{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1015","BusinessType":13,"BusinessTypeName":"Dringliche Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"D.EA","Title":"Unwettersch\u00e4den, Naturgefahren und Risiken in der Schweiz und ihren Alpen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die letzten Wochen und Tage haben klargemacht, dass grosse Schneef\u00e4lle erhebliche Gefahren mit sich bringen. Experten gehen davon aus, dass seit 1566 nie mehr in so kurzer Zeit so viel Schnee gefallen ist. Jeder Tote ist ein Toter zuviel, auch wenn die Zahl der Ungl\u00fccksopfer beschr\u00e4nkt blieb. Aus jeder Katastrophe muss dennoch gelernt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. F\u00fcr abgeschnittene T\u00e4ler, D\u00f6rfer und Weiler ist die Stromversorgung absolut zentral. Ohne Strom funktionieren bekanntlich auch \u00d6lheizungen nicht mehr. Wo die Stromleitungen verkabelt sind, ergeben sich weniger Probleme. Die anstehende Strommarktliberalisierung wird die Stromverteiler anhalten, nur mehr rentable Investitionen zu t\u00e4tigen. Deshalb werden die Mittel f\u00fcr weitere Verkabelungen fehlen.</p><p>Wie gedenkt er, diesem Problem im Rahmen der anstehenden Strommarkt\u00f6ffnung zu begegnen?</p><p>2. Wo das bestehende Stromnetz - aus welchen Gr\u00fcnden auch immer - ausf\u00e4llt, m\u00fcssen leistungsf\u00e4hige, standardisierte und transportierbare Dieselgeneratoren zu Verf\u00fcgung stehen.</p><p>Ist das VBS (Bev\u00f6lkerungsschutz) bereit, die notwendige Anzahl von Generatoren zu beschaffen, die mindestens je 200 Kilowatt Leistung ins Netz speisen und mittels der bestehenden Helikopterkapazit\u00e4ten transportierbar sind?</p><p>3. Die Natel-Netze der Swisscom - und sicher auch jene der jetzt in den Markt einsteigenden privaten Verteiler - h\u00e4ngen ihrerseits vom Stromnetz ab. Batterien \u00fcberbr\u00fccken nur kurzfristig Stromausf\u00e4lle.</p><p>Ist er bereit, Vorschriften zu erlassen, damit die Natel-Netze aller Betreiber w\u00e4hrend mindestens 48 Stunden batteriebetrieben funktionieren? Ist er bereit, Vorschriften zu erlassen, welche die selektive Benutzung der Natel-Netze zulassen?</p><p>4. Die Schweiz muss umgehend darangehen, ein fl\u00e4chendeckendes Funknetz zu erstellen, welches alle Regionen des Landes und die dort zust\u00e4ndigen Organisationen abdeckt. Das sich im Aufbau befindliche Polycom-Netz ist f\u00fcr die verschiedenen Organisationen zu teuer.</p><p>Ist er bereit, im Rahmen der VBS-Kredite ein solches Netz umgehend zu erstellen, es allen zust\u00e4ndigen Organisationen zu Kosten zur Verf\u00fcgung zu stellen, die sich im Rahmen ihrer bisherigen Kommunikationskosten bewegen?</p><p>5. In Krisensituationen ist f\u00fcr abgeschlossene Regionen der Helikopter das einzig m\u00f6gliche Transportmittel. Ein Problem steht einen schnellen Einsatz oft im Wege: Die Helikopter sind nicht bedarfsgerecht stationiert, die Anflugwege sind zu lang.</p><p>Ist er bereit, die Maschinen des VBS auf dezentralen Helikopterbasen zu stationieren, um dadurch den raschestm\u00f6glichen Einsatz der Helikopter zu erm\u00f6glichen?