{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991053,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991053,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1053","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Milosevic-Konten in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Laut franz\u00f6sischen und schweizerischen Presseberichten, die von Beh\u00f6rdenseite teilweise best\u00e4tigt wurden, hat unser Land ein Ersuchen um Rechtshilfe erhalten, und zwar im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Personen, die dem Pr\u00e4sidenten der Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, sehr nahe stehen. In diesem Verfahren geht es um bedeutende Geldbetr\u00e4ge, die in die Schweiz verschoben worden sein sollen.</p><p>Gegen Milosevic liegen zahlreiche Verdachtselemente vor, die es wahrscheinlich machen, dass er sich in schwer wiegender Weise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Schulden kommen liess, und dies hat bekanntlich zur milit\u00e4rischen Intervention eines bedeutenden Teils der internationalen Gemeinschaft gef\u00fchrt. Deshalb erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Gibt es konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr die Annahme, Milosevic habe direkt oder durch Dritte Verm\u00f6genswerte in die Schweiz verschoben?</p><p>2. Hat der Bundesrat die Absicht, unabh\u00e4ngig von Rechtshilfeersuchen ausl\u00e4ndischer Justizbeh\u00f6rden eigenst\u00e4ndige Nachforschungen \u00fcber das Vorhandensein von Guthaben, \u00fcber die der Diktator verf\u00fcgen kann, anzustellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat angesichts der offenkundigen und \u00e4usserst schwer wiegenden Indizien, dass Milosevic wiederholt Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat und solche weiterhin begeht, nicht der Auffassung, dass er die sofortige Beschlagnahmung der von Milosevic, seiner Familie oder seinen engsten Mitarbeitern allenfalls in die Schweiz verschobenen Verm\u00f6genswerte anordnen sollte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung:</p><p>Bis heute verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber keine konkreten Anhaltspunkte f\u00fcr das Vorhandensein von Milosevic-Konten in der Schweiz. Im Zusammenhang mit Milosevic und den ihm nahestehenden Personen wurden in der Schweiz jedoch mehrere Massnahmen getroffen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Wie nachstehend dargelegt, hat die Schweiz dabei mit der internationalen Staatengemeinschaft zusammengearbeitet und im Rahmen der Schweizer Rechtsordnung namentlich auch den an sie gerichteten Ersuchen entsprochen. Folgende Massnahmen wurden zu diesem Zweck ergriffen:</p><p>1. Massnahmen gest\u00fctzt auf ein franz\u00f6sisches Rechtshilfebegehren vom 29. September 1998</p><p>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach seine Bereitschaft erkl\u00e4rt, andere Staaten bei der Feststellung, Sicherung und R\u00fcckf\u00fchrung von Verm\u00f6genswerten von Personen, die strafbarer Handlungen beschuldigt werden, zu unterst\u00fctzen. Die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Staaten hat grunds\u00e4tzlich auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe - im Rahmen der staatsvertraglichen und gesetzlichen Instrumente - zu erfolgen. Bekanntlich macht der Bundesrat nur in ausserordentlichen F\u00e4llen von seiner aussenpolitischen, auf Artikel\u00a0102 Ziffer 8 BV gest\u00fctzten Kompetenz Gebrauch, indem er zum Beispiel in der Schweiz befindliches Verm\u00f6gen ehemaliger ausl\u00e4ndischer Staatschefs vorsorglich blockiert. Aufgrund des 1997 revidierten Rechtshilfegesetzes kann neu eine Blockierung der Verm\u00f6genswerte durch das Bundesamt f\u00fcr Polizeiwesen (BAP) angeordnet werden, sobald Gefahr im Verzug und ein Rechtshilfegesuch angek\u00fcndigt ist. Das Instrumentarium des revidierten Rechtshilfegesetzes, insbesondere auch die Kompetenz zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen gen\u00fcgt, um rasch handeln zu k\u00f6nnen. </p><p>Am 29. September 1998 wurde vom Untersuchungsrichteramt Paris ein Rechtshilfegesuch eingereicht, das nicht direkt Milosevic selber, sondern ihm nahestehende Personen betrifft. Bei den von den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden verfolgten Strafdelikten handelt es sich um Betrug, Veruntreuung und ungetreue Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens, das im Kanton Z\u00fcrich durchgef\u00fchrt wird, hat der zust\u00e4ndige Untersuchungsrichter Fr. 60'000.-- blockiert. Die Medienmeldungen, in denen von der Blockierung von Millionen von Franken die Rede ist, sind somit unzutreffend. Das erw\u00e4hnte Rechtshilfeverfahren steht nach heutiger Erkenntnis in keinem Zusammenhang mit Milosevic, namentlich auch nicht mit den ihm vom Internationalen Gericht zur Verfolgung von Personen, die mutmasslich f\u00fcr schwerwiegende Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts auf dem Hoheitsgebiet von Ex-Jugoslawien seit 1991 verantwortlich sind (nachfolgend: Jugoslawien-Tribunal), vorgeworfenen Delikten.