{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1021","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Konfiszierte Drogengelder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz werden j\u00e4hrlich umfangreiche Gewinne aus dem illegalen Drogengesch\u00e4ft, die sogenannten \"Drogengelder\", sichergestellt und einbehalten.</p><p>1. Um welche Betr\u00e4ge handelte es sich in den letzten Jahren?</p><p>2. Wie werden diese Drogengelder zwischen dem Bund und anderen Staaten bzw. Bund und Kantonen aufgeteilt?</p><p>3. Welche rechtlichen Grundlagen gelten f\u00fcr die Aufteilung und die Verwendung dieser Drogengelder?</p><p>4. Welcher Verwendung werden diese Drogengelder in Bund und Kantonen zugef\u00fchrt?</p><p>5. Wozu werden im Ausland solche Drogengelder eingesetzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1a. Grunds\u00e4tzlich f\u00e4llt die Einziehung in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich der Kantone. Da die Einziehungen in den kantonalen Finanzkonten nicht unter speziellen Rubriken erfasst sind, hat sich die Erhebung der eingezogenen Beitr\u00e4ge als \u00e4usserst schwierig erwiesen. Die Kantone, die einen Spezialfonds f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung der Drogenabh\u00e4ngigkeit (vgl. Ziff. 3) eingerichtet haben, waren jedoch in der Lage, uns Frankenbetr\u00e4ge zu nennen:</p><p>- Genf: 1995: 15 304 608 Franken; 1996: 1 218 209; 1997: 6 076 575; 1998: 3 880 524.</p><p>- Freiburg: 1997: 6500; 1998: 14 300; 1999: 156 294.</p><p>- Waadt: 1997: 2 622 971; 1998: 48 872 854.</p><p>1b. Bei Bet\u00e4ubungsmitteldelikten kann die Bundesanw\u00e4ltin Ermittlungen anordnen, wenn die Widerhandlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen wurden (Art. 29 Abs. 4 Bet\u00e4ubungsmittelgesetz, BetmG, in Verh\u00e4ltnis mit Art. 259 Bundesgesetz \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege, BStP). Werden die Ermittlungen eingestellt, ist sie zur Einziehung von Gegenst\u00e4nden und Verm\u00f6genswerten zust\u00e4ndig (Art. 73 BStP). Seit 1994 wurden durch die Bundesanwaltschaft rund 128 000 Franken eingezogen. Zurzeit sind Verm\u00f6gen im Wert von rund 3,7 Millionen Schweizerfranken sowie rund 127 Millionen US-Dollars beschlagnahmt.</p><p>Im internationalen Bereich hat die Schweiz seit 1992 mehrere Vereinbarungen mit den USA \u00fcber die Teilung von eingezogenen Drogengeldern abgeschlossen. Im Zusammenhang mit Auslieferungen hat der Bund bis heute rund 25 526 000 Franken eingenommen.</p><p>1c. Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass die Beitr\u00e4ge der eingezogenen Verm\u00f6gen je nach Einziehungsfall stark schwanken k\u00f6nnen.</p><p>2a. Das Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) enth\u00e4lt keine Bestimmungen \u00fcber die Aufteilung eingezogener Verm\u00f6genswerte im internationalen Bereich. Die schweizerischen Beh\u00f6rden haben deshalb einzelfallweise Teilungsvereinbarungen haupts\u00e4chlich mit den USA und Kanada abgeschlossen. In der Regel werden die eingezogenen Betr\u00e4ge h\u00e4lftig zwischen der Schweiz und dem ausl\u00e4ndischen Staat aufgeteilt.