</p><p>6. Im Anschluss an die heftigen Schneef\u00e4lle im Jahre 1566 kam es zu einen Jahrtausendhochwasser. Wenn sich in diesem Fr\u00fchjahr warme Westwinde mit heftigen Niederschl\u00e4gen verbinden, sind schwere \u00dcberschwemmungen vorprogrammiert. Davon sind vorab die tiefergelegenen Regionen der Schweiz betroffen.</p><p>Ist er in Zusammenarbeit mit den Kantonen bereit, unverz\u00fcglich alles Notwendige vorzukehren, um mittels Sofortmassnahmen m\u00f6gliche \u00dcberschwemmungen und damit verbundene Sch\u00e4den zu begrenzen oder zu verhindern?</p><p>7. Krisen werden in der Schweiz je nach Landesgegenden unterschiedlich und auch unterschiedlich gut gemeistert. Es ist wichtig, dass die gemachten Erfahrungen ausgewertet und untereinander verglichen werden.</p><p>Ist er bereit, diese Erfahrungen umgehend und wissenschaftlich auszuwerten und laufend Verbesserungsvorschl\u00e4ge zu unterbreiten?</p><p>8. Lawinenniederg\u00e4nge geh\u00f6ren zu den bekannteren und damit auch besser erforschten Naturereignissen. Weit gr\u00f6ssere Risiken sind aber mit Hochwassern und mit Erdbeben verbunden.</p><p>Ist er bereit, dem Parlament innert Jahresfrist einen umfassenden Bericht vorzulegen, der diese Risiken aufzeigt und alle notwendigen Massnahmen vorschl\u00e4gt?</p><p>9. Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass die Gefahrenzonen \u00fcberarbeitet werden m\u00fcssen. Auch die m\u00f6glichen \u00dcberschwemmungen werden Konflikte mit dem Siedlungsgebiet aufzeigen.</p><p>Ist er bereit, die Kantone bei der \u00dcberarbeitung und Durchsetzung des Lawinen- und \u00dcberschwemmungsgefahrenkatasters zu unterst\u00fctzen?</p><p>10. In vielen Landesgegenden sind aufgrund der grossen Schneef\u00e4lle und der Lawinenniederg\u00e4nge direkte und nicht versicherbare wirtschaftliche Sch\u00e4den entstanden.</p><p>Ist er bereit, umgehend und unb\u00fcrokratisch Hilfe zu leisten, welche dieser einmaligen Situation angepasst ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schneef\u00e4lle und die Lawinenabg\u00e4nge vom Februar 1999 haben Todesopfer gefordert, haben an Fauna und Flora auf lange Zeit Sch\u00e4den angerichtet und haben Wohn- und Arbeitsr\u00e4ume zerst\u00f6rt. Sie haben mit Gewalt gezeigt, dass selbst in unserer hochtechnisierten und hochorganisierten Zeit nicht alles machbar und auch nicht alles vermeidbar ist. Sie haben vor Augen gef\u00fchrt, dass sich das Risiko einer Naturkatastrophe - unabh\u00e4ngig vom Entwicklungsstand der Notfallvorsorge - nie v\u00f6llig eliminieren l\u00e4sst.</p><p>Diese Erkenntnis sollen wir uns vor Augen halten, wenn wir die Erde f\u00fcr Mensch, Tier und Pflanzen sicher und \"bewohnbar\" gestalten wollen. In erster Linie gilt es, das Risiko grosser Naturkatastrophen zu verringern, die in letzter Zeit weltweit zuzunehmen scheinen. Es gibt Anzeichen f\u00fcr einen Zusammenhang zwischen Erderw\u00e4rmung und Naturkatastrophen. Deshalb ist in erster Linie eine weitsichtige, grenz\u00fcberschreitende Klimapolitik gefordert. Dazu m\u00fcssen wir uns bewusst werden, dass sich die menschlichen Nutzungsgebiete immer weiter ausdehnen und dabei zunehmend tendenziell gef\u00e4hrdete Gebiete umfassen.</p><p>Selbstverst\u00e4ndlich entbindet dies die Beh\u00f6rden nicht davon, alles Vern\u00fcnftige und Gebotene vorzukehren, um k\u00fcnftige Sch\u00e4den zu vermeiden (Schutzwaldpflege, Massnahmen zum Lawinenschutz, Deiche, erdbebensichere Bauten usw.). Es ist aber eine Illusion zu glauben, damit k\u00f6nne ein totaler Schutz erreicht werden.