{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1050","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Berufsschulen. Qualit\u00e4tssicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Qualit\u00e4tsmanagementkonzepte sind heute f\u00fcr Institutionen unabdingbar geworden. Es geht u. a. darum, den Mitteleinsatz zu legitimieren, die Prozess- und Output-Qualit\u00e4t, die Zufriedenheit der Auszubildenden und Mitarbeitenden und die Vergleichbarkeit mit anderen Schulen zu dokumentieren, St\u00e4rken und Entwicklungsbedarf zu erkennen. Weitere Qualit\u00e4tsmerkmale k\u00f6nnen sein: Weiterbildung der Lehrkr\u00e4fte, Gleichstellungskonzept, Schulentwicklungsprojekte, Dienstleistungen, Zusammenarbeit mit der Praxis usw. Der Bund ist f\u00fcr die Berufsbildung zust\u00e4ndig, d. h., dass er eine hohe Verantwortung f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung der Berufsschulen hat. Der Leistungsbereich Bildungscontrolling des vormaligen Biga hat die Berufsschulen im Biga-Bereich erfolgreich zu Qualit\u00e4tssicherungsprojekten animieren und zur Zertifizierung f\u00fchren k\u00f6nnen (ISO 9001), wie ich an einer hochmotivierten Tagung am 26. Januar 1999 pers\u00f6nlich feststellen konnte.</p><p>1.1 Was geschieht nun unter der F\u00fchrung des Bundesamtes f\u00fcr Berufsbildung und Technologie (BBT) mit dieser Projektphase 1? K\u00f6nnen weitere Berufsschulen dazustossen? Welche weiterf\u00fchrenden Unterst\u00fctzungsmassnahmen sind geplant? Geplant war eine Projektphase 2, die den Fokus auf die p\u00e4dagogische Qualit\u00e4t legt. Was geschieht mit Projektphase 2?</p><p>1.2 Der Leistungsbereich Bildungscontrolling bot den Schulen bisher Beratungsdienstleistungen an. Was geschieht nun damit? Werden sie im bisherigen Umfang weitergef\u00fchrt oder abgeschafft? Heisst das, dass eventuell die Schulen neu Know-how und Fortbildung teuer bei privaten Firmen einkaufen m\u00fcssen?</p><p>1.3 Wie funktionieren die beiden Kulturen Biga (alt) und BBT (neu) in Qualit\u00e4tsfragen? Wie werden Konflikte gel\u00f6st?</p><p>2. Seit dem 18. April 1999 ist neu der Bund zust\u00e4ndig f\u00fcr die gesamte Berufsbildung. Bei den vom SRK geregelten Berufsschulen l\u00e4uft die Qualit\u00e4tssicherung so, dass jede Schule ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss, das periodisch erneuert wird. Dabei muss ein Qualit\u00e4tssicherungskonzept nachgewiesen werden. Die Wahl des Evaluationskonzeptes ist frei (oder wird innerhalb eines Kantons festgelegt), wobei gewisse Eckpunkte erf\u00fcllt sein m\u00fcssen. Hingegen werden durch ein vom SRK und von der SDK festgelegtes \u00f6ffentliches Institut (WEG) Beratungen angeboten, die von der Instanz unabh\u00e4ngig sind, die das Anerkennungsverfahren durchf\u00fchrt.</p><p>2.1 Gibt es Anerkennungsverfahren bei den Berufsschulen im bisherigen Biga-Bereich? Wer f\u00fchrt sie durch? Sind sie an ein Qualit\u00e4tssicherungskonzept gekoppelt?</p><p>2.2 Versucht das BBT, eine gewisse Koh\u00e4renz in der Qualit\u00e4tssicherung zwischen allen Berufsschulen herzustellen, und ist das BBT bereit, Innovationen in den bisher kantonal geregelten Berufsbereichen einzubeziehen?</p><p>3. Fachhochschulen m\u00fcssen ein Qualit\u00e4tskonzept vorweisen. Hochschulen werden ein Qualit\u00e4tssicherungsinstitut zur Seite gestellt erhalten. Das Qualit\u00e4ts-Know-how ist ein Bereich der Bildungsforschung mit hohem Entwicklungs- und Forschungsbedarf.</p><p>3.1 Wo werden die Grundlagen von wem erarbeitet?</p><p>3.2 Wird der Leistungsbereich Bildungscontrolling des BBT dem k\u00fcnftigen Qualit\u00e4tssicherungsinstitut angegliedert?</p><p>3.3 Besteht zwischen den Qualit\u00e4tskonzepten auf den verschiedenen Stufen (Sekundarstufe II und Terti\u00e4rstufe) eine gewisse Koh\u00e4renz?