{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991042,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991042,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1042","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Mengele in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Nazikriegsverbrecher Josef Mengele soll sich mit Wissen der schweizerischen Beh\u00f6rden mehrfach - namentlich in den Jahren 1956 und 1961 - in unserem Land aufgehalten und hier unbehelligt seine Ferien verbracht haben. Ist der Bundesrat bereit, eine Untersuchung zur Aufkl\u00e4rung des wahren Sachverhalts zu veranlassen und das Parlament \u00fcber das Untersuchungsergebnis zu informieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Verschiedene Best\u00e4nde des Schweizerischen Bundesarchivs, namentlich die Akten des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) und des Eidg. Politischen Departementes (EPD, heute EDA) wurden f\u00fcr die vorliegende Antwort gepr\u00fcft. Zus\u00e4tzlich wurden entsprechende Recherchen in den Archiven der Kantone Z\u00fcrich und Obwalden durchgef\u00fchrt. </p><p></p><p>Vorweg ist festzuhalten, dass gesicherte Hinweise auf einen Ferienaufenthalt von Josef Mengele in Engelberg im Jahr 1956 fehlen. Der damalige Postenleiter des Polizeipostens Engelberg erinnert sich, dass man fr\u00fcher von einem Aufenthalt von Josef Mengele in Engelberg gesprochen habe. Nach Ger\u00fcchten soll er sich ca. drei Tage in Engelberg aufgehalten und dabei bei einem Skilehrer Skiunterricht genossen haben. Da diese Person indessen l\u00e4ngst verstorben ist, konnten keine weiteren Angaben dazu erh\u00e4ltlich gemacht werden. Gesicherte Hinweise betreffend allf\u00e4llige Aufenthalte des Gesuchten in der Schweiz sind erst ab 1960 aktenkundig: </p><p></p><p>Am 17. August 1960 ersuchte die Bundesrepublik Deutschland die damalige Eidg. Polizeiabteilung (heute BAP) um eine Aufenthaltsnachforschung nach Josef Mengele mit dem Alias-Namen Gregor. Die deutschen Beh\u00f6rden vermuteten, dass der mit einem IKRK-Reisedokument unter dem Alias-Namen Gregor 1949 nach Argentinien ausgewanderte Mengele sich in der Schweiz aufhalten oder aufgehalten haben k\u00f6nnte. Am 24. August 1960 veranlasste die Eidg. Polizeiabteilung eine entsprechende Nachforschung in allen Kantonen und ersuchte gleichentags die deutschen Beh\u00f6rden \u00fcber das Eidg. Politische Departement um n\u00e4here Ausk\u00fcnfte \u00fcber ein allf\u00e4lliges deutsches Fahndungsersuchen. </p><p></p><p>Am 4. M\u00e4rz 1961 wurde die Kantonspolizei Z\u00fcrich von einem deutschen Journalisten der Zeitung \"Bild am Sonntag\" \u00fcber seinen Verdacht orientiert, Josef Mengele w\u00fcrde sich bei seiner Schw\u00e4gerin Martha Mengele in der Wohnung an der Schwimmbadstrasse 9 in Kloten aufhalten. Am 5. M\u00e4rz 1961 bat die schweizerische Interpolstelle die deutschen Beh\u00f6rden um Zusendung von erkennungsdienstlichem Material. Dort waren jedoch weder die Fingerabdr\u00fccke noch ein Lichtbild von Josef Mengele erh\u00e4ltlich; lediglich das Kennzeichen des Volkswagens, den Martha Mengele in Kloten ben\u00fctzte, wurde n\u00e4her identifiziert. Am 7. M\u00e4rz 1961 meldete die Kantonspolizei Z\u00fcrich der Eidg. Polizeiabteilung als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr international zur Verhaftung gesuchte Straft\u00e4ter, dass Martha Mengele in Kloten \u00fcberwacht werde, und fragte an, ob Josef Mengele gegebenenfalls verhaftet werden d\u00fcrfe. Obschon zu diesem Zeitpunkt noch kein entsprechendes vollst\u00e4ndiges Verhaftsersuchen der deutschen Beh\u00f6rden vorlag, teilte die Eidg. Polizeiabteilung der Kantonspolizei Z\u00fcrich am 8. M\u00e4rz 1961 mit, dass Mengele in provisorische Auslieferungshaft zu versetzen sei, falls es gelinge, ihn zu ermitteln. Die