</p><p>Das betroffene Alpengebiet liegt derzeit nach wie vor unter hohen Schneemassen. Eine umfassende Lagebeurteilung ist daher erst beschr\u00e4nkt m\u00f6glich. In den vergangenen Tagen hat sich die Lage aber beruhigt, und die Schneeschmelze hat begonnen.</p><p>Erste Rutschungen in den Kantonen Glarus, Schwyz, Wallis, Aargau und Jura best\u00e4tigen die von Experten ge\u00e4usserten Annahmen, dass mit einer zunehmenden Rutsch- und entsprechenden Murgang- sowie Hochwassergef\u00e4hrdung zu rechnen ist. Solche Folgeereignisse, die beispielsweise durch extreme Schneemassen und extreme Niederschlagssituationen ausgel\u00f6st werden k\u00f6nnen, sind \u00e4usserst schwierig vorherzusagen. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung zusammen mit den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen \u00c4mtern aufmerksam.</p><p>1. Grunds\u00e4tzlich trifft es zu, dass die Verkabelung von Stromleitungen einen besseren Schutz vor \u00e4usseren Einwirkungen gew\u00e4hrt als Freileitungen. Ein vollst\u00e4ndiger Schutz, z. B. vor Murg\u00e4ngen oder Hochwasser, ist dadurch jedoch nicht gegeben.</p><p>In der Schweiz ist im Mittel- und Niederspannungsbereich (unter 220 kV) bereits ein hoher Verkabelungsgrad erreicht. Auf Hochspannungsebene (220 und 380 kV) wurde dagegen nur ein geringer Anteil verkabelt, haupts\u00e4chlich aus technischen, betrieblichen und Kostengr\u00fcnden. Der jederzeitige Zugang zu solchen Anlagen im Falle von Pannen oder Wartungsarbeiten erfordert grosse bauliche Investitionen, weshalb Verkabelungen von Hochspannungsleitungen in der Regel 10- bis 30mal teurer sind als Freileitungen.</p><p>Mit der anstehenden \u00d6ffnung des Strommarktes sollen die \u00dcbertragung von Elektrizit\u00e4t organisatorisch und die Verteilung buchhalterisch von der Produktion getrennt werden. Im Bereich der Produktion von Elektrizit\u00e4t wird Wettbewerb eingef\u00fchrt, w\u00e4hrend das Netz (\u00dcbertragung und Verteilung) als Monopol reguliert wird. Obschon beim Netz wegen des fehlenden Wettbewerbs weniger Druck zu rentablen Investitionen bestehen d\u00fcrfte, wird dennoch m\u00f6glichst hohe Effizienz angestrebt. Ob eine Leitung verkabelt wird oder nicht, entscheidet das Elektrizit\u00e4tswerk, in dessen Eigentum sich die Anlage befindet. Bei einem solchen Entscheid d\u00fcrfte nach wie vor die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit dieser Massnahme insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Schutzwirkung vor Natureinwirkungen und den Verpflichtungen des Service public zu pr\u00fcfen sein.</p><p>2. Die Armee verf\u00fcgt zurzeit \u00fcber verschiedene Stromaggregate (125 bis 140 kW, zu etwa 4 bis 6 t), die im Rahmen von angeforderten Hilfseins\u00e4tzen zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. Diese Ger\u00e4te k\u00f6nnen angesichts ihres Gewichtes nicht in die Einsatzr\u00e4ume eingeflogen werden.