</p><p>3.4 Wie plant der Bund, neu seine umfassende F\u00fchrungsaufgabe wahrzunehmen und zwischen dem Bundesamt f\u00fcr Bildung und Wissenschaft und dem BBT zu koordinieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss dem seit 1980 geltenden Berufsbildungsgesetz sorgen die Kantone f\u00fcr eine wirksame Aufsicht \u00fcber die beruflichen Schulen (Art. 65 Abs. 2), w\u00e4hrend der Bund die Oberaufsicht aus\u00fcbt (Art. 66 Abs. 1). In den achtziger und neunziger Jahren wurde diese Aufgabe in den meisten Kantonen von Berufsschulinspektoren wahrgenommen; der Bund erf\u00fcllte seinen Auftrag mit punktuellen Massnahmen (vereinzelte Schulbesuche, Mitarbeit in Berufsschulinspektoren-Konferenzen der Kantone). Qualit\u00e4tsmanagementsysteme im heutigen Sinne existierten im Bereich der Berufsbildung damals noch nicht.</p><p>Im Winter 1995/96 ergriff das Biga die Initiative und erm\u00f6glichte in einer ersten Pilotphase einigen Schulen eine Zertifizierung gem\u00e4ss ISO 9001. In seinem Bericht vom 11. September 1996 \u00fcber die Berufsbildung k\u00fcndete der Bundesrat an, dass der Bund interessierte Berufsschulen und Schulbeh\u00f6rden bei Schulentwicklungsprojekten und bei Zertifizierungen nach Qualit\u00e4tsnormen unterst\u00fctze (Massnahme 30 des Berichtes). Das BBT weitete die Pilotphase in der Folge aus und erm\u00f6glichte weiteren Schulen eine ISO-Zertifizierung; bis Ende 2001 werden 130 von rund 600 berufsbildenden Schulen eine solche abgeschlossen haben. Diese Zertifizierungen werden nach der Norm ISO 9001 vorgenommen; im Vordergrund stehen also betriebswirtschaftlich-administrative Fragen des Qualit\u00e4tsmanagements, was etwa 35 Prozent der Aspekte des Total Quality Management abdeckt. Nur am Rande erfasst wurde aber das eigentliche Unterrichtsgeschehen, also der methodisch-didaktische Aspekt der Schulen. Ber\u00fccksichtigt man die Aufgabenteilung zwischen Schulen, Kantonen und Bund, war es - ausser in Pilotphasen - nie die Aufgabe des Bundes, in Entwicklungsprozesse einzelner Schulen einzugreifen. Heute steht es den Schulen frei, Know-how und Fortbildung bei privaten Firmen einzukaufen oder sich dieses Wissen in Zusammenarbeit mit bereits zertifizierten Schulen im Schneeballeffekt zu erarbeiten.</p><p>Die Einf\u00fchrung des Qualit\u00e4tsbegriffes hat zu einer Neuorientierung in der Form der Schulaufsicht gef\u00fchrt. Es finden nicht mehr die traditionellen Schulinspektionen durch kantonale oder eidgen\u00f6ssische Inspektoren statt. Im Bereich der Fachhochschulen schreibt die Gesetzgebung das Qualit\u00e4tsmanagement vor. In den anderen Schulen empfiehlt der Bund dessen Einf\u00fchrung, wobei es Kantonen und Schulen freigestellt ist, welches der existierenden Systeme in den einzelnen Schulen sie anwenden. Die Kantone f\u00fchren eine Meta-Evaluation durch, welche pr\u00fcft, ob das gew\u00e4hlte Qualit\u00e4tsmanagementsystem zweckm\u00e4ssig ist, ob es richtig angewendet wird und ob es zu sinnvollen Massnahmen f\u00fchrt. Der Bund wiederum konzentriert sich auf die Oberaufsicht der kantonalen Meta-Evaluation, anf\u00e4nglich mit der Durchf\u00fchrung von Stichproben, sp\u00e4ter mit der Festlegung der Rahmenbedingungen f\u00fcr das Bildungscontrolling, schlussendlich mit der Einf\u00fchrung eines Benchmarkings der Institutionen. Zu Beginn des Jahres wurden die kantonalen Berufsbildungs\u00e4mter und die Schulen entsprechend schriftlich informiert.</p><p>Heute sind das Bildungscontrolling und das Qualit\u00e4tsmanagement in den Fachhochschulen am weitesten fortgeschritten und dienen als Referenzmodelle auch f\u00fcr andere Schultypen. Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht das Qualit\u00e4tsmanagement f\u00fcr alle berufsbildenden Schulen vor. In Schulen betreffenden Vorschriften, die vor dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes revidiert werden, beabsichtigt das BBT ebenfalls entsprechende Vorgaben.