</p><p>2. Massnahmen gest\u00fctzt auf zwei Ersuchen des Jugoslawien-Tribunals</p><p>Am 28. Mai 1999 hat das BAP, gest\u00fctzt auf den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1995 \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts (SR 351.20), den Haftbefehlen des Jugoslawien-Tribunals Den Haag entsprochen und den jugoslawischen Staatschef Slobodan Milosevic sowie vier weitere Angeklagte wegen schwerwiegender Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes und Deportationen zur Verhaftung ausgeschrieben. Neben Slobodan Milosevic geht es dabei um folgende Personen: Milan Milutinovic, Pr\u00e4sident der Republik Serbien, Nikola Sainovic, stellvertretender Ministerpr\u00e4sident der Bundesrepublik Jugoslawien, Dragoljub Ojdanic, Generalstabschef der jugoslawischen Streitkr\u00e4fte, und Vlajko Stojiljkovic, Innenminister der Republik Serbien. </p><p>Am 28. Mai 1999 stellte der Internationale Gerichtshof in Den Haag zus\u00e4tzlich ein Ersuchen um Blockierung von Verm\u00f6genswerten. Das BAP hat daraufhin am 23. Juni 1999 im Sinne einer vorsorglichen Massnahme angeordnet, die Verm\u00f6genswerte von Slobodan Milosevic und der vier erw\u00e4hnten Mitangeklagten zu sperren. Die vorsorgliche Massnahme st\u00fctzt sich ebenfalls auf den Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1995 \u00fcber die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts und wurde im Bundesblatt am 6. Juli 1999 publiziert. Die ab sofort geltende allgemeine Verf\u00fcgungssperre bedeutet, dass alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen, die solche Verm\u00f6genswerte halten bzw. verwalten, diese unverz\u00fcglich sperren und dem BAP melden m\u00fcssen. Die Verletzung dieser Pflichten wird mit Haft oder Busse bestraft. Dem BAP sind bis heute keine solchen Verm\u00f6genswerte gemeldet worden.</p><p>Den beiden Ersuchen des Jugoslawien-Tribunals haben ausser der Schweiz bis heute einzig die USA und Irland entsprochen.</p><p>3. Erlass von Verordnungsrecht gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0102 Ziffer 8 BV</p><p>Artikel\u00a0102 Ziffer 8 BV bietet dem Bundesrat die rechtliche Grundlage f\u00fcr das Ergreifen von Massnahmen, wenn sich die Schweiz internationalen Sanktionen anschliesst. Solche Sanktionen k\u00f6nnen die Blockierung von Regierungsguthaben oder von Konten einzelner Personen, namentlich auch von hohen Amtstr\u00e4gern oder Staatschefs, vorsehen. </p><p>Bereits mit der Verordnung vom 1. Juli 1998 \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber der Bundesrepublik Jugoslawien (SR 946.207) hat der Bundesrat unter anderem die Sperrung der Regierungsguthaben der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien angeordnet. Es handelt sich dabei um den autonomen Nachvollzug von Massnahmen der Europ\u00e4ischen Union (EU; Verordnung der EU vom 22. Juni 1998).</p><p>Der Bundesrat hat aufgrund der weiteren Entwicklung sodann gepr\u00fcft, ob sich die Schweiz den verschiedenen Sanktionen anschliessen soll, welche die EU am 29. April bzw. 10. Mai 1999 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen hat. Zu diesen Sanktionen geh\u00f6rt auch die Einfrierung der Guthaben von Pr\u00e4sident Milosevic sowie von Personen, die zu ihm in Beziehung stehen, und von Unternehmen, die von den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und Serbiens kontrolliert werden oder in deren Namen handeln. Am 19. Mai 1999 hat der Bundesrat der erw\u00e4hnten Einfrierung von Konten grunds\u00e4tzlich zugestimmt. Das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement wurde vom Bundesrat beauftragt, nach Inkrafttreten der EU-Reglemente eine Verordnungs\u00e4nderung vorzubereiten. Die Sperrung zus\u00e4tzlicher Konten ist in der EU am 19. Juni 1999 in Kraft getreten. Die Verordnungen der EU mussten in das Schweizer Recht \u00fcbernommen und in die drei Amtssprachen \u00fcbersetzt werden. Die Liste der zu sperrenden Verm\u00f6genswerte umfasst rund 300 Namen. Darunter befinden sich neben Privatpersonen aus dem Umkreis von Pr\u00e4sident Milosevic, der Regierung und dem Milit\u00e4r auch jugoslawische Unternehmen, die von der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien direkt oder indirekt kontrolliert werden. Die Verordnung vom 23. Juni 1999 \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber der Bundesrepublik Jugoslawien, welche zus\u00e4tzlich zur Verm\u00f6genssperre auch eine Meldepflicht statuiert, ist am 16. Juli 1999 in Kraft getreten. Vorl\u00e4ufig sind noch keine Meldungen eingegangen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(936748800000)\/","SubmittedBy":"Marty Dick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(936748800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750807298143)\/","SubmissionDate":"\/Date(924652800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}