</p><p>2b. Im innerstaatlichen Bereich verf\u00fcgen die Kantone \u00fcber die aufgrund des Strafgesetzbuches eingezogenen Verm\u00f6genswerte (Art. 381 StGB). Bei Straff\u00e4llen, welche durch die Bundesassisen oder das Bundesstrafgericht beurteilt werden, fallen die Einziehungserl\u00f6se an den Bund. Das StGB regelt indessen weder die Verteilung unter mehreren an einem Strafverfahren beteiligten Kantonen noch die Verteilung zwischen Kantonen und dem Bund in Bundesstrafsachen, welche den kantonalen Beh\u00f6rden \u00fcbertragen werden, oder in den F\u00e4llen der internationalen Rechtshilfe.</p><p>Aufgrund fehlender klarer und genauer Regeln entstehen oft Streitigkeiten. Das bekannteste Beispiel ist der Fall Arana de Nasser. Nach mehrj\u00e4hrigen Verhandlungen haben die Kantone Z\u00fcrich und Waadt sowie der Bund die der Schweiz zustehenden 120 Millionen Franken im Verh\u00e4ltnis von je 40 Prozent f\u00fcr die beiden Kantone und 20 Prozent f\u00fcr den Bund aufgeteilt.</p><p>3. Wie bereits unter Ziffer 2 aufgef\u00fchrt, bestehen im fraglichen Bereich gar keine oder ungen\u00fcgende gesetzliche Grundlagen. Um Streitigkeiten zu vermeiden und die aufgezeigte L\u00fccke in der Gesetzgebung zu schliessen, hat das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement im Oktober 1998 eine Expertenkommission \"Sharing\" eingesetzt. Diese erhielt die Auftr\u00e4ge:</p><p>- zu untersuchen, in welchen nationalen und internationalen Fallkonstellationen sich das Bed\u00fcrfnis nach einer gesetzlichen Regelung der Aufteilung der Einziehungsertr\u00e4ge stellt;</p><p>- zu pr\u00fcfen, nach welcher Methode eine Aufteilung vorzunehmen ist, die den Aufwendungen und Interessen der am Verfahren beteiligten Gemeinwesen sowie dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung optimal entspricht;</p><p>- abzukl\u00e4ren, ob eine gesetzliche Regelung in einzelnen bestehenden Bundesgesetzen (StGB, IRSG, BstP) oder aber in einem separaten Erlass erfolgen soll;</p><p>- zu pr\u00fcfen, ob eingezogene Mittel allenfalls zweckgebunden verwendet werden sollen.</p><p>Vorgesehen ist, dass die Expertenkommission ihren Bericht mit einem Gesetzentwurf im Herbst 1999 vorlegen wird.</p><p>4a. Grunds\u00e4tzlich fliessen Einziehungserl\u00f6se in den Kantonen und beim Bund in die allgemeine Staatskasse.</p><p>Drei Kantone haben gesetzliche Grundlagen \u00fcber die Verwendung eingezogener Gelder aus dem Drogenhandel geschaffen und einen Fonds eingerichtet (Genf 1994, Freiburg 1996 und Waadt 1997). Im Kanton Freiburg werden mit den Einziehungserl\u00f6sen die Information und die vorbeugenden Massnahmen auf dem Gebiet der Drogenabh\u00e4ngigkeit, die polizeilichen und gerichtlichen Mittel f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung des Drogenmissbrauches, die medizinisch-soziale Betreuung von Drogenabh\u00e4ngigen sowie Programme f\u00fcr die alternative Produktion und Besch\u00e4ftigung in den drogenproduzierenden und -verarbeitenden L\u00e4ndern finanziert. Im Kanton Genf beschr\u00e4nkt sich die Widmung der Einziehungen auf die Drogenpr\u00e4vention und die Hilfe in L\u00e4ndern der Dritten Welt. Der Kanton Waadt hat den Fondszweck auf die Vorbeugung und Bek\u00e4mpfung der Alkoholsucht ausgeweitet.</p><p>4b. Die Expertenkommission \"Sharing\" pr\u00fcft zurzeit, ob es angebracht ist, eine Regelung \u00fcber die Verwendung der aus dem Drogenhandel stammenden eingezogenen Gelder auf eidgen\u00f6ssischer Ebene einzuf\u00fchren oder ob es den betroffenen Gemeinwesen - also auch dem Bund bez\u00fcglich seiner eigenen Anteile an den anfallenden Einziehungserl\u00f6sen - \u00fcberlassen sein soll, diese Frage jeweils in eigener Verantwortung zu regeln.