</p><p>1. Zu den drei Fragen des ersten Abschnittes der Einfachen Anfrage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.1 Die obenerw\u00e4hnte Zertifizierung von 130 berufsbildenden Schulen in einer Pilotphase, welche vom Biga bzw. BBT eingeleitet und eng begleitet wurde, hatte Impulscharakter. Erfasst wurden s\u00e4mtliche Schultypen (kaufm\u00e4nnische und gewerblich-industrielle Berufsschulen, Handelsmittelschulen, Berufsmaturit\u00e4tsschulen, Technikerschulen und andere h\u00f6here Fachschulen). Damit hat das BBT einen grossen Beitrag an die Einf\u00fchrung des Qualit\u00e4tsmanagements an berufsbildenden Schulen geleistet.</p><p>Das BBT stellt es den Schulen frei, welches Qualit\u00e4tsmanagementsystem sie anwenden wollen. Andere Systeme als ISO 9001 sowie dessen anstehende Weiterentwicklung erfassen ebenfalls p\u00e4dagogische und methodisch-didaktische Aspekte.</p><p>1.2 Eine fl\u00e4chendeckende Betreuung s\u00e4mtlicher berufsbildender Schulen im selben Ausmass wie in der Pilotphase ist nicht m\u00f6glich. Das BBT empfiehlt den Schulen, sich aufgrund der in der Pilotphase gemachten Erfahrungen gegenseitig zu unterst\u00fctzen. Die k\u00fcnftige Rolle des BBT wurde bereits weiter oben beschrieben (Oberaufsicht, Benchmarking). Aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden will das BBT nicht selbst als Berater auftreten. Ebenfalls empfiehlt es nicht bestimmte Beratungsfirmen. Hingegen wird es zur Orientierung der Schulen die Themen vorgeben, welche in einem Qualit\u00e4tsmanagementsystem abzudecken sind.</p><p>1.3 Der \u00dcbergang von der Biga- zur BBT-Kultur ist eine Aufgabe der F\u00fchrung des BBT. Die Entwicklung der Qualit\u00e4tsmanagementkonzepte, die \u00fcberall - auch international - verfolgt werden kann, und entsprechende \u00c4nderungen beim Vorgehen kantonaler und Bundesbeh\u00f6rden werden davon nicht betroffen.</p><p>2. Der Bund kann Vorschriften - also auch solche \u00fcber das Qualit\u00e4tsmanagement - \u00fcber den gesamten Berufsbildungsbereich erlassen, wenn die neue Bundesverfassung und das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft sind. Die zwei Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden, beantwortet der Bundesrat folgendermassen:</p><p>2.1 Gem\u00e4ss Berufsbildungsgesetz haben die Kantone den Lehrt\u00f6chtern und Lehrlingen der auf ihrem Gebiet liegenden Betriebe den Besuch des Pflichtunterrichts und der Berufsmittelschule zu erm\u00f6glichen (Art. 32 Abs. 1). Der Bund f\u00fchrt deshalb keine Anerkennungsverfahren durch.</p><p>F\u00fcr die Handelsmittelschulen und die Schulen der beruflichen Weiterbildung sieht das Berufsbildungsgesetz Anerkennungsverfahren vor. Diese st\u00fctzen sich auf Mindestvorschriften ab, die das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement zu erlassen hat. Bei k\u00fcnftigen \u00c4nderungen dieser Vorschriften wird das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement die Schulen verpflichten, ein Qualit\u00e4tsmanagementsystem anzuwenden.</p><p>2.2 Der Entwurf zum neuen Berufsbildungsgesetz sieht die Einf\u00fchrung des Qualit\u00e4tsmanagements an berufsbildenden Schulen vor, ohne sich \u00fcber ein bestimmtes System zu \u00e4ussern. Der Bundesrat begr\u00fcsst die Innovationen im bisher kantonal geregelten Berufsbildungsbereich und wird die dort gemachten Erfahrungen in seine weiteren Arbeiten mit einbeziehen.