassen verlangten, pl\u00e4dierten sie f\u00fcr eine gesamtheitliche \u00dcberpr\u00fcfung des Nationalstrassennetzes und damit f\u00fcr die Annahme einer gleichzeitig traktandierten Motion der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates (99.3456: Motion KVF-S. \u00dcberpr\u00fcfung des Bundesbeschlusses \u00fcber das Nationalstrassennetz). Diese Motion wurde einstimmig \u00fcberwiesen.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat </b>nahm in der Sommersession 2000 den Gesetzesentwurf seiner Verkehrskommission ohne gr\u00f6ssere Diskussion einstimmig an und stimmte damit der Aufwertung der Strasse durch das Pr\u00e4ttigau zu einer Nationalstrasse 2./3. Klasse zu. Der Bundesrat hatte Nichteintreten beantragt.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>stellte Pia Hollenstein (G, SG) im Namen der Kommissionsminderheit einen Nichteintretensantrag. Sie hielt fest, es solle hier kein Pr\u00e4judiz geschaffen werden. Es gehe nicht an, mit Parlamentarischen Initiativen und Motionen das Nationalstrassennetz zu erweitern, solange nicht eine Gesamtplanung mit ausgewiesenen Bed\u00fcrfnissen vorliege. Der Nationalrat stimmte jedoch mit 108 zu 25 Stimmen f\u00fcr Eintreten und nahm die Vorlage an.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a093 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a021bis des Gesch\u00e4ftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Der Anhang zum Bundesbeschluss \u00fcber das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) sei dahin zu erg\u00e4nzen, dass die Kantonsstrasse durch das Pr\u00e4ttigau (Landquart-Klosters/Verladestation Vereinatunnel) ins Netz der Nationalstrassen (Nationalstrasse 2./3. Klasse) aufgenommen wird.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Stabilisierungsprogramm 1998 sind die bestehenden Unterschiede bei den Strassenlasten der Kantone zus\u00e4tzlich verst\u00e4rkt worden. Die linearen K\u00fcrzungen von 10 Prozent f\u00fcr die Alpenstrassen und von 5 Prozent f\u00fcr die Talstrassen treffen vor allem die Gebirgskantone mit relativ grossem Hauptstrassennetz. Einen wesentlichen Einfluss auf dieses unerw\u00fcnschte Ergebnis hat die K\u00fcrzung der Folgetranchen bei laufenden Bauprojekten. Diese betragen gem\u00e4ss einem Bericht des Bundes pro Jahr:</p><p>Kanton Graub\u00fcnden: Total: 7,013 Millionen Franken; pro Kopf: 37 Franken. Kanton Bern: 0,982; 1. Kanton Baselland: 2,549; 10. Kanton Wallis: 2,546; 9. Kanton St. Gallen: 3,443; 8.</p><p>Es ist klar, dass durch derartige Zusatzbelastungen verschiedene Bauvorhaben in Frage gestellt werden. Die sich daraus ergebende Verz\u00f6gerung oder Nichtrealisierung dringend notwendiger nationaler Verbindungen ist in der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission, welche das Stabilisierungsprogramm behandelte, eingehend diskutiert worden. Das Problem wurde anerkannt. Es wurde aber die Meinung vertreten, eine L\u00f6sung m\u00fcsse ausserhalb des Stabilisierungsprogramms gefunden werden, weil dieses sonst grunds\u00e4tzlich in Frage gestellt werde. Mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative wird ein Weg aufgezeichnet, um zumindest die extremen negativen Auswirkungen f\u00fcr den am st\u00e4rksten belasteten Kanton Graub\u00fcnden etwas zu mildern.</p><p>L\u00f6sungsansatz</p><p>Es macht wenig Sinn, umfangreiche neue Konzepte zu verlangen. Um die negativen Auswirkungen des Stabilisierungsprogramms zumindest teilweise zu kompensieren, muss rasch eine L\u00f6sung gefunden werden, die auch einfach umzusetzen ist. Nach eingehender Pr\u00fcfung beschr\u00e4nkt sich der Antrag auf die Umklassierung des Hauptstrassenabschnittes Lanquart-Klosters/Vereina (Pr\u00e4ttigauerstrasse) zur Nationalstrasse.</p><p>Mit dieser Massnahme k\u00f6nnen die einseitigen Belastungen durch das Stabilisierungsprogramm teilweise behoben sowie die heutigen Belastungsunterschiede gemildert werden. Vor allem k\u00f6nnen damit die vorab der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Anwohner dienenden Bauvorhaben auf dieser Strecke einigermassen zeitgerecht realisiert werden.</p><p>Dass es bei dieser L\u00f6sung nicht um eine Bevorzugung des Kantons Graub\u00fcnden geht, zeigen die Strassenlasten im Vergleich mit den anderen Kantonen. Diese betragen bei den drei am st\u00e4rksten und den drei am schw\u00e4chsten belasteten Kantonen pro Kopf: Graub\u00fcnden: 1251 Franken. Wallis: 899 Franken. Neuenburg: 811 Franken. Luzern: 442 Franken. Appenzell Innerrhoden: 394 Franken. Nidwalden: 380 Franken.</p><p>Die durchschnittliche Belastung betr\u00e4gt 570 Franken. pro Einwohner.</p><p>Auch ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Stabilisierungsprogramm gem\u00e4ss Botschaft die Kantone in Prozenten ihrer Steuerkraft m\u00f6glichst gleich stark belastet werden sollten (angestrebte Abweichung maximal 0,3 Prozent vom Mittel). Effektiv werden die Kantone Uri und Graub\u00fcnden mit 1,9 Prozent, der Kanton Obwalden mit 0,6 Prozent und der Kanton Zug mit 0,7 Prozent belastet, dies bei einem Mittel von 1,1 Prozent!