</p><p>Gegenw\u00e4rtig laufen im VBS u. a. die beiden Reformprojekte \"Armee XXI\" und \"Bev\u00f6lkerungsschutz\". Es steht zurzeit noch nicht fest, wer k\u00fcnftig f\u00fcr solche Hilfeleistungen zust\u00e4ndig sein wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Beschaffung von geeignetem Material zu pr\u00fcfen sein. Dabei sind auch die Aspekte der Lufttransportierbarkeit zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>3. Der Bund kann Fernmeldedienstanbieter dazu verpflichten, Vorbereitungsmassnahmen f\u00fcr die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen zu treffen (Art. 56 der Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste). Zurzeit ist die Swisscom zur Sicherstellung der Kommunikation in ausserordentlichen Lagen verpflichtet. In der bestehenden Vereinbarung sind die Pflichten der Swisscom und die daf\u00fcr vorgesehenen Entsch\u00e4digungen seitens des Bundes geregelt.</p><p>Es w\u00e4re sowohl aus \u00f6konomischer als auch aus sicherheitstechnischer Sicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, von den Betreibern zu verlangen, dass sie ihre Basisstationen mit Batterien f\u00fcr einen 48-Stunden-Betrieb ausr\u00fcsten. Beispielsweise m\u00fcssten, um Standsch\u00e4den zu vermeiden, s\u00e4mtliche Batterien regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft werden. Zudem w\u00fcrde der Batteriebetrieb keine Garantie f\u00fcr eine Sicherstellung der Kommunikation bieten, da die Basisstationen der Mobilfunknetze ebenfalls mit \"verletzlichen\" Leitungen untereinander verbunden sind. Mit punktuellen Massnahmen kann die Kommunikation im Katastrophenfall meist relativ rasch und zu weit geringeren Kosten wiederhergestellt werden. Ausserdem stellt die Satellitentelefonie in einer Notsituation durchaus eine Alternative dar.</p><p>Im Krisenfall lassen sich Mobilfunknetze (GSM-Netze) so betreiben, dass ausgew\u00e4hlte Benutzer einen priorisierten Zugang zum Netz haben. Die Swisscom als Leistungserbringerin in ausserordentlichen Lagen hat ihr Netz entsprechend eingerichtet. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a048 des Fernmeldegesetzes kann der Bundesrat die Einschr\u00e4nkung oder die Unterbrechung des Fernmeldeverkehrs anordnen, wenn eine ausserordentliche Lage oder andere wichtige Landesinteressen dies erfordern.</p><p>4. Es ist nicht denkbar, dass der Bund ein zus\u00e4tzliches Sicherheitsfunknetz neben demjenigen der Polycom erstellt. Dies w\u00e4re aufgrund der zur Verf\u00fcgung stehenden Frequenzen nicht m\u00f6glich und wirtschaftlich nicht vertretbar. Das Sicherheitsfunknetz der Polycom wird bereits unter der Mitwirkung des Beauftragten des Bundesrates f\u00fcr die Kommunikation in ausserordentlichen Lagen aufgebaut.</p><p>Eine 100prozentige Fl\u00e4chendeckung ist in der Schweiz aufgrund ihrer Topographie mit einem terrestrischen Funknetz nur schwer erreichbar. Dazu m\u00fcssten praktisch in allen Seitent\u00e4lern Sendestationen errichtet und betrieben werden. Dies w\u00fcrde enorme Infrastrukturinvestitionen zur Folge haben, die sich nicht rechtfertigen liessen.</p><p>5. Im Falle des Normalbetriebes sind die Helikopter der Luftwaffe dezentral auf den Flugpl\u00e4tzen D\u00fcbendorf, Emmen, Alpnach, Payerne, Sion und Locarno stationiert. Mit dieser dezentralen Stationierung sind alle Orte der Schweiz innerhalb von etwa 40 Flugminuten erreichbar.