{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1056","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Anonymit\u00e4t von HIV- und Aidskranken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aus der Presse war zu erfahren, dass neue HIV- und Aidsf\u00e4lle dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) seit dem 1. M\u00e4rz 1999 mit den Initialen der betroffenen Personen zu melden sind. Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme diese neue Praxis des BAG kritisiert. Da zusammen mit den Initialen auch pers\u00f6nliche Angaben wie Wohnort und Geschlecht gemeldet werden m\u00fcssen, ist eine Identifikation der Gemeldeten m\u00f6glich. Anonymit\u00e4t f\u00fcr HIV- und Aidskranke kann nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden.</p><p>Hat das BAG die rechtswidrige Meldepraxis revidiert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Ausgangslage</p><p>Die Verordnung \u00fcber die Meldung \u00fcbertragbarer Krankheiten des Menschen (Verordnung) regelt die Meldung von 35 \u00fcbertragbaren Krankheiten, einschliesslich von HIV und Aids. Sie st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a027 des Epidemiengesetzes. Die Verordnung trat 1974 in Kraft und wurde 1987 revidiert. Die aktuelle Revision von 1999 wurde n\u00f6tig, um labortechnischen, medizinischen und epidemiologischen Fortschritten nachzukommen (\"Bulletin BAG\", Nr. 46 vom 25. November 1996). Die Vernehmlassung zur letzten Revision dauerte von April bis Juni 1998. Im Vernehmlassungsverfahren \u00e4usserte eine Mehrzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Meinung, Infektionen mit HIV und Aids seien den \u00fcbrigen meldepflichtigen Infektionskrankheiten gleichzustellen (Vernehmlassungsbericht vom August 1998). Gleichzeitig ergab sich in Gespr\u00e4chen mit dem Datenschutzbeauftragten das Bed\u00fcrfnis, die Anliegen des Datenschutzes verst\u00e4rkt zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die neue Verordnung nimmt diese unterschiedlichen Interessen (neue Aufgaben der Epidemiologie, mehr Datenschutz, Gleichstellung aller meldepflichtigen Infektionen) in massvoller Art auf. Die Zahl der meldepflichtigen Infektionen wurde von 55 auf 35 reduziert. Von bislang namentlich erhobenen Meldungen wurde abgesehen, wenn personenbezogene Massnahmen nicht von vornherein wahrscheinlich waren. Damit liess sich die Zahl der namentlich meldepflichtigen Infektionen von mehr als 35 auf 15 senken. Alle \u00fcbrigen Diagnosen sind nur noch mit Initialen zu melden.</p><p>Initialen dienen dazu, Meldungen der Spital\u00e4rzte und -\u00e4rztinnen und praktizierenden \u00c4rzte und \u00c4rztinnen sowie der Allgemein- und Speziallabors zum gleichen Patienten zusammenzuf\u00fchren und unvollst\u00e4ndige oder fehlerhafte Angaben durch R\u00fcckfragen zu erg\u00e4nzen oder zu korrigieren. Angaben zu Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnort haben den gleichen Zweck; dar\u00fcber hinaus sind sie epidemiologisch von grosser Bedeutung (Ort, Zeit, Altersgruppe). Bei HIV/Aids im speziellen geht es in erster Linie darum, die Anzahl der Betroffenen pr\u00e4ziser zu bestimmen, um die scheinbar r\u00fcckl\u00e4ufige Tendenz best\u00e4tigen zu k\u00f6nnen und das Ansprechen auf die neuen Formen der Behandlung besser \u00fcberwachen zu k\u00f6nnen, insbesondere die Fr\u00fcherfassung von Virusresistenz. Ausserhalb der Spit\u00e4ler, Arztpraxen und Laboratorien sind die Meldedaten nur einem definierten Personenkreis zug\u00e4nglich, den Kantons\u00e4rzten und -\u00e4rztinnen und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, und im BAG den Sachbearbeitern und -bearbeiterinnen der Abteilung Epidemiologie und Infektionskrankheiten. Dieser Personenkreis untersteht der Schweigepflicht.