{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=19991098,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":19991098,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"99.1098","BusinessType":12,"BusinessTypeName":"Einfache Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"EA","Title":"Einladung an Salman Rushdie in die Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, sich sehr ernsthaft zu fragen, ob er nicht der Peinlichkeit ein Ende setzen kann, wonach einer der ber\u00fchmtesten Intellektuellen der Welt, Salman Rushdie, in der ganzen Welt darlegt, dass die Schweiz das einzige Land Europas sei, in das er nicht einreisen k\u00f6nne, weil niemand dort seine Sicherheit garantieren k\u00f6nne.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, Salman Rushdie als Staatsgast einzuladen, mit ihm eine grosse \u00f6ffentliche Diskussion \u00fcber das ihn am meisten besch\u00e4ftigende Thema zu organisieren und niemanden anderen mit der Sicherheit seines Gastes zu betrauen als die daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Instanzen und deren Kosten zu \u00fcbernehmen. F\u00fcr die Zukunft der Schweiz sind nicht nur Olympische Spiele, sondern auch Dialoge mit Denkerinnen und Denkern aus der ganzen Welt wichtig, wenn sie auch im 21. Jahrhundert bestehen will; auch diese verdienten das Engagement einzelner Bundesr\u00e4te, vielleicht sogar des Gesamtbundesrates.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Zusammenhang mit der von Ajatollah Khomeini am 14. Februar 1989 gegen Salman Rushdie erlassenen Fatwa, in der dazu aufgerufen wurde, den Autor der \"Satanischen Verse\" wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed zu t\u00f6ten, hat der Bundesrat mehrmals klar und unmissverst\u00e4ndlich Stellung genommen (Interpellation Uhlmann vom 28. Februar 1989, 89.337; Interpellation Rychen vom 1. M\u00e4rz 1989, 89.339; Motion Poncet vom 26. April 1993, 93.3199; Empfehlung Onken vom 17. Dezember 1993, 93.3686; Frage Banga vom 10. M\u00e4rz 1997, 97.5022). Die Schweiz hat gegen die schwere Verletzung des V\u00f6lkerrechtes, der Menschenrechte und der Souver\u00e4nit\u00e4t eines anderen Landes auch direkt gegen\u00fcber der Islamischen Republik Iran protestiert und die Resolutionen zu Iran an die Uno-Menschenrechtskommission in Genf mitunterzeichnet.</p><p>2. Im September 1998 hat die iranische Regierung \u00f6ffentlich erkl\u00e4rt, dass sie nicht die Absicht habe, das Leben von Salman Rushdie oder anderer Personen in seinem Umfeld zu bedrohen, und dass sie keinerlei entsprechende Massnahmen ergreifen werden. Die Sicherheit des Schriftstellers erscheint allerdings nicht gew\u00e4hrleistet, da die politisch-religi\u00f6se Stiftung des \"15. Chordad\" das Kopfgeld im Nachgang zur Erkl\u00e4rung der iranischen Regierung von 2,5 auf 2,8 Millionen US-Dollar erh\u00f6ht hat und die Fatwa von Ajatollah Khomeini als solche nicht widerrufen werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat m\u00f6chte betonen, dass von offizieller Seite nichts einem Besuch von Salman Rushdie in der Schweiz entgegensteht. Als britischer Staatsb\u00fcrger steht es ihm auch jederzeit frei, in die Schweiz einzureisen.</p><p>4. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Salman Rushdie offiziell in die Schweiz einzuladen. Solche offiziellen Einladungen sind nur f\u00fcr Staats- und Regierungsvertreter bzw. f\u00fcr Vertreter internationaler Organisationen vorgesehen, und der Bundesrat sieht keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen. Er schliesst aber - wie bereits bei fr\u00fcheren Gelegenheiten - nicht aus, dass einzelne Mitglieder des Bundesrates Salman Rushdie bei einem Aufenthalt in der Schweiz empfangen und mit ihm einen vertieften Meinungsaustausch f\u00fchren werden.</p><p>5. Die Behauptung, dass die Schweiz das einzige Land Europas ist, in das Salman Rushdie nicht einreisen kann, weil die Sicherheit nicht gew\u00e4hrleistet ist, ist nicht zutreffend. Sowohl im Fall der \u00dcbergabe des \"Prix Colette\" in Genf im Mai 1993 als auch im Fall der Einladung zu einer \u00f6ffentlichen Vorlesung an der ETH Z\u00fcrich im November 1995 war nicht die Haltung des Bundesrates, sondern waren andere Gr\u00fcnde daf\u00fcr verantwortlich, dass ein Besuch in der Schweiz nicht stattgefunden hat. Salman Rushdie hat in beiden F\u00e4llen darauf beharrt, mit der Swissair in die Schweiz zu reisen, und die Swissair war aus Sicherheitsgr\u00fcnden nicht bereit, ihn als Passagier zu akzeptieren. Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die es dem Bundesrat erlauben w\u00fcrde, der Swissair vorzuschreiben, Salman Rushdie als Passagier zu transportieren.</p><p>6. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von einer Einladung an Salman Rushdie f\u00fcr einen Besuch in der Schweiz. Was die bei einem allf\u00e4lligen Besuch zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen betrifft, ist festzuhalten, dass die Polizeihoheit und damit die Pflicht zur Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung bei den Kantonen liegt. Die Kosten f\u00fcr die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen durch die Polizei k\u00f6nnen den privaten Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Der Bund ist einzig f\u00fcr den Schutz v\u00f6lkerrechtlich gesch\u00fctzter Personen mitverantwortlich, worunter der Schriftsteller Salman Rushdie nicht f\u00e4llt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(935539200000)\/","SubmittedBy":"Gross Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(935539200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":null,"Category":null,"Modified":"\/Date(1763102052920)\/","SubmissionDate":"\/Date(929664000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4519,"SubmissionLegislativePeriod":45,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":null}}