</p><p>W\u00e4hrend Krisensituationen werden die Helikopter den Bed\u00fcrfnissen entsprechend n\u00e4her bei den Einsatzr\u00e4umen stationiert. So wurden in den vergangenen Wochen zus\u00e4tzlich folgende Standorte im Alpenraum durch die Luftwaffe belegt: Interlaken, Meiringen, Ulrichen und Mollis. Ein Super Puma wurde vorsorglich ins Tessin verlegt, um bei m\u00f6glichen Waldbr\u00e4nden rasch eingreifen zu k\u00f6nnen.</p><p>Ziel der Luftwaffe ist es, die Helikopter der jeweiligen Situation angepasst so zu stationieren, dass Hilfseins\u00e4tze zeit- und sachgerecht erfolgen k\u00f6nnen.</p><p>6. Die Wahrscheinlichkeit von \u00dcberschwemmungen ver\u00e4ndert sich rasch mit der jeweiligen Wetterlage. Vorbereitet zu sein ist in erster Linie eine Daueraufgabe der Kantone und Gemeinden. So hat beispielsweise der Kanton Bern eine Task force zur L\u00f6sung dieser Aufgabe eingesetzt.</p><p>Mit der fl\u00e4chendeckenden Beobachtung der nat\u00fcrlichen Abl\u00e4ufe durch die kantonalen Forstdienstorganisationen wird die Fr\u00fcherkennung von potentiellen Rutschungs- und der allenfalls dadurch ausgel\u00f6sten Murgangrisiken in Einzugsgebieten von Wildb\u00e4chen sichergestellt.</p><p>Gemeinsam verfolgen das Bundesamt f\u00fcr Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal; Eidgen\u00f6ssische Forstdirektion) und das Bundesamt f\u00fcr Wasserwirtschaft (BWW) sowie die Landeshydrologie die Entwicklung der Gefahrenlage aufmerksam. Wesentliche Erkenntnisse werden unverz\u00fcglich weitergeleitet.</p><p>Bez\u00fcglich wasserbaulicher Massnahmen ber\u00e4t und unterst\u00fctzt das BWW die verantwortlichen Beh\u00f6rden. Bei Notmassnahmen k\u00f6nnen das VBS und insbesondere das Bundesamt f\u00fcr Zivilschutz (BZS) die verantwortlichen lokalen Beh\u00f6rden in ihren Bem\u00fchungen unterst\u00fctzen.</p><p>7. Erfolgreiches Krisenmanagement ist eng mit den F\u00e4higkeiten der Mitglieder des Krisenstabes verkn\u00fcpft. Jedes Ereignis hat seinen speziellen Charakter und bedarf einer situationsgerechten L\u00f6sung. Der Beitrag einer wissenschaftlichen Analyse auf Bundesebene als Grundlage f\u00fcr eine Verbesserung der Krisenstabsarbeit ist deshalb beschr\u00e4nkt.</p><p>Eine Ereignisanalyse wird zeigen, inwieweit Verbesserungen im Bereich der Ausbildung der zust\u00e4ndigen Fachleute in den Krisenst\u00e4ben, welche die lokale Lawinengef\u00e4hrdung analysieren, \u00fcber Evakuation sowie Schliessen von Verkehrswegen und deren Aufhebung entscheiden, angestrebt werden m\u00fcssen.</p><p>Wichtig ist, dass - wie dies im Falle der Unwetterereignisse in den vergangenen Jahren bereits geschehen ist - von den betroffenen Gemeinden und Kantonen Erfahrungsberichte (mit Schilderung von Bew\u00e4hrtem und M\u00e4ngeln) erstellt und ausgetauscht werden.</p><p>Das UVEK hat das Buwal beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgen\u00f6ssischen Institut f\u00fcr Schnee und Lawinenforschung bis Herbst 1999 einen Bericht \u00fcber die Lawinenereignisse 1999 und deren Konsequenzen zu erstellen. In einem Zwischenbericht sind bis Juni 1999 die ersten Analyseergebnisse zu pr\u00e4sentieren.</p><p>8. Das BZS hat im August 1995 eine vergleichende \u00dcbersicht \u00fcber Katastrophen und Notlagen in der Schweiz (\"Katanos\") publiziert. Darin werden die Naturgefahren mit denjenigen der Gesellschaft und denjenigen der Technik verglichen.