</p><p>Das BAG hat die Beteiligten fr\u00fch und umfassend \u00fcber die Revision informiert (\"Bulletin BAG\", Nr. 8 vom 22. Februar 1999 und Nr. 10 vom 8. M\u00e4rz 1999, und \"Supplementum\", Nr. XIV). Reaktionen in den Medien haben die Vermutung aufkommen lassen, der Datenschutz sei bei HIV/Aids nun nicht mehr gew\u00e4hrleistet. Zutreffend ist, dass es auch in Zukunft nur mit betr\u00e4chtlichem Aufwand und in b\u00f6swilliger Absicht m\u00f6glich sein k\u00f6nnte, eine Person aufgrund der Meldung von Initialen zu identifizieren. Dagegen sind die Datenwege seit 1987 unver\u00e4ndert, und der Personenkreis, der Zugang zu den Meldedaten hat, ist weiterhin auf die zust\u00e4ndigen Kantons\u00e4rzte und -\u00e4rztinnen mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und auf die Abteilung Epidemiologie und Infektionskrankheiten des BAG beschr\u00e4nkt.</p><p>Der Bundesrat ist \u00fcber diesen missverst\u00e4ndlichen Eindruck in der \u00d6ffentlichkeit besorgt, denn verschlechterte Teilnahme bei den Meldungen w\u00fcrde den Zielen der Revision entgegenlaufen. Seit Inkraftsetzung der Verordnung haben kl\u00e4rende Gespr\u00e4che mit dem Datenschutzbeauftragten, mit der Aids-Hilfe Schweiz und mit dem Ausschuss der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr Aidsfragen stattgefunden. Die Experten haben folgende L\u00f6sung vorgeschlagen, die das BAG nun umsetzt: Auf die Meldung von Wohnort und Postleitzahl ist zu verzichten, um der M\u00f6glichkeit einer Identifikation in rechtswidriger Absicht durch kumulative Personenangaben entgegenzusteuern. Das BAG wird eine entsprechende \u00c4nderung der Meldeformulare unverz\u00fcglich an die Hand nehmen und so bald wie m\u00f6glich dar\u00fcber im \"Bulletin BAG\" berichten.</p><p>Ohne epidemiologisch wichtige Angaben wie Geschlecht, Geburtsdatum und Geographie (je nach Infektion, ausser bei HIV/Aids, die Region, der Kanton oder der Wohn- oder Ansteckungsort) wird jedoch eine leistungsf\u00e4hige Krankheits\u00fcberwachung nicht m\u00f6glich sein. Ohne aussagekr\u00e4ftige epidemiologische Angaben ist ferner eine wirkungsvolle Pr\u00e4vention, wie sie bis anhin in der Schweiz betrieben wird, nicht m\u00f6glich.</p><p>2. Antworten auf die Fragen im einzelnen</p><p>Die jetzige Praxis ist nicht rechtswidrig. Allerdings verlangt das Datenschutzgesetz (von 1992) eine formelle gesetzliche Grundlage, wenn sensitive Personendaten bearbeitet werden. Das BAG hat 1998 im Rahmen der Erarbeitung einer Sammelbotschaft zur Anpassung von Bundesgesetzen an die Grunds\u00e4tze des Datenschutzgesetzes bei der Bundeskanzlei den Entwurf f\u00fcr eine Revision des Epidemiengesetzes eingereicht. Die Botschaft wird zurzeit aufgrund der im Mai 1999 abgelaufenen \u00c4mterkonsultation \u00fcberarbeitet, die Verabschiedung der Vorlage durch den Bundesrat ist f\u00fcr Ende August 1999 vorgesehen. Aus diesem Grunde h\u00e4lt das BAG an der Meldeverordnung in ihrer revidierten Form fest. Um aber den Datenschutz in einem hochsensiblen Bereich noch st\u00e4rker zu ber\u00fccksichtigen, und aufgrund von Gespr\u00e4chen mit Experten und Expertinnen wird das BAG auf die Meldung von Wohnort bzw. Postleitzahl bei HIV/Aids verzichten, um allf\u00e4llige rechtswidrige Versuche zu erschweren, betroffene Personen zu identifizieren.</p><p>Initialen, Geburtsdatum und Geschlecht sind n\u00f6tig f\u00fcr eine den zus\u00e4tzlichen Zielsetzungen besser angepasste \u00dcberwachung von HIV/Aids in der Schweiz und mehr noch f\u00fcr eine Fr\u00fcherfassung der Auswirkungen der neuen Kombinationsbehandlungen, insbesondere f\u00fcr die Frage der Resistenzentwicklung.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(930096000000)\/","SubmittedBy":"von Felten Margrith","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(930096000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1750806395483)\/","SubmissionDate":"\/Date(924739200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4518,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}