Eidg. Polizeiabteilung ging dabei wohl von der \u00dcberzeugung aus, dass die f\u00fcr die Anordnung einer Auslieferungshaft erforderlichen Angaben von den deutschen Beh\u00f6rden innert n\u00fctzlicher Frist erh\u00e4ltlich w\u00e4ren; eine entsprechende Anfrage erfolgte durch die Eidg. Polizeiabteilung noch am selben Tag. Auf Anfrage der Kantonspolizei Z\u00fcrich \u00fcbersandte der Oberstaatsanwalt von Frankfurt am 22. M\u00e4rz 1961 ein Fahndungsdossier an die Z\u00fcrcher Beh\u00f6rden. Da bei der Eidg. Polizeiabteilung selbst keine weitere Nachricht aus Deutschland eintraf und Mengele nach Medienberichten in S\u00fcdamerika verhaftet worden sein soll, fragte die Eidg. Polizeiabteilung am 7. Juli sowie am 7. September 1961 die Staatsanwaltschaft Frankfurt (via Interpol Wiesbaden) und am 11. September 1961 den hessischen Justizminister an, ob die Fahndung in der Schweiz weiterhin erw\u00fcnscht sei. Erst am 15. September 1961 best\u00e4tigten die deutschen Beh\u00f6rden das Fahndungsersuchen und lieferten die entsprechenden Angaben. Dieses Ersuchen st\u00fctzte sich auf den Haftbefehl des Amtsgerichts Freiburg i.Br. vom 5. Juni 1959, von dem in der Folge mit Schreiben vom 20. September 1961 auch eine Kopie \u00fcbermittelt wurde. </p><p></p><p>Aus den Akten der Kantonspolizei Z\u00fcrich und denjenigen der Eidg. Polizeiabteilung geht somit zwar hervor, dass die Kantonspolizei im Fr\u00fchjahr 1961 versuchte, \u00fcber die Wohnung Martha Mengeles in Kloten an Josef Mengele heranzukommen. Es ist jedoch daraus nicht ersichtlich, ob es der Kantonspolizei gelang, die Person Mengeles klar festzustellen und zu identifizieren. Auf jeden Fall fehlen Belege f\u00fcr seine Anwesenheit in Z\u00fcrich und es fehlen Hinweise, wonach tats\u00e4chlich eine konkrete M\u00f6glichkeit zu seiner Verhaftung bestanden h\u00e4tte. Belegen lassen sich lediglich die Anwesenheit von Martha Mengele in Kloten im Fr\u00fchjahr 1961 und Mengeles Sohn im Institut Monte Rosa in Montreux-Territet.</p><p></p><p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die deutschen Beh\u00f6rden am 19. September 1961 der Eidg. Polizeiabteilung mitteilten, dass sich Josef Mengele m\u00f6glicherweise unter dem Namen Dr. Merck in Ascona aufhalten k\u00f6nnte. Doch auch die \u00dcberpr\u00fcfung dieser Information durch die Kantonspolizei Tessin fiel negativ aus.</p><p></p><p>Zusammenfassend ist nochmals festzuhalten, dass vor 1961 weder von den zust\u00e4ndigen deutschen Beh\u00f6rden noch von einem anderen Staat Josef Mengele international zur Verhaftung im Hinblick auf eine Auslieferung ausgeschrieben war. Erst im September 1961 \u00fcbermittelten die deutschen Beh\u00f6rden ein entsprechendes vollst\u00e4ndiges Ersuchen, welches die rechtliche Grundlage f\u00fcr eine allf\u00e4llige Verhaftung von Josef Mengele in der Schweiz schaffte.</p><p></p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat die erhobenen Vorw\u00fcrfe gest\u00fctzt auf den heutigen Stand der Erkenntnisse als unbegr\u00fcndet. Nachdem in dieser Angelegenheit sowohl die einschl\u00e4gigen Akten des Bundes gepr\u00fcft wurden als auch die betroffenen Kantone Z\u00fcrich und Obwalden Recherchen durchgef\u00fchrt haben, erachtet der Bundesrat weitere Untersuchungen - sp\u00e4tere neue Erkenntnisse vorbehalten - als nicht notwendig.</p><p></p><p>Der Bundesrat begr\u00fcsst hingegen generell die Aufarbeitung dieses Themas durch die Geschichtsforschung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(934934400000)\/","SubmittedBy":"Ziegler Jean","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(934934400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807005947)\/","SubmissionDate":"\/Date(921801600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4517,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}