</p><p>3. Das Fachhochschulgesetz schreibt vor, dass die Qualit\u00e4tskontrollen und die interne Evaluation eine Voraussetzung f\u00fcr die Genehmigung zur Errichtung und F\u00fchrung der Fachhochschulen darstellen, d. h., die Fachhochschulen m\u00fcssen \u00fcber ein Qualit\u00e4tsmanagement verf\u00fcgen. Der Bundesrat hebt besonders die Tatsache hervor, dass das Qualit\u00e4tsmanagement im Hinblick auf die internationale Anerkennung der Fachhochschultitel ein zentrales Element darstellt. In den vergangenen Jahren sind in der Bildungsforschung wichtige Grundlagen f\u00fcr moderne Konzepte des Qualit\u00e4tsmanagements erarbeitet worden, welche es erlauben, die gesetzliche Vorschrift wirkungsvoll umzusetzen. Die vier Fragen betreffend Qualit\u00e4tsmanagement an Fachhochschulen k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>3.1 Das BBT hat im Auftrag der Eidgen\u00f6ssischen Fachhochschulkommission ein Qualit\u00e4tsmanagementkonzept erarbeitet. Dieses Konzept ist wissenschaftlich fundiert und baut auf folgenden Elementen auf:</p><p>- Die Fachhochschulen entwerfen ihr eigenes Qualit\u00e4tsmanagementkonzept. So wird den Schulen der n\u00f6tige Freiraum f\u00fcr einen effizienten Aufbau gegeben.</p><p>- Die Eidgen\u00f6ssische Fachhochschulkommission f\u00fchrt die Meta-Evaluation durch, d. h., sie \u00fcberpr\u00fcft die Qualit\u00e4tssicherungssysteme der Schulen.</p><p>- Dar\u00fcber hinaus kommt eine wissenschaftliche \u00dcberpr\u00fcfung der Schulen mittels \"peer review\" zur Anwendung. Die Eidgen\u00f6ssische Fachhochschulkommission zieht dazu Experten aus der Schweiz und dem Ausland bei. Die entsprechenden Dokumente und Verfahren sind in Vorbereitung.</p><p>Erst wenn diese Basis gelegt ist, wird durch das BBT die Einf\u00fchrung von Indikatoren in Betracht gezogen.</p><p>3.2 F\u00fcr die Fachhochschulen \u00fcbernimmt das BBT die Qualit\u00e4tssicherungsaufgaben und erf\u00fcllt damit zusammen mit der Eidgen\u00f6ssischen Fachhochschulkommission den gesetzlich \u00fcbertragenen Auftrag.</p><p>3.3 Die Koh\u00e4renz zwischen den Qualit\u00e4tskonzepten der verschiedenen Stufen wird innerhalb des BBT durch eine entsprechende Arbeitsgruppe sichergestellt, ausserdem wird dieses Amt von einem namhaften Hochschulprofessor und profunden Kenner der gesamten Bildungslandschaft in wissenschaftlicher Hinsicht unterst\u00fctzt.</p><p>3.4 Fragen des Qualit\u00e4tsmanagements betreffen den gesamten Bildungsbereich. Um m\u00f6glichst einheitliche Bewertungsverfahren zu gew\u00e4hrleisten, \u00fcbernimmt das BBT f\u00fcr den Bereich der Fachhochschulen die Federf\u00fchrung, im Bereich der Universit\u00e4ten ist eine gemeinsame Institution von Bund und Kantonen geplant, welche die Einhaltung von definierten Qualit\u00e4tsnormen \u00fcberpr\u00fcft und nach internationalen Standards und international vernetzt arbeitet. Wie in der Botschaft Bildung, Forschung, Technologie 2000-2003 bereits anget\u00f6nt und entsprechend dem Wunsche des Parlamentes, sollen das Fachhochschulgesetz und das Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz in den Jahren 2003 bis 2007 in ein einheitliches Rahmengesetz \u00fcberf\u00fchrt werden. Im Zuge dieser Umsetzung werden auch Fragen der Qualit\u00e4tssicherung und der Zertifizierung bzw. Akkreditierung einheitlich zu regeln sein.</p><p>Abschliessend kann festgehalten werden, dass wir uns in bezug auf das Qualit\u00e4tsmanagement an berufsbildenden Schulen in einer \u00dcbergangsphase befinden. Die Einf\u00fchrung der Qualit\u00e4tsmanagementsysteme erfolgt schrittweise bei allen anstehenden \u00c4nderungen der gesetzlichen Vorschriften, wobei jedesmal Fachleute aus der Wissenschaft mitarbeiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(930096000000)\/","SubmittedBy":"Weber Agnes","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(930096000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1779235389933)\/","SubmissionDate":"\/Date(924566400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}