</p><p>Gr\u00fcnde f\u00fcr \"Sonderfall\" Graub\u00fcnden</p><p>- Mit einem Sechstel der Gesamtfl\u00e4che der Schweiz verf\u00fcgt der Kanton Graub\u00fcnden \u00fcber einen relativ geringen Anteil am vorab vom Bund finanzierten Nationalstrassennetz und weist entsprechend mehr Haupt- und Verbindungsstrassen auf. </p><p>- W\u00e4hrend andere Regionen zu einem grossen Teil im Bereich von 30 bis 50 Kilometern Anschluss an eine Nationalstrasse haben, ist dies in Graub\u00fcnden f\u00fcr grosse Gebiete nicht der Fall.</p><p>- Pro Einwohner betr\u00e4gt die Strassenl\u00e4nge in Graub\u00fcnden auch aufgrund der topographischen Verh\u00e4ltnisse das Dreifache des schweizerischen Mittels.</p><p>- Auch beim \u00f6ffentlichen Verkehr ist Graub\u00fcnden nicht privilegiert. Auf sein Gebiet entfallen lediglich 19 Kilometer SBB-Strecke, demgegen\u00fcber aber rund 400 Kilometer Schmalspurbahn (RhB und FOB). </p><p>Folge dieser Situation ist es, dass die B\u00fcndner Strassenrechnung heute einen Viertel des kantonalen Haushaltes beansprucht und trotzdem die national wichtigen Verbindungen nicht mehr finanzierbar sind.</p><p>Umklassierung Pr\u00e4ttigauerstrasse</p><p>Im Herbst 1999 wird der Vereinatunnel er\u00f6ffnet, womit das Unterengadin endlich eine akzeptable, wintersichere Zufahrt erhalten soll. Dabei muss leider festgehalten werden, dass diese Sicherheit heute noch nicht gew\u00e4hrleistet ist:</p><p>- So musste die Pr\u00e4ttigauerstrasse in diesem Winter w\u00e4hrend mehreren Tagen geschlossen werden, 40 000 Leute waren eingeschlossen.</p><p>- Die Verbindung vom Unterengadin zum Vereinatunnel musste ebenfalls jedes Jahr mehrere Tage aus Sicherheitsgr\u00fcnden geschlossen werden.</p><p>- Auch vom Oberengadin her kann eine sichere Verbindung nicht garantiert werden. Ein Lawinenopfer auf der Strasse in diesem Winter unterstreicht diese Feststellung.</p><p>Verschiedene Umfahrungsprojekte, u. a. Klosters und Saas, sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen auf der S\u00fcd- und Nordseite des Vereinatunnels, verz\u00f6gern sich aufgrund der finanziellen M\u00f6glichkeiten des Kantons auf unzumutbare Art und Weise.</p><p>Mit der Aufnahme der Pr\u00e4ttigauerstrasse von Landquart bis zum Vereinatunnel (34,4 km) in das Nationalstrassennetz w\u00fcrde der Kanton Graub\u00fcnden so weit entlastet, dass er die notwendigen Investitionen f\u00fcr die Zufahrt zum Vereina auf der Nord- und der S\u00fcdseite sowie andere wichtige Hauptstrassenverbindungen rascher vorantreiben k\u00f6nnte.</p><p>Aufwertung West-Ostverbindung</p><p>Die auch von Graub\u00fcnden stets unterst\u00fctzte schweizerische Verkehrspolitik war immer darauf ausgerichtet, gute Nord-S\u00fcdverbindungen zu realisieren. Der West-Ostverkehr fand nicht die gleiche Beachtung.</p><p>Mit der Realisierung des Vereinatunnels sowie der Aufnahme der Pr\u00e4ttigauerstrasse ins Nationalstrassennetz k\u00f6nnte hier ein wichtiger Schritt vorw\u00e4rts getan werden. Auch regionalpolitisch k\u00e4me diesem Schritt grosse Bedeutung zu, w\u00fcrden doch damit die S\u00fcdt\u00e4ler Graub\u00fcndens (Engadin, M\u00fcnstertal, Puschlav, Bergell) dadurch einen wintersicheren Anschluss an das Nationalstrassennetz erhalten. Dabei w\u00fcrde die Pr\u00e4ttigauerstrasse selbstverst\u00e4ndlich wie bisher als zweispurige Strasse weiter ausgebaut und betrieben.</p><p>Kein Pr\u00e4judiz!</p><p>Zieht die Umklassierung der Pr\u00e4ttigauerstrasse weitere Forderungen nach sich? Eine Gesamt\u00fcberpr\u00fcfung des Nationalstrassennetzes im gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt kann sicher nicht zur Diskussion stehen, vorerst muss das bestehende Netz realisiert werden. Korrekturen sollen nur bei Vorliegen zwingender Gr\u00fcnde vorgenommen werden. Das ist bei der Pr\u00e4ttigauerstrasse offensichtlich der Fall. Zusammenfassend sprechen folgende Gr\u00fcnde f\u00fcr die sofortige Umklassierung dieses Strassenabschnittes:</p><p>- Fortsetzung der West-Ostachse bis zum Vereinatunnel als national bedeutendes Bauwerk;</p><p>- Anschluss des Engadins und der S\u00fcdt\u00e4ler Graub\u00fcndens an eine nationale Verbindung;</p><p>- teilweise Kompensation der einseitigen Belastung des Kantons Graub\u00fcnden aus dem Stabilisierungsprogramm sowie generell im Strassenbereich;</p><p>- Schaffung der Voraussetzungen zur Finanzierung der dringend notwendigen Sicherheitsmassnahmen auf der West-Ostachse.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Br\u00e4ndli Christoffel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(970790400000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1770755251173)\/","SubmissionDate":"\/Date(921715200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}