</p><p>Massnahmen f\u00fcr ein koordiniertes Vorgehen bei der Abwehr von Naturgefahren sind bereits eingeleitet worden. Um die Vorsorge im Bereich Naturgefahren zu verbessern, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 1. Mai 1997 die nationale Plattform Naturgefahren (\"Planat\") eingesetzt. In dieser ausserparlamentarischen Kommission sind der Bund, die Kantone, die Forschung, die Berufsverb\u00e4nde und die Versicherungen vertreten. Damit die Menschen in ihrem Umfeld besser vor Naturgefahren gesch\u00fctzt werden, soll \"Planat\" daf\u00fcr sorgen, dass Doppelspurigkeiten bei der Vorsorge vermieden und Synergien besser genutzt werden.</p><p>Grundlagen f\u00fcr koordinierte Vorsorgestrategien in den Bereichen der h\u00e4ufigsten Naturgefahren (Hochwasser, Rutschungen, Steinschlag, Felssturz, Lawinen usw.) liegen bereits vor. Die im Jahre 1984 ver\u00f6ffentlichten Richtlinien zur Ber\u00fccksichtigung der Lawinengefahren bei raumwirksamen T\u00e4tigkeiten sind nun anhand der aktuellen Ereignisse auf ihre Wirksamkeit und Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Ausgel\u00f6st durch Erdbebenereignisse in der j\u00fcngeren Vergangenheit bildet zurzeit die \u00dcberpr\u00fcfung der Erdbebensicherheit ein Schwergewicht. Es ist vorgesehen, dem Bundesrat noch im laufenden Jahr einen Bericht \u00fcber die als notwendig erachteten Massnahmen abzuliefern.</p><p>9. Kantone und Gemeinden sind aufgefordert, die Erstellung von Gefahrenkarten und/oder deren Vervollst\u00e4ndigung mit h\u00f6chster Priorit\u00e4t anzugehen.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a036 des Waldgesetzes und Artikel\u00a04 der Wasserbauverordnung wird die Erstellung und \u00dcberarbeitung von Gefahrenkarten und Gefahrenkatastern in den Kantonen und Gemeinden mit Bundesbeitr\u00e4gen unterst\u00fctzt.</p><p>10. Bevor \u00fcber die \u00dcbernahme nicht gedeckter Sch\u00e4den und Sonderbotschaften an das Parlament mit Kreditbegehren entschieden werden kann, ist nun seitens der Kantone vorerst einmal eine Bestandesaufnahme vorzunehmen. Sodann ist zu pr\u00fcfen, welche Sch\u00e4den durch private Versicherungen gedeckt sind und in welchem Ausmass Entsch\u00e4digungen durch den Bund aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen geleistet werden k\u00f6nnen. Vorsch\u00fcsse des Bundes hingegen sind nicht m\u00f6glich. In Kenntnis des gesamten Schadenausmasses, der Belastungen f\u00fcr die Kantone und der H\u00f6he allf\u00e4lliger Deckungsl\u00fccken ist zu pr\u00fcfen, ob es angebracht ist, dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten, wie dies im Nachgang zu den Umweltsch\u00e4den 1993 gemacht worden ist. Bundesseits wird die Koordination dieser Fragen dem UVEK \u00fcbertragen.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in der dringlichen Interpellation Bloetzer (99.3023) zur Frage der unb\u00fcrokratischen Hilfeleistung ge\u00e4ussert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(922233600000)\/","SubmittedBy":"Burgener Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(922233600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750799716743)\/","SubmissionDate":"\/Date(920246400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}