</p><p>5a. In den meisten L\u00e4ndern fliessen die aus dem Drogenhandel stammenden Einziehungserl\u00f6se in die allgemeine Staatskasse, beispielsweise in Deutschland, \u00d6sterreich oder Kanada.</p><p>In \u00d6sterreich wurde gepr\u00fcft, ob Drogengelder bei der Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels und bei der Behandlung von Drogens\u00fcchtigen verwendet werden sollen. Diese Idee wurde allerdings nicht ins Bet\u00e4ubungsmittelgesetz (BetmG) aufgenommen. Gem\u00e4ss kanadischem Recht m\u00fcssen Teilungsvereinbarungen vorsehen, dass die Verwendung der verteilten Gelder an keine Bedingung gekn\u00fcpft ist.</p><p>5b. Nach Auskunft des Institutes f\u00fcr Rechtsvergleichung haben einige L\u00e4nder - andere L\u00e4nder sind daran - Spezialregeln \u00fcber die Zweckbindung von aus dem Drogenhandel stammenden Einziehungen eingef\u00fchrt.</p><p>- Der luxemburgische Gesetzgeber hat 1992 einen Fonds zur Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels eingerichtet, welcher durch alle gest\u00fctzt auf das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz eingezogenen Verm\u00f6gen gespiesen wird. Dieser Fonds soll die Vorbereitung, die Koordination und den Einsatz von Mitteln bei der Bek\u00e4mpfung des Drogenhandels und der Drogenabh\u00e4ngigkeit sowie anderer direkter oder indirekter Auswirkungen des Drogenhandels f\u00f6rdern.</p><p>- In Frankreich fliessen die Einziehungen in die allgemeine Staatskasse. Der Premierminister hat jedoch am 17. M\u00e4rz 1995 ein Gesetz unterzeichnet, welches vorsieht, dass die aus der Einziehung von Mobilien oder Immobilien stammenden Erl\u00f6se von Personen, welche aufgrund von Drogendelikten verurteilt worden sind, dem Etat f\u00fcr Sozialausgaben zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Diese Gelder sollen jenen Ministerien, welche bei der Bek\u00e4mpfung der Drogenabh\u00e4ngigkeit zusammenarbeiten, zur Verbesserung der Ausr\u00fcstungs- und Betriebsmittel - jedoch nicht der Personalkosten - dienen.</p><p>- In Italien k\u00f6nnen bei Anti-Drogen-Operationen eingezogene bewegliche und unbewegliche Verm\u00f6gen der Polizei f\u00fcr die Drogenbek\u00e4mpfung oder Organisationen und Gemeinwesen, welche mit der Wiedereingliederung von Drogenabh\u00e4ngigen betraut sind, zugewiesen werden. Verwertungserl\u00f6se aus Einziehungen sind demgegen\u00fcber unter dem Innenministerium, dem Gesundheitsministerium (zweckgebunden f\u00fcr Aktivit\u00e4ten, welche der Wiedereingliederung von Drogenabh\u00e4ngigen dienen) und dem Pr\u00e4sidium des Ministerrates (f\u00fcr Eingriffe in den Bereichen der Vorbeugung und Wiedereingliederung) aufzuteilen.</p><p>- In Belgien schliesslich arbeitet die Verwaltung derzeit an einem Entwurf, welcher vorsieht, dass Einziehungen zweckgebunden f\u00fcr die Finanzierung von Zentren zur Behandlung von Drogenabh\u00e4ngigen eingesetzt werden sollen, und zwar \u00fcber den Umweg des Versicherungssystems f\u00fcr Krankheit und Invalidit\u00e4t.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(928108800000)\/","SubmittedBy":"Fehr Lisbeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(928108800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806429770)\/","SubmissionDate":"\/Date(921456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}